Humboldt-Universität zu Berlin - Graduiertenzentrum

Vor der Promotion

An unserer Fakultät können Sie an den Instituten Bibliotheks- und Informationswissenschaft, Europäische Ethnologie, Geschichtswissenschaften und Philosophie promovieren. Sie können in jedem Fachgebiet promovieren, das von einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer vertreten wird. Für alle Fächer der Philosophischen Fakultät gilt die Promotionsordnung vom 28.02.2018.

Die Zulassung zur Promotion erfolgt erst nach Abschluss einer Betreuungsvereinbarung mit mindestens einer Erstbetreuerin bzw. einem Erstbetreuer. Sollten Sie noch keine Betreuerin bzw. noch keinen Betreuer für Ihr Promotionsvorhaben gefunden haben, so informieren Sie sich bitte bei den Instituten über die Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen und deren Fachgebiete.

 

Voraussetzungen
 
  • Studienabschluss

Die Durchführung des Promotionsverfahrens setzt grundsätzlich einen Abschluss eines Studiums im jeweiligen Fach, in dem man promovieren möchte, an einer staatlich anerkannten Hochschule mit der Gesamtnote „gut“ oder besser voraus.

Als Abschluss gelten ein Masterabschluss mit einer Gesamtstudienleistung von 300 Studienpunkten in Bachelor und Master, eine Magisterprüfung, ein Staatsexamen, ein Diplom oder ein äquivalenter Abschluss. 

 

  • ggfs. Nachweis über Sprachkenntnisse

Die Promotion wird üblicherweise in deutscher oder englischer Sprache verfasst. Bei Promotionsvorhaben von Promovierenden, für die Englisch oder Deutsch keine Muttersprache darstellt, ist ein Nachweis über vorhandene Sprachkenntnisse zu erbringen. In diesen Fällen soll der/die Erstbetreuer/in hierfür eine formlose C1-Äquivalenzprüfung vornehmen. Im Falle noch unzureichender Sprachkenntnisse ist durch den/die Erstbetreuer/in zu dokumentieren, welche Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass das C1-Sprachniveau spätestens zum Zeitpunkt des Verfassens der Dissertation erreicht wird. Soll die Promotion in einer anderen Sprache (weder Deutsch noch Englisch) verfasst werden, ist dafür eine Genehmigung beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches einzuholen. Ist in diesen Fällen die Sprachkenntnis des/der Promovierenden in Deutsch oder Englisch unzureichend, ist die Kommunikation mit dem Promotionsbüro durch die Betreuerin bzw. den Betreuer sicher zu stellen.

 

  • Fachfremde Abschlüsse

In Ausnahmefällen können in allen Fächern auch Promotionsinteressierte mit fachfremden Abschlüssen zur Promotion zugelassen werden. Über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung entscheidet der für das Fach zuständige Prüfungsausschuss, der Auflagen erteilen kann.

 

  • Internationale Abschlüsse

Absolventinnen bzw. Absolventen internationaler Hochschulen müssen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit ihres wissenschaftlichen Hochschulabschlusses erbringen (sog. Äquivalenzprüfung).

 

 

 

Cotutelle-Promotionsverfahren
 

Cotutelle-Verfahren sind binationale Promotionsverfahren, bei denen von den beteiligten Institutionen unterschiedlicher Länder EIN gemeinsamer Doktorgrad vergeben wird. Für jedes Verfahren wird dabei ein individueller Vertrag aufgesetzt und zwischen den beiden Institutionen geschlossen.

Cotutelle-Verfahren sind für alle Beteiligten, insbesondere für die Promovierenden, sehr aufwändige bürokratische Verfahren. Wir raten daher jedem/r Promovend/in sich zunächst ausführlich mit seiner/ihrem Betreuer/in zu beraten, ob ein vertraglich geregeltes binationales Verfahren notwendig ist. Häufig lassen sich gewünschte Auslandsaufenthalte während der Promotionsphase auch auf sehr viel einfacheren Wegen realisieren (z.B. DAAD, DFDK, etc.) Ausführliche Informationen erhalten Sie bei z.B. bei den Ansprechpartner/innen von HU-International.

