Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Häufig gestellte Fragen zu Studium und Prüfungen an der KSBF - FAQ

 


Fragen zum Studienstart


 

  • Nach welcher fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung studiere ich?

Studierende werden immer in die aktuell gültige, das heißt zum Zeitpunkt der Immatrikulation neueste fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung immatrikuliert.

Eine Übersicht über alle fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen Ihres Studiengangs oder Studienfachs an der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät finden Sie auf unserer Webseite.

 

  • Wo finde ich meine Studien- und Prüfungsordnung?

Alle fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät finden Sie auf unserer Webseite.

Bei Fragen zur Ihrer Studien- und Prüfungsordnung wenden Sie sich am besten an Ihre Studienfachberatung oder studentische Studienfachberatung

Ergänzend zu Ihrer fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung beachten Sie bitte die Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU).

 

  • Kann ich in eine ältere oder neuere Studien- und Prüfungsordnung wechseln?

Für einen Wechsel in die neue Studien- und Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an Ihre Studienfachberatung und Ihr zuständiges Prüfungsbüro. Der Wechsel in eine ältere Studien- und Prüfungsordnung ist ausgeschlossen.

 

  • Wie kann ich meinen Studiengang wechseln?

Hier finden Sie weitere Informationen zum Wechsel Ihres Studiengangs.

 

  • Was ist mein HU-Account?

Mit Ihrer Immatrikulation erhalten Sie einen HU-Account sowie eine E-Mail-Adresse der HU. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig Zugriff auf das E-Mail-Postfach der HU haben, da verschiedene Bereiche der Universität darüber mit Ihnen in Kontakt treten. Auch eine Weiterleitung der E-Mails zu Ihrem persönlichen E-Mail-Account ist möglich.

Bitte beachten Sie, dass der HU-Account sowie die E-Mail-Adresse der HU nach der Exmatrikulation nicht fortbestehen.

 

  • Was ist AGNES?

AGNES ist das Online-Portal der HU, in dem Sie die aktuellen und vergangenen Vorlesungsverzeichnisse einsehen können.

Mit Ihrem persönlichen Account können Sie sich über AGNES zu Lehrveranstaltungen anmelden, Prüfungsan- und -abmeldungen vornehmen, Ihre Leistungen einsehen und Ihre Postadresse ändern. Sie können dort außerdem Ihren Leistungsspiegel, Studienbescheinigungen, Studienbuchseiten und den Stundenplan drucken. Informationen zu diesen und weiteren Funktionen finden Sie auf der Informationsseite von AGNES.

 

  • Wer hilft mir bei Fragen?

Compass ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Bewerbung und Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Auf der Webseite der Allgemeinen Studienberatung und –information finden Sie Hinweise zum Studienbeginn.

Mit studienfachspezifischen Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre Studienfachberatung oder studentische Studienfachberatung

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  • Was ist Moodle?

Moodle ist eine Online-Lernplattform, auf der Kurse, Arbeitsgruppen sowie Projekte erstellt und verwaltet werden können. Sie ermöglicht das Teilen von Dokumenten und die Kommunikation innerhalb der Gruppe. Hinweise zum Zugang finden Sie auf dem Informationsflyer. Für Interessierte finden regelmäßig Lehrgänge statt.
Mit
Ihrem persönlichen Account können Sie sich in Moodle einloggen.

 

  • Was sind Module?

Die Studiengänge an der HU sind in Module gegliedert, die gemäß § 65 Satz 1 ZSP-HU die Studieninhalte thematisch und zeitlich gliedern. In Ihrer fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung können Sie nachsehen, aus welchen Modulen sich Ihr Studiengang oder Studienfach zusammensetzt, aus welchen Bestandteilen die einzelnen Module bestehen und wie sie abgeschlossen werden.

In der Regel gibt es eine bestimmte Anzahl an Pflichtmodulen, die in jedem Fall absolviert werden müssen und eine Anzahl an Wahlpflichtmodulen, aus denen gewählt werden kann.

 

  • Was sind Leistungspunkte (LP)?

