Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

FAQ

Inhaltsübersicht:

 

 

Zur Bewerbung bei uns


1. In welcher Sprache soll ich die Bewerbung verfassen?

Bewerbungen sollten grundsätzlich auf Deutsch verfasst werden. Die einzige Ausnahme sind Bewerbungen für UK, reicht diese bitte auf Englisch ein.

 

2. Wie sind die Chancen, einen Studienplatz an meiner Wunsch-Partneruni zu bekommen?

Dazu können wir keine Aussage machen. Wir berücksichtigen bei der Auswahl folgende Punkte:

  • Aussagekraft Ihrer Unterlagen/des Motivationsschreibens
  • Anzahl der Bewerber*innen auf die vertraglich festgelegten Plätze an der Partnerhochschule
  • Notendurchschnitt
  • Vollständigkeit der Bewerbung

 

3. Wie hoch sind die Chancen, dass mich die Partneruniversität annimmt?

Auch dazu können wir keine Einschätzungen oder Angaben machen. In der Regel werden die von uns nominierten Studierenden jedoch angenommen, sofern sie alle von der Partneruniversität benötigten Dokumente fristgerecht und vollständig einreichen.

 

4. Das Sommersemester beginnt in meinem Wunschzielland vor Ende des HU-Wintersemesters. Kann ich trotzdem zum Sommersemester ins Ausland gehen?

Das ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit deiner Studienfachberatung möglich. Das Wintersemester muss dann entsprechend geplant werden (ggf. nur Hausarbeiten, Take-Home-Examen anmelden oder bei Dozierenden nach individuellen Absprachen erkundigen).

Informiere dich also frühzeitig über die Semesterzeiten an den Partnerunis (am besten direkt bei der Bewerbung) und erkundige dich so früh wie möglich, ob eine Umsetzung möglich ist.

Wir informieren über die groben Semesterzeiten der Partnerunis auf unserer Website.

Wichtiger Hinweis: Ein späterer Beginn des Sommersemesters an der Partneruni ist nicht ratsam bzw. nicht möglich, da dann Orientierung und Kurswahl versäumt werden.

 

5. Ich habe mich nur für ein Semester beworben. Kann der Aufenthalt verlängert werden?

Eine Verlängerung im selben Akademischen Jahr stellt von unserer Seite kein Problem dar, sofern Kapazitäten vorhanden sind, muss jedoch mit der Partneruni besprochen und rechtzeitig beantragt werden. Zudem kann bei nachträglichen Verlängerungen nicht garantiert werden, dass ihr auch finanziell gefördert werdet.

Für eine Verlängerung von Sommer- auf das folgende Wintersemester ist eine erneute Bewerbung im regulären Bewerbungszeitraum (bis 31.01.) erforderlich, da es sich um ein neues Akademisches Jahr handelt.

Hinweise zur Verlängerung eines Aufenthalts findet ihr auch bei unseren Hinweisen zum Ablauf von Erasmus.

 

6. Ich möchte für zwei Semester ins Ausland gehen. Kann ich an zwei verschiedenen Unis studieren?

Es ist möglich, Winter- und Sommersemester an unterschiedlichen Partnerhochschulen im selben oder auch in unterschiedlichen Ländern zu verbringen.

Bitte reicht in diesem Fall zwei separate Bewerbungen ein. Sollte es im Bewerbungsformular keine Möglichkeit für eine zweite Bewerbung geben, kontaktiert uns bitte per E-Mail.

Zu beachten sind unbedingt die Semesterzeiten, die sich je nach Land und Hochschule unterscheiden und überschneiden können. Informiert euch also frühzeitig, ob Aufenthalte zeitlich möglich sind! Wir haben für eine grobe Übersicht zu Semesterzeiten in verschiedenen europäischen Ländern zusammengestellt.