 

Weiterführende Informationen zu Cotutelle-Verfahren:

Doktorand/innen bewerben sich für die Zulassung zu einem Cotutelle-Verfahren mit folgenden Unterlagen:

 

  1. Antrag auf Zulassung zur Promotion inklusive Betreuungsvereinbarung
  2. Zusatz zu einem Antrag auf Zulassung zu einem Cotutelle-Promotionsverfahren

Dieser Zusatzantrag beinhaltet:

  • Motivationsschreiben des/der Promovierenden, in dem dargelegt wird, weshalb ein binationales Promotionsverfahren angestrebt wird.
  • Stellungnahme des/der Erstbetreuers/in von deutscher Seite, warum ein binationales Promotionsverfahren sinnvoll ist.
  • Aufstellung über die geplanten Aufenthaltszeiten an der jeweiligen Institution (das kann z.B. in Ergänzung zu Punkt 4. der Betreuungsvereinbarung erfolgen).
  • Angaben zur Finanzierung in der Promotionszeit sowie Finanzierungsplan für Reise- und Unterkunftskosten für die Betreuung und die Disputation (Finanzierungsplan für Reise- und Unterkunftskosten der Betreuer/innen und Gutachter/innen muss spätestens bei Aufsetzen des Kooperationsvertrages festgelegt werden).
  • Zusammenfassung (auf Deutsch oder Englisch) der wesentlichen Merkmale der Promotionsordnung der jeweiligen Partneruniversität.
  • Angabe einer zuständigen dt./engl. -sprachigen Kontaktperson an der Partneruniversität.

Die Unterlagen werden im Promotionsbüro eingereicht und von dort an den Promotionsausschuss weitergeleitet. Dieser entscheidet, ob zu einem Cotutelle-Verfahren zugelassen wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie der gelteneden Anlage zum Cotutelle-Vertrag auf Deutsch und auf Französisch.


Bitte beachten Sie, dass auch bei Cotutelle-Promotionsverfahren die Ausführungen unter Abschluss der Promotion beachtet werden müssen.

 

Fast-Track-Promotionsverfahren
 

Absolventinnen und Absolventen mit dem Abschluss „Bachelor“ mit mindestens der Gesamtnote „sehr gut“ sowie einer mit „sehr gut“ (1,0) bewerteten Bachelorarbeit können unter Auflagen vorläufig zum Promotionsverfahren zugelassen werden (sog. Fast-Track-Promotionsverfahren). Bitte informieren Sie sich hierfür in der Promotionsordnung vom 28. Februar 2018, insbesondere §4(4).

 

Kumulative Promotionen
 

In begründeten Ausnahmefällen kann die Dissertation auch auf der Basis von begutachteten Publikationen gestaltet sein. Bitte besprechen Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer, ob Sie eine Monographie oder eine kumulative Dissertation verfassen.Für eine kumulative Dissertation sind mindestens drei Originalarbeiten in referierten Publikationen notwendig. Von mindestens zwei Arbeiten muss der/die Promovend/in Hauptautor/in sein. Über die Anerkennung von Promotionen mit geteilter Hauptautorenschaft entscheidet der Promotionsausschuss auf Antrag des zuständigen Prüfungsausschusses.

 

 

Da die Dissertation eine individuelle wissenschaftliche Leistung der/des Promovierenden darstellt, ist für jeden Artikel einzeln und im Einvernehmen mit den anderen Ko-Autorinnen und Ko-Autoren darzulegen, worin die individuelle wissenschaftliche Leistung der/des Promovierenden besteht. Dies soll nach Arbeitsschritten (z. B. Konzeption, Datenanalyse, Interpretation, Schreiben der Publikation) getrennt erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie in der Regelung für kumulative Dissertationen des Instituts für Informations- und Bibliothekswissenschaft.