Jedem Modul sowie allen dazugehörigen Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten zugeordnet. Ein Leistungspunkt entspricht dabei einer Arbeitsbelastung von 25 bis 30 Stunden pro Semester (vgl. § 65 Satz 2ff. ZSP-HU). Für jeden Studiengang  und für jedes Studienfach ist außerdem festgelegt, welche Gesamtzahl an Leistungspunkten durch welche Module und Leistungen erreicht werden muss, um das Studium erfolgreich abzuschließen. Umfangreiche Informationen zur Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Leistungen finden Sie in Ihrer fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung.

 

  • Wie sieht die studentische Selbstverwaltung an der HU aus?

Die studentische Selbstverwaltung gliedert sich in folgende Organe:

  1. die verfasste Studierendenschaft als die konstituierende Basis
  2. die Vollversammlung als das höchste basisdemokratische Beschlussorgan
  3. das Studierendenparlament (StuPa), welches die legislativen Funktionen wahrnimmt
  4. der Referent_innenrat (RefRat) als Vertretung der Student_innenschaft
  5. die Fachschaften der Institute und Studiengänge

 

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Fragen zu Prüfungen


 

  • Was ist ein Prüfungsbüro und wo finde ich es?

Die Mitarbeiter_innen der Prüfungsbüros der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät verwalten unter anderem die Leistungen und Prüfungsakten der Studierenden. Sie verbuchen Leistungsnachweise und Prüfungsergebnisse, nehmen Krankmeldungen und Abschlussarbeiten entgegen. Außerdem stellen sie Bescheinigungen, Leistungsübersichten und Abschlussdokumente aus.

 

  • Was muss ich beachten, bevor ich in mein Prüfungsbüro gehe?

Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch Ihres Prüfungsbüros über die Sprechstunden und aktuelle Sprechstundenänderungen. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Die
Übersicht der Prüfungsbüros und Sprechzeiten finden Sie auf der Webseite der
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät. Bitte halten Sie Ihre Matrikelnummer und Ihren Student_innenausweis bereit. Bitte bringen Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise mit.

Die Prüfungsbüros der Fakultät befinden sich in der zweiten Etage der Dorotheenstraße 26. Der Wartebereich für die Prüfungsbüros befindet sich in der dritten Etage (Dachgeschoss). Dort kommt während der Sprechstunden eine Aufrufanlage zum Einsatz. Bitte ziehen Sie am Automaten eine Wartenummer und nehmen Sie Platz, bis die Nummer auf der elektronischen Tafel aufgerufen wird. Danach gehen Sie bitte eine Etage tiefer, um in das jeweilige Prüfungsbüro zu gelangen.

 

  • Was ist, wenn mein Prüfungsbüro nicht geöffnet hat?

Informationen zu den Sprechzeiten der Prüfungsbüros, zu aktuellen Sprechstundenänderungen und Vertretungsregelungen finden Sie auf der Webseite der Prüfungsbüros.

Lehrveranstaltungsnachweise und Anträge können zu den Öffnungszeiten des Gebäudes (Montag bis Freitag von 7:15 Uhr bis 20:00 Uhr) in den Briefkasten der Prüfungsbüros (Dorotheenstraße 26, Foyer) eingeworfen werden. Dieser wird regelmäßig geleert. Bitte fertigen Sie für Ihre eigenen Unterlagen vorher eine Kopie an und reichen Sie das Original im Prüfungsbüro ein.

In dringenden Angelegenheiten können Sie sich an die Vertretung des Prüfungsbüros wenden, die bei Abwesenheit auf der Webseite des Prüfungsbüros benannt wird. Dort können auch Leistungsübersichten gedruckt und Abschlussarbeiten entgegengenommen werden.

 

  • Worum kümmert sich der Prüfungsausschuss?

Prüfungsausschüsse regeln die Prüfungsangelegenheiten in den Studiengängen, für die sie zuständig sind (siehe hierzu § 98 ZSP-HU).Der Prüfungsausschuss entscheidet zum Beispiel über die Zulassung zur Abschlussarbeit und die Bestellung der Prüfer_innen, die Prüfungszeiträume sowie über Nachteilsausgleiche und fällt Grundsatzentscheidungen zu Prüfungsangelegenheiten.

