Frequently asked questions
Vor der Promotion
Nein, wenn die Betreuer:innen einer Betreuung zustimmen, wird das Sprachniveau als ausreichend vorausgesetzt
Falls das Masterstudium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde, übermitteln Sie uns bitte eine vorläufige Bestätigung des Prüfungsbüros. Bei ausländischen Abschlüssen ist dies nicht möglich, da wir die Äquivalenz des Abschlusses nur nach Vorliegen der gesamten Unterlagen prüfen können.
Sie müssen sich generell immatrikulieren, egal in welcher Arbeitsgruppe Sie tätig sind. Falls Sie ein Beschäftigungsverhältnis an der HU haben, wird die Studienabteilung Sie stattdessen registrieren, so dass Sie für die Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses nicht eingeschrieben sein müssen.
Während der Promotion
Nein, man kann das Semesterticket als Promotionsstudent:in auch abwählen, so dass es nicht bezahlt werden muss. Dies muss dem Studierenden-Service-Center mitgeteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass Promotionsstudierende im SoSe24 keinen Anspruch auf ein Semesterticket haben werden.
Ja, bitte stellen Sie den Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit rechtzeitig vor Ablauf der Frist. Sie werden vom Studierendenservice im Rahmen der Aufforderung zur Rückmeldung gebeten, die Regelbearbeitungszeit zu verlängern, damit die Rückmeldung vollständig wird. Ihr:e Betreuer:in muss dem Antrag per Unterschrift zustimmen.
Zusätzlich zum oben genannten Formular reichen Sie bitte eine kurze formlose Begründung der beabsichtigten Verlängerung bei uns ein (als Scan bzw. E-Mail-Anhang). Wir werden dann den Antrag auf Verlängerung zusammen mit der Begründung an den Promotionsausschuss der Fakultät weiterleiten. Sobald dessen Stellungnahme vorliegt, werden Sie per E-Mail informiert. Zu guter Letzt leiten wir Ihren Antrag direkt an den Studierendenservice weiter.
Ist das neue Promotionsthema durch die im Exposé beschriebenen Arbeiten gedeckt, ist eine Anpassung des Promotionsthemas bzw. des Promotionstitels ohne eine Neuzulassung zur Promotion möglich. Weicht das neue Promotionsthema dagegen stark von den im Exposé beschriebenen Arbeiten ab, ist gegebenenfalls eine Neuzulassung zur Promotion mit dem neuen Promotionsthema nötig. In beiden Fällen brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Betreuer:innen.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die für Ihr Promotionsfach zuständigen Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros.
Nach dem Weggang der betreuenden Person von der HU kann ein Wechsel in der Betreuung notwendig werden. Es kann aber auch sein, dass bei einem erheblich gestörten Betreuungsverhältnis, etwa durch Konflikte zwischen Betreuer:in und promovierender Person, ein Wechsel in der Betreuung angezeigt ist.
In jedem Fall sollten Sie sich, bevor Sie einen Wechsel in der Betreuung anstreben, von der Koordinatorin des Graduiertenzentrums und/oder durch die Ombudsstelle der Fakultät unabhängig beraten lassen. Auch der Besuch der Konfliktsprechstunde der Humboldt Graduate School kann ratsam sein.
Für einen Wechsel in der Betreuung ist die Zustimmung Ihrer früheren Betreuungsperson notwendig, ebenso wie die Zustimmung Ihrer:Ihres neuen Betreuerin:Betreuers.
Bei Fragen zu Formalitäten eines Wechsels in der Betreuung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen im Promotionsbüro bzw. Graduiertenzentrum.
Abschluss der Promotion
Bitte besprechen Sie sich mit Ihren Betreuer:innen, wie dies in Ihrer Arbeitsgruppe bzw. Ihrem Fachbereich üblich ist. Die geltenden Promotionsordnungen enthalten keine formalen Vorgaben.
Nein, wenn es in Ihrer Kommission nur zwei Gutachter/innen gibt, müssen Sie insgesamt nur vier gebundene Exemplare abgeben.
Bitte führen Sie die zusätzlichen Mitglieder auf einem formlosen separaten Blatt auf.