Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Beschlüsse des Prüfungsausschusses EWI

Beschluss vom 06.06.2020:

Umgang mit ausgefallenen Prüfungen aus dem Wintersemester 2019/2020

1. Der Prüfungsausschuss empfiehlt die elektronische Durchführung aller Nachholprüfungen aus dem WS 19/20. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich und mit dem Bereich Studium und Lehre abzustimmen.

2. Die in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten Prüfungsformen (z.B. mündliche Prüfung, Klausur, Hausarbeit etc.) sollen beibehalten, nur digital durchgeführt werden.

3. Die ausgefallenen Prüfungen sollen vor Beginn des Prüfungszeitraums für das Sommersemester nachgeholt werden. Und zwar im Zeitraum vom 29.06.-10.07.2020. Begründete Ausnahmen in Einzelfällen sind möglich, so dass Prüfer*innen auch individuelle Termine mit den Studierenden ausmachen können.

4. Die Prüfer*innen und Studierenden sollen über den Bereich Studium und Lehre bzw. die Sekretariate zeitnah per E-Mail über den Prüfungszeitraum informiert werden. Die Studierenden sollten mindestens drei Wochen vor dem Termin Bescheid bekommen. Die Prüfenden erhalten die Handreichung aus dem Dekanat zur elektronischen Durchführung von Prüfungen.

 

Sitzung vom 04.05.2016:

Neues Anrechnungsverfahren im Bachelor Wirtschaftspädagogik aufgrund der Änderung des § 110 ZSP-HU:

Um für QuereinsteigerInnen im Kombinationsbachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik die Ausstellung eines Bachelorzeugnisses zu ermöglichen und die Anrechnung von Studienleistungen und Prüfungen transparenter zu gestalten, beschließt der Prüfungsausschuss einstimmig, dass ab dem SoSe 2016 die Anrechnung von Studienleistungen und Prüfungen aus einem bereits abgeschlossenen Studium in der Regel als Einzelanrechnung erfolgt.

 

Verlängerung der Bearbeitungszeit von schriftlichen Modulabschluss­prüfungen (z.B. Hausarbeiten):

§ 101 (2) ZSP-HU

Die Termine für Klausuren, mündliche, praktische und ähnliche Modulabschluss­prüfungen und Verteidigungen von Abschlussarbeiten und die Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten, Portfolios, Essays, multimediale und ähnliche Modulabschlussprüfungen werden vom zuständigen Prüfungsausschuss festgesetzt.

§ 101 (3) ZSP-HU

Laufende Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten, Portfolios, Essays, multimediale und ähnliche Modulabschlussprüfungen sowie für Abschlussarbeiten werden verlängert, soweit die Studentin oder der Student dies beantragt und wichtige Gründe glaubhaft macht.

Der Prüfungsausschuss beschließt einstimmig, dass entsprechende Anträge ausschließlich an den Prüfungsausschuss gerichtet werden müssen. Diese sind schriftlich beim zuständigen Prüfungsbüro einzureichen. Über die Anerkennung der Gründe entscheidet der Prüfungsausschuss. Verlängerungen werden schriftlich mitgeteilt. Die Ablehnung von Gründen wird durch schriftlichen Bescheid bekanntgegeben und begründet.

 

Anrechnung von anderweitig erbrachten Leistungen für den Bereich Überfachlicher Wahlpflichtbereich / Fachbezogene Ergänzung:

Studiengänge enthalten Anteile zum überfachlichen Kompetenzerwerb. Der überfachliche Kompetenzerwerb dient der Herstellung disziplinenübergreifender Bezüge, wie z.B. Genderkompetenzen und interkulturelle Kompetenzen, und der Aneignung von Schlüsselqualifikationen. Der überfachliche Kompetenzerwerb erfolgt in der Regel im Rahmen eines überfachlichen Wahlpflichtbereichs, innerhalb dessen Module oder zusammenhängende Gruppen von Modulen (Modulpakete) aus den dafür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer und zentraler Einrichtungen nach freier Wahl zu belegen sind.

Der Prüfungsausschuss beschließt einstimmig, dass Anträge auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die über diese Formulierung hinausgehen, ausschließlich an den Prüfungsausschuss gerichtet werden müssen. Diese sind schriftlich beim zuständigen Prüfungsbüro einzureichen. Über die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.

 

Sitzung vom 13.05.2015:

Bestellung externer Erst- und ZweitgutachterInnen für Bachelor- und Masterarbeiten:

Als Erstgutachterin oder Erstgutachter werden ausschließlich Prüferinnen und Prüfer des Instituts für Erziehungswissenschaften bestellt. In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auch eine externe Prüferin bzw. einen externen Prüfer als Zweitgutachterin bzw. Zweitgutachter bestellen, sofern für dieses Fachgebiet keine Zweitprüferin bzw. kein Zweitprüfer am Institut für Erziehungswissenschaften zur Verfügung steht.

Der Antrag ist durch die Erstprüferin bzw. den Erstprüfer fachlich zu begründen und schriftlich beim Prüfungsausschuss einzureichen. Es ist sinnvoll, diesen Antrag rechtzeitig stellen zu lassen, ggf. vor Anmeldung der Abschlussarbeit.