Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Rechtliche Grundlagen

 

Die Frauenbeauftragten an der Humboldt-Universität zu Berlin sind Organe der Hochschule. Aufgrund des § 59 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) werden ihre Tätigkeit auf eine rechtliche Basis gestellt. Weitere Gesetzesgrundlage ist das Landesgleichstellungsgesetz. Die Frauenbeauftragten sind gleichermaßen Interessenvertreterinnen und Beraterinnen in Fragen von Chancengleichheit. Sie vertreten die Belange und Interessen aller Frauen an der HU, zugleich beraten und unterstützen sie in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern.

 

Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)

 

Auszug § 5a BerlHG: Frauenbeauftragte

 

§ 59 Abs. 6 bis 8 BerlHG: Frauenbeauftragte

 

§ 5 LGG: Stellen- und Funktionsausschreibungen, öffentliche Bekanntmachungen

 

§ 6 LGG: Auswahlverfahren

 

§ 16 LGG: Frauenvertreterin

 

§ 16a LGG: Wahl

 

§ 17 LGG: Aufgaben und Rechte der Frauenvertreterin