Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

FAQ

Inhaltsübersicht:

 

Erste Orientierung

1. Wie gehe ich vor, wenn ich mich über ein Auslandssemester informieren möchte?

Falls ihr euch das erste Mal mit dem Thema beschäftigt und euch etwas überfordert fühlt, wie und über was ihr euch am besten informieren solltet, findet ihr auf unserer Website "Ins Ausland" eine kleine Hilfestellung dazu. (Scrollt dazu einfach bis ans Ende der Seite, dann seht ihr eine Übersicht mit Themen und Fragen, die relevant sein könnten.)

 

2. Wie ist das mit den Erasmus+ Partneruniversitäten zu verstehen?

Es gibt bestimmte Länder, die am Erasmus+ Programm teilnehmen. Universitäten der teilnehmenden Länder können dann miteinander Verträge abschließen, in denen sie den Austauch von Studierenden (und/oder Mitarbeitenden) vereinbaren. Dabei können Verträge universitätsweit zwischen zwei Unis abgeschlossen werden oder auf Fakultäts-/Institutsebene.

Unsere Partnerschaften (der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät) basieren auf Verträgen, die konkret auf Fakultäts-/Institutsebene geschlossen wurden. Das heißt, dass vertraglich der Austausch für sprach- und literaturwissenschaftliche Fächer vereinbart ist. Bei Partneruniversitäten könnt ihr euch in den Tabellen anschauen, welche Fächer (und Studienniveaus) jeweils für einen Austausch möglich sind.

Die Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät der HU hat also mit bestimmten Universitäten Verträge geschlossen, die einen Erasmus-Austausch an die jeweilige Partneruniversität ermöglichen. Dabei ist neben den wählbaren Fächern auch die Anzahl der Plätze pro akademischem Jahr festgelegt. Mit jeder Partneruni wurde also individuell vereinbart, welche Fächer dort studiert werden können und wie viele Personen dort einen Austausch machen können. So kann es sein, dass es an manchen Unis einen Platz gibt (, also dass eine Person pro akademischem Jahr ein Auslandssemester machen kann) oder es an manchen Unis auch vier oder 5 Plätze gibt.

 

3. Ich absolviere mein Studium an der HU in Teilzeit. Kann ich auch ein Auslandssemester mit Erasmus+ machen?

Teilzeitstudierende können gemäß ihrer Reduzierung (25/50/75 %) ebenfalls einen Erasmus-Auslandsaufenthalt absolvieren und dementsprechend weniger ECTS pro Semester erbringen als Vollzeitstudierende. Ein Vollzeitstudium (100%) entspricht 25-30 ECTS pro Semester.

 

4. Muss ich Studiengebühren an der Partneruni bezahlen?

Nein, bei einem Auslandssemester über das Erasmus-Programm und bei unseren Partnerschaften in UK müssen keine Studiengebühren von euch bezahlt werden.

Bitte beachtet aber, dass die Unis ggf. kleinere Verwaltungsgebühren erheben oder auch ein Semesterticketsystem haben, für welches ihr dann bezahlen müsst. Sollten Gebühren erhoben werden, müssten die Partnerunis euch aber mitteilen, für was Gebühren erhoben werden, damit ersichtlich ist, dass es keine Studiengebühren sind.

 

5. Wie viele Erasmus-Aufenthalte kann ich während meines Studiums machen?

Pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, PhD) können bis zu 12 Monate mit Erasmus gefördert werden. In der Regel kann man sagen, dass 2 Semester pro Studienabschnitt möglich sind. Bei weiteren Fragen dazu meldet euch bei uns. Allgemeine Fakten zu Erasmus in Europa findet ihr auch auf der Website des zentralen International Office der HU: https://www.international.hu-berlin.de/de/in-die-welt/programme/erasmus/erasmus-europa/studium

 

6. Für welchen Zeitraum bewerbe ich mich?

Bewerbungen für ein Auslandssemester haben immer einen längeren Vorlauf. Ihr bewerbt euch mit Beginn eines akademischen Jahres (z.B. im WiSe 23/24 vom 15. Nov. bis 31. Januar) für das folgende akademische Jahr (z.B. 24/25). Dabei ist sowohl das Wise als auch das SoSe gemeint (z.B. WiSe 24/25 + SoSe 25). Ihr entscheidet dann, ob ihr euch für 1 Semester (WiSe oder SoSe) oder für 2 Semester (WiSe + SoSe) bewerben wollt. Sofern nach dem Auswahlverfahren noch Plätze verfügbar sein sollten, wird es einen Zeitraum für Restplatzbewerbungen geben (nur für Partnerunis mit noch freien Plätzen), dann jedoch nur noch für das SoSe (z.B. SoSe 25).

Auf Bewerbungen könnt ihr euch weiter dazu informieren.

 

 



Zur Bewerbung bei uns


1. In welcher Sprache soll ich die Bewerbung verfassen?

Bewerbungen sollten grundsätzlich auf Deutsch verfasst werden. Die einzige Ausnahme gibt es, wenn ihr einen Zielwunsch an einer Partneruni in UK habt. Dann erstellt ihr für diesen Zielwunsch das Motivationsschreiben auf Englisch, für alle anderen Länder auf Deutsch. Enthält eure Bewerbung einen Zielwunsch an einer Universität im Vereinigten Königreich (UK) verfasst ihr bitte auch euren Lebenslauf auf Englisch. Diese und weitere Infos zur Bewerbung findet ihr auf unserer Website im Bereich Bewerbungen.

