Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Auslaufende fachspezifische Studien- und Prüfungsordnungen

Wenn fachspezifische Studien- und Prüfungsordnungen außer Kraft treten, erhalten Sie in der Regel mindestens ein Jahr vor dem außer Kraft treten eine entsprechende schriftliche Information per Post. Hierfür ist es wichtig, dass Sie ihre Stammdaten in AGNES immer aktuell halten. Bitte beachten Sie, dass Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Abschlussarbeit und ggf. Verteidigung) bis zum letzten Geltungstag der auslaufenden Ordnung (entweder Sommersemester 30.09. oder Wintersemester 31.03.) erfolgreich absolviert haben müssen, d.h. die Leistungen müssen erbracht, bewertet und im Prüfungsbüro dokumentiert sein. Auch Wiederholungen von Fehlversuchen können nach dem Auslaufen der Ordnungen nicht mehr erfolgen. Haben Sie sich für das Folgesemester zurückgemeldet und Ihren Abschluss noch nicht erreicht, werden Sie automatisch in die Nachfolgeordnung, sofern vorhanden, umgeschrieben.

 

Sollte keine Nachfolgeordnung existieren, wird der bestehende Studiengang eingestellt. Haben Sie bis zum letzten Geltungstag (siehe oben) nicht alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht, kann kein Abschluss in diesem Studiengang mehr erlangt werden.