 

7. Ich studiere Französisch (oder Spanisch, Italienisch, Russisch, Skandinavistik…). Benötige ich einen Sprachnachweis?

Um für das Studium einer fremdsprachlichen Philologie an der HU zugelassen zu werden, muss kein B2-Nachweis eingereicht werden. Daher ist bei der Erasmus+ Bewerbung ein Sprachnachweis erforderlich. Jedoch akzeptieren wir den Abschluss folgender Module aus den jeweiligen Bachelor-Studienordnungen als Sprachnachweise:

  • Spanisch/Italienisch/Französisch - Modul 1: Basismodul Sprachpraxis
  • Skandinavistik - Modul 8: Sprachausbildung Dänisch/Norwegisch/Schwedisch III; Modul 10: Sprachausbildung Finnisch/Isländisch II
  • Slawische Sprachen und Literaturen- Modul 7b (der gewählten Sprache)
  • Ungarische Sprache und Literatur - Modul 7b (der gewählten Sprache)

Als Nachweis bitte die Leistungsübersicht aus Agnes einreichen, aus der ersichtlich ist, das das entsprechende Modul erfolgreich abgeschlossen wurde.

(zusätzlicher Hinweis: Bei Bewerbung an der Partnerhochschule kann jedoch ein Sprachnachweis gefordert werden!)

 

8. Ich studiere Anglistik/Amerikanistik/Englisch. Benötige ich einen Sprachnachweis?

Da für die Zulassung zum Studium an der HU bereits ein C1-Nachweis notwendig ist, muss kein weiterer Sprachnachweis bei uns erbracht werden.

(zusätzlicher Hinweis: Bei Bewerbung an der Partnerhochschule kann jedoch ein Sprachnachweis gefordert werden!)

 

9. Was ist mit Hauptunterrichtssprache gemeint?

Das ist die Sprache, in der mindestens 50 % der gewählten Kurse an der Partneruni sein werden. Auch wenn einzelne Kurse in anderen Sprachen stattfinden werden, müsst ihr das nicht angeben. Für uns wichtig ist die Sprache, in der die Mehrheit eurer Kurse stattfinden werden. Die Kenntnisse in dieser Sprache müsst ihr bei uns nachweisen.

 

Grant Agreement


1. Muss ich das Grant Agreement ausdrucken?

Ja, ihr müsst das Grant Agreement nach Erhalt per E-Mail ausdrucken! Denn es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen der HU und euch über euer Erasmus-Stipendium. Und Verträge müssen per Hand unterschrieben werden. 

 

2. Mein Auslandssemester dauert länger als der maximale Förderzeitraum. Warum steht im Grant Agreement als Förderzeitraum nicht die Dauer meines Auslandssemesters?

Der maximale Förderzeitraum für 1 Semester beträgt derzeit 4,5 Monate (Stand Juli 2023*). Ein längerer Zeitraum wird nicht gefördert. Bitte lies dir dazu nochmal auf unserer Website die Hinweise zum Ablauf von Erasmus - Vor der Abreise durch (genauer Abschnitt 3. Grant Agreement und Zusatzförderung).

* Der maximale Förderzeitraum wird für jedes akademische Jahr neu berechnet. Informiere dich also immer über die aktuellen Beträge für das akademische Jahr, in dem dein Auslands-Semester stattfinden wird.

 

3. Auf meinem unterschriebenen Grant Agreement gibt es keine Information zum Social Top-Up, das ich noch beantragt habe. Warum?

Die Anträge auf Social Top-Ups laufen separat und sind nicht Teil des Grant Agreements. Die Anträge werden somit auch separat bearbeitet, in der Regel erst nachdem ihr bereits euer Grant Agreement zurück erhalten habt.

Wie auf dem Antragsformular bereits erwähnt, behält sich die HU vor ggf. Nachweise von euch zu fordern. Sollte das der Fall sein, werdet ihr per Mail dazu aufgefordert (inkl. der Angabe, welche Nachweise benötigt werden). Die Auszahlung des Top-Ups wird mit der 1. und später mit der 2. Erasmus-Stipendienrate erfolgen.

Die Green Travel-Anträge werden erst bearbeitet, wenn ihr Nachweise für die Hin- und Rückfahrt (bspw. Fahrkarten) einreicht. Diese bitte an Cornelia Marx per Mail senden.

Solltet ihr noch Fragen zu den Social Top-Ups und Green Travel haben, wendet euch bitte an Cornelia Marx (cornelia.marx@hu-berlin.de).