 

 

 

Betreuer/in finden
 

Sie können in jedem Fach promovieren, das von einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer der Fakultät vertreten wird. Sollten Sie noch keine Betreuerin bzw. keinen Betreuer für Ihre angestrebte Promotion gefunden haben, so informieren Sie sich bitte bei den Instituten über die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und deren Fachgebiete. Der/die Erstbetreuer/in muss der Gruppe der Hochschullehrer/innen angehören und für die voraussichtliche Dauer des Promotionsverfahrens Mitglied der Philosophischen Fakultät sein. Die Erstbetreuung von Promotionsverfahren soll nicht von Hochschullehrer/innen im Ruhestand übernommen werden. Sie kann auch von Honorarprofessor/innen, außerplanmäßigen Professor/innen oder Privatdozent/innen übernommen werden, die Mitglied der Philosophischen Fakultät sind.

Sobald Sie eine Hochschullehrerin bzw. einen Hochschullehrer gefunden haben, die/der bereit ist, Sie zu betreuen, können Sie mit ihr oder ihm eine Betreeungsvereinbarung festhalten und einen Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen.

 

Promotionsverfahren werden von mindestens zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern betreut, wobei die Erstbetreuerin oder der Erstbetreuer für die voraussichtliche Dauer des Promotionsvorhabens Mitglied der Philosophischen Fakultät sein muss.

 

 

Finanzierung für den Einstieg in die Promotion
 
Die Humboldt Graduate School fördert im Rahmen des Humboldt Research Track Scholarships den Übergang aus dem Masterstudium in die Promotion. Es richtet sich an Studierende der Humboldt‐Universität zu Berlin, die eine Promotion (nicht zwingend an der Humboldt-Universität) anstreben sowie Studierende anderer Universitäten, die eine Promotion an der Humboldt-Universität anstreben. Das Stipendium beläuft sich auf 800 Euro monatlich für sechs Monate, ein Familienzuschlag ist möglich. Es wird viermal im Jahr vergeben. 

 

 


 

Bitte reichen Sie für die Zulassung zur Promotionsstudentin bzw. zum Promotionsstudent an der Philosophischen Fakultät folgende Unterlagen vollständig im Promotionsbüro ein. Füllen Sie sämtliche Dokumente idealerweise am PC aus.

Alle notwendigen Formulare finden Sie auch im Bereich Formulare und Ordnungen.

 

Antrag auf Zulassung
 

Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotion aus (ENGLISH VERSION: Application for Admission). Bestandteil des Zulassungsantrags ist die Betreuungsvereinbarung. Diese hat folgende Funktionen:

  • definiert das Dissertationsprojekt (Arbeitstitel; Sprache; Arbeits-/Zeitplan; Absprache zur regelmäßigen Überprüfung der Vereinbarung),
  • regelt die Betreuung des Dissertationsprojekts (regelmäßige Besprechungen/Feedback und Kontrolle über den Fortgang der Arbeit, die im Rahmen eines Kurzprotokolls festgehalten werden; Teilnahme an Kolloquien; Unterstützung bei und Platzierung von Veröffentlichungen),
  • verpflichtet dahingehend, ein begleitendes Ausbildungsprogramm zu definieren (Teilnahme der bzw. des Promovierenden an fachlichen Veranstaltungen; wissenschaftliche Eigenleistung durch die bzw. den Promovierenden z. B. Organisation einer Konferenz, etc.)
  • regelt das Verhalten bei Konfliktfällen (fachlich zuständiger Prüfungsausschuss oder Promotionsausschuss; Verpflichtung zur Einhaltung der “Satzung der Humboldt-Universität zu Berlin zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und über den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens”).

 

Zeugnisse und Urkunden, ggfs. mit Übersetzungen
 

Zur Prüfung Ihrer Unterlagen benötigen wir von Ihnen eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres deutschen Hochschulabschlusses (Diplom, Magister bzw. Bachelor- und Masterurkunden sowie -zeugnisse). Beglaubigungen können Sie neben den Bürgerämtern auch bei vielen Krankenkassen und bei im Ausland erworbenen Abschlüssen bei der jeweiligen Botschaft ausstellen lassen.

Sollten Sie einen fachfremden Hochschulabschluss erworben haben, kann gemäß § 4 Abs. 2 der Promotionsordnung 2018 eine Zulassung unter Auflagen erfolgen.