Eine Übersicht über die Prüfungsausschüsse an der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät finden Sie auf unserer Webseite.

 

  • Wie und wann melde ich mich für eine Prüfung an?

Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt in der Regel über AGNES durch Eingabe einer TAN während der für den jeweiligen Studiengang und für das jeweilige Studienfach veröffentlichten Anmeldefristen. Informationen zu den Anmeldefristen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros.

 

  • Was mache ich, wenn ich keine TAN-Liste habe?

Sie benötigen Ihre TAN-Liste, um sich in AGNES für Prüfungen anzumelden oder Ihre Adresse zu ändern. Sie erhalten Ihre TAN-Liste automatisch mit Ihren Immatrikulationsunterlagen.

Sollten Sie keine TAN-Liste erhalten oder Ihre TAN-Liste verloren haben, können Sie sich während der Sprechzeiten an Ihr Prüfungsbüro oder an den AGNES-Support (agnes-support(at)hu-berlin.de) wenden.

 

  • Was mache ich, wenn ich mich über AGNES nicht zur Prüfung anmelden kann?

Die Anmeldung zu einer Prüfung ist nur während des Anmeldezeitraums über AGNES möglich. Wenn die Prüfungsanmeldung während des Anmeldezeitraums nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte innerhalb des Anmeldezeitraums an Ihr Prüfungsbüro. Halten Sie dort bitte Informationen zur Art des Problems (zum Beispiel die Prüfung wird nicht angezeigt, eine Fehlermeldung von AGNES) sowie zur Prüfung (Studiengang, Modul, Prüfer_in, Termin) bereit.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zum dritten Prüfungsversuch nicht über AGNES erfolgt, sondern durch eine schriftliche Anmeldung im Prüfungsbüro.

 

  • Was sind Prüfungszeiträume?

Für jedes Semester werden verschiedene Prüfungszeiträume festgelegt, in denen die Modulabschlussprüfungen absolviert werden. Bitte informieren Sie sich über die Termine und Fristen bei Ihrem zuständigen Prüfungsbüro.

 

  • Was passiert, wenn ich zu einer Prüfung plötzlich krank werde?

Im Falle einer Krankheit informieren Sie bitte spätestens am Prüfungstag Ihr Prüfungsbüro sowie den_die Prüfer_in per E-Mail.

Grundsätzlich müssen Sie unverzüglich (in der Regel spätestens am dritten Werktag) ein ärztliches Attest im Prüfungsbüro einreichen. Bitte fügen Sie dem Attest unbedingt Ihre Matrikelnummer sowie den Namen der_des Prüfers_in, die Prüfungsnummer und das Prüfungsdatum (siehe § 107 ZSP-HU, Absatz 2, Satz 2ff.) bei. Informationen zu den formalen Regelungen im Zusammenhang mit Krankmeldungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsbüro.

Bitte beachten Sie gegebenenfalls die Anlage/Mitteilung zur Krankmeldung. Wenn ein solches Formular notwendig ist, erhalten Sie es auf der Webseite Ihres zuständigen Prüfungsbüros.

Wenn Sie zu einer Prüfung unentschuldigt nicht erscheinen, wird diese mit der Note 5,0 bewertet.

 

  • Kann ich von einer Prüfung zurücktreten?

Der Rücktritt von Prüfungen ist innerhalb der fachspezifisch festgelegten Rücktrittsfristen über AGNES möglich. Informationen zu den Rücktrittsfristen finden Sie auf der Webseite Ihres Prüfungsbüros.

 

  • Wie oft kann ich eine nicht bestandene Modulabschlussprüfung (MAP) wiederholen?

Grundsätzlich können Sie eine MAP zwei Mal wiederholen. Sollten Sie die Prüfung bereits zwei Mal nicht bestanden haben, werden Sie zu einer Beratung vor dem letzten Prüfungsversuch eingeladen. Sollten Sie die MAP auch im dritten Versuch nicht bestehen, gilt die Prüfung als endgültig nichtbestanden. Damit können Sie Ihr Studienfach, sollte es sich um ein Pflichtmodul handeln, nicht mehr erfolgreich abschließen (siehe §104 und §105 ZSP-HU).

