Frequently asked questions
Vor der Promotion
Nein, wenn die Betreuer:innen einer Betreuung zustimmen, wird das Sprachniveau als ausreichend vorausgesetzt
Falls das Masterstudium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde, übermitteln Sie uns bitte eine vorläufige Bestätigung des Prüfungsbüros. Bei ausländischen Abschlüssen ist dies nicht möglich, da wir die Äquivalenz des Abschlusses nur nach Vorliegen der gesamten Unterlagen prüfen können.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Immatrikulation zur Promotion oder den Antrag auf Registrierung zur Promotion mit allen erforderlichen Unterlagen so schnell wie möglich, jedoch spätestens vier Wochen nach der Zulassung im Immatrikulationsbüro ein.
Die vierwöchige Frist für die Immatrikulation/Registrierung nach Erhalt der Zulassung gilt als eingehalten, wenn der Antrag innerhalb dieser Frist im Immatrikulationsbüro eingegangen ist.
Die Antragsdokumente sowie Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsbüros der HU.
Nach Zulassung zur Promotion müssen Sie sich generell immatrikulieren oder registrieren, egal in welcher Arbeitsgruppe Sie tätig sind. Die Immatrikulation zur Promotion ist möglich, auch wenn Sie kein Beschäftigungsverhältnis mit der HU haben. Wenn Sie an der HU beschäftigt sind (d.h. z.B. als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in an der HU angestellt sind), stehen Ihnen zwei Optionen zur Wahl: Sie können sich immatrikulieren oder maximal für die Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses für die Promotion registrieren. Über Vor- und Nachteile der beiden Optionen informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Immatrikulationsbüros der HU.
Ja. Studierende sind versicherungspflichtig, wenn sie in einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Auch für die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages, muss ein Nachweis über eine gültige Krankenversicherung vorliegen. Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie auf den Seiten der Abteilung Internationales.
Bitte informieren Sie sich zunächst auf der Website der Abteilung Internationales. Sollten Sie weiterführende persönliche Beratung zur diesem Thema benötigen, kontaktieren Sie bitte die Kolleg:innen der Abteilung Internationales.
Die persönliche Steuer-ID hat jede in Deutschland geborene oder gemeldete Person als Brief vom
Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Über die Webseite des Bundeszentralamts für Steuern kann die
persönliche Steuer-ID erneut abgefragt werden. Sollten Sie nicht in Deutschland geboren und bisher auch nicht gemeldet sein, können Sie Ihre persönliche Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
Informationen finden Sie unter BZSt - Steuerliche Identifikationsnummer.
Während der Promotion
Ja, bitte stellen Sie den Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit rechtzeitig vor Ablauf der Frist. Sie werden vom Studierendenservice im Rahmen der Aufforderung zur Rückmeldung gebeten, die Regelbearbeitungszeit zu verlängern, damit die Rückmeldung vollständig wird. Ihr:e Betreuer:in muss dem Antrag per Unterschrift zustimmen.
Zusätzlich zum oben genannten Formular reichen Sie bitte eine kurze formlose Begründung der beabsichtigten Verlängerung bei uns ein (als Scan bzw. E-Mail-Anhang). Wir werden dann den Antrag auf Verlängerung zusammen mit der Begründung an den Promotionsausschuss der Fakultät weiterleiten. Sobald dessen Stellungnahme vorliegt, werden Sie per E-Mail informiert. Zu guter Letzt leiten wir Ihren Antrag direkt an den Studierendenservice weiter.
Im SoSe24 haben Promotionsstudierende keinen Anspruch auf ein Semesterticket.
Im WiSe24/25 werden Promotionsstudierende wieder in den Deutschlandsemesterticketvertrag mit aufgenommen. Der Bezug des Semestertickets ist i.d.R. verpflichtend. Einen Antrag auf Befreiung vom Deutschlandsemesterticket können ausschließlich folgende Studierende stellen:
- Schwerbehinderte Studierende, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
- Studierende, die mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, dass sie aus gesundheitlichen Gründen das Semesterticket nicht nutzen könnten
- Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Abschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten
- Studierende, die an einer weiteren Hochschule im Bundesgebiet immatrikuliert sind und das Deutschlandsemesterticket bereits über diese Hochschule beziehen.
Falls auf Sie einer dieser Befreiungsgründe zutrifft und sie diesen geltend machen möchten, senden Sie bitte einen formlosen Antrag auf Befreiung vom Deutschlandsemesterticket sowie den Nachweis des Befreiungsgrundes per E-Mail an folgende Adresse: imma.promotion@hu-berlin.de
Bitte senden Sie eine Kopie Ihres neuen Arbeitsvertrages als Nachweis an das Immatrikulationsbüro der HU.
