Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

Ethikkommission

Die Ethikkommission ist verantwortlich für die Begutachtung ethischer und sicherheitsrelevanter Fragen im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben und Promotionsprojekten an der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät. Die Kommission tagt, sooft es die Antragslage erfordert, jedoch mindestens einmal im Semester. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
 
Zu den Aufgaben der Kommission zählen unter anderem:
  • Die Kommission beurteilt die ethische Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben gemäß der Satzung der HU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der gültigen Fassung.
  • Die Kommission berät Mitglieder der Fakultät vor und während der Durchführung eines Forschungsvorhabens, wenn erhebliche sicherheitsrelevante Risiken (z.B. für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder Umwelt) erkennbar sind oder werden.
  • Die Kommission arbeitet auf der Grundlage des jeweils geltenden Rechts und der jeweiligen wissenschaftlichen Standards sowie der einschlägigen Berufsregeln. Sie berücksichtigt bei ihrer Tätigkeit einschlägige nationale und internationale Empfehlungen. Dabei legt sie den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zugrunde.

 
Mitglieder:

Mitgliedergruppe der Hochschullehrer*innen

  • Vorsitzende: Prof. Dr. Mingya Liu (Institut für Anglistik und Amerikanistik)
  • Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Jörg Dünne (Institut für Romanistik)
  • Prof. Dr Anka Bergmann (Institut für Slawistik und Hungarologie), zur Zeit vertreten durch Prof. Dr. Beate Lütke (Institut für deutsche Sprache und Linguistik)
  • Nachrückerin: Prof. Dr. Pia Knoeferle (Institut für deutsche Sprache und Linguistik)

Mitgliedergruppe der akademischen Mitarbeiter*innen

  • Dr. Malte Belz (Institut für deutsche Sprache und Linguistik)         
  • Nachrückerin: Stephanie Rotter (Institut für Anglistik und Amerikanistik)

Mitgliedergruppe der Studierenden

  • Esra Uyanik (Institut für deutsche Sprache und Linguistik)

Mitgliedergruppe der Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung

  • Carsten Schliewe (Institut für deutsche Sprache und Linguistik)

 

Sitzungstermine:

Bitte reichen Sie Ihre Anträge mindestens 3 Wochen vor den jeweiligen Sitzungen ein.

  • WiSe2023/24: 24.10.23, 09.01.24
 
Antragstellung

 

  • Satzung der Ethikkommission 

  • Die Kommission wird auf Antrag tätig. Sie begutachtet ausschließlich Anträge zu solchen Projekten, an denen mindestens ein Mitglied der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät beteiligt ist. Antragsberechtigt sind Forschende der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät im Zuge der Beantragung von Forschungsvorhaben und Promotionsprojekten.

  • Ein Antrag an die Ethikkommission muss folgenden Angaben enthalten: (1) Beteiligte am Forschungsprojekt, (2) Art, Inhalte, Ziele und Dauer des Forschungsprojektes, (3) Art und Weise der wissenschaftlichen Verfahren/Methodik, (4) Hinweise auf mögliche sicherheitsrelevante Risiken, (5) Teilnehmer*innen, (6) Umgang mit den erhobenen und in sonstiger Weise anfallenden Daten, (7) eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und mit welchem Ergebnis bereits vorher oder gleichzeitig Anträge des gleichen oder ähnlichen Inhalts gestellt worden sind, und (8) eine Erklärung, dass die Ethikkommission über nachträgliche Änderungen des Forschungsvorhabens, die die ethische Bewertung wesentlich verändern, unverzüglich benachrichtigt wird. (9) Für die Antragstellung steht ein „Textbausteine“-Vorschlag für das Datenschutzkonzept und das Hygienekonzept (derzeit ausgesetzt) zur Verfügung.
  • Konkrete Schritte zur Antragstellung:
    1. Bitte füllen Sie zuerst das Formular Kurzfragebogen für Anträge auf ein ethisches Votum (siehe Vorlagen als Word- und PDF-Datei) wahrheitsgemäß aus. Wenn Sie einen Vollantrag stellen, hängen Sie dem Kurzfragebogen bitte den Antrag an. Erstellen Sie diesen gemäß der Satzung der Ethikkommission und den oben genannten Angaben. Bitte beachten Sie hierbei auch die unten genannten Leitfäden und Richtlinien.
    2. Stellen Sie die Anlagen des Antrages zusammen und fügen Sie diesem Antrag bei
      (1) Probandeninformationen und Einwilligungserklärungen (siehe Merkblatt Datenschutzhinweise und Muster)
      (2) alle zu verwendenden Fragebögen  
      (3) wenn vorhanden, datenschutzrechtliche Bestätigung durch die behördliche Datenschutzbeauftragte der HU                                                             
    3. Fügen Sie sämtliche Antragsunterlagen in einem einzigen pdf-Dokument zusammen und senden Sie diese an die Vorsitzende der Ethikkommission: Prof. Dr. Mingya Liu <mingya.liu@hu-berlin.de>.
  • Die Bearbeitungszeit eines vollständigen Antrags beträgt bis zu zehn Wochen. Eilanträge können nur in begründeten Einzelfällen bearbeitet werden.

 

 

Weitere Leitfäden und Richtlinien: