Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Anfertigung von Publikationen und einer (kumulativen) Dissertation

Publizieren in wissenschaftlichen Fachzeitschriften

 

Bitte beachten Sie bei allen Publikationen, die im Rahmen Ihrer Promotion entstehen, die Einhaltung der Affiliationsrichtlinie der Humboldt-Universität zu Berlin.

Bitte informieren Sie sich ebenfalls frühzeitig über die verschiedenen Arten der Veröffentlichung in wissenschaftlichen Fachzeitschriften, rechtliche Grundlagen und Finanzierungsmöglichkeiten für Publikationen. Nützliche Informationen und Beratungsangebote finden Sie auf der Website der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin.

Formale Richtlinien für die Anfertigung von Dissertationen

 

Zur Anfertigung Ihrer Dissertation an der Lebenswissenschaftlichen Fakultät existieren nur wenige formale Richtlinien. Die Dissertation

muss ein Titelblatt enthalten (bitte Namen der Gutachter:innen und Tag der mündlichen Prüfung frei lassen).

muss eine Selbständigkeitserklärung enthalten.

muss in gebundener Form vorgelegt werden.

 

Darüber hinaus existieren keinerlei formale Vorgaben, weder zu Schriftgröße und Schriftart noch zu einseitigem oder doppelseitigem Druck etc.

 

Bitte beachten Sie bei Publikationen, die im Rahmen Ihres Promotionsprojekts verfasst werden, die Einhaltung der Affiliationsrichtlinie der Humboldt-Universität - auch wenn Sie Ihre Dissertation als Monographie anfertigen.

 

Kumulative Dissertation

 

Bitte besprechen Sie mit Ihrer:m Betreuer:in, ob Sie eine Monographie oder eine kumulative Dissertation verfassen.

 

Ihr Promotionsverfahren wird auf Grundlage der Promotionsordnung eröffnet, die zum Zeitpunkt Ihrer Zulassung als Promovierende gültig war oder in die Sie im Laufe Ihres Promotionsvorhabens gewechselt sind. Die maßgebliche Promotionsordnung bestimmt die Richtlinien für Ihr gesamtes Verfahren.

Die gängigsten Promotionsordnungen der Lebenswissenschaftlichen Fakultät sind derzeit die Promotionsordnung vom 05.03.2015 und die Promotionsordnung vom 10.10.2022. Je nachdem, welche Promotionsordnung auf Ihr Verfahren Anwendung findet, gelten unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich kumulativer Dissertationen. Nachfolgend finden Sie die Richtlinien bezüglich kumulativer Dissertationen in Ergänzung der jeweiligen Promotionsordnungen:

 

 Richtlinien in Ergänzung der Promotionsordnung vom 10.10.2022
 

Regelungen zur Einreichung einer kumulativen Dissertation finden Sie in den Richtlinien in Ergänzung der Promotionsordnung der Lebenswissenschaftlichen Fakultät vom 10.10.2022.

 

 Richtlinien in Ergänzung der Promotionsordnung vom 05.03.2015
 

Der Fakultätsrat beschließt die fachspezifische Regelung zur Koautorenschaft bei kumulativen Dissertationen:

  • Die Person, die den Vorsitz in der Kommission führt, darf kein:e Koautor:in sein.
  • Eine:r der Gutachter:innen darf Koautor:in der Publikationen sein.
  • Die Mehrheit der Mitglieder der Kommission darf bei kumulativen Dissertationen nicht aus Koautor:innen bestehen.
  • Die beiden geforderten Originalarbeiten in Erstautorenschaft müssen bei Eröffnung des Verfahrens mindestens vom Verlag zur Veröffentlichung angenommen worden sein.
  • Übersichtsartikel und Kommentare werden als Originalarbeiten nicht anerkannt.
  • Kumulative Dissertationen erfordern mindestens zwei Originalarbeiten in referierten Fachzeitschriften. Von mindestens zwei Arbeiten muss die promovierende Person Erstautor:in sein. Über die Anerkennung von Publikationen mit geteilter Erstautorenschaft entscheidet der Institutsrat. Der IR kann diese Aufgabe an den Promotionsausschuss des Institutes übertragen. Zur entsprechenden Sitzung sind die promovierende Person und die betreuende(n) Person(en) einzuladen. In kumulativen Dissertationen ist von der promovierenden Person die eigenständige Leistung in der Dissertation deutlich kenntlich zu machen. Dies ist durch die Koautor:innen schriftlich zu bestätigen.

 

Alle im Beschluss genannten Regelungen gelten für die

  • Promotionsordnung der Lebenswissenschaftlichen Fakultät vom 05.03.2015
  • Promotionsordnung der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät vom 31.03.2014
  • Promotionsordnung der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät vom 14.07.2005
  • Promotionsordnung der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät vom 07.08.2002
  • Promotionsordnung der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät vom 16.08.1994

 

 

Mitautor:innen
 

Sollten Sie Mitautor:innen haben, müssen Sie mit Ihrer Dissertation eine Erklärung über den Eigenanteil einreichen und diese von allen Mitautor:innen unterschreiben lassen. Eine entsprechende Vorlage finden Sie unter Formulare, Ordnungen, Unterstützung.
 

 

Veröffentlichung

Nach der erfolgreichen Verteidigung Ihrer Dissertation müssen Sie diese der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen. Die technischen und formalen Vorgaben der Hochschulschriftenstelle können Sie hier in Erfahrung bringen:
Elektronische Publikation: https://edoc-info.hu-berlin.de/de/publizieren/diss.
Dokumentenvorlagen: https://edoc-info.hu-berlin.de/de/zentral/dokumentvorlagen

Eventuell ist es für Sie günstig, sich schon beim Erstellen der Dissertationsexemplare für die Verfahrenseröffnung an den technischen Vorgaben der Hochschulschriftenstelle zu orientieren.

In der Promotionsordnung finden Sie verschiedene Optionen zur Veröffentlichung.

Weitere Informationen zur Veröffentlichung erhalten Sie auf den Seiten der Hochschulschriftenstelle.

Bitte beachten Sie bei der Veröffentlichung auch die Einhaltung der Affiliationsrichtlinie der Humboldt-Universität.

 

Rechtliche Fragen

Alle mit der Veröffentlichung Ihrer Dissertation verbundenen rechtlichen Fragen klären Sie bitte selbstständig vor dem Einreichen Ihrer Arbeit. Eine rechtliche Beratung durch das Promotionsbüro erfolgt nicht.