Anmeldung der Habilitationsabsicht und Zulassungsvoraussetzungen
Anmeldung der Habilitationsabsicht |
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Zulassungs- voraussetzungen |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Habilitationsverfahren sind:
1. ein durch eine Staats- oder Hochschulprüfung abgeschlossenes Studium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 2. die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades und 3. eine ausgewiesene wissenschaftliche Lehrtätigkeit an einer Hochschule von insgesamt 8 SWS in einem für die angestrebte Lehrbefähigung wesentlichen wissenschaftlichen Fach, die zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf und die eine mindestens einsemestrige, 2 SWS umfassende, eigenständig erbrachte Lehrveranstaltung an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät umfasst.
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