FAQ-Häufig gestellte Fragen zum Studium an der SLF
Überfachlicher Wahlpflichtbereich
Studium
AGNES ist das Onlineportal der HU für Lehre und Prüfungen. Hier können Sie das aktuelle sowie vergangene Vorlesungsverzeichnisse einsehen. Mit Ihrem persönlichen HU-Account können Sie sich über AGNES zu Veranstaltungen anmelden, Stundenpläne erstellen, die Prüfungsanmeldung und -abmeldung vornehmen, Ihre Leistungen einsehen, Leistungsspiegel erstellen und Ihre Postadresse ändern. Informationen zu diesen und weiteren Funktionen finden Sie auf der Informationsseite von AGNES.
Anerkennungen von im Ausland erbrachten Leistungen
Wenden Sie sich mit dem Nachweis der im Ausland erbrachten Leistungen an die Studienfachberatung. Basis der Anerkennung ist das (Online) Learning Agreement, eine Vereinbarung vor Antritt des Auslandssemesters zwischen Ihnen, der HU und der Partneruniversität. Darin werden nach Beratung durch die Studienfachberater*innen die Kurse eingetragen, die an der Partneruniversität belegt und im Anschluss anerkannt werden sollen. Nachdem die Anerkennung erfolgt ist, erhält das Prüfungsbüro die Meldung über die Anerkennung und kann die Leistungen dann im Studienkonto verbuchen.
Leistungen, die in einem anderen Studiengang, an einer anderen Hochschule, im Ausland, bei einer Berufsausbildung oder bei einer praktischen Tätigkeit erbracht wurden, können ggf. für Ihr derzeitiges Studium anerkannt bzw. angerechnet werden.
Bitte wenden Sie sich für Fragen an die Studienfachberatung desjenigen Studiengangs, für den Sie Leistungen anerkennen / anrechnen lassen möchten.
Arbeitsnachweise dienen als Beleg für die im Rahmen einer Lehrveranstaltung erbrachte spezielle Arbeitsleistung. Der oder die Lehrende bestätigt mit ihrer Unterschrift auf dem Arbeitsnachweis, dass die Leistung den Anforderungen entspricht (vgl. ZSP-HU §94). Legen Sie der Lehrkraft den vollständig ausgefüllten Arbeitsnachweis zur Unterschrift vor und reichen diesen anschließend beim zuständigen Prüfungsbüro ein. Eine Vorlage finden Sie auf der Homepage unter Ihrem Studiengang.
Per Post:
Humboldt-Universität zu Berlin
Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät
Prüfungsbüro: Name der Sachbearbeiterin
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Oder während der Öffnungszeiten der Gebäude Dorotheenstraße 24/ Dorotheenstraße 65 in den Briefkasten der Prüfungsbüros
Alle Beratungsangebote der HU finden Sie unter folgendem Link.
Sie haben als Studierende*r die Möglichkeit, aus wichtigen Gründen ein Urlaubssemester zu beantragen. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter diesem Link.
Während der Beurlaubung besteht das Recht zur Anmeldung und zum Ablegen von Prüfungen fort, sofern die in der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Zulassungsvoraussetzung vor Beginn der Beurlaubung absolviert wurden (vgl. ZSP-HU §62).
Das Modul zur fach- oder professionsbezogenen Ergänzung absolvieren Studierende einmalig im Rahmen ihres Lehramtsmasterstudiums.
Dafür können zwei beliebige zusätzliche vertiefende Masterlehrveranstaltungen aus den eigenen beiden Fächern oder den Bildungswissenschaften belegt und für das genannte Modul eingebracht werden. Der von den Lehrkräften unterschriebene Arbeitsnachweis muss zur Anrechnung der 5 Leistungspunkte im Prüfungsbüro des Erstfachs eingereicht werden.
Alternativ können ein oder zwei Kurse der zentralen Einrichtungen (Sprachenzentrum, Career Center, PSE etc.) im Umfang von 5 LP gewählt werden. Auch bei dieser Variante wird das von der Lehrkraft unterschriebene Zertifikat zur Anrechnung im Prüfungsbüro des Erstfachs abgegeben.
