Prüfungsrücktritt und Prüfungsabmeldung
Regulärer Rücktritt: Prüfungsanmeldungen können bis zu einer Woche vor einem Prüfungstermin oder Beginn einer Bearbeitungszeit ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. Die Prüfungsabmeldungen erfolgen grundsätzlich online über AGNES. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise aus dem AGNES-Hilfe-Center. Sollte die Onlineabmeldung nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte unverzüglich per E-Mail von Ihrem HU-Account an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.
Besonderer Rücktritt: Erscheinen Sie trotz Anmeldung und Zulassung nicht zu einem Prüfungstermin oder überschreiten Sie eine Bearbeitungszeit, ist die Prüfung nicht bestanden. Dies gilt nicht, wenn Sie unverzüglich den Rücktritt von der Prüfung erklären und einen wichtigen Rücktrittsgrund glaubhaft machen. Im Falle von Krankheit hat die Glaubhaftmachung durch ärztliches Attest zu erfolgen. Grundlage des Attestes muss eine unverzügliche Untersuchung, in der Regel eine Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung, sein. Das Formular „Antrag-Rücktritt-Prüfung“ finden Sie in unserem Downloadbereich.
Bitte beachten Sie, dass im Falle von Krankheit eine attestierte Prüfungsunfähigkeit vorliegen muss (keine Arbeitsunfähigkeit).