Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

Abschluss der Promotion

Einreichung und Eröffnung des Verfahrens 🖉

 

Wenn Sie Ihre Promotionsschrift fertig gestellt haben, reichen Sie diese wie im Folgenden beschrieben und mit den hier genannten Unterlagen im Promotionsbüro ein, damit das Promotionsverfahren eröffnet werden kann. 

Über die Eröffnung des Verfahrens wird im Promotionsausschuss entschieden. Die Sitzungstermine finden Sie auf der Seite des Promotionsausschusses.

Bitte beachten Sie auch die Promotionsordnung.

 
Unterlagen

Folgende Unterlagen sind elektronisch/als Scan per E-Mail an Viktoria Wagner einzureichen: 

  • Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
  • Bescheinigung über die Zulassung zur Promotion
  • Bescheinigung über Immatrikulation bzw. Registrierung
  • Ggf. Nachweis der zusätzlich geforderten Studienleistungen (Erfüllung der mit der Zulassung erteilten Auflagen)
  • Tabellarischer Lebenslauf, der vor allem Ihren wissenschaftlichen Werdegang beschreibt
  • Ggf. eine Auflistung Ihrer veröffentlichten wissenschaftlichen Schriften
  • Erklärung I und II
  • Vorschlag einer Liste der Mitglieder der Promotionskommission
    (siehe Promotionsordnung § 9)
  • sechs gedruckte und gebundene Exemplare der Dissertation
  • elektronische Version der Dissertation (die Übereinstimmung der gedruckten mit der elektronischen Fassung ist schriftlich zu versichern)

 

Dissertationsschrift

 

Veröffentlichung 🖉

 

Nach der erfolgreichen Verteidigung Ihrer Dissertation müssen Sie diese der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen. In der Promotionsordnung finden Sie verschiedene Optionen zur Veröffentlichung. Informationen zur Veröffentlichung erhalten Sie auf den Seiten der Hochschulschriftenstelle.

Bei Bedarf können Publikations- und/oder Druckkostenzuschüsse u. a. bei folgenden Institutionen beantragt werden:

 

Beurkundung  🖉

 

Die Urkunde erhalten Sie vom Promotionsbüro, nachdem Sie die Veröffentlichung Ihrer Dissertation nachgewiesen haben. Die Universitätsbibliothek stellt einen Nachweis bei der Abgabe Ihrer Pflichtexemplare aus und sendet diesen anschließend an das Promotionsbüro. Erst nach der Aushändigung der Promotionsurkunde sind Sie berechtigt, den Doktorgrad zu führen.