Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Sitzungsgeld

Allgemeines
  • Grundlage: HSigVO – Hochschulsitzungsgeldverordnung (1991)
  • Gremien, für die Gelder gezahlt werden können, regelt § 2:
    • Fakultätsrat (FR)
    • Institutsrat (IR)
    • Berufungskommissionen (BK)
    • örtlicher Wahlvorstand
    • Kommission für Studium und Lehre (KSL Institute)
  • Gremien, für die keine Gelder gezahlt werden können:
    • Haushalts und Planungskommission (HPK)
    • Ethikkommission
    • Prüfungsausschüsse

 

Verfahren:
  • Zahlung nach § 4 nur für gewählte Mitglieder, für Stellvertreter nur im Vertretungsfall, pro Tag nur für eine Sitzung des Gremiums,
  • Sitzungsgeld kann nicht länger als ein Haushaltsjahr rückwirkend gewährt werden. 
  • Antrag mit Auflistung der Sitzungen, Unterschrift der Geschäftsstelle des Gremiums an den Bereich Haushalt und Personal, Fakultätsverwaltung senden
  • Antrag: Website der Haushaltsabteilung