Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Promovieren an der KSBF: Informationen für Promovierende

Die Webseiten befinden sich gerade in der Überarbeitung. Wenn Sie Fragen im Zuge Ihrer Promotion haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Promotionsbüros. Wenn Sie Anregungen für gewünschte Inhalte für die Seiten haben, schreiben Sie gerne eine Mail an den:die Koordinator:in.

 

03.jpg
Weiterbildungen, Informations- und Beratungsangebote für die Zeit während der Promotion.
   
Angebote der KSBF
 
   
Beratungsstellen und Vernetzung an der HU
 

 

Weiterbildung an der HU und im Rahmen der Berlin University Alliance (BUA)
   
Weiterbildungsangebote anderer Einrichtungen
   
Gute wissenschaftliche Praxis und Ethik
   
Häufig gestellte Fragen
An wen kann ich mich in Konfliktfällen wenden?

 

Wie oft sollte ich Kontakt zum Promotionsbüro aufnehmen?
  • Im Grunde ist während der Bearbeitungszeit kein Kontakt nötig. Sobald Sie zur Promotion zugelassen sind, ist der administrative Teil vorerst erledigt. Erst wenn Sie Ihre Dissertation fertiggestellt haben, melden Sie sich wieder mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsvorhabens. Genaueres finden Sie auf der Seite "Informationen zur Abschlussphase".
  • Sollten Sie eine Verlängerung der Regelbearbeitungszeit benötigen (ob ein Antrag notwendig ist, können Sie auch der Rückmeldeaufforderung entnehmen), stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag an den Promotionsausschuss via Promotionsbüro (siehe nächste Frage).

 

Wie beantrage ich eine Verlängerung meiner Bearbeitungszeit?
  • Die erste Verlängerung der Regelbearbeitungszeit kann einen Zeitraum bis zu zwei Jahren umfassen und wird per Formular beantragt, dies ist ohne die Angabe von Gründen möglich. Ihr:e Betreuer:in muss die Verlängerung zur Kenntnis nehmen und das Formular unterschreiben. Bitte reichen Sie das Dokument bei Ihrem zuständigen Promotionsbüro ein; die Entscheidung trifft der Promotionsausschuss.
  • Weitere Verlängerungen der Regelbearbeitungszeit sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag, der neben der gewünschten Dauer der Verlängerung auch eine Begründung enthalten soll. Bitte vermeiden Sie Anträge über kurze Verlängerungsfristen "in Serie", kalkulieren Sie möglichst realistisch.
  • Aktuell gelten Regelungen zur Abmilderung von pandemiebedingten Einschränkungen, die sich auf Ihre Bearbeitungszeit auswirken können. Näheres entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
   
Lese- und Linktipps