Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Anmeldung der Habilitationsabsicht und Zulassungsvoraussetzungen

Anmeldung der Habilitationsabsicht

 


Bitte teilen Sie ihre Habilitationsabsicht dem für das Habilitationsfach zuständigen Institut mindestens zwei Semester vor dem schriftlichen Zulassungsantrag mit (§ 3 HabilO). Die Anmeldung erfolgt bei der Geschäftsführenden Direktorin oder dem Geschäftsführenden Direktor des entsprechenden Instituts formlos. Falls Sie noch keinen Ansprechpartner bzw. Mentor oder Mentorin an dem für das Habilitationsfach zuständige Institut haben, empfehlen wir, zunächst ohne Anmeldung Kontakt mit dem zuständigen Institut aufzunehmen. Weiterhin empfehlen wir, dass Sie hier auch schon Ihre ausgewiesene wissenschaftliche Lehrtätigkeit ansprechen, da sie gemäß § 4 Abs. 1 der Habilitationsordnung eine der Zulassungsvoraussetzungen ist. Falls noch Lehrleistungen erbracht werden müssen, können so noch organisatorische Fragen mit dem Institut geklärt und die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden.

Zulassungs- voraussetzungen

 

 

Voraussetzungen für die Zulassung zum Habilitationsverfahren sind:

 

1. ein durch eine Staats- oder Hochschulprüfung abgeschlossenes Studium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes,

2. die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades und

3. eine ausgewiesene wissenschaftliche Lehrtätigkeit an einer Hochschule von insgesamt 8 SWS in einem für die angestrebte Lehrbefähigung wesentlichen wissenschaftlichen Fach, die zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf und die eine mindestens einsemestrige, 2 SWS umfassende, eigenständig erbrachte Lehrveranstaltung an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät umfasst.