Da die Registrierung zur Promotion maximal für die Dauer Ihrer Beschäftigung an der HU möglich ist, müssen Sie sich nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses immatrikulieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website des Immatrikulationsbüros der HU.
Ist das neue Promotionsthema durch die im Exposé beschriebenen Arbeiten gedeckt, ist eine Anpassung des Promotionsthemas bzw. des Promotionstitels ohne eine Neuzulassung zur Promotion möglich. Weicht das neue Promotionsthema dagegen stark von den im Exposé beschriebenen Arbeiten ab, ist gegebenenfalls eine Neuzulassung zur Promotion mit dem neuen Promotionsthema nötig. In beiden Fällen brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Betreuer:innen.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die für Ihr Promotionsfach zuständigen Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros.
Nach dem Weggang der betreuenden Person von der HU kann ein Wechsel in der Betreuung notwendig werden. Es kann aber auch sein, dass bei einem erheblich gestörten Betreuungsverhältnis, etwa durch Konflikte zwischen Betreuer:in und promovierender Person, ein Wechsel in der Betreuung angezeigt ist.
In jedem Fall sollten Sie sich, bevor Sie einen Wechsel in der Betreuung anstreben, von der Koordinatorin des Graduiertenzentrums und/oder durch die Ombudsstelle der Fakultät unabhängig beraten lassen. Auch der Besuch der Konfliktsprechstunde der Humboldt Graduate School kann ratsam sein.
Für einen Wechsel in der Betreuung ist die Zustimmung Ihrer früheren Betreuungsperson notwendig, ebenso wie die Zustimmung Ihrer:Ihres neuen Betreuerin:Betreuers.
Bei Fragen zu Formalitäten eines Wechsels in der Betreuung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen im Promotionsbüro bzw. Graduiertenzentrum.
Nein, Promovierende haben keine Möglichkeit sich über AGNES in Module der Bachelor- oder Masterstudiengänge einzuschreiben. Bitte kontaktieren Sie statt dessen den Dozent oder die Dozentin des Moduls und klären persönlich, ob Sie am Modul teilnehmen dürfen.
Sowohl das Graduiertenzentrum Lebenswissenschaften als auch die Humboldt Graduate School bieten zahlreiche Workshops, Schreibwochen, Retreats und weitere Veranstaltungen an, die Promovierende kostenlos besuchen dürfen.
Außerdem ist die Humboldt-Universität zu Berlin ein Mitglied der Berlin University Alliance. Dadurch sind Promovierende der HU auch berechtigt an zahlreichen Angeboten der Technischen Universität Berlin, der Freien Universität Berlin und der Charité teilzunehmen.
Bitte informieren Sie sich über die Weiterbildungsanbieter, die für Sie als Promotionsstudent:in der HU zugänglich sind, auf der Website des Graduiertenzentrums.
Ja! Das Graduiertenzentrum Lebenswissenschaften versendet einmal im Monat einen Newsletter, der Promovierende über wichtige Änderungen (z.B. der Promotionsordnung) sowie interessante Weiterbildungsangebote, Veranstaltungen und Ausschreibungen informiert. Melden Sie sich gerne für den Newsletter an - auch wenn Sie noch nicht immatrikuliert sind! Eine Mail an folgende Adresse genügt, um in den Mailverteiler aufgenommen zu werden: graduiertenzentum.lewi@hu-berlin.de
Ja! Melden Sie sich gern jederzeit bei der Koordinatorin des Graduiertenzentrums Lebenswissenschaften mit einer kurzen Projektskizze (inklusive einer Kostenabschätzung): graduiertenzentum.lewi@hu-berlin.de
Darüber hinaus wird einmal im Jahr (i.d.R. im Spätherbst) eine Ausschreibung für die Finanzierung fachspezifischer Qualifikationsvorhaben für Promoviernende veröffentlicht. Die Ausschreibung wird über den monatlichen Newsletter des Gradueirtenzentrums Lebenswissenschaften bekannt gemacht. Außerdem finden Sie die aktuelle Ausschreibung auch auf der Website des Graduiertenzentrums Lebenswissenschaften.
Abschluss der Promotion
Bitte entnehmen Sie alle Informationen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens der Website "Eröffnung und Abschluss des Promotionsverfahrens".
Bitte besprechen Sie sich mit Ihren Betreuer:innen, wie dies in Ihrer Arbeitsgruppe bzw. Ihrem Fachbereich üblich ist. Die geltenden Promotionsordnungen enthalten keine formalen Vorgaben.
Nein, wenn es in Ihrer Kommission nur zwei Gutachter/innen gibt, müssen Sie insgesamt nur vier gebundene Exemplare abgeben.
Bitte führen Sie die zusätzlichen Mitglieder auf einem formlosen separaten Blatt auf.