
Habilitation
Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach (Habilitationsfach) in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten (§ 36 Absatz 1 BerlHG). Mit dem erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens wird vom erweiterten Fakultätsrat die Lehrbefähigung zuerkannt. Mit der Habilitation wird im Land Berlin kein akademischer Grad verliehen.
Aktuelle Habilitationsordnung
Habilitationsordnung der Lebenswissenschaftlichen Fakultät (20/2016) vom 21. März 2016
Kontakt
- Dr. Susanne Pocai
Tel.: +49 30 2093-46308
Im Moment finden keine Sprechzeiten statt. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an unser Büro. - Bitte reichen Sie alle Unterlagen vorab als E-Mail-Anhang in einer PDF ein.
Postanschrift
- Humboldt-Universität zu Berlin
Lebenswissenschaftliche Fakultät
Fakultätsverwaltung
Akademische Angelegenheiten
Dr. Susanne Pocai
Unter den Linden 6
10099 Berlin