Prüfungen
Was sind Prüfungszeiträume?
Für jedes Semester werden verschiedene Prüfungszeiträume festgelegt, in denen die Modulabschlussprüfungen absolviert werden. Bitte informieren Sie sich über die Termine und Fristen bei Ihrem zuständigen Prüfungsbüro.
Wie melde ich mich zu Prüfungen an?
Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt in der Regel über
AGNES durch Eingabe einer
TAN während der für den jeweiligen Studiengang und für das jeweilige Studienfach veröffentlichten Anmeldefristen. Informationen zu den Anmeldefristen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros.
Was mache ich, wenn ich mich über AGNES nicht zur Prüfung anmelden kann?
Die Anmeldung zu einer Prüfung ist nur während des Anmeldezeitraums über
AGNES möglich. Wenn die Prüfungsanmeldung während des Anmeldezeitraums nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte
innerhalb des Anmeldezeitraums an Ihr Prüfungsbüro. Halten Sie dort bitte Informationen zur Art des Problems (zum Beispiel die Prüfung wird nicht angezeigt, eine Fehlermeldung von AGNES) sowie zur Prüfung (Studiengang, Modul, Prüfer_in, Termin) bereit.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zum dritten Prüfungsversuch nicht über AGNES erfolgt, sondern durch eine schriftliche Anmeldung im Prüfungsbüro.
Was passiert, wenn ich zu einer Prüfung (mündliche Prüfung oder Klausur) krank werde?
Im Falle einer Krankheit informieren Sie bitte spätestens am Prüfungstag Ihr Prüfungsbüro sowie den_die Prüfer_in per E-Mail.
Grundsätzlich müssen Sie unverzüglich (in der Regel spätestens am dritten Werktag) ein ärztliches Attest im Original im Prüfungsbüro einreichen. Ein Scan des Attestes bzw. der Krankschreibung reicht nicht aus. Bitte fügen Sie dem Attest unbedingt Ihre Matrikelnummer sowie den Namen der_des Prüfers_in, die Prüfungsnummer und das Prüfungsdatum (siehe § 107
ZSP-HU, Absatz 2, Satz 2ff.). Bitte reichen Sie mit der Krankschreibung die
Rücktrittserklärung zu einer Prüfung ein. Die Abgabe erfolgt mit der Post oder im Hausbriefkasten der Prüfungsbüros.
Es muss eine ärztliche Krankschreibung eingereicht werden. Grundlage der Krankschreibung muss eine unverzügliche Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung sein. Diese
Krankschreibung (keine Schul- und Sportunfähigkeitsbescheinigungen) muss spätestens innerhalb von drei Werktagen im für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsbüro der Philosophischen Fakultät vorliegen, anderenfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Wenn Sie zu einer Prüfung unentschuldigt nicht erscheinen, wird diese mit der Note 5,0 bewertet.
Werden Sie zu einem Prüfungstermin krank oder müssen eine Prüfung wiederholen, ist eine
erneute Anmeldung durch Sie erforderlich. Seitens des Prüfungsbüros wird keine automatische Anmeldung durchgeführt.
Wie kann ich von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten?
Regulärer Rücktritt: Der Rücktritt von einer elektronisch angemeldeten Prüfung ist bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Die Prüfungsabmeldungen erfolgen grundsätzlich online über
AGNES durch die Eingabe einer TAN.
Sollte die online-Abmeldung nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte unverzüglich per E-Mail an Ihr zuständiges Prüfungsbüro. Über die festgelegten Prüfungszeiträume informieren Sie sich auf der Homepage Ihres Prüfungsbüros.
Wie kann ich eine angemeldete Prüfung verlängern?
Um eine laufende Bearbeitungszeit einer angemeldeten Prüfung (MAP und Abschlussarbeit) zu verlängern, müssen Sie einen Verlängerungsantrag beim Prüfungsausschuss des Faches stellen, in dem sie die Prüfung ablegen. Über die Verlängerung von Bearbeitungszeiten von Modulabschlussprüfungen und Abschlussarbeiten entscheiden
nicht die Prüferinnen und Prüfer.
Verlängerungsantrag aus KrankheitsgründenNutzen Sie für einen Verlängerungsantrag aus Krankheitsgründen folgendes
Formular und reichen Sie es zusammen mit dem Attest im zuständigen Prüfungsbüro ein.
