Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Nachteilsausgleich

Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile. Der Ausgleich erfolgt durch Bestimmung eines anderen Termins, einer verlängerten Dauer oder Bearbeitungszeit, eines anderen Orts, einer anderen Form, der Zulassung von Hilfsmitteln oder Hilfspersonen oder auf andere geeignete Weise. Über einen Nachteilsausgleich für Prüfungen entscheidet der Prüfungsausschuss, über einen Nachteilsausgleich für eine Studienleistung / Arbeitsleistung entscheiden die Lehrenden. Für einen Nachteilsausgleich für Prüfungen muss immer ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Weitere Hilfestellung leisten die Beratungsangebote der HU Berlin oder Ihr Prüfungsbüro.

Ein Nachteilsausgleich ist prüfungsbezogen zu beantragen und kann nicht über mehrere Semester oder das gesamte Studium hinweg gewährt werden. 

Wenn Ihnen der Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich genehmigt hat, informieren Sie bitte Ihre Prüfer:innen rechtzeitig, mindestens jedoch 4 Wochen vor dem Prüfungstermin über den konkreten Ausgleich.