 

2. Wie sind die Chancen, einen Studienplatz an meiner Wunsch-Partneruni zu bekommen?

Dazu können wir keine Aussage machen. Wir berücksichtigen bei der Auswahl folgende Punkte:

  • Aussagekraft Ihrer Unterlagen/des Motivationsschreibens
  • Anzahl der Bewerber*innen auf die vertraglich festgelegten Plätze an der Partnerhochschule
  • Notendurchschnitt
  • Vollständigkeit der Bewerbung

 

3. Wie hoch sind die Chancen, dass mich die Partneruniversität annimmt?

Auch dazu können wir keine Einschätzungen oder Angaben machen. In der Regel werden die von uns nominierten Studierenden jedoch angenommen, sofern sie alle von der Partneruniversität benötigten Dokumente fristgerecht und vollständig einreichen.

 

4. Überschneidung von Semesterzeiten: Das Sommersemester beginnt in meinem Wunschzielland vor Ende des HU-Wintersemesters. Kann ich trotzdem zum Sommersemester ins Ausland gehen?

Das ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit eurer Studienfachberatung möglich. Das Wintersemester muss dann entsprechend geplant werden (ggf. nur Hausarbeiten, Take-Home-Examen anmelden oder bei Dozierenden nach individuellen Absprachen erkundigen).

Informiert euch also frühzeitig über die Semesterzeiten an den Partnerunis (am besten direkt bei der Bewerbung) und erkundigt euch so früh wie möglich, ob eine Umsetzung möglich ist.

Wir informieren über die groben Semesterzeiten der Partnerunis auf unserer Website.

Wichtiger Hinweis: Ein späterer Beginn des Sommersemesters an der Partneruni ist nicht ratsam bzw. nicht möglich, da dann Orientierung und Kurswahl versäumt werden!

 

5. Ich möchte für zwei Semester ins Ausland gehen. Kann ich an zwei verschiedenen Unis studieren?

Es ist möglich, Winter- und Sommersemester an unterschiedlichen Partnerhochschulen im selben oder auch in unterschiedlichen Ländern zu verbringen. Das nennt man dann einen Gabelaufenthalt.

Bitte reicht in diesem Fall zwei separate Bewerbungen ein (je eine pro Semester). Diese und weitere Infos zur Bewerbung findet ihr auf unserer Website im Bereich Bewerbungen.

Zu beachten sind unbedingt die Semesterzeiten, die sich je nach Land und Hochschule unterscheiden und überschneiden können. Informiert euch also frühzeitig, ob Aufenthalte zeitlich möglich sind! Wir haben für euch eine grobe Übersicht zu Semesterzeiten in verschiedenen europäischen Ländern zusammengestellt.

 

6. Kann ich mehrere Bewerbungen im gleichen akademischen Jahr bei euch einreichen?

Jein!

In der Regel könnt ihr nur eine Bewerbung (Erasmus Europa/Schweiz/UK) pro akademischem Jahr bei uns einreichen.

Aber: Innerhalb der Bewerbung bei uns könnt ihr bis zu drei Unis als eure Zielwünsche zu benennen, geordnet nach Priorität. Dies kann die Chancen erhöhen, einen Platz zu bekommen, falls es für bestimmte Partnerunis viele Bewerbungen gibt.

Eine Ausnahme von der Regelung nur je einer Bewerbung pro akademischem Jahr bei uns: wenn ihr einen Gabelaufenthalt im selben akademischen Jahr plant, ihr also im WiSe an einer Partneruni studieren wollt und im SoSe an einer anderen Partneruni. In diesem Fall legt ihr eine Bewerbung für das WiSe an und eine separate Bewerbung für das SoSe. Wie das funktioniert, könnt ihr hier im FAQ in der vorangehenden Frage nachlesen.

Neben einer Bewerbung bei uns könnt ihr natürlich auch bei eurer zweiten Fakultät für ein Auslandssemester in Europa oder zentral bei der Abteilung Internationales für weltweite Auslandsaufenthalte bewerben. Gebt dann bitte in den jeweiligen Bewerbungen an, welche Bewerbungen welche Priorität hat (z.B. Sprachlit Prio 1, USA Prio 2, ...), damit dies im Auswahlverfahren berücksichtigt werden kann.

 

7. An wen adressiere ich das Motivationsschreiben?

Ihr müsst das Motivationsschreiben nicht konkret an eine Person adressieren. Die allgemeine Formulierung "Sehr geehrte Damen und Herren" bzw. "Dear Sir/Madam" ist völlig ausreichend. Entscheidend für die Qualität eures Motivationsschreibens ist eure akademische Motivation für das Auslandssemester.

Das Motivationsschreiben von einer Auswahlkommission an der HU gelesen und nicht von den Partnerunis.

