Habilitationskommission
Sobald ein/e Antragsteller*in vom FakRat zur Habilitation zugelassen ist, wird eine Habilitationskommission bestellt, die ausschließlich aus habilitierten Mitgliedern besteht (beratend können Studierende und akademische Mitarbeiter*innen mitwirken).
Die Kommission führt alle Aufgaben durch, die für ein Habilitationsverfahren nötig sind:
- Begutachtung und Bewertung der schriftlichen Leistung,
- Festlegung eines Themas für den öffentlichen Vortrag,
- Erstellung eines Gutachtens über didaktische Leistungen und
- letztendlich die Erstellung eines zusammenfassenden Gutachtens,
das dem FakRat vorgelegt wird.