Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Promovieren an der KSBF: Informationen für Promotionsinteressierte

Die Webseiten befinden sich gerade in der Überarbeitung. Wenn Sie Fragen zum Zulassungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Promotionsbüros. Wenn Sie Anregungen für gewünschte Inhalte für die Seiten haben, schreiben Sie gerne eine Mail an den:die Koordinator:in.

 

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Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, zum Zulassungsverfahren und zu einer Reihe von Vorüberlegungen.

 

Promotionsfächer an der KSBF

Institut für Archäologie:

  • Klassische Archäologie
  • Archäologie und Kulturgeschichte Nordafrikas

Institut für Asien- und Afrikawissenschaften:

  • Afrikawissenschaften
  • Ostasien-Studien
  • Südasien-Studien
  • Südostasien-Studien
  • Zentralasien-Studien
  • Global and Area Studies

Institut für Erziehungswissenschaften:

  • Erziehungswissenschaften

Institut für Kulturwissenschaft:

  • Kulturwissenschaft

 

Institut für Kunst- und Bildgeschichte:

  • Kunst- und Bildgeschichte

Institut für Musikwissenschaft und Medienwissenschaft:

  • Medienwissenschaft
  • Musikwissenschaft

Institut für Rehabilitationswissenschaften:

  • Rehabilitationswissenschaften

Institut für Sozialwissenschaften:

  • Politikwissenschaft
  • Soziologie

Institut für Sportwissenschaft:

  • Sportwissenschaft

Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien:

  • Geschlechterstudien/Gender Studies

 

 
Voraussetzungen zur Promotion

siehe § 5 der Promotionsordnung

  • Studienabschluss:
    Mindestens mit der Note "gut" abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom, Staatsexamen u.a.) i.d.R. im gewählten Fach der Promotion
  • Internationale Studienabschlüsse:
    Wenn Sie sich mit einem nichtdeutschen Studienabschluss zur Promotion an der KSBF bewerben, muss vor der Zulassung zunächst die Äquivalenz Ihres Abschlusses geprüft werden. Diese Äquivalenzprüfung wird durch das Promotionsbüro veranlasst. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zur zuständigen Mitarbeiterin im Promotionsbüro auf!
  • Fachfremde Abschlüsse:Promotionsinteressierte mit einem Abschluss, der nicht dem Promotionsfach entspricht, können in Ausnahmefällen zur Promotion zugelassen werden (ggf. mit Auflagen), wenn der Promotionsausschuss die Erfüllung der Voraussetzungen als gegeben ansieht.

 

 
Zulassungsverfahren: Ablauf und Formulare
  1. Prüfen Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (s.o.). Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Promotionsbüros.
  2. Nehmen Sie Kontakt zu möglichen Betreuer:innen auf.
  3. Erarbeiten Sie ein Exposé zu Ihrem Promotionsvorhaben. Sprechen Sie dies eng mit den Betreuer:innen ab. Zu den Anforderungen beachten Sie bitte die Frage in den FAQ.
  4. Wenn diese Vorbereitungen abgeschlossen sind, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen. Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Beachten Sie die Liste der einzureichenden Unterlagen, die Sie im Formblatt finden. Bitte reichen Sie nur vollständige Anträge ein, und zwar bei den Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros. Welche Fristen für die Sitzungstermine des Promotionsausschusses gelten, können Sie hier einsehen.
  5. Sie erhalten Bescheid über die Entscheidung über die Zulassung, die der Promotionsausschuss getroffen hat.

 

 
Finanzierung der Promotion

 

 
Veranstaltungen des Graduiertenzentrums für Promotionsinteressierte
  • In jedem Semester gibt es eine Informationsveranstaltung für Promotionsinteressierte, gefolgt von Angeboten wie einer Exposé-Schreibwerkstatt und individueller Beratung. Aktuell finden diese Veranstaltungen per Zoom statt.
  • Die nächsten Termine:
    • Informationsveranstaltung
      derzeit kein neuer Termin geplant
    • Exposé-Schreibwerkstatt
      derzeit kein neuer Termin geplant
  • Bitte melden Sie sich per E-Mail an.
   