 

8. Verfasse ich nur für meine Erstwunsch-Uni ein Motivationsschreiben?

Nein! Ihr verfasst für jeden eurer Zielwünsche (max. drei) ein eigenes Motivationsschreiben und ladet diese am Ende eurer Bewerbung hoch.

 

9. Ich bin im ersten Semester (BA/MA) und habe noch keine Leistungsübersicht. Welche Dokumente gebe ich für die Bewerbung ab?

Ihr gebt dann euer letztes Abschlusszeugnis ab (Abitur/BA), auf dem eure Abschlussnote ersichtlich ist und eine Übersicht eurer Kurse, die ihr in eurem ersten Semester (BA/MA) an der HU belegt. Ihr könnt dafür entweder selbst eine Liste zusammenstellen oder auch den Stundenplan über Agnes nutzen, den ihr als PDF speichern könnt.

Solltet ihr im ersten MA-Semester sein und noch nicht euer Bachelor-Abschlusszeugnis haben, dann reicht bitte eure Leistungen mit Durchschnittsnote aus dem Bachelor ein, die Studienbescheinigung in den Master und natürlich die Liste eurer aktuell im ersten MA-Semester besuchten Kurse.

Alle anderen Dokumente für die Bewerbung (Sprachnachweis, Motivationsschreiben, Lebenslauf, Studienbescheinigung, Zeugnisse) sind natürlich ebenfalls notwendig. Eine Übersicht aller geforderten Dokumente und Hinweise findet ihr auf unserer Website. Alle Dokumente werden über das Bewerbungsportal hochgeladen, ggf. mehrere Dokumente zusammengefasst in einer PDF.

 

10. Fachfremde Bewerbung: Ich studiere nicht an der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ganz allgemein ist es möglich, dass ihr euch auch bewerben könnt, wenn ihr an einer anderen Fakultät der HU studiert. Allerdings solltet ihr folgende Hinweise beachten:

  • Die Verträge mit unseren Partneruniversitäten sind in der Regel auf Fakultäts- oder Institutsebene der Sprach- und Literaturwissenschaften geschlossen. Das heißt, dass Studierende Fächer der Sprach- und Literaturwissenschaften an den Partnerunis studieren können. Einige Partnerunis ermöglichen ggf. auch die Belegung anderer Fächer. Dies ist jedoch frühzeitig durch individuelle Nachfrage zu klären und nicht in jedem Fall möglich.
  • Der Bewerbungsprozess (Bewerbung über Plattform, einzureichende Dokumente) sind für alle Bewerber*innen gleich.
  • Nach Abschluss der Bewerbungsfrist am 31. Januar erfolgt die Sichtung aller Bewerbungen durch die Auswahlkommission. Dabei haben die Bewerbungen von Studierenden der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät Vorrang vor fachfremden Bewerbungen. D.h. zuerst werden die Bewerbungen von Studierenden der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät bearbeitet und Plätze verteilt. Erst im Anschluss daran erfolgt die Sichtung fachfremder Bewerbungen, bei der noch offene Plätze an fachfremde Bewerber*innen vergeben werden könnten.

Bei einer fachfremden Bewerbung werdet ihr also mit mehr Planung rechnen müssen. Wir empfehlen eine frühzeitige Nachfrage bei uns und auch bei den gewünschten Partnerunis. Ggf. müsst ihr euch auch auf eine längere Wartezeit einstellen, bis ihr eine Rückmeldung erhaltet und wir können nicht garantieren, dass ihr einen Platz bekommt (so wie es auch allgemein für alle Bewerber*innen keine Platzgarantie gibt).

Wenn ihr an anderen Fakultäten der HU studiert, euch bei uns bewerben wollt, um an einer unserer Partnerunis die vertraglich vereinbarten Fächer (Sprach- und Literaturwissenschaften) zu studieren: Dann seit ihr dennoch insofern fachfremd, dass die Studieninhalte nicht zwingend für euer Studienfach sind. Bewerbungen von Studierenden der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät haben also auch dann Vorrang. Eventuell könnte aber die Absprache mit der Partneruni einfacher sein, da ihr dann nur klären solltet, ob es für die Belegung von Kursen bestimmte fachliche Voraussetzungen gibt.

 

11. Was genau ist mit "Zielwunsch" im Bewerbungsportal gemeint?

Damit ist der Ort - also die Partneruni - gemeint, an dem ihr euer Auslandssemester verbringen möchtet. Im Bewerbungsportal könnt ihr bis zu 3 verschiedene Partnerunis geordnet nach Priorität angeben, am denen ihr euch einen Aufenthalt vorstellen könntet. Der erste Zielwunsch ist dabei euer Erstwunsch usw. Die Angabe mehrerer Zielwünsche könnte eventuell die Wahrscheinlichkeit erhöhen, einen Platz für ein Auslandssemester zu erhalten.

Es zählt nicht als ein weiterer Zielwunsch, wenn ihr eine Partneruni nochmals auswählt und dann das Semester oder das Studienfach ändert. Jede Uni kann von euch nur 1x als Zielwunsch angegeben werden. Denn die verfügbaren Plätze stehen für jede Partneruni pro akedemischem Jahr (immer WiSe und SoSe) fest.