Eine bestandene MAP kann prinzipiell nicht wiederholt werden, es sei denn Ihre fachspezifische Prüfungsordnung sieht die Möglichkeit eines Freiversuchs vor (siehe §104 und §105 ZSP-HU).

 

Was beinhaltet die Erklärung, die schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten beizufügen ist?

Die Erklärung, die auch oft als Selbstständigkeits- oder Eigenständigkeitserklärung bezeichnet wird, wird jeder wissenschaftlichen Arbeit (zum Beispiel Hausarbeit und Abschlussarbeit) beigelegt. Hiermit wird erklärt, dass die schriftliche Arbeit ohne fremde Hilfe verfasst und genutzte Quellen sowie übernommene Aussagen zitiert wurden, und dass die Arbeit noch nicht für andere Prüfungen eingereicht wurde.

Die Erklärung lautet wie folgt:

Erklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst habe und sämtliche Quellen, einschließlich Internetquellen, die unverändert oder abgewandelt wiedergegeben werden, insbesondere Quellen für Texte, Grafiken, Tabellen und Bilder, als solche kenntlich gemacht habe.

Ich versichere, dass ich die vorliegende Abschlussarbeit noch nicht für andere Prüfungen eingereicht habe.

Mir ist bekannt, dass bei Verstößen gegen diese Grundsätze ein Verfahren wegen Täuschungsversuchs bzw. Täuschung gemäß der fachspezifischen Prüfungsordnung und/oder der Allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP) bzw. der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) eingeleitet wird.

Berlin, ..........................        (Unterschrift)

 

Declaration

I hereby declare that my thesis is the result of my own work and that I have marked all sources, including online sources, which have been cited without changes or in modified form, especially sources of texts, graphics, tables and pictures.

I assure that I have not submitted this thesis for any other examination yet.

I am aware that in case of any breach of these rules procedures concerning fraud or attempted fraud will be taken in accordance with the subject-specific examination regulations and/or the Allgemeine Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP) or the Allgemeine Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU).

Berlin, ..........................                              (Signature)

 

  • Werden meine Noten automatisch in AGNES angezeigt?

Ja. Nachdem Sie Ihre Modulabschlussprüfung absolviert haben und diese bewertet wurde, werden die Ergebnisse durch die Mitarbeiterin des Prüfungsbüros oder die_den Prüfer_in eingetragen. Dieser Prozess erfolgt sukzessive. Bitte prüfen Sie auch die Detailansicht in Ihrem AGNES-Account.

 

  • Wo kann ich die Prüfungsbewertung einsehen?

Für detaillierte Rückmeldungen zu einzelnen Prüfungen (zum Beispiel Einsicht in Klausuren, Feedback zu Hausarbeiten) wenden Sie sich bitte an Ihre_n jeweilige_n Prüfer_in.
Gutachten zu Abschlussarbeiten können im
Prüfungsbüro eingesehen werden.

 

  • In AGNES ist eine falsche Note angezeigt/Angaben fehlen etc. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.

 

  • Was ist ein Nachteilsausgleich für Prüfungen und wie kann ich ihn beantragen?

Hinweise zum Nachteilsausgleich für Prüfungen finden Sie in unserem Dokument Informationen zum Nachteilsausgleich.

 

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Fragen zum Studium


 

  • Wo erhalte ich meine Lehrveranstaltungsnachweise?

Die Nachweise können Sie in der Regel auf der Webseite Ihres Prüfungsbüros herunterladen. Sollten Sie dort kein Dokument zum Download finden, wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsbüro.

 

  • Was ist eine „spezielle Arbeitsleistung“?

Die „spezielle Arbeitsleistung“ wird im Rahmen einer Lehrveranstaltung erbracht, nicht benotet und ist Voraussetzung für die Vergabe der Leistungspunkte für die Lehrveranstaltung. Form und Umfang der speziellen Arbeitsleistung werden als Anlage Ihrer Studienordnung geregelt (siehe § 94 ZSP-HU).