Wird der Verlängerungsgrund vom Prüfungsausschuss anerkannt, legt er einen neuen Abgabetermin für die angemeldete Prüfung fest. Der neue Termin wird Ihnen über das Prüfungsbüro mitgeteilt. Wenn Ihrem Antrag nicht stattgegeben wird, gilt der ursprüngliche Abgabetermin.
Institut für Geschichtswissenschaften: Für die Erstverlängerung um bis zu zwei Wochen genügt die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Verbindung mit dem o.g.
Formular. Folgeanträge oder Verlängerungen um mehr als zwei Wochen werden nur auf der Grundlage eines ärztlichen Attests zur Prüfungsunfähigkeit bewilligt (
Vorlage).
Institut für Europäische Ethnologie: Nutzen Sie bitte die Informationen und Formulare auf der
Homepage des Institutes.
Andere GründeSollten Sie andere, wichtige Gründe für eine Verlängerung geltend machen wollen, müssen sie einen formlosen schriftlichen Antrag formulieren und ihn zusammen mit entsprechenden Nachweisen bei Ihrem Prüfungsbüro einreichen.
Wie oft kann ich eine nicht bestandene Modulabschlussprüfung (MAP) wiederholen?
Grundsätzlich können Sie eine MAP zwei Mal wiederholen. Sollten Sie die Prüfung bereits zwei Mal nicht bestanden haben, werden Sie zu einer Beratung vor dem letzten Prüfungsversuch eingeladen. Sollten Sie die MAP auch im dritten Versuch nicht bestehen, gilt die Prüfung als endgültig nichtbestanden. Damit können Sie Ihr Studienfach, sollte es sich um ein Pflichtmodul handeln, nicht mehr erfolgreich abschließen (siehe §104 und §105
ZSP-HU).
Eine bestandene MAP kann prinzipiell nicht wiederholt werden, es sei denn Ihre fachspezifische Prüfungsordnung sieht die Möglichkeit eines Freiversuchs vor (siehe §104 und §105
ZSP-HU).
Bewerbungen und Bestätigungen
Kann ich mich ohne einen B.A.-Abschluss für einen weiterführenden Studiengang an der HU bewerben?
Wenn Sie sich in der Abschlussphase Ihres Bachelorstudiums befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Masterstudium auch dann beginnen, wenn Ihr Abschluss noch aussteht. Liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, dürfen bis zum Abschluss nicht mehr als 30 LP fehlen, d.h. bei einer Gesamtpunktzahl bis zum Abschluss von 180 LP müssen mindestens 150 LP nachgewiesen werden.
Allgemeine Informationen zur Masterbewerbung finden Sie auf der
Homepage des Studierendenservice. Alle Fragen zu Formalitäten hinsichtlich einer Bewerbung und Zulassung (Dokumente, Kombinationsmöglichkeiten) richten Sie bitte an die zentrale Studienberatung -
Compass über das Kontaktformular.
Empfohlene Anmeldefrist für das Abschlussmodul und Einreichfrist für die letzte Prüfungsleistung - in der Regel Verteidigungsprotokoll (BA), für vorläufig in den M.A. immatrikulierte Studierende*
Um eine „Rückstufung“ zum folgenden Sommer- bzw. Wintersemester auszuschließen, sollten Sie das B.A. Abschlussmodul spätestens vier Monate
vor Ende des vorläufigen Mastersemesters anmelden, damit Sie die Bearbeitungszeit ausschöpfen und die Prüfer*innen ausreichend Zeit für die Begutachtung (vgl. § 103, Abs. 1 ZSP-HU) haben. Organisieren Sie den Verteidigungstermin in Hinblick auf die Nachreichfrist mit ausreichend Vorlauf in Absprache mit den Prüfer*innen.
Bitte kalkulieren Sie in Ihrer Planung ein, dass im Sinne der Gleichbehandlung Abschlussarbeiten üblicherweise in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs bei den Gutachter*innen bewertet werden!
* Rechtsgrundlagen § 16, Abs. 2 und § 37 ZSP-HU.
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Wintersemester |
Sommersemester |
BA Abschlussarbeit anzumelden bis |
30.9.
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31.5.
