Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

Krank- und Gesundmeldung

Eine Krank- oder Unfallmeldung, sowie die voraussichtliche Abwesenheit, muss unverzüglich (spätestens zu Beginn der Kernzeit/ vor Beginn der vereinbarten Arbeitszeit) bei

  • der/dem unmittelbaren Vorgesetzten und dem Institutssekretariat

  • und bei dem Bereich Haushalt und Personal der Fakultät erfolgen:

an slf-krankmeldung@hu-berlin.de für

Fakultätsverwaltung,
Institut für deutsche Literatur,
Institut für deutsche Sprache und Linguistik und Nordeuropa-Institut.

an veiko.boden@hu-berlin.de für

Institut für Slawistik und Hungarologie,
Institut für Anglistik und Amerikanistik,
Institut für Romanistik und
Institut für Klassische Philologie.

Wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, wird Ihre Krankschreibung elektronisch übertragen (eAU). Bitte nennen Sie uns dennoch den Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung.

Wenn Sie privat versichert sind und bei einer „Krankschreibung auf Kind”, ist die Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), vorzugsweise per E-Mail (als Scan oder Foto) einzureichen.

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit, Ihre E-Mail an uns mit Ihrem persönlichen Zertifikat zu verschlüsseln!

 

Diese Angaben erleichtern uns die Bearbeitung der Krank- und Gesundmeldung:

  • Nachname, Vorname,

  • Dienstort (Institut),

  • Status (WiMi, stud. Hilfskraft, verbeamtet),

  • Geburtsdatum,

  • Personal-Nummer (online über Employee Self Service (ESS), in den Gehaltsnachweisen zu finden).

 

Folgekrankschreibung – Gesundmeldung  („wieder im Dienst”)

Gibt es eine Folgekrankschreibung, oder sind Sie wieder im Dienst, brauchen wir (auf demselben Weg, wie im Fall der Krankschreibung) eine Information darüber.

Weitere Informationen finden Sie auch im Intranet unter dem Stichwort: Arbeitsunfähigkeit.