Als dritte Möglichkeit kann ein komplettes Modul aus dem ÜWP-Angebot fremder Masterstudiengänge absolviert werden. Im letztgenannten Fall müssen Studierende den vollständig ausgefüllten und von den Lehrkräften unterschriebenen ÜWP-Modulbogen zur Anrechnung der Leistungen im Prüfungsbüro des anbietenden Fachs einreichen und sich zuvor online über den eigenen AGNES-Zugang zum Abschluss des betreffenden Moduls anmelden.
Alle akademischen Fristen können Sie unter folgendem Link einsehen.
Sind Sie vorläufig in einem Masterstudiengang an der HU immatrikuliert, müssen Sie bis zu einer festgelegten Frist den erfolgreichen Studienabschluss nachweisen. Der erfolgreiche Studienabschluss muss spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters, für das die vorläufige Immatrikulation gewährt wurde, nachgewiesen werden. Sollte der Studienabschluss nicht frist- bzw. formgerecht nachgewiesen worden sein, erlischt die unter Vorbehalt ausgesprochene Zulassung für den Masterstudiengang. Fristverlängerungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Frist für den Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses
|
Frist |
Vorläufig immatrikuliert in einem Wintersemester |
31.03. |
Vorläufig immatrikuliert in einem Sommersemester |
30.09. |
Angelehnt an die oben genannte Frist zum Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses beachten Sie bei Ihrer Planung bitte die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit sowie die Korrekturzeit. Sollten Sie die genannten Zeiträume voll nutzen wollen, müssen Sie die letzte Prüfungsleistung (i.d.R. die Bachelorarbeit) entsprechend frühzeitig anmelden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Prüfungsbüro.
Hinweis: Die oben genannten Ausführungen beziehen sich auf die vorläufige Immatrikulation in einem Masterstudiengang an der Humboldt-Universität zu Berlin. Über möglicherweise abweichende Fristen an anderen Hochschulen informieren Sie sich bitte selbstständig.
Mit Eintrag Ihrer letzten Note bzw. Leistung im Bachelorstudium erfolgt automatisch eine Benachrichtigung an das Immatrikulationsbüro darüber, dass der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums vorliegt. Sie müssen keinen weiteren Nachweis vorzeigen! Wichtig ist, dass Ihre letzte Note/ Leistung (in der Regel ist dies die Note der Abschlussarbeit) bis zum Ende des ersten Mastersemesters eingetragen wurde. Bitte beachten Sie, dass dies nur für Studierende gilt, die sowohl im BA als auch im MA an der HU eingeschrieben sind. Sollten Sie Ihren BA an einer anderen Hochschule abschließen, müssen Sie den Abschluss selbstverständlich an der HU nachweisen, um weiterhin im MA eingeschrieben zu bleiben.
Eine rechtsverbindliche Leistungsübersicht in deutscher und/oder englischer Sprache können Sie sich während der Sprechzeiten von Ihrem zuständigen Prüfungsbüro ausstellen lassen. Die vom Prüfungsbüro ausgestellten Übersichten enthalten eine vorläufige Durchschnittsnote. Bei Kombinationsstudiengängen ist das Prüfungsbüro des Kernfachs bzw. des ersten Faches zuständig. Die Leistungsübersicht bildet alle absolvierten Lehrveranstaltungen sowie angemeldeten und abgelegten Prüfungen ab. In Ihrem AGNES-Account können Sie sich selbständig eine Leistungsübersicht ausdrucken, diese ist jedoch nicht rechtsverbindlich und dient lediglich der Übersicht Ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, ohne vorläufige Durchschnittsnote. Überprüfen Sie vor Ihrer Anfrage an das Prüfungsbüro in AGNES, ob alle Leistungen, die Sie bislang absolviert haben, bereits in Ihren Leistungsspiegel eingetragen wurden.
