Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Einsicht von Prüfungen

Studierende können grundsätzlich Einsicht in die Unterlagen nehmen, die zu ihren Studien- und Prüfungsleistungen geführt werden. Kopien der Gutachten/Prüfungsbewertungen dürfen nur dem Zweck der Einsicht und der Überprüfung der Bewertung dienen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung im Internet ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten, im Falle eines Verstoßes liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor, hier drohen rechtliche Konsequenzen, wie z.B. Schadensersatzansprüche oder eine strafrechtliche Ahndung.