Humboldt-Universität zu Berlin - Philosophische Fakultät

Fördermöglichkeiten für Frauen

Frauenförderung an der Philosophischen Fakultät 

 

Wichtig: Aktueller Hinweis!

 

Der Bewerbungsschluss für die nächste Vergaberunde von Mitteln aus der Frauenförderung ist der
15. Januar 2025! 
 
Wir freuen uns sehr, dass wir trotz der angespannten Haushaltslage weiter Frauen auch finanziell fördern können. Da gleichwohl die Mittel begrenzt sind, möchten wir vor allem diejenigen Frauen zur Bewerbung auffordern, die aus sozialen Gründen der Förderung besonders bedürfen. Gehen Sie bitte im Anschreiben darauf ein. 
 
Zudem bitten wir um Verständnis dafür, dass wir Ihre Bewerbung nur berücksichtigen können, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Wer sich um ein Stipendium bewirbt, muss nachweisen, dass die BA- oder MA-Arbeit angemeldet ist. 
 
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!
Im Namen der dezentralen Frauenbeauftragten der Fakultät und ihrer Institute
 
Ihre
 
Claudia Prinz

 

 

 

 

Seit dem Jahr 2013 geben alle Institute der HU pauschal 5% ihrer LOM-Gelder für Maßnahmen der Frauenförderung aus. An der Philosophischen Fakultät erfolgt die Vergabe der Mittel über die dezentralen Frauenbeauftragten der Fakultät und der Institute.

Die Fördermaßnahmen gliedern sich in drei Säulen (Sachmittel, Stipendien, Lehrangebot).

 

Säule 1: Sachmittel

Gefördert werden Tagungs-, Forschungs- und Archivreisen, die vor Antritt der Reise beantragt werden müssen. Übernommen werden können Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie anderweitige Qualifizierungsmaßnahmen auf Anfrage.

 

Säule 2: Stipendien

Das Stipendienprogramm bietet Studentinnen der Philosophischen Fakultät, die sich in der Abschlussphase ihres Bachelor-, Master-, bzw. Lehramtsstudiums befinden, die Möglichkeit, die Fertigstellung ihrer Abschlussarbeit finanziell abzusichern. Das Programm richtet sich an besonders qualifizierte Kandidatinnen, deren Studienabschluss durch soziale oder materielle Probleme gefährdet ist.

 

Anträge für Sachmittel und Stipendien können dreimal pro Jahr – zum 15. Januar, zum 01. Mai oder zum 01. Oktober – an die dezentralen Frauenbeauftragten gerichtet werden.

Folgende Unterlagen müssen fristgerecht als ein PDF-Dokument via Mail (Betreffzeile: Antrag auf Sachmittelförderung bzw. Antrag auf Abschluss-Stipendium) bei Claudia Prinz (frauenbeauftragte_philfak1@hu-berlin.de) eingereicht werden:

  • Das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben
  • Der Nachweis überdurchschnittlicher Studienleistungen (Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. Ausdruck des Notenspiegels bei Agnes)
  • Aussagekräftiges Motivationsschreiben der Bewerberin, das die Bedeutung der Förderung fachlich-inhaltlich erläutert bzw. auch darlegt, dass die Fertigstellung der Arbeit durch finanzielle oder soziale Probleme gefährdet ist.
  • Eine kurze Stellungnahme der betreuenden Lehrperson zur wissenschaftlichen Qualität der Bewerberin.
  • Ein detaillierter Kostenplan (nur für Tagungs-, Forschungs- und Archivreisen).

Über die Vergabe der Förderung entscheiden die dezentralen Frauenbeauftragten zeitnah. Die Höhe der Förderung bzw. die Anzahl der Stipendien bemisst sich an der Anzahl der eingegangenen Anträge.

 

Säule 3: Lehrangebot

Nach Möglichkeit werden auf Antrag zusätzlich Mittel für die gleichstellungsorientierte Erweiterung des Lehrangebotes in Form von Gastvorträgen sowie für thematisch relevante, gleichstellungsorientiert besetzte Veranstaltungen und Tagungen vergeben.

Hierfür ist ein aussagekräftiges Begründungsschreiben von den Organisatorinnen sowie eine detaillierte Kostenaufstellung einzureichen.

 

Weitere Möglichkeiten der Frauenförderung finden sich auf der Homepage der zentralen Frauenbeauftragten sowie auf den Seiten der Berlin University Alliance, Schwerpunkt Diversity and Gender Equality.