Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät


 

Verlängerung der Regelbearbeitungszeit

Themenwechsel notwendig?

Betreuerwechsel notwendig?

Ombudsstelle der Fakultät

Konfliktsprechstunde der Humdoldt Graduate School

Unterstützung und Förderung

 

Verlängerung der Regelbearbeitungszeit

 

Bitte stellen Sie den Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit rechtzeitig vor Ablauf der Frist. Vor Ablauf der Frist werden Sie vom Studierendenservice im Rahmen der Aufforderung zur Rückmeldung gebeten, die Regelbearbeitungszeit zu verlängern, damit die Rückmeldung vollständig wird. Ihr:e Betreuer:in muss dem Antrag per Unterschrift zustimmen.

Zusätzlich zum oben genannten Formular reichen Sie bitte eine kurze formlose Begründung der beabsichtigten Verlängerung bei uns ein (als Scan bzw. E-Mail-Anhang). Wir werden dann den Antrag auf Verlängerung zusammen mit der Begründung an den Promotionsausschuss der Fakultät weiterleiten. Sobald dessen Stellungnahme vorliegt, werden Sie per E-Mail informiert. Zu guter Letzt leiten wir Ihren Antrag direkt an den Studierendenservice weiter.

 

 

Themenwechsel notwendig?

 

Unter bestimmten Umständen kann es notwendig werden, das gewählte Promotionsthema anzupassen oder sogar zu wechseln. 

Ist das neue Promotionsthema durch die im Exposé beschriebenen Arbeiten gedeckt, ist eine Anpassung des Promotionsthemas bzw. des Promotionstitels ohne eine Neuzulassung zur Promotion möglich. Weicht das neue Promotionsthema dagegen stark von den im Exposé beschriebenen Arbeiten ab, ist gegebenenfalls eine Neuzulassung zur Promotion mit dem neuen Promotionsthema nötig. In beiden Fällen brauchen Sie die Zustimmung Ihrer:Ihres Betreuerin:Ihres Betreuers.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die für Ihr Promotionsfach zuständigen Mitarbeiterinnen im Graduiertenzentrum.

 

 

Betreuerwechsel notwendig?

 

Nach dem Weggang der betreuenden Person kann ein Betreuerwechsel notwendig werden. Es kann aber auch sein, dass bei einem erheblich gestörten Betreuungsverhältnis, etwa durch Konflikte zwischen Betreuer:in und promovierender Person, ein Wechsel in der Betreuung angezeigt ist.

In jedem Fall sollten Sie sich, bevor Sie einen Betreuerwechsel anstreben, in der Konfliktsprechstunde der Humboldt Graduate School bzw. durch die Ombudsstelle der Fakultät unabhängig beraten lassen.

Für einen Betreuerwechsel ist die Zustimmung Ihrer früheren Betreuungsperson notwendig, ebenso wie die Zustimmung Ihrer:Ihres neuen Betreuerin:Betreuers.

Für erste Fragen zu Lösungsmöglichkeiten bei einem bestehenden Konflikt im Betreuungsverhältnis wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin des Graduiertenzentrums. Bei Fragen zu Formalitäten des Betreuerwechsels wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen im Promotionsbüro bzw. Graduiertenzentrum.

 

 

Ombudsstelle der Fakultät

 

Im Rahmen des Graduiertenzentrums wurde eine Ombudsstelle eingerichtet, die bei allen schwerwiegenden Konfliktfällen im Betreuungsverhältnis sowohl von Promovierenden wie auch von Betreuer:innen eingeschaltet werden kann.

Die Aufgaben der Ombudsstelle werden durch Ombudspersonen aus den drei Instituten der Fakultät wahrgenommen, um Interessenskonflikte und Befangenheiten zu vermeiden. Da die Ombudspersonen selbst keine Funktionsträger:innen sind und in keinem Betreuungverhältnis stehen, dennoch aber über eine herausgehobene Stellung an der Fakultät und die nötige Erfahrung verfügen, können sie als "Anwältinnen und Anwälte" der Promovierenden agieren und deren Interessen vertreten.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anfragen an die Koordinatorin des Graduiertenzentrums oder direkt an die Ombudspersonen.

Außerdem steht Ihnen die Konfliktsprechstunde der Humboldt Graduate School zur Verfügung.

Den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegenüber ihren Mitgliedern regelt die Humboldt-Universität in der Satzung über die Grundsätze der Humboldt-Universität zu Berlin zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und über den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (PDF) sowie deren Ausführungsvorschriften.

Zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens hat die Humoldt-Universität Ombudspersonen sowie eine Kommission eingesetzt. Sie erreichen diese über deren Geschäftsstelle unter geschaeftsstelle-KWF@uv.hu-berlin.de sowie auf deren Website.

 

 

Konfliktsprechstunde der Humboldt Graduate School

 

Die Konfliktsprechstunde ist ein kostenloses Angebot der Humboldt Graduate School an alle Promovierenden sowie Betreuer:innen der Humboldt-Universität zu Berlin. Ausgebildete Mediator:innen bieten Beratung (auch anonym) in konflikt­trächtigen Situationen im Kontext der Promotion an.

 

 

Unterstützung und Förderung

 

Information der Humboldt-Universität zu Berlin/ finanzielle Förderung

Auf den Seiten des zentralen Promovierenden-Portals der HU finden Sie jede Menge nützlicher Informationen zu den Themen Promovieren an der HU, Finanzierung der Promotion, Familien- und Frauenförderung sowie Informationen für internationale Promovierende. Außerdem bietet HU-Docs, das Doktorandennetzwerk der HU, eine Reihe von Veranstaltungen zum Austausch mit anderen Promovierenden an der HU an.

Die Abteilung Internationales bietet internationalen Studierenden vielfältige Unterstützung und ein breites Angebot an gemeinsamen Veranstaltungen deutscher und internationaler Studierender an. Auch Promovierende sind dort willkommen.

Finanzielle Förderung können Sie von der Humboldt Universität zu Berlin sowie von Stipendiengebern erhalten.

 

Familienförderung

Die Humboldt-Universität unterstützt Eltern dabei, Arbeit und Familie zu vereinbaren:

Humboldt-Universität – Familienbüro 

Humboldt Graduate School – Promovieren mit Kind

 

Frauenförderung

Für Doktorandinnen bietet die Humboldt-Universität spezielle Unterstützungsangebote während ihrer Promotion:

Zentrale Frauenbeauftragte der Universität

FiNCA - Frauen in den Naturwissenschaften am Campus Adlershof

 

Sie können sich auch gern an die Frauenbeauftragten der Fakultät und der Institute wenden.

 

Das Institut für Biologie hat eine eigene Frauenförderung. Über Anträge zur Finanzierung entscheidet die Kommission für Frauenförderung (KfF). Bitte informieren Sie sich auf der entsprechenden Webseite des Instituts.

 

Postdoc-Förderung

Auch nach Abschluss Ihrer Promotion kann Sie die HU unterstützen. Bitte informieren Sie sich auf den zentralen Seiten des Postdoc-Portals.