 

12. Im Bewerbungsportal kann je nur ein Dokument hochgeladen werden. Wie reiche ich mehrere Dokumente ein?

In diesem Fall musst du verschiedene Dokumente zu einem PDF-Dokument zusammenfassen. Das ist mit Adobe Acrobat Pro oder der Vorschau bei Mac-Geräten möglich. Im Internet findet man aber noch viele weitere Tools, die PDF-Dokumente zusammenfügen können.

 

 



Sprachanforderungen


1. Was ist mit Hauptunterrichtssprache gemeint?

Das ist die Sprache, in der mindestens 50 % der gewählten Kurse an der Partneruni sein werden. Auch wenn einzelne Kurse in anderen Sprachen stattfinden werden, müsst ihr das nicht angeben. Für uns wichtig ist die Sprache, in der die Mehrheit eurer Kurse stattfinden werden. Die Kenntnisse in dieser Sprache müsst ihr bei uns nachweisen.

 

2. Welche Sprachnachweise akzeptieren wir für die Bewerbung bei uns?

Wir akzeptieren alle gängigen Zertifikate, Abitur-Zeugnis, Zertifikate vom Sprachenzentrum der HU, Bescheinigungen von Dozierenden.

In einigen Studiengängen zählen auch abgeschlossene Module und auch für das Englisch-Studium gibt es eine extra Regelung (siehe folgende Fragen hier im FAQ).

 

3. Wie lange sind Sprachzertifikate bzw. -nachweise gültig?

In der Regel haben Sprachzertifikate eine Gültigkeit von 2 Jahren.

 

4. Ich studiere Anglistik/Amerikanistik/Englisch. Benötige ich einen Sprachnachweis?

Da für die Zulassung zum Studium an der HU bereits ein C1-Nachweis notwendig ist, muss kein weiterer Sprachnachweis bei uns erbracht werden.

(zusätzlicher Hinweis: Bei Bewerbung an der Partnerhochschule kann jedoch ein Sprachnachweis gefordert werden!)

 

5. Ich studiere Französisch (oder Spanisch, Italienisch, Russisch, Skandinavistik…). Benötige ich einen Sprachnachweis?

Um für das Studium einer fremdsprachlichen Philologie an der HU zugelassen zu werden, muss kein B2-Nachweis eingereicht werden. Daher ist bei der Erasmus+ Bewerbung ein Sprachnachweis erforderlich. Jedoch akzeptieren wir den Abschluss folgender Module aus den jeweiligen Bachelor-Studienordnungen als Sprachnachweise:

  • Spanisch/Italienisch/Französisch - Modul 1: Basismodul Sprachpraxis
  • Skandinavistik - Modul 8: Sprachausbildung Dänisch/Norwegisch/Schwedisch III; Modul 10: Sprachausbildung Finnisch/Isländisch II
  • Slawische Sprachen und Literaturen - Modul 7b bzw. SP6 (der gewählten Sprache)
  • Ungarische Sprache und Literatur - Modul 8 bzw. SP6 (Sprachpraxis IV)

Als Nachweis bitte die Leistungsübersicht aus Agnes einreichen, aus der ersichtlich ist, das das entsprechende Modul erfolgreich abgeschlossen wurde.

(Zusätzlicher Hinweis: Bei Bewerbung an der Partnerhochschule kann jedoch ein Sprachnachweis gefordert werden! Hierbei legt jede Partneruni fest, ob und wenn ja welche Nachweise sie fordern.)

 

6. Ich habe zur Bewerbungsfrist noch keinen Sprachnachweis. Kann ich den nachreichen?

Solltet ihr zur Bewerbung noch keinen Sprachnachweis für die Hauptunterrichtssprache haben, ist das kein Problem. Dieser kann bis vor Antritt eures Auslandsaufenthalts eigenständig von euch nachgereicht werden. Lest euch dazu aber unbedingt noch die Infos auf unserer Website "Hinweise zum Ablauf von Erasmus - Vor der Abreise - 4. Dokumente der Bewerbung nachreichen" durch.

In eurer Bewerbung könnt ihr dann ein Dokument hochladen, indem ihr erklärt, den Nachweis eigenständig/unaufgefordert bis vor Antritt eures Auslandsaufenthalts nachzureichen. Sollte es sich bei der Sprache um eure Erstsprache/Muttersprache handeln, setzt ihr auch hier ein eigenes kurzes Dokument auf, in dem ihr das beschreibt. Denn das Hochladen eines Sprachnachweises ist ein Pflichtfeld im Bewerbungsportal, es muss also etwas hochgeladen werden, so eben manchmal eine Erklärung von euch.

 

7. Meine Partneruni verlangt keinen Sprachnachweis. Muss ich trotzdem einen bei euch abgeben?

Ja, wir benötigen auch dann von dir einen Sprachnachweis für die Hauptunterrichtssprache. Denn der Sprachnachweis ist Teil deiner Bewerbungsunterlagen für einen Platz für ein Auslandssemester.

Unabhängig davon ist, welche Unterlagen die Partneruni von euch bei der Bewerbung dort fordert. Einige Uni verlangen ebenfalls einen Nachweis und einige nicht. Das liegt jeweils im Ermessen der Partneruni.

