Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Habilitation

Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach (Habilitationsfach) in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten (§ 36 Absatz 1 BerlHG). Mit dem erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens wird vom erweiterten Fakultätsrat die Lehrbefähigung zuerkannt. Mit der Habilitation wird im Land Berlin kein akademischer Grad verliehen.

 

Aktuelle Habilitationsordnung

Habilitationsordnung der Lebenswissenschaftlichen Fakultät (20/2016) vom 21. März 2016

 

 
 
 

Kontakt

  • Dr. Susanne Pocai

    Tel.: +49 30 2093-46308

    promotion.lewi@hu-berlin.de

  • Bitte reichen Sie Ihre Habilitationsschrift sowie die Antragsunterlagen vorab als E-Mail-Anhang getrennt, in jeweils einer PDF ein.
  • Auch die Unterlagen zur Anmeldung der Habilitationsabsicht benötigen wir vorab als PDF.
  • Ihre Unterlagen in Papierform senden Sie bitte an nebenstehende Adresse.

Postanschrift

  • Humboldt-Universität zu Berlin
    Lebenswissenschaftliche Fakultät
    Fakultätsverwaltung
    Akademische Angelegenheiten
    Dr. Susanne Pocai
    Unter den Linden 6
    10099 Berlin