Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten)

Anmeldung: Die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt schriftlich in Ihrem Prüfungsbüro. Bitte benutzen Sie das Anmeldeformular aus dem Downloadbereich.

 

Beachten Sie weiterhin die Voraussetzungen zur Anmeldung sowie die Fristen zur Abgabe der Abschlussarbeit, diese finden Sie in Ihrer fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung, in der Regel im Anhang der Prüfungsordnung (Übersicht über die Prüfungen). Die fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie hier.

Verfassen Sie Ihre Abschlussarbeit in deutscher Sprache, müssen Sie auf dem Anmeldeformular eine englische Übersetzung Ihres Themas angeben. Diese Übersetzung erfolgt nicht durch das Prüfungsbüro.

 

Thema und Fristen: Wenn Sie das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt in Ihrem Prüfungsbüro abgegeben haben (inkl. der Unterschriften der Prüfer*innen), müssen das Thema sowie die Betreuenden und Prüfenden vom Prüfungsausschuss bestätigt werden. Das bestätigte Thema wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, erst danach beginnt die Bearbeitungszeit. Die Abgabefrist können Sie auch in AGNES einsehen.

Eine gleichzeitige Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit ist nicht möglich. 

Planen Sie, Ihre Abschlussarbeit an einer anderen Institution als der HU Berlin zu schreiben, ergeben sich daraus in der Regel auch andere Betreuungs-/Prüfungsverhältnisse. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall in Ihrem Prüfungsbüro.

 

Wer darf Abschlussarbeiten betreuen und/oder bewerten? Grundsätzlich können Sie sich an den entsprechenden Betreuer*innen-Listen für Abschlussarbeiten Ihres Institutes orientieren - siehe Downloads.

Bitte beachten Sie, dass eine*r der beiden Gutachter*innen ein*e Hochschullehrer*in sein muss (Prof./J-Prof.).

 

Möchten Sie Ihre Abschlussarbeit von einer Person begutachten lassen, die Sie nicht auf diesen Listen finden, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrem Prüfungsbüro in Verbindung.

 

Vorgaben: Ein Muster für das Deckblatt finden Sie unter Downloads, ein Muster für die Eigenständigkeitserklärung finden Sie ebenso unter Downloads. Bitte beachten Sie, dass an der HU Berlin eine generelle Werbefreiheit gilt, daher dürfen auf dem Deckblatt keine Logos anderer Institutionen abgebildet werden. Formale Kriterien, wie bspw. Zitierweise, Schriftgröße, Randeinstellungen, Absatz etc. werden von den Betreuenden festgelegt.

 

Abgabe: Die Abschlussarbeit ist in dreifacher Ausfertigung schriftlich und zusätzlich elektronisch im zuständigen Prüfungsbüro einzureichen. Die elektronische Version kann per E-Mail als PDF-Datei von Ihrem HU-Account an das Prüfungsbüro geschickt werden. Es ist nicht notwendig, USB-Sticks oder CDs abzugeben. Die persönliche Abgabe der Abschlussarbeit kann während der Sprechzeiten Ihres Prüfungsbüros erfolgen. Alternativ können Sie die Abschlussarbeit per Post übersenden. Auf dem Postweg zählt das Datum des Posteingangsstempels der HU Berlin! Zudem können Sie den Nachtbriefkasten der HU Berlin nutzen, weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie, dass für die Abgabe von Abschlussarbeiten in den Studiengängen des Instituts für Biologie eine Mindestbearbeitungszeit gilt. Diese beträgt die Hälfte der in der Studien- und Prüfungsordnung angegebenen Bearbeitungszeit. D.h. sind bspw. für die Bearbeitung einer Abschlussarbeit 18 Wochen vorgesehen, kann die Arbeit erst nach Ablauf von 9 Wochen nach der Ausgabe des Themas im Prüfungsbüro abgegeben werden.

 

Verteidigung: Ob Sie Ihre Abschlussarbeit verteidigen müssen, entnehmen Sie bitte Ihrer fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung. Die Verteidigung kann erst erfolgen, wenn beide Gutachten im Prüfungsbüro vorliegen und der schriftliche Teil bestanden ist. Sie müssen sich selbst regelmäßig auf AGNES (bzw. bei bereits erfolgter Exmatrikulation im Prüfungsbüro) informieren, ob die Noten verbucht worden sind. Wenn dies der Fall und der schriftliche Teil bestanden ist, melden Sie uns bitte per E-Mail von Ihrem HU-Account den mit den Prüfenden vereinbarten Verteidigungstermin. Alternativ können auch die Prüfenden den Verteidigungstermin mitteilen. Dieser wird in AGNES hinterlegt.

 

Verlängerung Bearbeitungszeit: siehe Stichwort "Verlängerung von Bearbeitungszeiten"

 

Wiederholung: Bitte beachten Sie, dass nicht bestandene Abschlussarbeiten und nicht bestandene Verteidigungen von Abschlussarbeiten zweimal wiederholt werden können. Die Wiederholung erfolgt mit neuem Thema.