Frauen*fördermittel an der Philosophischen Fakultät
Die Frauen*fördermittel sind ein Instrument zur Förderung von Chancengerechtigkeit und sollen insbesondere Frauen* in prekären finanziellen Situationen unterstützen. Seit 2013 geben alle Institute der HU pauschal 5% ihrer LOM-Gelder für Maßnahmen der Frauen*förderung aus.
An der Philosophischen Fakultät werden die Mittel gemeinsam über die vier Institute hinweg durch die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten vergeben. Antragsberechtigt sind alle Frauen* der Philosophischen Fakultät, egal ob BA-, MA-, Fernstudium- oder Promotionsstudierende oder Mitarbeitende (SHK, MTSV, WiMi).
Weitere Möglichkeiten der Frauenförderung listet das Zentrum Chancengerechtigkeit.
Bewerbung vier Mal jährlich zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.10.
Das Amt der Fakultäts-Gleichstellungsbeauftragten ist seit März 2026 unbesetzt. Bei Fragen zu Frauen*fördermitteln wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte Ihres Instituts.
Fördersäulen
Säule 1: Sachmittel
- Teilnahme an Konferenzen, Tagungen, Kongressen, Workshops, Summer Schools
- Durchführung von Studienreisen, Forschungsreisen, Archivreisen, Feldaufenthalte, Fellowships
- Übernahmemöglichkeit für Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Teilnahmegebühren
- Beantragung vor Antritt der Reise
Säule 2: Abschluss-Stipendien
- finanzielle Entlastung während der Abschlussarbeit
- insbesondere für leistungsstarke Studierende, deren Studienabschluss durch soziale oder materielle Probleme gefährdet ist
- BA-Studierende: i.d.R. 400€
- MA-Studierende: i.d.R. 800€
Säule 3: Lehrangebot
- Förderung von gleichstellungsfördernden Erweiterungen des Lehrangebots, z.B. Gastvorträge, Diskussionen, Panels, Tagungen
- insbesondere für Veranstaltungen zu gleichstellungsbezogenen Themen oder mit gleichstellungsorientierter Besetzung
Bewerbungsunterlagen
allgemeine Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- aussagekräftiges Motivationsschreiben der Bewerber:in
- Erläuterung der fachlich-inhaltlichen Bedeutung des Vorhabens
- Darstellung der persönlichen sozialen/finanziellen Situation, besonderer Belastungen und anderer Einkünfte oder Förderungen
- detaillierte Kostenaufstellung
zusätzlich für Säule 1:
- Befürwortung der betreuenden Lehrperson / der Projektleitung / der:s Vorgesetzten
- für Studierende: Nachweis über bisherige Studienleistungen (z.B. Agnes-Leistungsübersicht)
zusätzlich für Säule 2:
- Nachweis über Anmeldung der Abschlussarbeit
- Nachweis über bisherige Studienleistungen (z.B. Agnes-Leistungsübersicht)
- kurze Stellungnahme der betreuenden Lehrperson zur wissenschaftlichen Qualität der Bewerber:in
Bewerbungseinreichung
- Bewerbungfristen vier Mal jährlich: 01.02., 01.05., 01.08. und 01.10.
- Antragsberechtigt: alle Frauen* der Philosophischen Fakultät – Studierende (BA, MA, Fernstudium, Promotion) und Mitarbeitende (SHK, MTSV, WiMi)
- Bewerbungen werden nur bei Einreichung vollständiger Unterlagen berücksichtigt.
- Einreichung der Bewerbungsunterlagen in einer zusammengefassten PDF-Datei über HU-Box:
Über die Vergabe der Förderung entscheiden die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten zeitnah. Die Höhe der Förderung bzw. die Anzahl der Stipendien bemisst sich an der Anzahl der eingegangenen Anträge.