Humboldt-Universität zu Berlin - Graduiertenzentrum

Betreuung und Beratung

Betreuergespräche

Zweitbetreuung

Betreuerwechsel

Ombudsperson

Konfliktsprechstunde der HGS

Mentoring

 

Betreuergespräche

 

Für die erfolgreiche Arbeit an der Promotion ist der regelmäßige Austausch mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer und gegebenenfalls weiteren Gutachterinnen bzw. Gutachtern wichtig.

Zu Beginn der Promotion schließen Promovierende bzw. Promovierender und Betreuerin bzw. Betreuer eine Betreuungsvereinbarung, in der u. a. die Häufigkeit der regelmäßig stattfindenden Gespräche festgehalten wird. Auf Grundlage von Exposé, Zwischenberichten und einzelnen Kapiteln besprechen Promovierende bzw. Promovierender und Betreuerin bzw. Betreuer mindestens einmal pro Semester den Fortgang der Arbeit.

Außerdem verpflichtet sich die Betreuerin bzw. der Betreuer die zu den vereinbarten Besprechungsterminen gelieferten Beiträge der/des Promovierenden umfassend mündlich und/oder schriftlich zu kommentieren. Als Beleg darüber sowie über die empfohlenen weiteren Arbeitsschritte dient ein Gesprächsprotokoll, das von allen Beteiligten durch Unterschrift bestätigt wird.

 

Zweitbetreuung

 

Bitte informieren Sie das Promotionsbüro innerhalb von zwölf Monaten nach der Zulassung darüber, wer die Zweitbetreuung Ihrer Dissertation übernimmt. Füllen Sie dazu ihre Betreuungsvereinbarung erneut aus, unterschreiben Sie sie selbst und lassen Sie sie durch Ihre Zweitbetreuerin bzw. Ihren Zweitbetreuer unterschreiben. Wenn möglich, lassen Sie die Betreuungsvereinbarung auch noch einmal durch Ihre Erstbetreuerin bzw. Ihren Erstbetreuer unterschreiben, so dass uns ein vollständiges Exemplar zur Verfügung steht. Der oder die ZweitbetreuerIn kann, muss aber nicht Mitglied der Humboldt-Universität zu Berlin sein und kann, muss aber nicht die Zweitbegutachtung Ihrer Dissertation übernehmen. Grundsätzlich werden Gutachten nicht vergütet.

 

Betreuerwechsel

 

Nach dem Weggang der Betreuerin bzw. des Betreuers kann ein Betreuerwechsel notwendig werden. Es kann aber auch sein, dass bei einem erheblich gestörten Betreuungsverhältnis, etwa durch Konflikte zwischen Betreuerin/Betreuer und Promovierender/Promovierendem, ein Wechsel in der Betreuung angezeigt ist.

In jedem Fall sollten Sie sich, bevor Sie einen Betreuerwechsel anstreben, in der Konfliktsprechstunde der Humboldt Graduate School bzw. durch die Ombudsperson der Philosophischen Fakultät Prof. Michael Seadle, PhD unabhängig beraten lassen.

Für einen Betreuerwechsel ist die Zustimmung Ihrer früheren Betreuerin bzw. Ihres früheren Betreuers notwendig, ebenso wie die Zustimmung Ihrer neuen Betreuerin bzw. Ihres neuen Betreuers.

 

Ombudsperson der Philosophischen Fakultät

 

In Konfliktfällen oder zu Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens können sie sich an Prof. Michael Seadle, PhD wenden.

 

Konfliktsprechstunde der Humboldt Graduate School

 

Die Humboldt Graduate School bietet Hilfe bei Konfliktfällen im Betreuungsverhältnis an. Die Beratung ist für Angehörige der HU kostenlos.

 

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen der Webseite der Humboldt-Graduate-School.

 

Peer-Mentoring für berufliche Perspektiven

 

Die Humboldt Graduate School bietet Unterstützung bei der Klärung beruflicher Perspektiven sowie bei der Entwicklung eigener Karriereplanungskompetenzen.

 

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen der Webseite der Humboldt-Graduate-School.