Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

Hinweise für UK

Aufzeichnung Info Session für 2024/25


► "Wege ins Auslandsstudium in Großbritannien (ohne Erasmus) 2024/25 (15.11.2023)

 

Folgen des Brexits


Das Vereinigte Königreich (UK) nimmt nicht mehr am Erasmus-Programm teil. Das bedeutet, dass keine Erasmus-Förderungen für die Aufenthalte in Großbritannien mehr möglich sind. 

 

Partnerschaften mit UK-Unis bleiben bestehen


Weiterhin ist eine Bewerbung für unsere Partneruniversitäten in Großbritannien möglich.

Übersicht unserer Partneruniversitäten

Bei erfolgreicher Platzierung an einer unserer Partnerunis in UK müssen keine Studiengebühren bezahlt werden. Allerdings gibt es zusätzlich kaum finanzielle Unterstützung von Seiten der HU Berlin für ein Auslandsstudium in Großbritannien. Bitte informiert euch rechtzeitig über mögliche Stipendien und Auslands-BAföG.

 

Semesterzeiten in UK beachten


Bitte beachtet bei der Planung eures Auslandsaufenthalts auch die abweichenden Semesterzeiten in UK im Vergleich zu Deutschland! Es sind Überschneidungen möglich: Das Sommersemester bzw. Term 2 beginnen in UK früher, und zwar wenn in Deutschland noch das Wintersemester läuft! Schaut euch dazu gerne unsere Übersicht zu groben Semesterzeiten in verschiedenen Ländern an und informiert euch zu konkreten Zeiten bei den jeweiligen Partnerunis.

 

Bewerbungen für UK


Motivationsschreiben und CV müssen auf Englisch verfasst werden. Bewerbungen in deutscher Sprache werden formal aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen. 

Online-Bewerbungsformular

Weitere Infos zur Bewerbung, wie Bewerbungsfrist und geforderte Dokumente, findet ihr bei Bewerbungen.

 

ECTS / Leistungspunkte


Ohne Erasmus seid ihr auch nicht an eine feste ECTS-Punktzahl gebunden, die ihr im Auslandssemester erbringen müsst. Dennoch ist es natürlich erstrebenswert, so viele Leistungspunkte wie möglich an der HU anzurechnen. 

 

Einzureichende Unterlagen nach dem Aufenthalt


Für einen Erasmus-Auslandsaufenthalt ist die Auszahlung des Stipendium an die Abgabe bestimmter Dokumente gebunden. Dies entfällt für ein Auslandsstudium in UK.

 

Dennoch müssen folgende Dokumente nach dem Aufenthalt beim uns im Internationalen Büro eingereicht werden:

Welches Dokument? Wofür wird das gebraucht?

Im Learning Agreement haltet ihr eure gewählten Kurse fest. Diese stimmt ihr mit eurer Studienfachberatung an der HU und eurer zuständigen Koordination an der Partneruni ab. Es geht hier vor allem darum, dass ihr die Kurse wählt, die euch anschließend für euer Studium an der HU angerechnet werden können. Solltet ihr keine Anerkennung der erbrachten Leistungen an der HU wünschen, könnt ihr auf ein Learning Agreement verzichten.

► Hier findet ihr eine Vorlage für ein Learning Agreement (inkl. Anerkennungsnachweis), die ihr verwenden könnt.

  • Transcript of Records
Das Transcript of Records ist das abschließende Zeugnis von der Partneruni über eure belegten Kurse und erreichten Leistungen. Anhand dieses Nachweises (und dem Learning Agreement) könnt ihr mit eurer Studienfachberatung an der HU abschließend die Anerkennung der Leistungen vornehmen. Das Transcript wird euch entweder von der Partneruni zugeschickt oder an uns vom Internationalen Büro weitergeleitet.
  • Alumni-Erfahrungsbericht
Wir möchten mehr über eure Erfahrungen in eurem Auslandssemester wissen und bitten euch den Alumni-Erfahrungsbericht auszufüllen und an uns (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de) per Mail zu schicken. Vielleicht habt ihr diesen bereits auf unserer Website gesehen. Falls ihr einverstanden seid, laden wir die Erfahrungsberichte anonymisiert auf unsere Webseite hoch, damit sich zukünftige Outgoings über einen Auslandsaufenthalt dank euch informieren können.

Das Learning Agreement gebt ihr bei uns ab, wenn eure Kurse final feststehen und es keine Änderungen mehr geben wird. Das ist in der Regel zu Beginn eures Auslandssemesters der Fall, wenn ihr euch in eure Kurse einwählen konntet.

Das Transcript of Records und den Alumni-Erfahrungsbericht gebt ihr nach Abschluss eures Auslandsaufenthalts ab.

 

 

Weitere Vorbereitungen


Zu weiteren Vorbereitungen (wie Finanzierungsmöglichkeiten, Beurlaubung, Rückmeldung an der HU, Versicherungen, Hinweise für Studierende mit Nicht-EU-Staatsbürgerschaft) könnt ihr euch bei den Hinweisen zum Ablauf von Erasmus - Vor der Abreise informieren. Diese sind ganz allgemein und nicht speziell auf Erasmus bezogen.

 

Visum:

  • Als Folge des Brexit ist für die Einreise nach UK nun ein Reisepass notwendig.
  • In der Regel ist für einen Studienaufenthalt von unter 6 Monaten kein Visum notwendig. Erst wenn ihr plant, länger als 6 Monate in UK zu studieren, müsst ihr ein Visum beantragen. Dies aber nur grob als Info von uns. Bitte informiert euch eigenständig, was für euch zutrifft. Die britische Regierung bietet eine Website an "Check if you need a Visa", auf der ihr eigenständig prüfen könnt, ob und welches Visum ihr für einen Aufenthalt in UK benötigt.
  • Studierende mit Nicht-EU-Staatsbürgerschaft:
    • Bitte beachtet neben neben den Visa-Bestimmungen für UK ebenfalls die Regelungen für euren Aufenthaltstitel in Deutschland. Informiert euch auch hier rechtzeitig bei der zuständigen Stelle (Landesamt für Einwanderung, Berlin) über die geltenden Bestimmungen für euren Aufenthaltstitel.
  • Ihr seid für die Einhaltung der Regelungen und die Beantragung selbst verantwortlich!