Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Eröffnung und Abschluss des Promotionsverfahrens

Bitte reichen Sie Dissertation und zugehörige Unterlagen getrennt, in jeweils einer PDF (also zwei PDFs insgesamt), vorab ein. Zur Übermittlung der gedruckten Exemplare und der Original-Antragsunterlagen nutzen Sie bitte den postalischen Weg oder vereinbaren Sie einen Termin zur Übergabe.

 

 Fertigstellung
 

Versehen Sie die Dissertationsschrift mit dem Titelblatt, einer Selbstständigkeitserklärung sowie einer auf Deutsch und Englisch verfassten Zusammenfassung und lassen Sie sie binden. Bitte reichen Sie die gemäß Ihrer Promotionsordnung verlangte Anzahl von Exemplaren ein.

Falls Ihr Zulassungsbescheid Auflagen enthält, müssen Sie einen Nachweis einreichen, dass diese erfüllt wurden. Gleiches gilt für Auflagen aus der Betreuungsvereinbarung. Über die Form des Nachweises stimmen Sie sich bitte mit der Sie betreuenden Person ab.

 

 

 Eröffnungsantrag
 

Den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie unter Formulare, Ordnungen. Bitte wählen Sie das Formular, das für die Promotionsordnung gilt, unter der Sie zugelassen wurden bzw. in die Sie gewechselt sind.

Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Vorschlagsliste über die Zusammensetzung Ihrer Promotionskommission, die aus dem Vorsitz, den Gutachter:innen der Dissertation sowie weiteren Mitgliedern besteht. Hierzu brauchen wir von Ihnen die folgenden Personen-Angaben:

Name mit Titel, Institutsanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (bitte verwenden Sie das entsprechende Formular unter Formulare, Ordnungen). 

Bitte beachten Sie die jeweiligen Anforderungen an die Auswahl der Gutachter:innen sowie die Zusammensetzung der Kommission. Sie können diese der für Sie gültigen Promotionsordnung entnehmen. Bitte besprechen Sie alle fachlichen Fragen mit der Sie betreuenden Person.

In der Regel sind drei Gutachten erforderlich, wenn Sie eine Bewertung der Dissertation mit "Mit Auszeichnung bestanden" (summa cum laude) anstreben.

 

Dem Antrag ist laut Promotionsordnung vom 10.10.2022 Folgendes beizulegen:

  • tabellarischer Lebenslauf (wissenschaftlicher Werdegang)
  • Belege über die Erfüllung von Auflagen (auch aus der Betreuungsvereinbarung)
  • mind. 2 gedruckte und gebundene Exemplare der Dissertation und eine Version in einem
    gängigen Dateiformat (inkl. unterschriebener Selbständigkeitserklärung und
    Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache)   
    Bitte wenden Sie sich an das Promotionsbüro, um die endgültige Anzahl der gedruckten Exemplare festzulegen.
  • Publikationsliste
  • Erklärung über den Eigenanteil an den als Dissertation eingereichten Publikationen und schriftliche Bestätigung durch die Mitautor:innen
  • Vorschlagsliste für die Promotionskommission (von Betreuer:in/nen unterschrieben)
  • Immatrikulationsbescheinigung oder ggf. Nachweis der Registrierung
  • Kopie des Personalausweises oder Passes

Bitte überprüfen Sie, ob nach der für Sie gültigen Promotionsordnung noch weitere Details beachtet bzw. noch weitere Schriftstücke vorgelegt werden müssen.


Agrar- und Gartenbauwissenschaften:

Ihre vollständigen Unterlagen zur Zulassung oder Eröffnung des Verfahrens müssen spätestens 14 Tage vor der Sitzung des Institutsrats im Promotionsbüro vorliegen.


 
 Promotionsverfahren
 

Nachdem durch das entsprechende Institut und den Promotionsausschuss der Fakultät Ihrem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens zugestimmt wurde, werden wir Sie schriftlich darüber unterrichten. Alle Kommissionsmitglieder werden ebenfalls von uns schriftlich benachrichtigt. Die Gutachter:innen erhalten von uns Ihre Dissertation und werden gebeten, uns ihre Gutachten innerhalb einer bestimmten Frist zuzuschicken. Die Frist richtet sich nach der Promotionsordnung (zwei Monate oder zwölf Wochen), nach der Sie zugelassen wurden bzw. für die Sie sich bei der Verfahrenseröffnung entschieden haben. Wir werden auf die Einhaltung der Frist achten.

Wenn alle Gutachter:innen Ihre Dissertation positiv bewerten, erfolgt deren Annahme durch die Promotionskommission. Über die Annahme der Dissertation werden wir Sie unterrichten. Gleichzeitig informieren wir die gesamte Fakultät über die Auslage der Dissertation und der Gutachten. Daraufhin kann ein Termin für die Disputation festgelegt werden. Die Gutachten können von Ihnen eingesehen werden - je nach Promotionsordnung entweder während der Auslagefrist oder zwei Wochen vor der Verteidigung.

