Humboldt-Universität zu Berlin - Philosophische Fakultät

Frauen*fördermittel an der Philosophischen Fakultät

Die Frauen*fördermittel sind ein Instrument zur Förderung von Chancengerechtigkeit und sollen insbesondere Frauen* in prekären finanziellen Situationen unterstützen. Seit 2013 geben alle Institute der HU pauschal 5% ihrer LOM-Gelder für Maßnahmen der Frauen*förderung aus.

An der Philosophischen Fakultät werden die Mittel gemeinsam über die vier Institute hinweg durch die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten vergeben. Antragsberechtigt sind alle Frauen* der Philosophischen Fakultät, egal ob BA-, MA-, Fernstudium- oder Promotionsstudierende oder Mitarbeitende (SHK, MTSV, WiMi).

Weitere Möglichkeiten der Frauenförderung listet das Zentrum Chancengerechtigkeit.

 

Bewerbung vier Mal jährlich zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.10.

 

Das Amt der Fakultäts-Gleichstellungsbeauftragten ist seit März 2026 unbesetzt. Bei Fragen zu Frauen*fördermitteln wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte Ihres Instituts.

 

Fördersäulen

 

Säule 1: Sachmittel

  • Teilnahme an Konferenzen, Tagungen, Kongressen, Workshops, Summer Schools
  • Durchführung von Studienreisen, Forschungsreisen, Archivreisen, Feldaufenthalte, Fellowships
  • Übernahmemöglichkeit für Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Teilnahmegebühren
  • Beantragung vor Antritt der Reise

Säule 2: Abschluss-Stipendien

  • finanzielle Entlastung während der Abschlussarbeit
  • insbesondere für leistungsstarke Studierende, deren Studienabschluss durch soziale oder materielle Probleme gefährdet ist
  • BA-Studierende: i.d.R. 400€
  • MA-Studierende: i.d.R. 800€

Säule 3: Lehrangebot

  • Förderung von gleichstellungsfördernden Erweiterungen des Lehrangebots, z.B. Gastvorträge, Diskussionen, Panels, Tagungen
  • insbesondere für Veranstaltungen zu gleichstellungsbezogenen Themen oder mit gleichstellungsorientierter Besetzung

 

Bewerbungsunterlagen

 

allgemeine Unterlagen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • aussagekräftiges Motivationsschreiben der Bewerber:in
    • Erläuterung der fachlich-inhaltlichen Bedeutung des Vorhabens
    • Darstellung der persönlichen sozialen/finanziellen Situation, besonderer Belastungen und anderer Einkünfte oder Förderungen
  • detaillierte Kostenaufstellung

 

zusätzlich für Säule 1:

  • Befürwortung der betreuenden Lehrperson / der Projektleitung / der:s Vorgesetzten
  • für Studierende: Nachweis über bisherige Studienleistungen (z.B. Agnes-Leistungsübersicht)

 

zusätzlich für Säule 2:

  • Nachweis über Anmeldung der Abschlussarbeit
  • Nachweis über bisherige Studienleistungen (z.B. Agnes-Leistungsübersicht)
  • kurze Stellungnahme der betreuenden Lehrperson zur wissenschaftlichen Qualität der Bewerber:in

 

Bewerbungseinreichung

 

  • Bewerbungfristen vier Mal jährlich: 01.02., 01.05., 01.08. und 01.10.
  • Antragsberechtigt: alle Frauen* der Philosophischen Fakultät – Studierende (BA, MA, Fernstudium, Promotion) und Mitarbeitende (SHK, MTSV, WiMi)
  • Bewerbungen werden nur bei Einreichung vollständiger Unterlagen berücksichtigt.
  • Einreichung der Bewerbungsunterlagen in einer zusammengefassten PDF-Datei über HU-Box:

https://box.hu-berlin.de/u/d/9f9c41a0225a4a9fafa6/

 

Über die Vergabe der Förderung entscheiden die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten zeitnah. Die Höhe der Förderung bzw. die Anzahl der Stipendien bemisst sich an der Anzahl der eingegangenen Anträge.