Studiengänge bestehen aus Modulen. Jedem Modul ist eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten zugeordnet. Module bestehen in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen und schließen mit einer Modulabschlussprüfung ab. Es gibt in der Regel eine bestimmte Anzahl von Pflichtmodulen, die in jedem Fall absolviert werden müssen, und eine Anzahl von Wahlpflichtmodulen, aus denen gewählt werden kann. Für genauere Informationen beachten Sie bitte die für Sie gültige Studien- und Prüfungsordnung. Bei Fragen zum Studienverlauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienfachberatung.
Studierende haben die Möglichkeit einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
Über einen Nachteilsausgleich für eine Studienleistung entscheidet der*die Lehrende. Für einen Nachteilsausgleich für Prüfungen muss immer ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Vor Antragsstellung wird eine Beratung bei dem zuständigen Prüfungsbüro oder der zuständigen Studienfachberatung dringend empfohlen.
Teilnahme an Lehrveranstaltungen
Das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist erfüllt, wenn Sie mindestens 75 % der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Semesterwochenstunden anwesend waren. Die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen wird nicht kontrolliert und nicht bestätigt.
Vergabeverfahren eines Seminarplatzes
Die Kursplatzvergabe erfolgt nach bestimmten Kriterien automatisiert über AGNES. Weder der Prüfungsausschuss noch die Mitarbeitenden der Prüfungsbüros haben darauf Einfluss.
Falls die Online-Anmeldung für eine von Ihnen benötigte Lehrveranstaltung nicht mehr freigeschaltet ist, wenden Sie sich am besten direkt an den Kursleiter bzw. die Kursleiterin und fragen dort nach, ob Sie trotzdem an der Lehrveranstaltung teilnehmen können.
Ohne Immatrikulation in das betreffende Masterfach haben Studierende laut ZSP-HU § 85 (1) keinen Anspruch darauf, Masterlehrveranstaltungen zu belegen. Bachelorstudierende, welche an Masterkursen teilnehmen, ohne zumindest vorläufig in den Master immatrikuliert zu sein, können sich diese auch nicht später rückwirkend anrechnen lassen.
Es liegt nicht im Ermessen der Lehrkräfte, Bachelorstudierende für ein späteres Masterstudium "vorstudieren" zu lassen.
Prüfungen
Die Abschlussarbeit ist in drei gedruckten und gebundenen Exemplaren (vorzugsweise Leimbindung, Softcover) sowie einer elektronischen Version fristgerecht im zuständigen Prüfungsbüro einzureichen.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die Hinweise zur Abschlussarbeit.
Prüfungsanmeldung
Über Agnes melden Sie sich zu den Prüfungen an. Beachten Sie unbedingt die Anmelde- und Prüfungszeiträume für das jeweilige Semester. Sollte die Onlineanmeldung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich und innerhalb des Anmeldezeitraumes per E-Mail von Ihrem HU-Account an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.
Eine bestandene Modulabschlussprüfung allein reicht nicht zum vollständigen Abschluss des ganzen Moduls. Hierfür müssen auch die dazu gehörenden Lehrveranstaltungen besucht und nachgewiesen werden. Erst, wenn Sie die Arbeitsnachweise aller zum Modul gehörenden Lehrveranstaltungen im Prüfungsbüro abgegeben haben und die Leistungen in Ihrem Leistungsspiegel eingetragen wurden, ist das Modul vollständig und Sie können sich für eine darauf aufbauende Prüfung anmelden. Bitte stellen Sie sicher, dass spätestens vor Beginn des Anmeldezeitraums alle für die Prüfungsanmeldung relevanten Arbeitsnachweise im Prüfungsbüro abgegeben wurden.
Bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin können Sie sich selbständig ohne Angabe von Gründen über Agnes wieder abmelden. Sollte die Onlineabmeldung nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte unverzüglich per E-Mail von Ihrem HU-Account an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.
Im Falle von Krankheit muss ein ärztliches Attest eingereicht werden. Grundlage der Krankschreibung muss eine unverzügliche Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung sein. Diese Krankschreibung (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) muss spätestens innerhalb von drei Werktagen im zuständigen Prüfungsbüro vorliegen, anderenfalls wird für die Prüfung die Note 5,0 aufgrund unentschuldigtem Nichterscheinens eingetragen.
