Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt?
„Die Humboldt-Universität fördert die gleichberechtigte und respektvolle Zusammenarbeit von Männern und Frauen in allen Bereichen und trägt dafür Sorge, ein für alle zuträgliches Arbeitsklima zu schaffen und zu erhalten. Sie ist bemüht, die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Universitätsangehörigen sicherzustellen. Dies impliziert auch den Schutz vor sexueller Belästigung.“
Grundsätze im Umgang mit sexueller Belästigung,
Humboldt-Universität zu Berlin, Januar 2008
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt bezeichnet ein Verhalten, das gegen die körperliche und seelische Integrität des Gegenübers gerichtet ist und mit der Geschlechtlichkeit sowohl des Täters/der Täterin wie auch des Opfers in Zusammenhang steht. Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt hat wenig mit Sexualität, sondern mit dem Macht und Kontrollbedürfnis der Täter/der Täterinnen zu tun. Aus diesem Grund wird bevorzugt von „sexualisierter Diskriminierung“ anstatt „sexueller Belästigung“ gesprochen.
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt stellen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und einen Angriff auf die Würde der Betroffenen dar. Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt richtet sich vor allem gegen Frauen, unabhängig von Alter, Aussehen, Kleidung, sozialer Herkunft, Religionszugehörigkeit etc. Das entspricht nach wie vor dem hierarchischen Geschlechterverhältnis in unserer Gesellschaft.
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt ist immer noch ein tabuisiertes Thema, so dass es den Betroffenen schwer fällt, darüber zu sprechen. Daher möchten wir alle ermutigen sich gegen jede Form von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt zur Wehr zu setzen und Kollegen/Kolleginnen sowie Studierende aufzufordern, betroffene Frauen (und Männer) zu unterstützen.
Formen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt umfasst viele – oft auch subtile – Verhaltensweisen und Handlungen wie beispielsweise:
- entwürdigende sexualisierte Bemerkungen über Personen oder deren Körper
- sexuell herabwürdigende Gesten oder Verhaltensweisen
- Exhibitionismus
- die verbale oder bildliche Präsentation pornographischer oder sexistischer Darstellungen
- das Nutzen von pornographischen oder sexistischen Internetseiten oder Computerprogrammen
- unangebrachte und unerwünschte Körperkontakte
- körperliche Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung
- Stalking
Es gibt keine Definition, die festschreibt, was sexualisierte Diskriminierung und Gewalt umfasst und was nicht. Daher ist zunächst das Gespräch mit einer Vertrauensperson und die anschließende Klärung des Einzelfalls wichtig, um die Situation an der Universität zu verbessern! Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt sind Handlungen, für die der Täter/die Täterin allein – nicht die betroffene Person – die Verantwortung trägt. "Nein" muss deutlich als "Nein" geäußert und verstanden werden. Daran möchten wir langfristig arbeiten.
Rechtlicher Hintergrund
Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz § 3(4) ist eine „sexuelle Belästigung […] eine Benachteiligung […], wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen […], [wie auch] sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
Welche Maßnahmen können ergriffen werden?
In Absprache mit der betroffenen Person können nach einer Beratung oder Beschwerde der Situation angemessene Maßnahmen zu Veränderung der Situation gegen den Täter/die Täterin ergriffen werden. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel:
- Durchführung eines formellen Dienstgespräches mit dem Täter/der Täterin
- Mündliche oder schriftliche Belehrung
- Abmahnung
- Versetzung, bzw. Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb der Universität
- Fristgerechte oder fristlose Kündigung
- Ausschluss von einer Lehrveranstaltung
- Hausverbot
- Exmatrikulation
- Strafanzeige
Auszüge aus dem Faltblatt "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt"
Beratung und Hilfe finden Sie hier.