Die Disputation kann frühestens 14 Tage nach Beginn der Bekanntmachung stattfinden. Da innerhalb der Auslagefrist noch Einwände geltend gemacht werden können, auf die Sie sicherlich reagieren möchten, sollten Sie ein paar Tage mehr einplanen. Wir raten zu einer Frist von mindestens drei Wochen nach Bekanntmachung.

Die Terminfindung für die Disputation nehmen Sie selbst in die Hand. Sicherlich erhalten Sie dabei Unterstützung durch das Sekretariat der Sie betreuenden Person. Bitte achten Sie bei der Terminfindung auf die Mindestanzahl und die Zugehörigkeit der Kommissionsmitglieder, die zur Disputation anwesend sein müssen. Diese Vorgaben hängen von der Promotionsordnung ab, nach der Ihr Verfahren eröffnet wurde. Denken Sie bitte auch daran, sich zunächst mit dem Vorsitz abzustimmen.

In begründeten Ausnahmefällen darf höchstens ein Mitglied Ihrer Promotionskommission während der Disputation per Videotechnik zugeschaltet werden. Ebenso ist im Einzelfall auf Antrag und Genehmigung durch den Promotionsausschuss der Fakultät die Zuschaltung der:des Promovierenden möglich.

Die Organisation des Zoom-Meetings obliegt Ihnen bzw. der:dem Vorsitzenden.

Raumreservierung: Reservieren Sie erst einen Raum, wenn Ihr Disputationstermin endgültig feststeht. Hier finden Sie eine Liste von Räumen, die Sie für Ihre Verteidigung buchen können. Wenn an Ihrem Arbeitsinstitut kein Raum zur Verfügung steht, bemühen Sie sich bitte zuerst um die Reservierung des Dekanatssaals (Raum 1007, Erdgeschoss) in der Invalidenstraße 42.

Wenn Sie einen Raum am Institut für Psychologie buchen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an: grit.scholz@psychologie.hu-berlin.de (Grit Scholz, Institutssekretariat). Während der Vorlesungszeit stehen am Institut für Psychologie Räume nur donnerstags ab 17:00 Uhr und freitags ganztägig zur Verfügung. Bitte fragen Sie immer nur für Zwei-Stunden-Fenster an: 09:00-11:00, 11:00-13:00, 13:00-15:00, 15:00-17:00, 17:00-19:00 Uhr. Falls dort keine Räume zur Verfügung stehen, müssten Sie auf einen Raum in benachbarten Einrichtungen in Adlershof oder auf unsere Räume in Mitte ausweichen.

Eventuell entstehende Reisekosten für Mitglieder der Kommission werden von der Fakultät nicht übernommen. Bitte sprechen Sie die Sie betreuende Person an, ob Mittel hierfür zur Verfügung stehen.

Nach erfolgreicher Disputation erhalten Sie vom Promotionsbüro ein Zwischenzeugnis.
 

 Veröffentlichung
 

Nach der erfolgreichen Verteidigung Ihrer Dissertation müssen Sie diese der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen. In der Promotionsordnung finden Sie verschiedene Optionen zur Veröffentlichung. Eine elektronische Publikation verlangt von vornherein die Verwendung einer besonderen Dokumentvorlage für die Dissertation. Wenn Sie nicht elektronisch veröffentlichen wollen, genügt die Abgabe von max. 10 Printexemplaren bei der Hochschulschriftenstelle (unabhängig von den Vorgaben der jeweiligen Promotionsordnung).

Änderungen in der Dissertation zur Veröffentlichung, die nicht durch Auflagen der Promotionskommission erteilt wurden, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch den Vorsitz der Promotionskommission.
Die Angaben auf dem Titelblatt (Präsident:in, Dekan:in, Gutachter:innen etc.) müssen aktualisiert werden. Stichtag hierfür ist das Datum der Verteidigung.

Weitere Informationen zur Veröffentlichung erhalten Sie auf den Seiten der Hochschulschriftenstelle.

Bei Bedarf können Publikations- und/oder Druckkostenzuschüsse u. a. bei folgenden Institutionen beantragt werden:

 

 Beurkundung
 
Die Urkunde erhalten Sie von uns, nachdem Sie die Veröffentlichung Ihrer Dissertation nachgewiesen haben. Die Universitätsbibliothek stellt diesen Nachweis bei der Abgabe Ihrer Pflichtexemplare aus. Diese Bescheinigung schicken Sie bitte im Original an unser Büro.
Erst nach der Aushändigung der Promotionsurkunde sind Sie berechtigt, den Doktorgrad zu führen. Ein doctor designatus existiert nach Berliner Hochschulrecht nicht.
 
 Merkblatt "Nach der Verteidigung"