Sollten Sie ein Cotutelle-Promotionsverfahren oder ein Fast-Track-Promotionsverfahren (siehe §4, Absatz 4) anstreben, beachten Sie bitte die besonderen Bedingungen.

 

 

Ggfs. Äquivalenzbescheinigung
 

Sollten Sie Ihren Studienabschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen wir dessen Gleichwertigkeit prüfen lassen. Hierzu reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen zusätzlich als Scan per E-Mail (promotionen.philfak@hu-berlin.de) bei uns ein:

  • Übersetzung Ihrer Abschlussurkunde(n) und -zeugnis(se), sofern die Unterlagen nicht auf Deutsch oder Englisch sind
  • ggfs. Transcript auf Deutsch oder Englisch
  • ggfs. Ergänzung zum Abschlusszeugnis (Diploma Supplement) auf Deutsch oder Englisch

Sobald eine positive Äquivalenzprüfung vorliegt, wird über Ihren Zulassungsantrag entschieden.

 

 


 

Zulassungsbescheid
 
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und ggf. Zustimmung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses sowie des Promotionsausschusses der Fakultät erhalten Sie vom Promotionsbüro den Zulassungsbescheid. Mit Datum des Zulassungsbescheids beginnt für Sie offiziell die in der Betreuungsvereinbarung festgelegte Promotionszeit. Diese kann zwischen drei und fünf Jahren liegen. Das Zulassungsverfahren kann bis zu sechs Wochen dauern.

 

Einschreibung
 

Mit dem Zulassungsbescheid immatrikulieren Sie sich bitte sodann unter Vorlage Ihrer Studienabschlüsse im Studierenden-Service-Center der Humboldt-Universität als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent. Dort finden Sie auch alle Informationen darüber, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Studienabteilung, Referat Studierendenservice.

Die Immatrikulation muss innerhalb von vier Wochen nach der Zulassung geschehen. Falls diese Frist verstreicht, muss die Zulassung ggf. erneut beantragt werden. 

Bitte denken Sie jedes Semester an Ihre Rückmeldung, denn Sie müssen bis einschließlich der Disputation eingeschrieben bleiben.

Achtung: Wir brauchen Ihre Matrikelnummer! Bitte schicken Sie uns diese per E-Mail, sobald Sie Ihnen vorliegt.

 

Einrichten Ihres HU-Accounts und Ihrer CampusCard
 

Nach Ihrer erfolgreichen Immatrikulation sind Sie verpflichtet, Ihren HU-Account einzurichten. Mit diesem erhalten Sie alle Informationen, insbesondere zur Rückmeldung. Die damit verbundene CampusCard ist gleichzeitig Ihr Ausweis für die Berliner Universitätsbibliotheken und kann als Mensacard benutzt werden. Den PIN zu ihrem HU-Account erhalten Sie per Post, denn eine Versendung per Email ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Deswegen ist es wichtig, bei der Immatrikulation eine deutsche oder europäische Adresse anzugeben, da Post im außereuropäischen Ausland leider häufig nicht ankommt. Ihre Aufforderung zur Rückmeldung erhalten Sie über Ihren HU-Account. Bitte checken Sie ihn und die dazugehörige Emailadresse regelmäßig. Bei versäumter Rückmeldung erfolgt leider Ihre Exmatrikulation. Weitere Informationen über die CampusCard finden Sie auf der Webseite des Computer- und Medienservice: https://www.cms.hu-berlin.de/de/dl/campuscard.

 

E-Mail-Verteiler des Graduiertenzentrums
 

Sie haben die Chance über den E-Mailverteiler des Graduiertenzentrums regelmäßig Informationen über relevante Veranstaltungen, aktuelle Angebote und weitere Unterstützungsleistungen zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, dieses Angebot wahrzunehmen. Tragen Sie sich dafür gern hier in die Liste graduiertenzentrum_philfak(at)lists.hu-berlin.de ein.

Diese ist ebenfalls zentrale Plattform, um Informationen und Anfragen unter den Promovierenden auszutauschen und sich zu vernetzen.