Häufig gestellte Fragen
Warum promovieren?
  • Durch die Promotion wird über den Hochschulabschluss hinaus eine besondere wissenschaftliche Qualifikation anerkannt. Formal wird durch eine erfolgreiche Promotion der akademische Grad „Doktor“ bzw. „Doktorin“ der Philosophie (Dr. phil.) erreicht. Er dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit in einem Spezialgebiet, qualifiziert für wissenschaftliche universitäre und außeruniversitäre Berufsziele sowie zu eigenständiger Forschung. Siehe Promotionsordnung, §§ 1, 2.

 

Was beinhaltet die Promotion?
  • Die Promotion beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit, die neue Erkenntnisse generiert – der Dissertation –, und einer mündlichen Prüfung, bestehend aus einem Vortrag über die Thesen und Ergebnisse der Dissertation, gefolgt von einer wissenschaftlichen Diskussion („Disputation“). Die abgeschlossene Arbeit muss im Anschluss an die erfolgreiche Disputation publiziert werden. Verliehen wird der akademische Titel erst nach der Veröffentlichung der Dissertation. Siehe Promotionsordnung, §§ 2, 9, 16, 20.

 

Wer kann promovieren?
  • Laut geltender Promotionsordnung werden Absolvent:innen mit dem Nachweis eines mindestens mit der Note „gut“ abgeschlossenen Hochschulstudiums (Magister-, Diplom-, Masterabschluss, Erste Wissenschaftliche oder Künstlerisch-Wissenschaftliche Staatsprüfung für ein Lehramt) in der Regel in dem gewählten Fachgebiet zur Promotion zugelassen. Für die Zulassung von Kandidat:innen mit einem schlechter als „gut“ bewerteten Studienabschluss ist eine Entscheidung des Promotionsausschusses auf der Grundlage von zwei Gutachten von fachlich einschlägig Habilitierten und/oder Professor:innen erforderlich. Auch für Fachhochschulabsolvent:innen ist es möglich, an einer Universität zu promovieren. Sämtliche Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier: § 5 Promotionsordnung.

 

Wie können potentielle Promotionsbetreuer:innen kontaktiert werden?
  • Bitte senden Sie Ihre Anfrage an eine:n Professor:in oder andere Habilitierte des Instituts, in deren Forschungsbereich Ihr Forschungsvorhaben fällt. Legen Sie ein Exposé mit Auskunft über Thema, Fragestellung, Arbeitshypothese, Forschungsstand, Materialien/Quellen und Methode(n) bei. (Umfang: ca. 2 Seiten)
    Bitte geben Sie außerdem Auskunft darüber, warum das Projekt am jeweiligen Institut der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt werden soll.
    Internationale Bewerber:innen sollten sich auch an das Zulassungsbüro für internationale Studierende wenden, um ihre spezifischen Voraussetzungen zu klären.

 

Ist eine Zulassung zur Promotion mit einem nichtdeutschen Studienabschluss möglich?
  • Bewerber:innen mit einem Studienabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurde, können grundsätzlich zugelassen werden, sofern die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses anerkannt wurde. Bitte konsultieren Sie § 5 Abs. 4 der Promotionsordnung der KSBF sowie die Informationen auf der Seite des Zulassungsbüros für internationale Studierende. Die Prüfung der Gleichwertigkeit veranlasst das Promotionsbüro der Fakultät aufgrund des Antrags auf Zulassung zur Promotion.

 

Welche Unterstützung bekommen internationale Studierende?

 

Welche Sprachkenntnisse sind zur Zulassung erforderlich?
  • Sie müssen keine Kenntnis der deutschen Sprache nachweisen.
  • Die Dissertationsschrift muss auf Deutsch oder Englisch verfasst werden. Auf Antrag kann die Dissertation auch in einer anderen Sprache abgefasst werden, wenn die Beurteilung der Promotionsleistungen durch die Promotionskommission gesichert ist. Die Entscheidung hierüber trifft der Promotionsausschuss (§ 9 Abs. 3 der Promotionsordnung der KSBF).
  • Im Fach Kunst- und Bildgeschichte wird der Nachweis von Lateinkenntnissen (Niveau B1 GER) gefordert. An die Stelle des Nachweises der Lateinkenntnisse kann auch der Nachweis von Kenntnissen des Altgriechischen oder einer alten außereuropäischen Sprache treten. Auf Antrag mit entsprechender Begründung kann der Promotionsausschuss vom Nachweis dieser Sprachkenntnisse befreien (§ 5 Abs. 5 der Promotionsordnung der KSBF).