Im Falle von Krankheit am Prüfungstag muss ein ärztliches Attest eingereicht werden. Grundlage der Krankschreibung muss eine unverzügliche Untersuchung, spätestens am Tag der Prüfung sein. Bitte reichen Sie das ärztliche Attest mit dem vollständig ausgefüllten Formular spätestens am dritten Werktag nach dem Prüfungstermin im zuständigen Prüfungsbüro ein. Wird der Rücktrittsgrund anerkannt, gelten Anmeldung, Zulassung und Prüfungsversuch als nicht erfolgt.
Sollten Sie kein ärztliches Attest fristgerecht im Prüfungsbüro einreichen, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) bewertet.
Bei mündlichen Prüfungsterminen informieren Sie bitte außerdem umgehend Ihre*n Prüfer*in, dass Sie nicht zur Prüfung erscheinen werden.
Modulabschlussprüfungen dürfen Sie zwei Mal wiederholen.
Sollten Sie eine Modulabschlussprüfung bereits zwei Mal nicht bestanden haben, werden Sie zu einer Beratung vor dem letzten Prüfungsversuch eingeladen. Für den dritten Prüfungsversuch können Sie sich nicht selbständig über AGNES anmelden. Die Anmeldung erfolgt auf Antrag durch das zuständige Prüfungsbüro.
Auch für die Abschlussarbeit gilt, dass sie zweimal wiederholt werden darf.
Selbständigkeitserklärung
Jede schriftliche Prüfungsleistung muss eine unterschriebene Selbständigkeitserklärung enthalten. Die aktuellste Version finden Sie unter diesem Link.
Sie benötigen eine TAN-Liste, um sich in Agnes für Prüfungen anzumelden oder Ihre Adresse ändern zu können. Sie erhalten Ihre TAN-Liste automatisch mit Ihren Immatrikulationsunterlagen. Eine neue TAN-Liste können Sie in Ihrem Agnes-Portal unter Meine Funktionen und TAN-Verwaltung beantragen.
Ein Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit ist rechtzeitig vor dem spätesten Abgabedatum als formloses begründetes Anschreiben an den Prüfungsausschuss gerichtet zusammen mit dem Nachweis (ärztliches Attest) im zuständigen Prüfungsbüro einzureichen.
Studienabschluss
Abschlussdokumente
Die Abschlussdokumente bestehen aus einer Urkunde, einem Zeugnis und einem Diploma Supplement inkl. einer Leistungsübersicht. Die Abschlussdokumente werden in deutscher Sprache ausgestellt und zusammen mit einer englischen Übersetzung ausgegeben. Bitte beachten Sie, dass die englische Übersetzung nur mit dem jeweiligen deutschen Originaldokument gültig ist.
Die Abschlussdokumente werden in Bachelorstudiengängen spätestens zwei Monate nach der letzten Prüfung, in Master- und anderen Studiengängen spätestens drei Monate nach der letzten Prüfung erteilt. Über die Erteilung der Abschlussdokumente wird die für Exmatrikulationen zuständige Stelle informiert.
Bitte achten Sie auf die vollständige und korrekte Hinterlegung Ihrer persönlichen Daten in AGNES und korrigieren Sie diese umgehend, um Fehler auf Ihren Abschlussdokumenten zu vermeiden.
Beglaubigungen können an der Humboldt-Universität zu Berlin nicht mehr vorgenommen werden.
Sollten Sie eine amtliche Beglaubigung benötigen, können Sie sich u.a. an folgende Stellen wenden:
- Behörden des Landes und der Gemeinden,
- Ämter und Gemeindeverbände sowie
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der sonstigen Aufsicht des Landes unterstehen und berechtigt sind, ein Dienstsiegel zu führen (z.B. die zeugnisausstellende Schule, Notare, Landesversicherungsanstalten und Krankenkassen).
Grundsätzliche Hinweise finden sich im Service Portal Berlin: https://service.berlin.de/dienstleistung/121701
Sie sind nach dem Eintrag der letzten Leistung (in der Regel ist das die Note der Abschlussarbeit) noch für ca. acht weitere Wochen eingeschrieben, es sei denn, das Semester endet vorher. In diesem Fall werden Sie mit Ablauf des Semesters exmatrikuliert.