 

 



Partneruni


1. Wieso muss ich mich nochmal bei der Partneruni bewerben?

Mit deiner Bewerbung bei uns hast du dich für einen Studienplatz (für 1-2 Semester) an einer unserer Partnerunis beworben und ggf. dafür während deines Aufenthalts dort eine Erasmus-Förderung zu erhalten (nicht für Schweiz/UK). Wenn wir dir einen Platz an einer deiner gewünschten Partnerunis angeboten haben, bedeutet dass, dass wir dich für einen der verfügbaren Plätze an der Partneruni vorgesehen haben und du Erasmus-Förderung erhalten kannst.

Mit der Nominierung an der Partneruni informieren wir diese darüber, welche Studierende wir gerne für Austauschsemester dorthin entsenden möchten.

Um an der Partneruni immatrikuliert zu werden (als Exchange Student), müsst ihr dort (wie jeder andere Studierende auch) eine Registration/Application/Bewerbung machen. Dabei fordern die Partnerunis i.d.R. einige Infos und Dokumente von euch. Was genau gefordert wird und wie umfangreich die Bewerbung ist, entscheidet jede Partneruni selbst. Erst wenn das alles passt, wird euch die Partneruni annehmen. Die finale Entscheidung, ob ihr an der Partneruni studieren könnt, liegt bei der Partneruni selbst. Daher solltet ihr euch Mühe geben und alles fristgerecht einreichen!

Also nochmal zusammengefasst:

  • Bewerbung bei uns = um Austausch-Platz zu erhalten (ggf. mit Erasmus-Förderung)
  • Bewerbung bei Partneruni = um an Partneruni zugelassen/immatrikuliert zu werden > erst dann ist Studium dort möglich!

 

2. Warum fordert die Partneruni andere Sprachnachweise als bei meiner Erasmus-Bewerbung?

Da es sich bei der Bewerbung bei uns und der Bewerbung an der Partneruni um zwei getrennte Bewerbungsverfahren handelt, werden zum Teil unterschiedliche Dokumene gefordert, z.B. beim Thema Sprachnachweise.

Die Bewerbung bei uns fordert einen Sprachnachweis in der Hauptunterrichtssprache.

An manchen Partnerunis kann dies genauso sein, an anderen werden ggf. noch Nachweise über Sprachkenntnisse der Landessprache gefordert. Das ist häufig der Fall, wenn die Mehrheit der Kurse in der Landessprache stattfinden und/oder z.B. in der Verwaltung der Uni (also außerhalb der Kurse mit anderer Unterrichtssprache) nur die Landessprache gesprochen wird.

Soweit uns diese Infos vorliegen, versuchen wir diese bereits auf unserer Website zu veröffentlichen. Das ist leider nicht immer möglich. Bitte informiert euch daher selbstständig über die Sprachanforderungen der Partneruni!

 

 



Grant Agreement (nur für Erasmus)


1. Muss ich das Grant Agreement ausdrucken?

Ja, ihr müsst das Grant Agreement nach Erhalt per E-Mail ausdrucken! Denn es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen der HU und euch über euer Erasmus-Stipendium, der per Hand unterschrieben werden muss.

Nach Ausdrucken und Unterschrift sendet ihr das Original per Post an uns, damit es auch von Seiten der HU unterschrieben werden kann. Mehr Infos dazu findet ihr auf unserer Website "Hinweise zum Ablauf von Erasmus - Vor der Abreise" im Abschnitt zum Grant Agreement.

 

2. Muss ich alle Anlagen und Anhänge, die Bestandteile des Grant Agreements sind, mit dem Grant Agreement ausdrucken, ausfüllen und abgeben?

Nein, nach Erhalt eures Grant Agreements per Mail müsst ihr nur den eigentlichen Vertragsteil (die ersten beiden Seiten) drucken, unterschreiben und abgeben. Auf diesen beiden Seiten stehen alle wichtigen vertraglichen Bedingungen, die zwischen euch und der HU bzgl. eures Erasmus-Aufenthalts getroffen werden. Es enthält neben euren personenbezogenen Daten und Bankverbindung/Steuer-ID allgemeine Eckdaten, wann und wohin ihr ins Ausland gehen werdet und was die maximal mögliche Erasmus-Förderung wäre.

Anlagen wie das Learning Agreement, Confirmation of Registration / for Student Stay Abroad oder Anerkennungsnachweis kommen erst später zum Einsatz. Wann genau könnt ihr bei unseren Hinweisen zum Ablauf von Erasmus nachlesen.

 

3. Mein Auslandssemester dauert länger als der maximale Förderzeitraum. Warum steht im Grant Agreement als Förderzeitraum nicht die Dauer meines Auslandssemesters?

Der maximale Förderzeitraum für 1 Semester beträgt derzeit 4,5 Monate (Stand Juli 2023*). Ein längerer Zeitraum wird nicht gefördert. Bitte lest euch dazu nochmal auf unserer Website die Hinweise zum Ablauf von Erasmus - Vor der Abreise durch (genauer Abschnitt 3. Grant Agreement und Zusatzförderung).

