Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Promovieren an der KSBF: Informationen zur Abschlussphase

Die Webseiten befinden sich gerade in der Überarbeitung. Wenn Sie Fragen zur Abschlussphase Ihrer Promotion haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Promotionsbüros. Wenn Sie Anregungen für gewünschte Inhalte für die Seiten haben, schreiben Sie gerne eine Mail an den:die Koordinator:in.

04.jpg
Informations- und Beratungsangebote für die Abschlussphase der Promotion.

 

 

Ablauf der Abschlussphase im Überblick
  • Sie stellen Ihre Dissertationsschrift fertig. Bitte beachten Sie die Vorlagen und Merkblätter, die Sie hier finden.
  • Nehmen Sie Kontakt zum Promotionsbüro auf. Dort erfahren Sie, auf welchem Wege Sie Ihre Dissertation mit den Begleitdokumenten einreichen. Aktuell können Sie Ihre Dissertation elektronisch einreichen, möglicherweise werden gedruckte Exemplare nachgefordert.
  • Mit Einreichung der Schrift stellen Sie den Antrag auf Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens. Beachten Sie die Liste der einzureichenden Unterlagen auf Seite 2 des Formulars!
  • Über Ihren Antrag wird im Promotionsausschuss entschieden. Sie und alle Mitglieder Ihrer Promotionskommission bekommen Bescheid.
  • Sobald die positiven Gutachten zu Ihrer Dissertation vorliegen, kann der Termin für die Disputation festgelegt werden. Der Termin muss dem Promotionsbüro mindestens drei Wochen im Voraus mitgeteilt werden!
  • Ist die Disputation bestanden, bekommen Sie ein Zwischenzeugnis.
  • Die Dissertationsschrift muss innerhalb von zwei Jahren nach der Disputation veröffentlicht werden.
  • Erst nach der Veröffentlichung bekommen Sie Ihre Promotionsurkunde ausgehändigt.
   
Dissertationsschrift fertigstellen und einreichen
  •  
   
Disputation
   
Dissertationsschrift veröffentlichen

(Promotionsordnung § 20)

  • Nach der Disputation haben Sie zwei Jahre Zeit, Ihre Dissertation zu veröffentlichen.
  • Wenn Sie die Schrift überarbeiten (z.B. weil Ihnen dies eine Auflage seitens der Promotionskommission war), muss die:der Vorsitzende der Promotionskommission der Neufassung zustimmen.
  • Sie können die Dissertationsschrift als gedruckte Publikation veröffentlichen oder in elektronischer Form über den edoc-Server der HU bereitstellen (eine Anleitung zur elektronischen Publikation finden Sie hier).
  • Zusätzlich müssen Sie gedruckte Exemplare bei der Hochschulschriftenstelle abgeben. Wie viele Exemplare dies sein müssen, unterscheidet sich je nach Publikationsform:
    • wenn Sie Ihre Schrift als Buch veröffentlichen, geben Sie 4 Verlagsexemplare ab (beachten Sie, dass das Buch als Dissertation an der HU ausgewiesen sein muss),
    • ebenso sind 4 Exemplare bei Veröffentlichungen in Zeitschriften einzureichen,
    • wenn Sie "im Selbstverlag" veröffentlichen, sind 10 Exemplare abzugeben,
    • bei elektronischen Publikationen reicht ein gedrucktes Exemplar. Der Druck kann über die Hochschulschriftenstelle in Auftrag gegeben werden.
  • Die Hochschulschriftenstelle stellt Ihnen eine Publikationsbescheinigung aus, die Sie beim Promotionsbüro einreichen. Erst dann bekommen Sie Ihre Promotionsurkunde ausgehändigt.
  • Wie Sie die Publikationsfrist verlängern können, erfahren Sie in den FAQ.
   
Häufig gestellte Fragen
Frage
  • Antwort