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Nachweis der letzten ausstehenden Prüfungsleistung ans Prüfungsbüro (z.B. Verteidigungsprotokoll) |
31.3. (gem. ZSP 16(2))
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30.9 (gem. ZSP 16(2))
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Überfachlicher Wahlpflichtbereich
Was ist der ÜWP?
Im
überfachlichen Wahlpflichtbereich werden Module oder zusammenhängende Gruppen von Modulen (Modulpakete) aus den dafür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer und zentraler Einrichtungen und ggf. des eigenen Studiengangs nach freier Wahl belegt. Ob Ihr Studiengang einen üWP enthält, entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Grundsätzlich können Sie Module aus den hierfür vorgesehen Modulkatalogen oder zentraler Einrichtungen der HU Berlin (z. B. Sprachenzentrum, Career Center, bologna lab, Deutschlandstipendium etc.) einbringen.
Was ist ein Modul?
Studiengänge bestehen aus Modulen, welche die Studieninhalte thematisch und zeitlich gliedern. In Ihrer fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung können Sie nachsehen, aus welchen Modulen sich Ihr Studiengang oder Studienfach zusammensetzt, aus welchen Bestandteilen die einzelnen Module bestehen und wie sie abgeschlossen werden. Jedem Modul ist eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten zugeordnet. Bitte beachten Sie, dass die Module i.d.R. aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen (z.B. Vorlesung, Seminar, Praktikum etc.) und mit einer Modulabschlussprüfung abschließen (Teilprüfungen sind i.d.R. nicht erlaubt). ÜWP-Module sind an der Philosophischen Fakultät unbenotet.
Welche ÜWP-Module werden an der Philosophischen Fakultät angeboten?
B.A. Philosophie
M.A. Philosophie
M.Ed. Philosophie
B.A. Geschichtswissenschaften
Modul: Individuelle Profilbildung I (5 LP; VL + UE) Modul: Individuelle Profilbildung II (10 LP; 2 VL + 2 UE) Modul: Individuelle Profilbildung III (15 LP; 3 VL + 2 UE)
M.A. Geschichtswissenschaften
Modul: Individuelle Profilbildung (10 LP; 2 VL + 2 UE)
M.Ed. Geschichte
Modul: Individuelle Profilbildung I (5 LP; VL + UE)
B.A. Europäische Ethnologie
M.A. Europäische Ethnologie / Ethnographie
B.A. Bibliotheks- und Informationswissenschaft
M.A. Information Science
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Wie melden Sie sich für den ÜWP an?
1. Vor dem Besuch des Moduls: Melden Sie sich online via agnes1 zu den gewünschten Lehrveranstaltungen des gewählten Moduls an.
2. Sie wollen als fachfremde*r Studierende*r eine MAP ablegen (Seminararbeit, mündliche Prüfung bzw. Klausur): Melden Sie sich im Anmeldezeitraum online via agnes zu den Prüfungen an.2
3. Achtung: Melden Sie sich auch bei Modulen, in denen keine Prüfung vorgesehen ist, im Anmeldezeitraum an. Erst danach können Sie einzelne Teilnahmenachweise in agnes generieren.
4. Nach dem Seminar: Drucken Sie sich am Ende des Semesters die Teilnahmenachweise aus, lassen diese vom Dozenten/ von der Dozentin unterschreiben und stempeln. Anschließend gehen Sie mit den gesamten Nachweisen des ÜWP-Moduls in das Prüfungsbüro des Faches, in dem Sie das Modul besucht haben.
1Bitte denken Sie daran, Ihre Postanschrift in Agnes aktuell zu halten. Die Änderung von weiteren persönlichen Daten, wie bspw. der Familienname, ist dem Immatrikulationsbüro der HU Berlin zu melden.
2Eine Schritt für Schritt Anleitung, wie Sie sich zu Prüfungen an- und abmelden, finden Sie über diesen Link.
Welche Module sind im ÜWP anrechenbar?
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel vollständige üWP-Module absolvieren sollten. Die Veranstaltungen müssen Sie nicht alle in einem Semester belegen. Sie können sukzessive z.B. Vorlesungen und Seminare Ihrer Wahl kombinieren. In jedem Fall sollte die Zusammensetzung der Lehrveranstaltungen jedoch der Grundstruktur des Moduls entsprechen. Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Prüfungsausschusses des Faches, in dem die ÜWP-Leistungen angeboten wurden. Sie sollten im Vorfeld und nicht nach Besuch der Lehrveranstaltungen geklärt worden sein.
