Humboldt-Universität zu Berlin - Philosophische Fakultät

FAQ Lehrende

Sie sind Dozent:in oder Lehrbeauftragte:r an der Philosophischen Fakultät? Auf der folgenden Seite finden Sie einen ersten Überblick zu Fragen rund um Lehrveranstaltungen. Bitte kontaktieren Sie bei weiterem Beratungsbedarf die Bereichsleitung für Studium und Lehre oder den Prüfungsausschuss Ihres Instituts.

Gasthörerschaft und Nebenhörerschaft
Was ist der Unterschied zwischen Gast- und NebenhörerInnen?
Dürfen HU-externe Studierende an meiner Lehrveranstaltung teilnehmen?
Wie bestätige ich Gast- und NebenhörerInnen die Teilname an meiner Lehrveranstaltung (LV)?
Können GasthörerInnen Prüfungen im Anschluss an meine 
    Lehrveranstaltung bzw. in einem Modul ablegen?
Können NebenhörerInnen Prüfungen innerhalb eines Moduls ablegen?
Nachteilsausgleich
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Wer entscheidet über den Antrag?
Wie wird ein Antrag gestellt?
Welche Gründe können bei der Gewährung eines Nachteilsausgleiches berücksichtigt werden?
Überfachlicher Wahlpflichtbereich (ÜWP)
Wo finden die Studierenden Modulbögen für den ÜWP?
Wie viele Leistungspunkte erhalten fachfremde Studierende für den Besuch meiner Lehrveranstaltung im ÜWP?
Welche Studienleistungen müssen fachfremde Studierende in meiner Lehrveranstaltung erbringen?
Kann ich mehr Leistungspunkte für den Besuch der Lehrveranstaltung vergeben, wenn fachfremde Studierende mehr Studienleistungen abgeben?
Sind Prüfungsleistungen im ÜWP vorgesehen und wie muss ich sie benoten?
Fragen rund um Prüfungen
I. Abschlussarbeiten
Wer darf Abschlussarbeiten an der Philosophischen Fakultät betreuen?
Kann ich als Beschäftigte*r der Philosophischen Fakultät Abschlussarbeiten an anderen Fakultäten der Humboldt-Universität betreuen?
Kann ich Abschlussarbeiten an anderen Universitäten übernehmen?

II. Elektronische Prüfungen

Welche Möglichkeiten gibt es, elektronische Prüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen) durchzuführen?

 


Weiterführende Informationen