* Der maximale Förderzeitraum wird für jedes akademische Jahr neu berechnet. Informiert euch also immer über die aktuellen Regelungen für das akademische Jahr, in dem euer Auslandssemester stattfinden wird.

 

4. Ich habe mein Grant Agreement per Mail erhalten. Leider stimmen einige Angaben nicht. Was tue ich jetzt?

Je nachdem, was auf eurem Grant Agreement falsch ist, ist eine Korrektur notwendig oder nicht.

Sollte eine Korrektur notwendig sein, sendet bitte eine Mail an outgoing[.]sprachlit[@]hu-berlin[.]de und teilt uns mit was falsch ist und was stattdessen eingetragen sein sollte.

Keine Korrektur ist notwendig, wenn die Datumsangaben zum Auslandsaufenthalt nicht exakt stimmen. Wichtig ist, dass es ungefähr passt, also das Semester erkennbar ist (Winter oder Sommer)

Sollte bei eurer Anschrift die Hausnummer oder der Anzahl der Hochschulsemester nicht stimmen, könnt ihr das einfach handschriftlich im Grant Agreement ändern und uns nur eine Info-Mail schicken, damit wir das in der Datenbank korrigieren.

In folgenden Fällen ist jedoch eine Korrektur eures Grant Agreements notwendig:

  • wenn das Semester eures Auslandsaufenthalts oder eure Partneruni nicht stimmt
  • wenn euer angestrebter Abschluss nicht stimmt
  • wenn die Hauptunterrichtssprache nicht stimmt
  • wenn eure Matrikelnummer falsch ist
  • wenn eure Anschrift falsch ist (also mehr als nur die Hausnummer)
  • wenn eure Bankverbindung oder Steruer-ID falsch ist

 

5. In dem Feld "Wenn ja: Gesamtdauer in Monaten" ist gar nichts eingetragen. Was muss ich da eintragen?

Dieses Feld befindet sich auf der ersten Seite eures Grant Agreements und bezieht sich auf das Feld in der Zeile darüber "Bisheriger Erasmus-Aufenthalt in aktueller Studienphase". Wenn ihr während eurer jetzigen Studienphase (i.d.R. Bacherlor oder Master) schon ein Erasmus-Semester gemacht habt, würde das hier vermerkt sein, ansonsten steht dort "keine".

Demensprechend kann es auch nur eine "Gesamtdauer in Monaten" geben, wenn ihr schon mal ein Erasmus-Semester in eurer aktuellen Studienphase gemacht habt. Ist das nicht der Fall, bleibt das Feld leer.

 

6. Was bedeutet der Fächercode "0232", der auf dem Grant Agreement angegeben ist?

Es handelt sich dabei um einen Code aus der International Standard Classification of Education - Fields of Education and Training 2023 (ISCED-F 2013). Diese internationale Klassifikation, die Bildungsbereiche und -richtungen definiert, dient dazu, Bildungssysteme weltweit vergleichbar zu machen und die Statistiken im Bildungsbereich zu standardisieren.

Der Code 0232 auf euren Grant Agreements steht dabei für "Literature and Linguistics".

Auf der folgenden Website könnt ihr checken, was bestimmte ISCED-Codes bedeuten: https://ec.europa.eu/assets/eac/education/tools/iscedf/codes_en.htm

 



Erasmus+ Förderung & Zusatzförderung


1. Wie hoch ist das Erasmus+ Stipendium?

Das hängt von der Region und der Förderdauer ab. Weitere Informationen hierzu erhaltet ihr beim Erasmus-Team der Abteilung Internationales.

 

2. Wann erhalte ich die Erasmus+ Förderung?

Die Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate beträgt etwa 70% der Gesamtförderung und wird nach Beginn des Auslandsaufenthalts ausgezahlt, sobald alle zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Dokumente vorliegen. Die zweite Rate erhaltet ihr nach eurer Rückkehr und der Einreichung aller zum Abschluss des Aufenthaltes erforderlichen Dokumente. Weitere Informationen zu erforderlichen Dokumenten findet ihr auf unserer Website in der Rubrik Hinweise zum Ablauf von Erasmus ('Vor Ort' & 'Nach der Rückkehr').

 

3. Wie kann ich eine Zusatzförderung beantragen?

Ihr gebt bereits bei eurer Erasmus-Bewerbung an, ob ihr zu einer der Personengruppen gehört und das Top-Up beantragen wollt.

Später erhaltet ihr mit eurem Grant Agreement das Antragsformular für das Top-Up. Dieses druckt ihr ebenfalls aus, füllt es aus und unterschreibt es und sendet es per Post mit eurem Grant Agreement an uns zurück. Mehr zum Thema Zusatzförderung (und Grant Agreement/Erasmus-Förderung) findet ihr auf unserer Website bei Hinweisen zum Ablauf von Erasmus - vor der Abreise.

Für Bewerbungen in UK ist keine Zusatzförderung von Erasmus möglich, da hier auch keine Erasmus-Förderung mehr erfolgt.

 

4. Auf meinem unterschriebenen Grant Agreement gibt es keine Information zum Social Top-Up, das ich noch beantragt habe. Warum?