 

Wie lange dauert eine Promotion?
  • Die Zulassung zur Promotion wird zunächst auf vier Jahre befristet erteilt. Eine einmalige Verlängerung um zwei Jahre ist auf Antrag möglich. Diese Regelungen und weitere Verlängerungsmöglichkeiten sowie Regelungen des Nachteilsausgleichs finden Sie in der Promotionsordnung in § 7.

 

Ist eine Promotion in Teilzeit möglich?
  • Eine Promotion in Teilzeit ist nicht vorgesehen bzw. promoviert die große Mehrheit der Personen nebenberuflich, ohne dass sich dies in einer automatischen Verlängerung der Regelbearbeitungszeit niederschlägt. Die Regelbearbeitungszeit kann jedoch auf Antrag verlängert werden, insbesondere um einen Nachteilsausgleich zu gewähren.

 

Wie sollte das Exposé gestaltet sein?
  • Das Exposé, das Sie mit dem Antrag auf Zulassung zur Promotion einreichen, sollte einen Umfang von ca. 2 Seiten oder 5.000 Zeichen zuzüglich Auswahlbibliographie (relevante Primär- und Sekundärliteratur) nicht überschreiten.
  • Empfehlung zur Struktur:
    • (möglichst) konkrete Forschungsfrage(n)/Forschungsthema und Forschungsfrage
    • Themenvorstellung, disziplinärer Kontext und Zielsetzung
    • Forschungsstand und eigene Positionierung im Forschungsfeld
    • Theoretischer und methodischer Zugang (Materialien, Feldzugang, ggf. Proband:innen, Art der Datenerhebung und -auswertung; Archiv- oder Sammlungsbestände; ggf. Eingrenzung und Begründung des Untersuchungszeitraums und des geographischen Rahmens)
    • ggf. zutreffend: kurze Ausführungen zu ethischen Fragestellungen
    • ggf. (grober) Zeitplan
  • Das Exposé ist sowohl von der Bewerberin oder dem Bewerber als auch von der Betreuerin oder dem Betreuer zu unterzeichnen.
  • Der Promotionsausschuss diskutiert die Exposés und achtet dabei besonders auf Aspekte wie:
    • Begriffsdefinitionen und kritische Reflexion der Begriffsnutzung
    • Passfähigkeit von Forschungsfragen und des theoretischen Zugangs sowie der geplanten Methodik, kritische Reflexion theoretischer und methodischer Aspekte
    • Abgrenzung des Themas zur bisherigen Forschung
    • Realisierbarkeit des Vorhabens innerhalb der Regelbearbeitungszeit
    • ggf. zutreffend: kritische Reflexion ethischer Fragestellungen
    • Einbindung der verzeichneten Literatur in das Exposé, d.h. die im Literaturverzeichnis genannten Titel sollten im Text aufgegriffen/zitiert werden
  • Nutzen Sie gerne auch die Exposé-Schreibworkshops, die regelmäßig angeboten werden.

 

Welche Stipendien gibt es?

 

   
Lese- und Linktipps
  • Promotionsordnung der KSBF
  • Promovierendenportal der HU
  • Eco, Umberto (2010). Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt: Doktor-, Diplom- und Magisterarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Wien: Facultas.
  • Hell, Silke (2017). Soll ich promovieren? Voraussetzungen, Chancen und Strategien. München: Verlag Franz Vahlen.
  • Stock, Steffen (2014). Erfolgreich promovieren: ein Ratgeber von Promovierten für Promovierende. Berlin [u.a.]: Springer Gabler.
  • Wergen, Jutta (2019). Promotionsplanung und Exposee: Die ersten Schritte auf dem Weg zur Dissertation. Stuttgart: utb.