Legalisation
Um eine deutsche öffentliche Urkunde apostillieren zu lassen, bedarf es einer Legalisation. Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschriften und des Siegels des Ausstellers. Wenn Sie Ihre Zeugnisse und / oder Urkunden an der Humboldt-Universität zu Berlin erworben haben, kann die Echtheit der Urkunde durch eine Legalisation im Referat Prüfungsservice bestätigt werden.
Nach der Exmatrikulation haben Sie noch ein Jahr einen Prüfungsanspruch, sofern die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllt sind. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb des Jahres nach der Exmatrikulation noch zu einer Prüfung anmelden können. Im Falle der Anmeldung zur Abschlussarbeit genügt es nicht das Anmeldeformular fristgerecht im Prüfungsbüro einzureichen. Die Zulassung durch den Prüfungsausschuss (Bestätigungsschreiben zum Thema, Gutachter und Abgabedatum) muss vor Ablauf des Jahres erfolgt sein. Nach Anmeldung zur Prüfung laufen die in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeiten. Lehrveranstaltungen dürfen nach einer Exmatrikulation nicht mehr besucht werden.
Es ist empfehlenswert, sich vor der Exmatrikulation an das zuständige Prüfungsbüro zu wenden und zu klären, ob alle Leistungsnachweise vorliegen und im Studienkonto eingetragen sind. Das Prüfungsbüro berät nicht zum Antrag auf Exmatrikulation, sondern kann nur Auskunft darüber geben, ob alle Nachweise und Voraussetzungen für Prüfungen vorliegen. Zum Antrag auf Exmatrikulation selbst berät der Studierendenservice.
Bitte beachten Sie, dass eine Exmatrikulation vor der erfolgreichen Beendigung des Studiums nicht empfohlen wird. Nach einer vollzogenen Exmatrikulation sind Studierende keine Mitglieder der HU mehr und können die an die Mitgliedschaft geknüpften Dienste nicht mehr nutzen. Außerdem kann es eine Reihe von nicht vorhersehbaren Ereignissen geben, die sich studiumverzögernd auswirken und aufgrund derer im schlechtesten Fall der Prüfungsanspruch verloren geht.
Bitte beachten Sie außerdem, dass sich bei Auslaufen einer Studien- und Prüfungsordnung zu einem festgelegten Datum der Prüfungsanspruch anders als oben beschrieben gestaltet. Der erfolgreiche Studienabschluss muss in diesem Fall vor Auslaufen der Studien- und Prüfungsordnung erreicht sein. Ansprechpartner*innen sind auch hier die Mitarbeitenden der Prüfungsbüros.
Überfachlicher Wahlpflichtbereich
Alle grundständigen Studiengänge an der Humboldt-Universität werden ausschließlich deutschsprachig angeboten. Deshalb müssen Sie zur Bewerbung Deutsch C1 gemäß dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen besitzen. Das geforderte C1-Niveau weisen Sie durch ein entsprechendes Zertifikat (Abschlussprüfung) nach.
Detailliertere und weitere Informationen dazu finden Sie auf folgenden Seiten https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/bewerbung-und-zulassung/informationen-fuer-internationale-studieninteressierte/sprachkenntnisse-fuer-grundstaendige-studiengaenge
Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen nach den jeweiligen Bestimmungen der anbietenden Fächer bzw. zentralen Einrichtungen der HU Berlin zu absolvieren. Die unterschriebenen Nachweise reichen Sie bitte in dem Prüfungsbüro des anbietenden Studienganges ein. Zertifikate der zentralen Einrichtungen der HU Berlin reichen Sie zur Anrechnung im Prüfungsbüro des eigenen Kernfachs bzw. des Ersten Fachs ein.
Die von der SLF für Studierende anderer Fächer angebotenen Veranstaltungen inkl. Lehrveranstaltungsnachweis finden Sie auf der Informationsseite des Überfachlichen Wahlpflichtbereichs.