 

  • Bis wann muss ich Lehrveranstaltungsnachweise im Prüfungsbüro einreichen?

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Lehrveranstaltungsnachweise im Prüfungsbüro einzureichen, sobald diese vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ggf. gestempelt sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Prüfungsakte aktuell ist und ggf. benötigte Leistungsübersichten zeitnah ausgestellt werden können.

Im Warteraum der Prüfungsbüros (Dorotheenstr. 26, Foyer) befindet sich ein Briefkasten, in den Sie die Nachweise einwerfen können. Wir empfehlen Ihnen, für Ihre eigenen Unterlagen vorab Kopien zu erstellen, da die Originale in der Prüfungsakte verbleiben.

 

  • Was ist der „Preis für gute Lehre“?

Der Preis für gute Lehre wird jährlich sowohl fakultätsintern als auch universitätsweit verliehen. Der Fakultätspreis zeichnet jährlich hervorragende Lehrveranstaltungen aus, die die Kommission für Lehre und Studium unter bestimmten Kriterien besonders überzeugt haben. Weitere Informationen bezüglich der Nominierung und des thematischen Schwerpunktes finden Sie auf der Webseite der Fakultät.

Die HU verleiht auch in jedem Jahr einen universitätsweiten Preis für gute Lehre. Für diesen Preis können alle Lehrenden der HU nominiert werden.

 

  • Was ist der „Überfachliche Wahlpflichtbereich“ (üWP) und welche Veranstaltungen kann ich mir dafür anrechnen lassen?

Im überfachlichen Wahlpflichtbereich werden Module oder zusammenhängende Gruppen von Modulen (Modulpakete) aus den dafür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer und zentraler Einrichtungen nach freier Wahl belegt. Ob in Ihrem Studiengang ein üWP vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung.

Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel vollständige üWP-Module absolvieren müssen. Die Modulbeschreibungen für den üWP finden Sie in der Studienordnung des anbietenden Fachs. Um ein Modul abzuschließen, melden Sie sich bitte für die Modulabschlussprüfung beziehungsweise für den „Modulabschluss ohne Prüfung“ (MoP) in AGNES an.
Studierende in einem Masterstudiengang haben die Möglichkeit, sich sowohl für üWP-Module anderer Bachelor- als auch Masterstudiengänge anzumelden. Studierende in einem Bachelorstudium können sich für üWP-Module anderer Bachelorstudiengänge anmelden.

Um die Angebote nutzen zu können, ist es erforderlich, sich über AGNES zu den Lehrveranstaltungen anzumelden. Sie finden das komplette Lehrangebot des überfachlichen Wahlpflichtbereiches im Vorlesungsverzeichnis unter:

Humboldt-Universität zu Berlin -> Überfachlicher Wahlpflichtbereich

Die Verbuchung der üWP-Module übernimmt das Prüfungsbüro des anbietenden Fachs.

 

  • Wie erfolgt die Anrechnung von Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden?

Zuständig für die Anrechnung von Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, ist der Prüfungsausschuss. Nähere Informationen zum Anrechnungsprozess erhalten Sie bei Ihrer Studienfachberatung.

 

  • Wie kann ich mir Praktika anrechnen lassen und wo finde ich Informationen zum Praktikum?

Bitte sehen Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung nach, ob ein Wahl- oder Pflichtpraktikum Teil Ihres Curriculums ist.

Bei Fragen zum Praktikum und zur Möglichkeit der Anrechnung wenden Sie sich bitte an Ihre Studienfachberatung oder (falls vorhanden) an das Praktikumsbüro Ihres Instituts.

 

  • Wie und wo kann ich meine Adresse ändern?

Die Adresse kann selbstständig über den AGNES-Account oder durch ein formloses Schreiben an das Immatrikulationsbüro geändert werden. Bitte informieren Sie auch die Universitätsbibliothek über Ihre neue Adresse.

 

  • Was ist ein Nachteilsausgleich für Lehrveranstaltungen und wie kann ich ihn beantragen?

Hinweise zum Nachteilsausgleich für Lehrveranstaltungen finden Sie in unserem Dokument Informationen zum Nachteilsausgleich.