 

Erasmus+ Förderung


1. Wie hoch ist das Erasmus+ Stipendium?

Das hängt von der Region und der Förderdauer ab. Weitere Informationen hierzu erhaltet ihr beim Erasmus-Team der Abteilung Internationales.

 

2. Wann erhalte ich die Erasmus+ Förderung?

Die Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate beträgt etwa 70% der Gesamtförderung und wird nach Beginn des Auslandsaufenthalts ausgezahlt, sobald alle zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Dokumente vorliegen. Die zweite Rate erhaltet ihr nach eurer Rückkehr und der Einreichung aller zum Abschluss des Aufenthaltes erforderlichen Dokumente. Weitere Informationen zu erforderlichen Dokumenten findet ihr auf unserer Website in der Rubrik Hinweise zum Ablauf von Erasmus ('Vor Ort' & 'Nach der Rückkehr').

 

Learning Agreement


1. Ich habe Schwierigkeiten mein Online Learning Agreement (OLA) zu erstellen. Was soll ich tun?

Grundlegend Informationen zur Erstellung eures OLA findet ihr auf unserer Website bei Hinweisen zum Ablauf von Erasmus - vor der Abreise.

Die Anleitung zur Erstellung eures OLAs, die euch Schritt für Schritt hilft, die einzelnen Felder auszufüllen, findet ihr ebenfalls auf unserer Website unter Downloads.

 

2. Wer unterschreibt mein Learning Agreement?

Zunächst ihr, dann die jeweilige Studienfachberatung und dann die zuständige Person an der Partnerhochschule.

 

3. Was ist der Erasmus+ Code meiner Partnerhochschule?

Hier gibt es eine umfassende Übersicht über die Partnerhochschulen der HU, in der auch die Erasmus+ Codes der jeweiligen Partnerhochschulen angegeben werden.

 

4. Wie lautet der Erasmus+ Code der HU?

D BERLIN13.

 

5. Wann und wie muss ich mein OLA abgeben?

Die Info dazu findest du unter: Hinweise zum Ablauf von Erasmus - Vor Ort.

 

6. Die Partnerhochschule möchte mein Learning Agreement nicht vor Studienbeginn unterschreiben. Was soll ich tun?

Bitte gebt eurer Ansprechperson im Team des Internationalen Büros Bescheid und leitet die E-Mails der Partnerhochschule an sie weiter.

 

7. Muss ich mir Kurse/ECTS aus meinem Auslandssemester anrechnen lassen?

Nein, ihr müsst euch nicht zwingend ECTS aus eurem Erasmus-Semester für euer Studium an der HU anrechnen lassen. Wichtig ist, dass ihr die geforderten ECTS (25-30 pro Semester) erreicht, da daran auch euer Erasmus-Stipendium geknüpft ist.

Aber auch ohne Anrechnung müsst ihr ein Learning Agreement erstellen, von allen zuständigen Personen unterschreiben lassen und es nach Beginn eures Aufenthalts einreichen. Denn das Learning Agreement ist eines der Dokumente, das ihr abgeben müsst, damit euch die erste Stipendienrate ausgezahlt werden kann. ► Hinweise zum Ablauf von Erasmus - vor Ort

Auch nach Abschluss eures Aufenthalts müsst ihr nochmal in einem Formular Angaben machen, ob und welche Kurse aus eurem Erasmus-Semester ihr euch anrechnen lassen wollt. Dazu füllt ihr den Anerkennungsnachweis aus, welcher zu den Dokumenten zählt, die ihr für die Auszahlung der zweiten Stipendienrate abgeben müsst. ► Hinweise zum Ablauf von Erasmus - nach der Rückkehr

Ihr könnt bereits bei der Erstellung eures OLA vermerken, dass "keine Anrechnung gewünscht" ist, indem ihr das in der Tabelle so eintragt, statt konkrete Module aus eurem HU-Studium zu benennen. Solltet ihr euch noch nicht sicher sein bzw. euch die Option der Anrechnung noch offen halten wollen, haltet ihr erst im Anerkennungsnachweis fest, dass keine Anrechnung gewünscht ist.

 

Confirmation of Registration


1. Wo finde ich die Vorlage des Dokuments?

Du findest diese (und weitere) Vorlagen auf unserer Website unter Downloads.

