Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Übergangsregelungen und Vertrauensschutz

Existieren für Ihren Studiengang zwei verschiedene Versionen der Studien- und Prüfungsordnung, können Sie sich innerhalb der Übergangsregelungen entscheiden, ob Sie gemäß Ihrer aktuellen Studien- und Prüfungsordnung Ihr Studium fortsetzen möchten oder Sie in die neue Ordnung wechseln möchten. Den Wechsel müssen Sie schriftlich beim Prüfungsbüro beantragen, dieser Wechsel gilt unmittelbar mit Eingang des Antrags im Prüfungsbüro und ist unwiderruflich. Die Geltungsdauer der Übergangsregelung finden Sie in der neuen Ordnung unter dem Paragrafen „Übergangsregelung“. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ablauf der Geltungsdauer der Übergangsregelung automatisch in die neue Ordnungsversion umgeschrieben werden. Informieren Sie sich frühzeitig über etwaige Konsequenzen und berücksichtigen Sie unbedingt die Ausführungen unter den Stichwörtern "Auslaufende fachspezifische Studien- und Prüfungsordnungen" und "Äquivalenztabellen".