 

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Bescheinigungen und Nachweise


 

  • Was ist ein „Transcript of Records“ und wo erhalte ich es?

Das „Transcript of Records“ dokumentiert Ihre Studien- und Prüfungsleistungen, ähnlich wie die deutschsprachige Leistungsübersicht, jedoch nach europäischem Standard und in englischer Sprache. Auf dem Transcript werden die Module, ECTS-Punkte und Noten aufgeführt.

Sie erhalten das englischsprachige Transcript of Records während der Sprechzeiten in Ihrem Prüfungsbüro.

 

  • Was ist eine Leistungsübersicht und wo erhalte ich sie?

Die Leistungsübersicht dokumentiert Ihre Studien- und Prüfungsleistungen. Auf ihr werden die Module, Leistungspunkte und Noten aufgeführt. Sie können sich eine Leistungsübersicht selbsständig in Ihrem AGNES-Account ausdrucken.

Wenn Sie eine offiziell bestätigte Leistungsübersicht benötigen, erhalten Sie diese während der Sprechzeiten in Ihrem Prüfungsbüro.

 

  • Wie kann ich BaföG beantragen?

Für Ihren BaföG-Antrag benötigen Sie von der Universität in der Regel die Immatrikulationsbescheinigung, die Sie gemeinsam mit Ihrem Semesterticket halbjährlich erhalten. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an das BAföG-Amt des Studentenwerks.

 

  • Wo erhalte ich Nachweise für eine Stipendienbewerbung?

Informieren Sie sich zunächst, welche Nachweise Sie benötigen. Eine Leistungsübersicht erhalten Sie in der Regel bei Ihrem zuständigen Prüfungsbüro. Amtliche Beglaubigungen werden nicht durch die Prüfungsbüros vorgenommen.

 

  • Ich bin Erasmusstudent_in. Wer stellt das Transcript für meine Heimatuniversität aus?

Bitte wenden Sie sich an die_den Erasmuskoordinator_in Ihres Instituts.

 

  • Wo erhalte ich Beglaubigungen von Dokumenten der Humboldt-Universität zu Berlin?

Von der Humboldt-Universität zu Berlin ausgestellte Zeugnisse und Urkunden können an der Humboldt-Universität zu Berlin nicht beglaubigt werden. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie bei den Berliner Bürgerämtern.

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Fragen zum Abschluss


 

  • Wer darf an meinem Institut Abschlussarbeiten begutachten?

Die Prüfungsbüros stellen in der Regel auf Ihrer Webseite eine Liste der Prüfer_innen für Abschlussarbeiten zur Verfügung. Wenden Sie sich für studiengangsspezifische Regelungen bitte an Ihre Studienfachberater_innen.

 

  • Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?

Die Regelungen zur Anmeldung und Bearbeitungsdauer für eine Abschlussarbeit sind in Ihrer fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Alle Informationen zum Verfahren sowie den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit finden Sie auf der Webseite Ihres Prüfungsbüros.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Abschlussdokumente in deutscher und englischer Ausfertigung erhalten. Für die englische Ausfertigung benötigen wir eine Übersetzung des Themas Ihrer Abschlussarbeit. Bitte geben Sie diese auf dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit an.

  • Wann beginnt und endet die Bearbeitungszeit für meine Abschlussarbeit?

Nach Einreichung und Befürwortung des Antrags auf Zulassung zur Abschlussarbeit erhalten Sie einen Bescheid über die Zulassung zur Abschlussarbeit. Mit diesem Schreiben wird Ihnen das Thema der Abschlussarbeit schriftlich mitgeteilt und ist damit verbindlich. Das Schreiben enthält außerdem Informationen zum Beginn und zum Ende Ihrer Bearbeitungszeit. Das Ende der Bearbeitungszeit stellt das Abgabedatum dar.

Die Bearbeitungszeit beginnt gemäß § 97 Abs. 3 Satz 2 ZSP-HU am Tag nach der schriftlichen Mitteilung des Themas. Nach den allgemeinen Verfahrensregeln gilt die schriftliche Mitteilung am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.

