Humboldt-Universität zu Berlin - Masterstudiengang Europäische Literaturen

Studienordnung (2014)

Die fachspezifische Prüfungs- und Studienordnung von 2014 für den Masterstudiengang Europäische Literaturen ist auch hier im PDF-Format zu finden.

 

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 15. Januar 2014 die folgende Studienordnung erlassen:

 

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Beginn des Studiums

§ 3 Ziele des Studiums

§ 4 Module des Studiums

§ 5 Module für den überfachlichen Wahlpflichtbereich anderer Masterstudiengänge

§ 6 In-Kraft-Treten Anlage

 

Anlage 1: Modulbeschreibungen

Anlage 2: Idealtypischer Studienverlaufsplan

 


 

§ 1 Anwendungsbereich

 
Diese Studienordnung enthält die fachspezifischen Regelungen für den Masterstudiengang Europäische Literaturen. Sie gilt in Verbindung mit der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Europäische Literaturen und der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) in der jeweils geltenden Fassung.
 

 

§ 2 Beginn des Studiums

 

Das Studium kann zum Wintersemester aufgenommen werden.

 


 

§ 3 Ziele des Studiums

 
(1) Das Studium zielt auf die forschungsbasierte Vermittlung von vertieftem und spezialisiertem Wissen im Bereich Europäische Literaturen sowie auf den Erwerb von methodischen Kompetenzen. Entscheidender Bestandteil des Masterstudiums ist die zunehmend selbständige wissenschaftliche Arbeit zum Erwerb der Fähigkeit der methodisch reflektierten Beurteilung auch neuer Problemlagen. 
Das Studium zielt insbesondere auf die Auseinandersetzung mit Themen aus den Bereichen der europäischen Literaturen seit der Antike. Es erzeugt Kompetenzen in der methodischen Analyse literarischer und pragmatischer Texte, ihrer Beschreibung und Interpretation im Zusammenhang historischer Wissensformationen und Medienkonstellationen. 

(2) Der erfolgreiche Abschluss des Studiums qualifiziert für eine berufliche Tätigkeit in den kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen des deutschsprachigen Raums und der europäischen Länder, in den Medien, im Verlagswesen, im Kulturmanagement, in der Bildung und der Fortbildung oder in der Wissenschaft.

 


 

§ 4 Module des Studiums

 
Der Masterstudiengang Europäische Literaturen umfasst folgende Module im Umfang von insgesamt 120 LP:
 
  (a) Pflichtbereich (100 LP)
 

 

Modul 1: Antike 10 LP
Modul 2: Mittelalter/Frühe Neuzeit 10 LP
Modul 3: Neuzeit I 10 LP
Modul 4: Neuzeit II 10 LP
Modul 5: Gattungsgeschichte und Gattungstheorie 10 LP
Modul 6: Text und Wissen 10 LP
Modul 7: Text und Medien 10 LP
Modul 8: Masterarbeit 30 LP

 

  (b) Fachlicher Wahlpflichtbereich (10 LP)

 

Aus den Modulen 9, 10 und 11 ist ein Modul zu wählen.

 

Modul 9: Literaturtheorie und Methodologie 10 LP
Modul 10: Ästhetik: Literatur und die Künste 10 LP

Modul 11:

Literatur und kulturelle Praxis

10 LP

 

  (c) Überfachlicher Wahlpflichtbereich (10 LP)

 

Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen im Umfang von insgesamt 10 LP nach freier Wahl zu absolvieren.

 


 

§ 5 Module für den überfachlichen Wahlpflichtbereich anderer Masterstudiengänge

 

Für den überfachlichen Wahlpflichtbereich anderer Masterstudiengänge wird das folgende Modul angeboten: Modul 12: Text – Wissen – Medien

 


 

§ 6 In-Kraft-Treten

 

(1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. Das zugehörige Studienangebot wird beginnend mit dem Wintersemester 2014/15 im 1. Fachsemester vorgehalten und in jedem folgenden Semester um das jeweils nächste Fachsemester erweitert.

(2) Diese Studienordnung gilt für alle Studentinnen und Studenten, die ihr Studium nach dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung zum 1. Fachsemester aufnehmen. Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsel fortsetzen, gilt die Studienordnung vom 06. August 2008 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 40/2008) übergangsweise fort, soweit das Studium im maßgeblichen Fachsemester nach dieser Studienordnung gemäß Absatz 1 Satz 2 noch nicht angeboten wird.

(3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen oder nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsel fortgesetzt haben, gilt die Studienordnung vom 06. August 2008 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 40/2008) übergangsweise fort. Alternativ können sie diese Studienordnung einschließlich der zugehörigen Prüfungsordnung wählen, soweit das Studium im entsprechenden Fachsemester nach dieser Studienordnung gemäß Absatz 1 Satz 2 angeboten wird. Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt werden und ist unwiderruflich.

(4) Mit Ablauf des Sommersemesters 2017 tritt die Studienordnung vom 06. August 2008 außer Kraft. Das Studium wird dann auch von den in Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 benannten Studentinnen und Studenten nach dieser Studienordnung fortgeführt. Bisherige Leistungen werden entsprechend § 110 ZSP-HU berücksichtigt.

 


 

Anlage 1: Modulbeschreibungen

 
 Pflichtbereich
 
Modul 1 Antike
Modul 2 Mittelalter/Frühe Neuzeit
Modul 3 Neuzeit I
Modul 4 Neuzeit II
Modul 5 Gattungsgeschichte und Gattungstheorie
Modul 6 Text und Wissen
Modul 7 Text und Medien
Modul 8 Masterarbeit

 

Fachlicher Wahlpflichtbereich

 

Modul 9 Literaturtheorie und Methodologie             
Modul 10 Ästhetik: Literatur und die Künste  

Modul 11

Literatur und kulturelle Praxis

 


 

Anlage 2: Idealtypischer Studienverlaufsplan

 

Hier finden Sie eine Verteilung der Module auf die Semester, die einem idealtypischen, aber nicht verpflichtenden Studienverlauf entspricht.