Krank- und Gesundmeldung
Allgemeine Informationen
Eine Krank- oder Unfallmeldung, sowie die voraussichtliche Abwesenheit, muss unverzüglich (spätestens zu Beginn der Kernzeit bzw. vor Beginn der vereinbarten Arbeitszeit)
der/dem unmittelbaren Vorgesetzten und dem für Sie zuständigen Sekretariat gemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie untenstehend. Auch Folgekrankschreibung und Gesundmeldung (Wiedereintritt in den Dienst) müssen auf diesem Weg erfolgen.
Wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU oder eAU).
Bei Krankschreibungen mit ärztlicher Bescheinigung machen Sie bitte folgende Angaben:
- abwesend ab: DATUM
- Arbeitsunfähigkeit festgestellt am: DATUM
- Krankgeschrieben: vom DATUM bis DATUM
Bitte benennen Sie die konkreten DATEN ! Angaben wie "heute, gestern, seit letztem Freitag" sind nicht hilfreich.
Nur die Kolleg:innen der Lohn- und Gehaltsstelle der HU können das Abrufen der eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) veranlassen. Dafür benötigen wir jedoch das Datum des Arztbesuchs und die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung.
Wenn Sie keine Signatur in ihrem E-Mail-Programm benutzen, bitten wir folgende Angaben zu machen:
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Nachname, Vorname,
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Dienstort (Institut),
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Status (WiMi, stud. Hilfskraft, verbeamtet),
Diese Angaben erleichtern uns die Bearbeitung der Krank- und Gesundmeldung:
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Personal-Nummer (online über Employee Self Service (ESS), in den Gehaltsnachweisen zu finden) und/oder Geburtsdatum.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, wird Ihre Krankschreibung elektronisch übertragen (eAU). Sie müssen uns dennoch den Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung nennen!
Wenn Sie privat versichert sind und bei einer „Krankschreibung auf Kind”, ist die Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), vorzugsweise per E-Mail (als Scan oder Foto) einzureichen.
Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit, Ihre E-Mail an uns mit Ihrem persönlichen Zertifikat zu verschlüsseln!
Folgekrankschreibung – Gesundmeldung („wieder im Dienst”)
Gibt es eine Folgekrankschreibung, oder sind Sie wieder im Dienst, brauchen wir (auf demselben Weg, wie im Fall der Krankschreibung) eine Information darüber. Eine Verzögerung in dieser Meldekette kann unter Umständen zu Verzögerungen und/oder Einstellung der Gehaltszahlung führen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Intranet unter dem Stichwort: Arbeitsunfähigkeit und auf der Seite der Abteilung Haushalt und Personal: Arbeitsunfähigkeit und Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Zuständigkeiten
Die Mitarbeiter:innen der Fakultätsverwaltung melden sich bei der/dem unmittelbaren Vorgesetzten und über die die Funktions-E-Mail-Adresse: slf-krankmeldung@hu-berlin.de
Die Mitarbeiter:innen
- des Institutes für deutsche Literatur (IdL)
- des Institutes für deutsche Sprache (IdSL)
- des Nordeuropa-Institutes (NI)
melden die Erkrankung, Folgekrankschreibung und den Wiedereintritt in den Dienst: der/dem unmittelbaren Vorgesetzten, dem für Sie zuständigen Sekretariat und über die Funktions-E-Mail-Adresse: slf-krankmeldung@hu-berlin.de
Die Mitarbeiter:innen
- des Instituts für Romanistik (IfR: Kerstin Opätz – kerstin.opaetz@hu-berlin.de)
- des Instituts für Anglistik und Amerikanistik (IfAA: Roby Chu – anglamer.sekr@hu-berlin.de)
- des Instituts für Slawistik und Hungarologie (IfSH: Ewa Anna Kolbik – slaw.hung@hu-berlin.de)
- des Instituts für Klassische Philologie (IfKP: Birgit Dummin – birgit.dummin@staff.hu-berlin.de)
melden die Erkrankung, Folgekrankschreibung und den Wiedereintritt in den Dienst: der/dem unmittelbaren Vorgesetzten, dem für Sie zuständigen Sekretariat und dem Institutssekretariat (Adresse in Klammern).