Die Länge der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit ist in Ihrer fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.

Bei den Berechnungen ist berücksichtigt, dass eine Frist erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags endet, wenn das Ende auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.

Die Frist zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit können Sie darüber hinaus auch in Ihrem AGNES-Account einsehen.

Die Abschlussarbeit kann frühestens 14 Tage nach Beginn der Bearbeitungszeit im Prüfungsbüro abgegeben werden.

 

  • Wie ist eine Abschlussarbeit formal gestaltet?

Die formale Gestaltung der Abschlussarbeit ist studiengangsspezifisch geregelt. Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite Ihres Instituts oder bei Ihrer Studienfachberatung.

 

  • Was kann ich tun, wenn ich während des Schreibens meiner Abschlussarbeit krank werde?

Im Krankheitsfall reichen Sie im Prüfungsbüro bitte unverzüglich (in der Regel spätestens am dritten Werktag) ein ärztliches Attest, ggf. mit ergänzenden Angaben zum Attest, ein. Es wird dann geprüft, ob die Bearbeitungszeit verlängert werden kann. Sie werden über das Ergebnis informiert.

Bitte beachten Sie ggf. die Anlage/Mitteilung zur Krankmeldung. Wenn ein solches Formular notwendig ist, erhalten Sie es auf der Webseite Ihres zuständigen Prüfungsbüros.
 

  • Wo kann ich meine Abschlussarbeit abgeben?

Sie können die Abschlussarbeit in der Sprechstunde Ihres zuständigen Prüfungsbüros abgeben.

Die Abschlussarbeit kann ebenfalls zu den Öffnungszeiten des Gebäudes (Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:30 Uhr) in den Briefkasten der Prüfungsbüros (Dorotheenstraße 26, Warteraum im Dachgeschoss) eingeworfen werden. Dieser wird regelmäßig geleert. Bitte fertigen Sie für Ihre eigenen Unterlagen vorher eine Kopie an und reichen Sie das Original im Prüfungsbüro ein.

Darüber hinaus kann die Abschlussarbeit in der Poststelle der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, in einem an das Prüfungsbüro adressierten Briefumschlag in den Briefkasten ,,für Hauspost" eingeworfen werden.

Auch eine Zusendung per Postsendung ist möglich. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir eine Zusendung per Einschreiben, damit Ihnen ein Nachweis über das Absenden vorliegt.

 

  • Wie erfahre ich, dass die Gutachten für meine Abschlussarbeit vorliegen?

Sobald Ihre Gutachten vorliegen, werden Sie durch das Prüfungsbüro benachrichtigt.

 

  • Wie errechnet sich die Abschlussnote?

Für jedes Studienfach und jeden Studienanteil wird unter Berücksichtigung der Regelungen der fachspezifischen Prüfungsordnung eine Gesamtnote berechnet. Dabei gehen die Noten der Modulabschlussprüfungen und der Abschlussarbeit nach den in der fachspezifischen Prüfungsordnung getroffenen Regelungen gewichtet in die Berechnung ein.

In Kombinationsbachelorstudiengängen wird die Abschlussnote aus mehreren Studienfächern durch die Gewichtung der einzelnen Gesamtnoten nach der jeweiligen Anzahl der Leistungspunkte berechnet. 

Die Berechnung der Abschlussnote in verschiedenen Studiengängen ist in § 114 ZSP-HU beschrieben.

 

  • Wie und wann erfolgt die Exmatrikulation nach meinem Studienabschluss?

Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle erforderlichen Studienleistungen erbracht, alle erforderlichen Prüfungen bestanden und alle erforderlichen Leistungspunkte erworben sind. Studierende werden in Folge des Studienabschlusses gemäß § 130 Abs. 5 ZSP-HU exmatrikuliert.

Die Exmatrikulation erfolgt außerdem automatisch zum Semesterende, wenn Sie sich nicht für das kommende Semester rückmelden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Compass.

Die Exmatrikulation kann auch jederzeit beim Immatrikulationsbüro mit dem Antrag auf Exmatrikulation beantragt werden.

 

  • Was mache ich, wenn der Abgabetermin für die Abschlussarbeit auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt?