 
2. Was soll ich bei "Private host address" hinschreiben?

Die Formulierung ist leider etwas unglücklich gewählt. Gemeint ist deine Anschrift im Gastland, also wo du während deines Auslandssemesters wohnst.

 

3. Kann ich auch andere Formulare als das der HU verwenden?

Das ist möglich. Du musst jedoch darauf achten, dass auf dem Formular drei Datumsangaben gemacht werden:

  • "will attend courses from DD.MM.YYYY to DD.MM.YYYY" - in welchem Zeitraum du Kurse besuchst (Beginn + Ende)
  • "date of arrival (DD.MM.YYYY)" - wann du angekommen bist

 

Praktisches


1. Könnt ihr mir eine Bescheinigung für das Bafög-Amt ausstellen?

Wir können euch gerne eine offizielle Platzzusage ausstellen. Die Förderung und deren Höhe wird durch das Grant Agreement nachgewiesen. Vorher können wir leider keine verbindlichen Angaben zur Förderhöhe machen.

 

2. Könnt ihr mir bei der Wohnungssuche im Ausland/anderen praktischen Dingen helfen?

Für die praktische Organisation eures Auslandsaufenthalts seid ihr selbst zuständig. Ihr könnt aber in den Erfahrungsberichten nachlesen, welche Erfahrungen andere Erasmus+ Studierende unserer Fakultät gesammelt haben. Informationen zu Wohnheimen und anderen Angeboten für Austauschstudierende findet ihr in der Regel auf der Website eurer Partneruniversität. Auf Anfrage versuchen wir gerne, euch mit ehemaligen Outgoings zu vernetzen.

 

3. Gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung während meines Auslandsaufenthalts?

Ihr könnt euch über weitere Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsaufenthalts beispielsweise auf der Website der Abteilung Internationales informieren. 

Auslands-Bafög lässt sich mit einem Erasmus-Stipendium kombinieren und kann selbstverständlich auch bei einem Aufenthalt ohne Erasmus beantragt werden. Auch wenn Ihr im Inland kein Bafög erhalten solltet, lohnt es sich, Bafög für ein Auslandssemester zu beantragen, da die Bemessungsgrenzen hier anders liegen. Infos zum Auslands-Bafög findet ihr unter anderem beim Bundesministerium für Bildung und Forschung oder bei auslandsbafoeg.de.

Auch weitere Stipendien können ggf. mit Erasmus+ kombiniert werden, sofern keine Einschränkungen seitens des Stipendiengebers vorliegen.

Bitte informiert euch hierzu frühzeitig bei den jeweiligen Stellen!!

 

4. Muss ich mich an der HU zurückmelden, obwohl ich im Auslandssemester sein werde?

Ja, du musst dich auch für dein Auslandssemester an der HU zurückmelden!! Denn bei Erasmus handelt es sich um ein Austauschsemester zwischen deiner Heimatuni (HU) und deiner Partneruni. Während des Austauschs musst du also weiterhin an der HU als Studierende:r eingeschrieben sein. Du kannst jedoch für die Zeit deines Auslandssemesters ein Urlaubssemester an der HU beantragen, wodurch sich dein Semesterbeitrag reduziert. Mehr zur Beurlaubung findest du auf der Seite des Studierendenservice.

 

5. Muss ich ein Urlaubssemester beantragen?

Nein, du das musst du nicht, sondern du kannst. Die Entscheidung liegt bei dir. Du kannst dich auf der Seite des Studierendenservice genauer dazu informieren (Regelungen, Vorteile, Beantragung usw.).

 

6. Ich habe eine Mail von euch oder der Partneruni nicht bekommen. Was kann ich tun?

Zuerst mal ist wichtig, dass ihr den E-Mail-Account checkt, den ihr bei der Bewerbung bei uns angegeben habt. Denn diese Adresse haben wir auch an die Partnerunis weitergegeben. Dann empfehlen wir euch auch, euren Spam-Ordner zu prüfen, ob die Mail vielleicht dort gelandet ist. Solltet ihr wirklich keine Mail erhalten haben, meldet euch bei uns oder der Partneruni.