Anfertigung von Publikationen und einer (kumulativen) Dissertation
Zur Anfertigung Ihrer Dissertation an der Lebenswissenschaftlichen Fakultät existieren nur wenige formale Richtlinien. Die Dissertation
muss ein Titelblatt enthalten (bitte Namen der Gutachter:innen und Tag der mündlichen Prüfung frei lassen).
muss eine Selbständigkeitserklärung enthalten.
muss in gebundener Form vorgelegt werden.
Darüber hinaus existieren keinerlei formale Vorgaben, weder zu Schriftgröße und Schriftart noch zu einseitigem oder doppelseitigem Druck etc.
Bitte beachten Sie bei Publikationen, die im Rahmen Ihres Promotionsprojekts verfasst werden, die Einhaltung der Affiliationsrichtlinie der Humboldt-Universität - auch wenn Sie Ihre Dissertation als Monographie anfertigen.
Bitte besprechen Sie mit Ihrer:m Betreuer:in, ob Sie eine Monographie oder eine kumulative Dissertation verfassen.
Ihr Promotionsverfahren wird auf Grundlage der Promotionsordnung eröffnet, die zum Zeitpunkt Ihrer Zulassung als Promovierende gültig war oder in die Sie im Laufe Ihres Promotionsvorhabens gewechselt sind. Die maßgebliche Promotionsordnung bestimmt die Richtlinien für Ihr gesamtes Verfahren.
Die gängigsten Promotionsordnungen der Lebenswissenschaftlichen Fakultät sind derzeit die Promotionsordnung vom 05.03.2015 und die Promotionsordnung vom 10.10.2022. Je nachdem, welche Promotionsordnung auf Ihr Verfahren Anwendung findet, gelten unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich kumulativer Dissertationen. Nachfolgend finden Sie die Richtlinien bezüglich kumulativer Dissertationen in Ergänzung der jeweiligen Promotionsordnungen:
Veröffentlichung
Nach der erfolgreichen Verteidigung Ihrer Dissertation müssen Sie diese der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen. Die technischen und formalen Vorgaben der Hochschulschriftenstelle können Sie hier in Erfahrung bringen:
Elektronische Publikation: https://edoc-info.hu-berlin.de/de/publizieren/diss.
Dokumentenvorlagen: https://edoc-info.hu-berlin.de/de/zentral/dokumentvorlagen
Eventuell ist es für Sie günstig, sich schon beim Erstellen der Dissertationsexemplare für die Verfahrenseröffnung an den technischen Vorgaben der Hochschulschriftenstelle zu orientieren.
In der Promotionsordnung finden Sie verschiedene Optionen zur Veröffentlichung.
Weitere Informationen zur Veröffentlichung erhalten Sie auf den Seiten der Hochschulschriftenstelle.
Bitte beachten Sie bei der Veröffentlichung auch die Einhaltung der Affiliationsrichtlinie der Humboldt-Universität.
Rechtliche Fragen
Alle mit der Veröffentlichung Ihrer Dissertation verbundenen rechtlichen Fragen klären Sie bitte selbstständig vor dem Einreichen Ihrer Arbeit. Eine rechtliche Beratung durch das Promotionsbüro erfolgt nicht.