Humboldt-Universität zu Berlin - Masterstudiengang Europäische Literaturen

Anlage: Übersicht über die Prüfungen

des Masterstudiengangs "Europäische Literaturen" (120 LP), Prüfungsordnung 2014

Nr. des Moduls Name des Moduls LP des Moduls Fachspezifische Zulassungs-voraussetzungen für die Prüfung Form, Dauer/ Bearbeitungszeit/ Umfang, ggf. Sprache der Prüfung im Sinne des § 108 Abs. 2 ZSP-HU Benotung
Pflichtbereich (100 LP)
1 Antike 10 keine Klausur (90 Minuten) oder Take-Home-Examen (8–10 Seiten/16.000–20.000 Zeichen) anzufertigen nach Ende der Vorlesungszeit innerhalb von zwei Wochen ja
2

Mittelalter/

Frühe Neuzeit

10 keine Take-Home-Examen (8–10 Seiten/16.000–20.000 Zeichen) anzufertigen nach Ende der Vorlesungszeit innerhalb von zwei Wochen ja
3 Neuzeit I 10 keine Hausarbeit (ca. 15 Seiten/30.000 Zeichen) ja
4 Neuzeit II 10 keine Hausarbeit (ca. 15 Seiten/30.000 Zeichen) ja
5

Gattungsgeschichte und Gattungstheorie

10 keine Mündliche Prüfung: Präsentation (ca. 20 Minuten) nein
6 Text und Wissen 10 keine Take-Home-Examen (8–10 Seiten/16.000–20.000 Zeichen) anzufertigen nach Ende der Vorlesungszeit innerhalb von zwei Wochen ja
7 Text und Medien 10 keine Hausarbeit (ca. 15 Seiten/30.000 Zeichen) ja
8 Masterarbeit 30 Nachweis von 70 LP aus 7 erfolgreich abgeschlossenen Modulen Hausarbeit (ca. 60 Seiten/120.000 Zeichen) Bearbeitungszeit: zwanzig Wochen ja

Fachlicher Wahlpflichtbereich (10 LP)

Aus den Moduln 9,10, und 11 muss ein Modul gewählt werden.

9 Literaturtheorie und Methodologie 10   Mündliche Prüfung: Referat mit Handout (ca. 20 Minuten) nein
10 Ästhetik: Literatur und die Künste 10   Multimediale Prüfung: Präsentation (ca. 20 Minuten) nein
11 Literatur und kulturelle Praxis 10   Praktische Prüfung (60 Stunden) (Literarische Übersetzung, dramaturgisches Konzept, Kurzprosa, Ausstellungskonzept und Durchführung einer Ausstellung, redaktionelle Arbeit, Vorbereitung und Durchführung einer wissenschaftlichen Konferenz etc.) nein
Überfachlicher Wahlpflichtbereich (10 LP)
  Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen nach freier Wahl zu absolvieren.

insges.

10

Die Module werden nach den Bestimmungen der anderen Fächer bzw. zentralen Einrichtungen abgeschlossen. Die Module werden ohne Note berücksichtigt.

 

Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge

Nr. des Moduls Name des Moduls LP des Moduls Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung Form, Dauer/Bearbeitungszeit/Umfang, ggf. Sprache der Prüfung im Sinne des § 108 Abs. 2 ZSP-HU Benotung
12

Text

Wissen – Medien

10 keine keine nein