Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Frequently asked questions

Vor der Promotion

 

Ist ein Englischtest notwendig, um zur Promotion zugelassen zu werden? 🖉

 

Nein, wenn die Betreuer:innen einer Betreuung zustimmen, wird das Sprachniveau als ausreichend vorausgesetzt

 

Ich habe mein Masterzeugnis noch nicht bekommen, kann ich trotzdem einen Antrag auf Zulassung stellen? 🖉

 

Falls das Masterstudium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde, übermitteln Sie uns bitte eine vorläufige Bestätigung des Prüfungsbüros. Bei ausländischen Abschlüssen ist dies nicht möglich, da wir die Äquivalenz des Abschlusses nur nach Vorliegen der gesamten Unterlagen prüfen können.

 

Muss ich mich immatrikulieren, auch wenn ich meine Promotion nicht direkt an der HU mache? 🖉

 

Sie müssen sich generell immatrikulieren, egal in welcher Arbeitsgruppe Sie tätig sind. Falls Sie ein Beschäftigungsverhältnis an der HU haben, wird die Studienabteilung Sie stattdessen registrieren, so dass Sie für die Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses nicht eingeschrieben sein müssen.

 

 

Während der Promotion

 

Muss ich das Semesterticket als Promotionsstudent:in auch bezahlen, wenn ich es nicht in Anspruch nehmen möchte 🖉

 

Nein, man kann das Semesterticket als Promotionsstudent:in auch abwählen, so dass es nicht bezahlt werden muss. Dies muss dem Studierenden-Service-Center mitgeteilt werden.

Bitte beachten Sie, dass Promotionsstudierende im SoSe24 keinen Anspruch auf ein Semesterticket haben werden.

 

Meine Regelbearbeitungszeit neigt sich dem Ende zu. Kann ich eine Verlängerung beantragen? 🖉

 

Ja, bitte stellen Sie den Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit rechtzeitig vor Ablauf der Frist. Sie werden vom Studierendenservice im Rahmen der Aufforderung zur Rückmeldung gebeten, die Regelbearbeitungszeit zu verlängern, damit die Rückmeldung vollständig wird. Ihr:e Betreuer:in muss dem Antrag per Unterschrift zustimmen.

Zusätzlich zum oben genannten Formular reichen Sie bitte eine kurze formlose Begründung der beabsichtigten Verlängerung bei uns ein (als Scan bzw. E-Mail-Anhang). Wir werden dann den Antrag auf Verlängerung zusammen mit der Begründung an den Promotionsausschuss der Fakultät weiterleiten. Sobald dessen Stellungnahme vorliegt, werden Sie per E-Mail informiert. Zu guter Letzt leiten wir Ihren Antrag direkt an den Studierendenservice weiter.

 

Ich möchte mein Promotionsthema anpassen oder wechseln. Was ist zu tun? 🖉

 

Ist das neue Promotionsthema durch die im Exposé beschriebenen Arbeiten gedeckt, ist eine Anpassung des Promotionsthemas bzw. des Promotionstitels ohne eine Neuzulassung zur Promotion möglich. Weicht das neue Promotionsthema dagegen stark von den im Exposé beschriebenen Arbeiten ab, ist gegebenenfalls eine Neuzulassung zur Promotion mit dem neuen Promotionsthema nötig. In beiden Fällen brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Betreuer:innen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die für Ihr Promotionsfach zuständigen Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros.

 

Ich möchte meine:n Betreuer:in wechseln. Was ist zu tun? 🖉

 

Nach dem Weggang der betreuenden Person von der HU kann ein Wechsel in der Betreuung notwendig werden. Es kann aber auch sein, dass bei einem erheblich gestörten Betreuungsverhältnis, etwa durch Konflikte zwischen Betreuer:in und promovierender Person, ein Wechsel in der Betreuung angezeigt ist.

In jedem Fall sollten Sie sich, bevor Sie einen Wechsel in der Betreuung anstreben, von der Koordinatorin des Graduiertenzentrums und/oder durch die Ombudsstelle der Fakultät unabhängig beraten lassen. Auch der Besuch der Konfliktsprechstunde der Humboldt Graduate School kann ratsam sein.

Für einen Wechsel in der Betreuung ist die Zustimmung Ihrer früheren Betreuungsperson notwendig, ebenso wie die Zustimmung Ihrer:Ihres neuen Betreuerin:Betreuers.

Bei Fragen zu Formalitäten eines Wechsels in der Betreuung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen im Promotionsbüro bzw. Graduiertenzentrum.

 

 

Abschluss der Promotion

 

Muss die Dissertation doppelseitig gedruckt und gebunden werden? 🖉

 

Bitte besprechen Sie sich mit Ihren Betreuer:innen, wie dies in Ihrer Arbeitsgruppe bzw. Ihrem Fachbereich üblich ist. Die geltenden Promotionsordnungen enthalten keine formalen Vorgaben.

 

Muss ich immer fünf gebundene Exemplare meiner Dissertation einreichen? 🖉

 

Nein, wenn es in Ihrer Kommission nur zwei Gutachter/innen gibt, müssen Sie insgesamt nur vier gebundene Exemplare abgeben.

 

In meiner Kommission werden mehr Mitglieder sein als auf dem entsprechenden Formular („Vorschlagsliste Promotionskommission“) vorgegeben. Wie kann ich die zusätzlichen Mitglieder ergänzen? 🖉

 

Bitte führen Sie die zusätzlichen Mitglieder auf einem formlosen separaten Blatt auf.