Die Anträge auf Social Top-Ups laufen separat und sind nicht Teil des Grant Agreements. Die Anträge werden somit auch separat bearbeitet, in der Regel erst nachdem ihr bereits euer Grant Agreement zurück erhalten habt.

Wie auf dem Antragsformular bereits erwähnt, behält sich die HU vor ggf. Nachweise von euch zu fordern. Sollte das der Fall sein, werdet ihr per Mail dazu aufgefordert (inkl. der Angabe, welche Nachweise benötigt werden). Die Auszahlung des Top-Ups wird mit der 1. und später mit der 2. Erasmus-Stipendienrate erfolgen.

Die Green Travel-Anträge werden erst bearbeitet, wenn ihr Nachweise für die Hin- und Rückfahrt (bspw. Fahrkarten) einreicht. Diese bitte an Cornelia Marx per Mail senden.

Solltet ihr noch Fragen zu den Social Top-Ups und Green Travel haben, wendet euch bitte an Cornelia Marx (cornelia.marx@hu-berlin.de).

 

 



Learning Agreement


1. Ich habe Schwierigkeiten mein Online Learning Agreement (OLA) zu erstellen. Was soll ich tun?

Grundlegend Informationen zur Erstellung eures OLA findet ihr auf unserer Website bei Hinweisen zum Ablauf von Erasmus - vor der Abreise.

Die Anleitung zur Erstellung eures OLAs, die euch Schritt für Schritt hilft, die einzelnen Felder auszufüllen, findet ihr ebenfalls auf unserer Website unter Downloads.

 

2. Wen trage ich als "Sending Responsible Person" in meinem OLA ein?

Die Sending Responsible Person ist eure Studienfachberatung an der HU. Eine Telefonnummer müsst ihr nicht eintragen, wichtig ist allerdings eine korrekte E-Mail-Adresse. Eine Übersicht der Studienfachberatungen an der Sprachlit. Fakultät findet ihr hier: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/sprachlit/lehre/studienberatung/studienfachberatung_htm

Diese und weitere Infos findet ihr auf unserer Website bzw. in der Anleitung zur Erstellung eines OLA (siehe vorherige Frage). Bitte nutzt diese Infos! In der Anleitung stecken bereits viele Infos in den Screenshots.

 

3. Wen trage ich als "Sending Administrative Contact Person" in meinem OLA ein?

Saskia Asmus ist ist dieses Feld einzutragen, da sie International Coordinator an der Sprachlit. Fakultät ist. In unserer Anleitung zur Erstellung eures OLAs findet ihr diese Info auf Seite 8. Der Screenshot ernhält bereits alle Felder ausgefüllt, sodass ihr das einfach übernehmen könnt.

Diese und weitere Infos findet ihr auf unserer Website bzw. in der Anleitung zur Erstellung eines OLA (siehe vorherige Fragen). Bitte nutzt diese Infos! In der Anleitung stecken bereits viele Infos in den Screenshots.

 

4. Ich habe technische Probleme mit der OLA-Plattform. Was kann ich tun?

Die EWP-Plattform zur Erstellung des OLA wurde von der EU entwickelt und wird nicht von uns verwaltet. Wenn ihr Probleme haben solltet, die auf die Technik, also die Website selbst zurück führt, dann wendet euch an den Help Desk. Dieser sollte auf der Website (in einer Ecke) verlinkt sein. Darüber erreicht ihr direkt den technischen Support für die Website.

 

5. Wer unterschreibt mein Learning Agreement?

Zunächst ihr, dann die jeweilige Studienfachberatung an der HU und dann die zuständige Person an der Partnerhochschule.

 

6. Was ist der Erasmus+ Code meiner Partnerhochschule?

Hier gibt es eine umfassende Übersicht über unsere Partnerhochschulen, in der auch die Erasmus+ Codes der jeweiligen Partnerhochschulen angegeben werden.

 

7. Wie lautet der Erasmus+ Code der HU?

D BERLIN13.

 

8. Wann und wie muss ich mein OLA abgeben?

Die Info dazu findet ihr unter: Hinweise zum Ablauf von Erasmus - Vor Ort.

 

9. Die Partnerhochschule möchte mein Learning Agreement nicht vor Studienbeginn unterschreiben. Was soll ich tun?

Das könnte der Fall sein, wenn eure Partneruni bereits das Online Learning Agreement (OLA) nutzt, welches nicht mehr streng nach before mobility, during mobility und after mobility trennt, sondern nur allgemein die Möglichkeit zur Korrektur bietet.

Abgeben müsst ihr euer vollständig unterschriebenes OLA/LA an der HU nach Beginn eures Auslandssemesters, wenn ihr in eure Kurse eingeschrieben seid und es somit keine Änderungen mehr gibt.

Sollte es dennoch Probleme und Unklarheiten mit der Partneruni geben, dann meldet euch bei uns.

 

10. Meine Partnerhochschule möchte schon bei der Bewerbung bzw. schon vor Beginn des Auslandssemesters ein Learning Agreement von mir haben. Ist das normal?

