Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Promovieren an der KSBF: Informationen für Promovierende

Die Webseiten befinden sich gerade in der Überarbeitung. Wenn Sie Fragen im Zuge Ihrer Promotion haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Promotionsbüros. Wenn Sie Anregungen für gewünschte Inhalte für die Seiten haben, schreiben Sie gerne eine Mail an den:die Koordinator:in.

 

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Weiterbildungen, Informations- und Beratungsangebote für die Zeit während der Promotion.
   
Angebote der KSBF
  • Mittel für die Finanzierung von individuellen Qualifizierungsmaßnahmen:
    Bis zum 27.11.2022 können Sie sich formlos bewerben. Die ausgeschriebenen Mittel können für die Teilnahme an Methodenworkshops, Summer Schools, Fachkonferenzen u. ä. eingesetzt werden, die Sie im Jahr 2022 besucht haben oder noch besuchen werden. Alle an der KSBF zur Promotion zugelassenen Personen sind antragsberechtigt. Mehr zur Ausschreibung:
  • Ausschreibung von Fördermitteln für Veranstaltungen zur fachspezifischen Qualifizierung von Promovierenden:
    Unterschiedlichste Formate von Veranstaltungen können zur Förderung vorgeschlagen werden: Workshops und Workshopreihen, Summer/Winter/… Schools, Coffee Talks, Gastvorträge… Es können Mittel für Vortragshonorare für HU-externe Gastvortragende/Workshopleitende sowie deren Reisekosten beantragt werden. Antragsberechtigt sind Betreuer:innen von Promotionen an der KSBF, Promovierendeninitiativen, Institute (jeweils auch gern in Kooperation). Adressiert werden können Promovierende in allen Phasen der Promotion (sowie Promotionsinteressierte im fortgeschrittenen Stadium der Entscheidung, an der KSBF zu promovieren). Antragsfrist ist der 15.12.2022.
    Unterlagen zur Ausschreibung:
   
Beratungsstellen und Vernetzung an der HU
 

 

Weiterbildung an der HU und im Rahmen der Berlin University Alliance (BUA)
   
Weiterbildungsangebote anderer Einrichtungen
   
Gute wissenschaftliche Praxis und Ethik
   
Häufig gestellte Fragen
An wen kann ich mich in Konfliktfällen wenden?

 

Wie oft sollte ich Kontakt zum Promotionsbüro aufnehmen?
  • Im Grunde ist während der Bearbeitungszeit kein Kontakt nötig. Sobald Sie zur Promotion zugelassen sind, ist der administrative Teil vorerst erledigt. Erst wenn Sie Ihre Dissertation fertiggestellt haben, melden Sie sich wieder mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsvorhabens. Genaueres finden Sie auf der Seite "Informationen zur Abschlussphase".
  • Sollten Sie eine Verlängerung der Regelbearbeitungszeit benötigen (ob ein Antrag notwendig ist, können Sie auch der Rückmeldeaufforderung entnehmen), stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag an den Promotionsausschuss via Promotionsbüro (siehe nächste Frage).

 

Wie beantrage ich eine Verlängerung meiner Bearbeitungszeit?
  • Die erste Verlängerung der Regelbearbeitungszeit kann einen Zeitraum bis zu zwei Jahren umfassen und wird per Formular beantragt, dies ist ohne die Angabe von Gründen möglich. Ihr:e Betreuer:in muss die Verlängerung zur Kenntnis nehmen und das Formular unterschreiben. Bitte reichen Sie das Dokument bei Ihrem zuständigen Promotionsbüro ein; die Entscheidung trifft der Promotionsausschuss.
  • Weitere Verlängerungen der Regelbearbeitungszeit sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag, der neben der gewünschten Dauer der Verlängerung auch eine Begründung enthalten soll. Bitte vermeiden Sie Anträge über kurze Verlängerungsfristen "in Serie", kalkulieren Sie möglichst realistisch.
  • Aktuell gelten Regelungen zur Abmilderung von pandemiebedingten Einschränkungen, die sich auf Ihre Bearbeitungszeit auswirken können. Näheres entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
   
Lese- und Linktipps