Fällt der Abgabetermin für die Abschlussarbeit auf einen Wochenend- oder Feiertag, verlängert sich die Frist automatisch bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

 

  • Kann ich meine Abschlussarbeit während meines Urlaubssemesters schreiben beziehungsweise abgeben?

Sie können gemäß § 62 Abs. 5 Satz 4 ZSP-HU auch während eines Urlaubssemesters die Abschlussarbeit anmelden, schreiben und abgeben, wenn Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit bereits vor Beginn der Beurlaubung erworben haben.

 

  • Wann erhalte ich meine Abschlussdokumente?

Ihr zuständiges Prüfungsbüro beginnt mit der Erstellung der Abschlussdokumente, sobald alle Studienleistungen erbracht, alle erforderlichen Prüfungen bestanden und alle erforderlichen Leistungspunkte erworben sind. Sie werden informiert, sobald die Abschlussdokumente fertiggestellt sind. Die Erstellung der Abschlussdokumente ist ein aufwändiger Prozess, der einige Zeit in Anspruch nimmt. Wir bitten Sie daher um Geduld.

 

  • Was zählt alles zu den Abschlussdokumenten?

Die Abschlussdokumente bestehen gemäß § 115 ZSP-HU aus einer Urkunde, einem Zeugnis und einem Diploma Supplement inklusive einer Leistungsübersicht.
Mit der Urkunde wird der akademische Grad verliehen.
Das Zeugnis weist die Abschlussnote, die Noten aller Module, die Note der Abschlussarbeit sowie das Thema der Abschlussarbeit aus. Das Diploma Supplement enthält Angaben zum Studiengang, zum akademischen Grad und zur Einrichtung, die den akademischen Grad vergeben hat. Es verbessert die internationale Transparenz und erleichtert die Anerkennung des Abschlusses.

Die Abschlussdokumente werden in deutscher und englischer Sprache ausgestellt, wobei die englischsprachige Fassung nur in Verbindung mit der deutschen Fassung gilt. Die englischsprachigen Dokumente werden vom Prüfungsbüro unterzeichnet und abgestempelt.

 

  • Ich habe meine Abschlussdokumente verloren oder habe eine Personenstandsänderung vollzogen und benötige nun Ersatz- bzw. Neuausfertigungen.

Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihr zuständiges Prüfungsbüro. Im Merkblatt zur Zweitausfertigung von Abschlussdokumenten an der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät finden Sie vorab die wichtigsten Informationen.

 

  • Kann ich mich auch ohne Bachelorabschluss auf den Master bewerben?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Zulassungsbüros.

 

  • Wie erhalte ich eine Leistungsübersicht zur Masterbewerbung?

Überprüfen Sie bitte zunächst in AGNES, ob alle von Ihnen bereits absolvierten Leistungen dort angezeigt werden. Bitte reichen Sie ggf. noch ausstehende Lehrveranstaltungsnachweise in Ihrem Prüfungsbüro ein.
Sind alle bereits erbrachten Leistungen verbucht, stellt Ihnen Ihr
Prüfungsbüro gern zu den Sprechzeiten eine Leistungsübersicht aus.

 

  • Muss ich für die Zulassung zur Abschlussarbeit bzw. das Einreichen der Abschlussarbeit noch immatrikuliert sein?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies nicht erforderlich. Der Prüfungsanspruch bleibt auch nach der Exmatrikulation für einen gewissen Zeitraum bestehen (vgl. §100 ZSP-HU). Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen, vor der Exmatrikulation zu prüfen, ob Sie alle notwendigen Lehrveranstaltungen besucht und Studienleistungen erbracht haben. Dazu können Sie sich auch gern an Ihr Prüfungsbüro wenden.

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Nach dem Studium


 

  • Wie kann ich mit der HU in Kontakt bleiben?

Für Absolvent_innen gibt es den Alumni-Service der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Alumni-Portal ermöglicht den Austausch und die Vernetzung mit ehemaligen Kommiliton_innen. Außerdem gibt es spezielle Angebote und Möglichkeiten zum Engagement nur für Alumnis. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Alumni-Büros.

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