Berufungskommission (BK)
Wann immer eine Professur besetzt werden muss, wird eine Berufungskommission ins Leben gerufen (bestehend aus mehreren Professor_innen, akademischen Mitarbeiter_innen und Studierenden sowie beratend der Frauenbeauftragten und sonstigen Mitarbeiter_innen). Die BK prüft den Ausschreibungstext und gibt diesen frei, lädt nach Durchsicht der eingegangenen Bewerbungen geeignete Kandidat_innen zu Probevorträgen ein und befragt diese zu ihren Motivationen bezüglich Lehre und Forschung und stellt im Anschluss eine Liste der favorisierten Bewerber_innen auf (Reihenfolge auf Grundlage von eingeholte Gutachten). Sobald diese durch den akademischen Senat bestätigt ist, erhält der_die Erstplatzierte den Ruf, bei einer Absage rücken Zweit-/Drittplatzierte auf. Sollte keine_r der Kandidat_innen den Ruf annehmen, muss die Stelle erneut ausgeschrieben werden.