Humboldt-Universität zu Berlin - Graduiertenzentrum

Abschluss der Promotion

 

 Fertigstellung
 

Lassen Sie Ihre Dissertation binden und versehen Sie sie mit den folgenden Elementen:

  • Titelblatt 
  • Selbstständigkeitserklärung 
  • Eine Zusammenfassung der Dissertation auf Deutsch, sofern sie auf einer anderen Sprache als Deutsch verfasst ist (gilt nur für die Promotionsordnung von 2018)

Bitte reichen Sie vier gedruckte Exemplare und eine elektronische Version der Arbeit ein.

 

 Eröffnungsgesuch
 

Füllen Sie für die Anmeldung zum Prüfungsverfahren bitte das Formular Eröffnungsgesuch aus und reichen Sie es mit folgenden weiteren Unterlagen im Promotionsbüro ein:

 

  • Unterzeichneter Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Kopie des Personalausweises oder des Passes
  • Belege über die Erfüllung der in der jeweiligen Promotionsordnung genannten Voraussetzungen
  • die Dissertation in vier gedruckten und gebundenen Exemplaren sowie eine elektronische Version der Dissertationsschrift im pdf-Format. Bereitgestellt wird die digitale Version der Dissertation über die HU-Box.
  • ein zusätzliches Exemplar der Sebstständigkeitserklärung. Etwaige frühere Promotionen und Promotionsversuche sind unter Angabe des Zeitpunktes, der betreffenden Einrichtung für Forschung und Lehre sowie des Themas der eingereichten Arbeit mitzuteilen 
  • gegebenenfalls Liste bereits vorliegender wissenschaftlicher Veröffentlichungen.

 

Bitte überprüfen Sie, ob nach der für Sie gültigen Promotionsordnung noch weitere Schriftstücke vorgelegt werden müssen. Kontaktieren Sie dazu vor Abgabe Ihrer Unterlagen das Promotionsbüro. Zur Eröffnung des Verfahrens vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Promotionsbüro unter Nennung Ihres Promotionsfaches.

 

 Promotionsverfahren
 

Nachdem Ihrem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens zugestimmt wurde, werden wir Sie schriftlich darüber unterrichten. Alle Kommissionsmitglieder werden ebenfalls von uns schriftlich benachrichtigt. Die Gutachter/innen erhalten von uns Ihre Dissertation und werden gebeten, uns ihre Gutachten innerhalb der für Ihre Promotionsordnung geltenden Frist zuzuschicken.

Wenn alle Gutachter/innen Ihre Dissertation positiv bewerten, erfolgt deren Annahme. Über die Annahme der Dissertation werden wir Sie unterrichten. Gleichzeitig informieren wir die Hochschullehrer/innen der Fakultät über die Auslage der Dissertation und der Gutachten. Die Auslage findet in der Regel während der Vorlesungszeit für zwei Wochen statt.

 

 Disputation
 

Nach Ende der Auslage kann die Disputation stattfinden. Die Terminfindung organisiert in der Regel das Sekretariat Ihres Erstgutachters bzw. ihrer Erstgutachterin.

Spätestens 8 Tage vor der Disputation müssen Sie Ihre Thesen im Promotionsbüro einreichen. In den Geschichtswissenschaften wurde eine Durchführungsverordnung zur Disputation erlassen, die für die Promotionsordnungen 2010 und 2018 gilt.

Die Disputation findet in der Vorlesungszeit eines Semesters hochschulöffentlich statt. Sie dauert 60 bis max. 90 Minuten. Nach erfolgreicher Disputation erhalten Sie vom Promotionsbüro eine Bescheinigung des Dekans bzw. der Dekanin der Philosophischen Fakultät über die Ergebnisse Ihres Verfahrens.

 

HINWEIS: Diese Bescheinigung berechtigt nicht zur Führung des Doktorgrades. Der Doktorgrad wird erst nach der Veröffentlichung mit der Aushändigung der Promotionsurkunde verliehen!

 

 

 Veröffentlichung
 

 Vor der Veröffentlichung müssen Sie eine Druckfreigabe bei Ihrem Erstgutachter bzw. Ihrer Erstgutachterin einholen. Einen Vordruck der Druckfreigabe können Sie im Promotionsbüro anfordern.

 

Es sind mehrere Formen der Veröffentlichung möglich. Die Anzahl der erforderlichen Exemplare für die Hochschulsschriftenstelle variiert je nach Veröffentlichungsform und nach Promotionsordnung. Informieren Sie sich in der für Sie geltenden Promotionsordnung (§ 10 in der Promotionsordnung 2010, § 13 in der Promotionsordnung von 2018).

Bitte liefern Sie die nach Ihrer Promotionsordnung erforderlichen Exemplare unentgeltlich  in der Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek ab. Diese stellt Ihnen eine Quittung aus. Erst dann gilt die Veröffentlichung als erbracht.

 

Die Publikationsexemplare müssen bei der Abgabe in der Hochschulschriftenstelle folgende Informationen enthalten:

 

- die Dissertationsschrift wurde an der Philosophischen Fakultät der Humboldt-     Universität zu Berlin eingereicht

- evtl. Titel der Dissertation, wenn dieser für die Publikation geändert wurde

- Name des Dekans/der Dekanin unter dem/der das Promotionsverfahren durchgeführt wurde

- Namen der Gutachter/innen

- Datum der Disputation

 

Weitere Informationen zur Veröffentlichung erhalten Sie auf den Seiten der Hochschulschriftenstelle.

Auf dem edoc-Server der Humbolt-Universität erhalten Sie Informationen zum elektronischen Publizieren von Dissertationen und Habilitationen an der Humboldt-Universität.

 

 Beurkundung
 

Lassen Sie dem Promotionsbüro den Nachweis über die Abgabe der Pflichtexemplare der Hochschulschriftenstelle im Original zukommen.

Sobald der Nachweis im Prüfungsbüro vorliegt, wird die Promotionsurkunde erstellt.

 

Der Doktorgrad darf erst nach Aushändigung der Urkunde geführt werden!