Humboldt-Universität zu Berlin - Graduiertenzentrum

Betreuerwechsel notwendig?

Nach dem Weggang der Betreuerin bzw. des Betreuers kann ein Betreuerwechsel notwendig werden. Es kann aber auch sein, dass bei einem erheblich gestörten Betreuungsverhältnis, etwa durch Konflikte zwischen Betreuerin/Betreuer und Promovierender/Promovierendem, ein Wechsel in der Betreuung angezeigt ist.

In jedem Fall sollten Sie sich, bevor Sie einen Betreuerwechsel anstreben, in der Konfliktsprechstunde der Humboldt Graduate School bzw. durch die Ombudsperson der Philosophischen Fakultät Prof. Michael Seadle, PhD unabhängig beraten lassen.

Für einen Betreuerwechsel ist die Zustimmung Ihrer früheren Betreuerin bzw. Ihres früheren Betreuers notwendig, ebenso wie die Zustimmung Ihrer neuen Betreuerin bzw. Ihres neuen Betreuers.