Humboldt-Universität zu Berlin - Philosophische Fakultät

Maßnahmen bei Erkrankung am Arbeitsplatz

  1. Vorgesetzte benachrichtigen: Sollten Sie am Arbeitsplatz typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus entwickeln (Fieber, trockener Husten und Abgeschlagenheit, auch Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, verstopfte Nase und Durchfall), benachrichtigen Sie bitte unverzüglich Ihre oder Ihren Vorgesetzte bzw. Vorgesetzten. Diese bzw. dieser wird die folgenden Schritte einleiten:
  2. Erkrankte räumlich isolieren: Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus verbleibt die erkrankte Person zunächst an ihrem Arbeitsplatz bzw. in dem Raum, wo sie sich zuletzt aufgehalten hat. Alle übrigen Personen verlassen umgehend den Raum und halten sich bereit, als Kontaktpersonen erfasst zu werden. Wenn es der Zustand der oder des Erkrankten erlaubt, soll diese/dieser aus Gründen des Fremdschutzes mit einem Mund-Nasen-Schutz versorgt werden und sich umgehend eigenständig in ärztliche Behandlung begeben. Die Erstbetreuung der unter Krankheitsverdacht stehenden Person erfolgt durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten unter Beachtung sämtlicher Vorsichtsmaßnahmen, insbesondere unter Wahrung eines Sicherheitsabstands von zwei Metern. Persönliche Schutzkleidung sollte, sofern vorhanden, genutzt werden.
  3. Medizinische Hilfe sicherstellen: Es ist jederzeit sicherzustellen, dass die erkrankte Person bei Bedarf medizinisch, auch notfallmedizinisch, versorgt wird.
  4. Kontaktpersonen ermitteln und isolieren: Die Vorgesetzte oder der Vorgesetzte der oder des Erkrankten ist gehalten, mit Unterstützung der erkrankten Person vorsorglich eine Liste von beruflichen Kontaktpersonen der Kategorien I und II gemäß Definition des RKI zu erstellen. Kontaktpersonen sind Personen mit einem unten definierten Kontakt zu einem bestätigten Fall von COVID-19 ab dem zweiten Tag vor Auftreten der ersten Symptome des Falles. Sofern sich der Krankheitsverdacht bestätigt, sollen sich Kontaktpersonen mindestens der Kategorie I einer 14tägigen häuslichen Quarantäne unterziehen.
  5. Räume reinigen und desinfizieren: Der Isolierraum bleibt unter Verschluss und kann erst wieder bestimmungsgemäß genutzt werden, nachdem eine Reinigung und Desinfektion stattgefunden hat. Diese Maßnahme ist auch auf weitere Räumlichkeiten anzuwenden, in denen sich die erkrankte Person regelmäßig aufgehalten hat.