Betreuung und Beratung
Betreuergespräche
Für die erfolgreiche Arbeit an der Promotion ist der regelmäßige Austausch mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer und gegebenenfalls weiteren Gutachterinnen bzw. Gutachtern wichtig.
Zu Beginn der Promotion schließen Promovierende bzw. Promovierender und Betreuerin bzw. Betreuer eine Betreuungsvereinbarung, in der u. a. die Häufigkeit der regelmäßig stattfindenden Gespräche festgehalten wird. Auf Grundlage von Exposé, Zwischenberichten und einzelnen Kapiteln besprechen Promovierende bzw. Promovierender und Betreuerin bzw. Betreuer mindestens einmal pro Semester den Fortgang der Arbeit.
Außerdem verpflichtet sich die Betreuerin bzw. der Betreuer die zu den vereinbarten Besprechungsterminen gelieferten Beiträge der/des Promovierenden umfassend mündlich und/oder schriftlich zu kommentieren. Als Beleg darüber sowie über die empfohlenen weiteren Arbeitsschritte sollte ein Gesprächsprotokoll angefertigt werden, das von allen Beteiligten durch Unterschrift bestätigt wird.
Zweitbetreuung
Bitte informieren Sie das Promotionsbüro innerhalb von zwölf Monaten nach der Zulassung darüber, wer die Zweitbetreuung Ihrer Dissertation übernimmt. Füllen Sie dazu ihre Betreuungsvereinbarung erneut aus, unterschreiben Sie sie selbst und lassen Sie sie durch Ihre Zweitbetreuerin bzw. Ihren Zweitbetreuer unterschreiben. Wenn möglich, lassen Sie die Betreuungsvereinbarung auch noch einmal durch Ihre Erstbetreuerin bzw. Ihren Erstbetreuer unterschreiben, so dass uns ein vollständiges Exemplar zur Verfügung steht. Der oder die ZweitbetreuerIn kann, muss aber nicht Mitglied der Humboldt-Universität zu Berlin sein und kann, muss aber nicht die Zweitbegutachtung Ihrer Dissertation übernehmen. Grundsätzlich werden Gutachten nicht vergütet.
Betreuerwechsel
Nach dem Weggang der Betreuerin bzw. des Betreuers kann ein Betreuerwechsel notwendig werden. Es kann aber auch sein, dass bei einem erheblich gestörten Betreuungsverhältnis, etwa durch Konflikte zwischen Betreuerin/Betreuer und Promovierender/Promovierendem, ein Wechsel in der Betreuung angezeigt ist.
In jedem Fall sollten Sie sich, bevor Sie einen Betreuerwechsel anstreben, in der Konfliktsprechstunde der Humboldt Graduate School bzw. durch die Ombudsperson für Promovierendenangelegenheien der Philosophischen Fakultät Prof. Dr. Beate Binder unabhängig beraten lassen oder kontaktieren Sie das Promotionsbüro.
Ombudsperson der Philosophischen Fakultät und Humboldt Universität zu Berlin
Sollten Konfliktfälle im Betreuungsverhältnis auftreten, steht die Ombudsperson für Promotionsangelegenheiten der Fakultät, Prof. Dr. Beate Binder, beratend zur Verfügung. Sie kann dabei helfen, die Situation einzuschätzen und Vorschläge für das weitere Vorgehen machen.
In Fragen zur Guten Wissenschaftlichen Praxis oder wissenschaftlichem Fehlverhalten stehen darüber hinaus die Ombudspersonen für wissenschaftliches Fehlverhalten der Humboldt-Universität als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema Guter Wissenschaft und Guter Wissenschaftlicher Praxis finden sich hier.
Konfliktsprechstunde der Humboldt Graduate School
Die Humboldt Graduate School bietet Hilfe bei Konfliktfällen im Betreuungsverhältnis an. Die Beratung ist für Angehörige der HU kostenlos.
Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen der Webseite der Humboldt-Graduate-School.
Peer-Mentoring für berufliche Perspektiven
Die Humboldt Graduate School bietet Unterstützung bei der Klärung beruflicher Perspektiven sowie bei der Entwicklung eigener Karriereplanungskompetenzen.
Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen der Webseite der Humboldt-Graduate-School.