Weiterbeschäftigung von studentischem Personal
Die nachfolgenden Ausführungen gelten ausschließlich für studentische Hilfskräfte. Hinweise zum Verfahren für wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Personal finden Sie hier.
1. Zeitpunkt der Einleitung eines Antrags auf Weiterbeschäftigung
Der Antrag auf Weiterbeschäftigung sollte ca. 6 Wochen vor dem Auslaufen des aktuellen Vertragsverhältnisses erfolgen.
2. Klärung der Besetzungs- und Finanzierungsoptionen
Ist die Finanzierung der Stelle durch Haushalts- oder Drittmittel gesichert? |
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Welche Befristung soll für die Stellenbesetzung vorgesehen werden? | Beschäftigungsverhältnisse mit studentischen Hilfskräften werden i.d.R. für 24 Monate begründet, max. bis zum Ablauf der doppelten Regelstudienzeit des jeweils aktuellen Studiengangs. (Ausnahmen sind nach Einzelfallprüfung einer begründeten Prognose über die notwendige Reststudienzeit möglich.) |
3. Beantragung der Weiterbeschäftigung
Was muss ich für die Beantragung einer Weiterbeschäftigung einreichen? |
Die Antragsformulare für Weiterbeschäftigungen sind identisch mit denen für eine Einstellung. Sie finden Sie auf der Homepage der Personalabteilung unter dem Link „Vordrucke“ (http://www.personalabteilung.hu-berlin.de/vordrucke). Durch den Antragsteller ist ausschließlich die Seite 1 des Formulars auszufüllen und links unten zu unterzeichnen. Bitte vergessen Sie nicht die Angaben zur Finanzierung (OKZ, Stellennummer oder Angaben zum Drittmittelprojekt). Das Antragsformular ist mit folgenden Anlagen an die Fakultätsverwaltung einzureichen:
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Hier finden Sie eine pdf-Version: | Checkliste zur Beantragung einer Weiterbeschäftigung von studentischem Personal |