Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

Krank- und Gesundmeldung

Eine Krank- oder Unfallmeldung, sowie die voraussichtliche Abwesenheit, muss unverzüglich (spätestens zu Beginn der Kernzeit bzw. vor Beginn der vereinbarten Arbeitszeit)

der/dem unmittelbaren Vorgesetzten und dem Institutssekretariat gemeldet werden. Auch Folgekrankschreibung und Gesundmeldung (Wiedereintritt in den Dienst) müssen auf diesem Weg erfolgen. Die Ansprechpartner:innen in den Sekretariaten für die jeweiligen Institute finden Sie in Klammern.

 

 

Die Mitarbeiter:innen

melden die Erkrankung, Folgekrankschreibung und den Wiedereintritt in den Dienst: der/dem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Institutssekretariat

- UND über die Funktions-E-Mail-Adresse: slf-krankmeldung@hu-berlin.de

 

 

Wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU oder eAU).

Bei Krankschreibungen mit ärztlicher Bescheinigung machen Sie bitte folgende Angaben:

  • abwesend ab: DATUM
  • Arbeitsunfähigkeit festgestellt am: DATUM
  • Krankgeschrieben: vom DATUM bis DATUM

Bitte benennen Sie die konkreten DATEN ! Angaben wie "heute, gestern, seit letztem Freitag" sind nicht hilfreich.

Wenn Sie keine Signatur in ihrem E-Mail-Programm benutzen, bitten wir folgende Angaben zu machen:

  • Nachname, Vorname,

  • Dienstort (Institut),

  • Status (WiMi, stud. Hilfskraft, verbeamtet),

 

Diese Angaben erleichtern uns die Bearbeitung der Krank- und Gesundmeldung:

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, wird Ihre Krankschreibung elektronisch übertragen (eAU). Sie müssen uns dennoch den Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung nennen!

Wenn Sie privat versichert sind und bei einer „Krankschreibung auf Kind”, ist die Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), vorzugsweise per E-Mail (als Scan oder Foto) einzureichen.

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit, Ihre E-Mail an uns mit Ihrem persönlichen Zertifikat zu verschlüsseln!

 

 

Folgekrankschreibung – Gesundmeldung  („wieder im Dienst”)

Gibt es eine Folgekrankschreibung, oder sind Sie wieder im Dienst, brauchen wir (auf demselben Weg, wie im Fall der Krankschreibung) eine Information darüber. Eine Verzögerung in dieser Meldekette kann unter Umständen zu Verzögerungen und/oder Einstellung der Gehaltszahlung führen.

Weitere Informationen finden Sie auch im Intranet unter dem Stichwort: Arbeitsunfähigkeit und auf der Seite der Abteilung Haushalt und Personal: Arbeitsunfähigkeit und Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).