Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Habilitationsschrift

Form der Habilitationsschrift

 

 

Gemäß § 2 Abs. 1 der Habilitationsordnung (HabilO) haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Habilitationsschrift zu verfassen. Bitte fügen Sie eine Zusammenfassung auf Deutsch bei, wenn Sie Ihre schriftliche Habilitationsleistung auf Englisch oder in einer anderen Sprache verfasst haben.

Darlegung des eigenen und des Anteils der Mitautor:innen

 

 

Bei schriftlichen Habilitationsleistungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 HabilO, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftler:innen entstanden sind, muss Ihr Anteil eindeutig abgrenzbar und bewertbar sein. Sie sind daher verpflichtet, den eigenen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen.
Die Kontaktdaten der Mitautor:innen müssen der Kommission zur Verfügung gestellt werden.

Veröffentlichung

 

 

In der Habilitationsordnung finden Sie verschiedene Möglichkeiten zur Veröffentlichung in der Universitätsbibliothek (§ 14 HabilO). Falls Sie eine elektronische Publikation erwägen, nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt mit der Universitätsbibliothek auf bzw. informieren Sie sich auf deren Webseiten: http://edoc.hu-berlin.de/e_autoren/.

Rechtliche Fragen

 

 

Bitte klären Sie alle rechtlichen Fragen selbständig, die im Zusammenhang mit der Habilitationsschrift bzw. den Publikationen stehen, die Teil Ihrer Habilitationsschrift sind. Eine rechtliche Beratung durch das Dekanat erfolgt nicht.