Humboldt-Universität zu Berlin - Philosophische Fakultät

Frauen*fördermittel an der Philosophischen Fakultät

 

Die Frauen*fördermittel sind ein Instrument zur Förderung von Chancengerechtigkeit und sollen insbesondere Frauen* in prekären finanziellen Situationen unterstützen. Seit 2013 geben alle Institute der HU pauschal 5% ihrer LOM-Gelder für Maßnahmen der Frauen*förderung aus.

An der Philosophischen Fakultät werden die Mittel gemeinsam über die vier Institute hinweg durch die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten vergeben. Antragsberechtigt sind alle Frauen* der Philosophischen Fakultät, egal ob BA-, MA-, Fernstudium- oder Promotionsstudierende oder Mitarbeitende (SHK, MTSV, WiMi).

Weitere Möglichkeiten der Frauenförderung listet das Zentrum Chancengerechtigkeit.

 

Bewerbung vier Mal jährlich zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.10.

 

Das Amt der Fakultäts-Gleichstellungsbeauftragten ist seit März 2026 unbesetzt. Bei Fragen zu Frauen*fördermitteln wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte Ihres Instituts.

 

Fördersäulen

 

Säule 1: Sachmittel

  • Teilnahme an Konferenzen, Tagungen, Kongressen, Workshops, Summer Schools
  • Durchführung von Studienreisen, Forschungsreisen, Archivreisen, Feldaufenthalte, Fellowships
  • Übernahmemöglichkeit für Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Teilnahmegebühren
  • Beantragung vor Antritt der Reise

Säule 2: Abschluss-Stipendien

  • finanzielle Entlastung während der Abschlussarbeit
  • insbesondere für leistungsstarke Studierende, deren Studienabschluss durch soziale oder materielle Probleme gefährdet ist
  • BA-Studierende: i.d.R. 500€
  • MA-Studierende: i.d.R. 1.000€

Säule 3: Lehrangebot

  • Förderung von gleichstellungsfördernden Erweiterungen des Lehrangebots, z.B. Gastvorträge, Diskussionen, Panels, Tagungen
  • insbesondere für Veranstaltungen zu gleichstellungsbezogenen Themen oder mit gleichstellungsorientierter Besetzung

 

Bewerbungsunterlagen

 

allgemeine Unterlagen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • aussagekräftiges Motivationsschreiben der Bewerber:in
    • Erläuterung der fachlich-inhaltlichen Bedeutung des Vorhabens
    • Darstellung der persönlichen sozialen/finanziellen Situation, besonderer Belastungen und anderer Einkünfte oder Förderungen

 

zusätzlich für Säule 1:

  • detaillierte Kostenaufstellung
  • Befürwortung der betreuenden Lehrperson / der Projektleitung / der:s Vorgesetzten
  • für Studierende: Nachweis über bisherige Studienleistungen (z.B. Agnes-Leistungsübersicht)

 

zusätzlich für Säule 2:

  • Nachweis über Anmeldung der Abschlussarbeit
  • Nachweis über bisherige Studienleistungen (z.B. Agnes-Leistungsübersicht)
  • kurze Stellungnahme der betreuenden Lehrperson zur wissenschaftlichen Qualität der Bewerber:in

 

zusätzlich für Säule 3:

  • detaillierte Kostenaufstellung

 

Bewerbungseinreichung

 

  • Bewerbungfristen vier Mal jährlich: 01.02., 01.05., 01.08. und 01.10.
  • Antragsberechtigt: alle Frauen* der Philosophischen Fakultät – Studierende (BA, MA, Fernstudium, Promotion) und Mitarbeitende (SHK, MTSV, WiMi)
  • Bewerbungen werden nur bei Einreichung vollständiger Unterlagen berücksichtigt.
  • Einreichung der Bewerbungsunterlagen in einer zusammengefassten PDF-Datei über HU-Box:

https://box.hu-berlin.de/u/d/9f9c41a0225a4a9fafa6/

 

Über die Vergabe der Förderung entscheiden die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten zeitnah nach der jeweiligen Frist. Die Höhe der Förderung bzw. der Stipendien bemisst sich an der Anzahl der eingegangenen Anträge und der jeweils verfügbaren Mittel.