Welche Modulbögen nutzen Sie, um die besuchten Kurse im ÜWP zu dokumentieren?
Grundsätzlich sollten Sie sich über agnes für die Lehrveranstaltungen angemeldet haben. Nach dem Besuch des Kurses drucken Sie sich den Modulbogen für die Lehrveranstaltung über agnes selbststständig aus und geben die Einzelbögen nach Absolvieren des gesamten Moduls im zuständigen Prüfungsbüro ab.
Welches Prüfungsbüro verbucht die Leistungen im ÜWP?
Die Eintragung/Verbuchung der Module der zentralen Einrichtungen der HU Berlin (Sprachenzentrum, Career Center, bologna lab, Deutschlandstipendium etc.) nimmt das für Sie zuständige Prüfungsbüro Ihres Studiengangs nach Vorlage eines Leistungsnachweises vor.
Module anderer Fakultäten und Institute der HU Berlin werden von dem Prüfungsbüro gebucht/eingetragen, in dem das ÜWP-Modul oder die gesamten Lehrveranstaltungen besucht wurden.
Kann ich auch Teilleistungen in einem ÜWP erbringen und kein Gesamtmodul besuchen?
In der Regel sollten Sie Gesamtmodule in einem Umfang von mindestens 5 LP besuchen. Sollten Sie ausnahmsweise Teilleistungen erbringen wollen, müssen Sie einen begründeten, schriftlichen Antrag an den
Prüfungsausschuss des Faches richten, in dem Sie die ÜWP-Leistungen belegen.
Kann ich auch Module besuchen, die nicht im ÜWP angeboten werden?
Ein Besuch eines nicht im ÜWP freigegebenen Moduls ist möglich. Bevor Sie das Modul belegen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss des Faches stellen, in dem Sie die Veranstaltung belegen wollen.
Kann ich Leistungen im ÜWP für den Studiengang anrechnen lassen, in dem ich immatrikuliert bin?
Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen in den jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnungen. Über Anerkennung von Modulen für den ÜWP, die im eigenen Fach erbracht worden sind, entscheidet der Prüfungsausschuss Ihres (Kern-)Faches.
Wenn Sie also Europäische Ethnologie studieren und Leistungen der Europäischen Ethnologie als ÜWP anerkennen lassen wollen, so müssen Sie dies beim Prüfungsausschuss für Europäische Ethnologie beantragen.
Kann ich auch mehrfach dasselbe Modul im ÜWP belegen?
Nein, jedes Gesamtmodul ist nur einmal im ÜWP anrechenbar.
Kann ich als B.A. Student ÜWP-Module aus den ÜWP-Modulen für M.A. Studierende belegen?
Dies ist i.d.R. nicht möglich. Informieren Sie sich bitte über die Zusammenstellung der Module in der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung.
Kann ich Module aus anderen Hochschulen (z. B. FU Berlin, ausländische Hochschulen) für den ÜWP anrechnen lassen?
Eine Anrechnung ist auf Antrag hin möglich. Am besten klären Sie vor dem Besuch des Moduls bei dem Prüfungsausschuss Ihres (Kern-)Faches die Anrechnungsmöglichkeiten. Dies geschieht über einen Antrag auf Anrechnung, der mit begleitenden Unterlagen zu Notensystem, Workload, Informationen zur Institution, etc. transparent macht, wie das Modul einzuordnen ist.
Ich bin Studierende*r der Philosophischen Fakultät. Kann ich Sprachkurse aus dem Sprachenzentrum und Kurse des Career Center für den ÜWP anrechnen lassen?
Sie können sich die Module anrechnen lassen, sofern Ihre Studien- und Prüfungsordnung eine solche Option zulässt. Die Verbuchung der Module zentraler Einrichtungen der HU Berlin (Sprachenzentrum, Career Center, bologna lab, Deutschlandstipendium etc.) nimmt das für Sie zuständige Prüfungsbüro nach Vorlage eines Leistungsnachweises im Original vor. Nach der Verbuchung erhalten Sie die ursprüngliche Bestätigung zurück.
Weiterführende Informationen