Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Habilitationskommission

Sobald ein/e Antragsteller*in vom FakRat zur Habilitation zugelassen ist, wird eine Habilitationskommission bestellt, die ausschließlich aus habilitierten Mitgliedern besteht (beratend können Studierende und akademische Mitarbeiter*innen mitwirken).

 

Die Kommission führt alle Aufgaben durch, die für ein Habilitationsverfahren nötig sind:

  • Begutachtung und Bewertung der schriftlichen Leistung,
  • Festlegung eines Themas für den öffentlichen Vortrag,
  • Erstellung eines Gutachtens über didaktische Leistungen und
  • letztendlich die Erstellung eines zusammenfassenden Gutachtens,

 

das dem FakRat vorgelegt wird.