Ja, das ist normal. Einige Partneruni wollen das gerne so, entweder weil sie es schon immer so gemacht haben oder aber um abzuchecken, ob ihr euch bei der Kurswahl in die richtige Richtung bewegt. Damit kann z.B. gemeint sein, ob ihr Kurse passend zu eurem Studienfach an der Partneruni gewählt habt oder um sicherzugehen, ob ihr diese Kurse als Exchange Students belegen dürft. Es muss da noch nichts final sein, sondern soll euch und allen Beteiligten als erste Orientierung dienen. In der Regel gibt es zu Beginn des Auslandssemesters nochmal Änderungen, wenn eure Kurse final feststehen.

Denkt hier daran euch frühzeitig mit eurer Studienfachberatung an der HU in Verbindung zu setzen (und deren Unterschrift einzuholen), damit ihr das erste LA/OLA bei eurer Partneruni abgeben könnt.

 

11. Wie viele ECTS muss ich in meinem Auslandssemester erwerben?

Pro Semester solltet ihr 25-30 ECTS an eurer Partneruni erwerben. Bei zwei Semestern sind das dann insgesamt 50-60 ECTS, die gleichmäßig auf die beiden Semester zu verteilen sind.

Je nach Umfang der Kurse im Ausland könnten das z.B. drei Kurse mit je 10 ECTS sein oder auch mehrere kleine Kurse mit weniger ECTS. Die Zusammenstellung liegt da allein an den Kursstrukturen der Partneruni und eurer Auswahl der Kurse.

Wenn ihr am Ende eures Auslandssemesters also 25 ECTS erworben hat, seid ihr auf der sicheren Seite für die Erfüllung der Erasmus-Anforderung.

Solltet ihr euer Studium an der HU in Teilzeit absolvieren (z.B. 50% oder 25%), könnt ihr im Ausland natürlich auch in Teilzeit studieren und dann entsprechend etwas weniger ECTS pro Semester erwerben. Der ECTS-Umfang im Ausland orientiert sich an euren regulären ECTS-Umfang pro Semester an der HU. Ihr könnt euer Auslandssemester jedoch auch in Vollzeit absolvieren.

 

12. Muss ich mir Kurse/ECTS aus meinem Auslandssemester anrechnen lassen?

Nein, ihr müsst euch nicht zwingend ECTS aus eurem Erasmus-Semester für euer Studium an der HU anrechnen lassen. Wichtig ist, dass ihr die geforderten ECTS (25-30 pro Semester) erreicht, da daran auch euer Erasmus-Stipendium geknüpft ist.

Aber auch ohne Anrechnung müsst ihr ein Learning Agreement erstellen, von allen zuständigen Personen unterschreiben lassen und es nach Beginn eures Aufenthalts einreichen. Denn das Learning Agreement ist eines der Dokumente, das ihr abgeben müsst, damit euch die erste Stipendienrate ausgezahlt werden kann. ► Hinweise zum Ablauf von Erasmus - vor Ort

Auch nach Abschluss eures Aufenthalts müsst ihr nochmal in einem Formular Angaben machen, ob und welche Kurse aus eurem Erasmus-Semester ihr euch anrechnen lassen wollt. Dazu füllt ihr den Anerkennungsnachweis aus, welcher zu den Dokumenten zählt, die ihr für die Auszahlung der zweiten Stipendienrate abgeben müsst. ► Hinweise zum Ablauf von Erasmus - nach der Rückkehr

Ihr könnt bereits bei der Erstellung eures OLA vermerken, dass "keine Anrechnung gewünscht" ist, indem ihr das in der Tabelle so eintragt, statt konkrete Module aus eurem HU-Studium zu benennen. Solltet ihr euch noch nicht sicher sein bzw. euch die Option der Anrechnung noch offen halten wollen, haltet ihr erst im Anerkennungsnachweis fest, dass keine Anrechnung gewünscht ist.

 

13. Muss ich Prüfungen im Auslandssemester absolvieren, um ECTS zu erlangen?

In der Regel müssen natürlich Leistungen in Kursen erbracht werden, um diese erfolgreich abzuschließen und ECTS dafür zu bekommen. Es liegt jedoch an den Regelungen der Partnerunis, was ihr tun müsst, um Kurse abzuschließen. Das kann ähnlich wie an der HU bedeuten, dass man im Kurs etwas erarbeiten muss (z.B. Präsentationen, Essays) oder aber zum Schluss eine Prüfung bestehen muss. Informiert euch bei eurer Partneruni, was für die jeweiligen Kurse zu tun ist. Ggf. findet ihr Infos schon im Kurskatalog oder dann zu Beginn eures Semesters.

 

 



Confirmation of Registration


1. Wo finde ich die Vorlage des Dokuments?

Ihr findet diese (und weitere) Vorlagen auf unserer Website unter Downloads.

 
2. Was soll ich bei "Private host address" hinschreiben?

Die Formulierung ist leider etwas unglücklich gewählt. Gemeint ist eure Anschrift im Gastland, also wo ihr während eures Auslandssemesters wohnt.

 

3. Kann ich auch andere Formulare als das der HU verwenden?

Das ist möglich. Ihr müsst jedoch darauf achten, dass auf dem Formular drei Datumsangaben gemacht werden:

  • "will attend courses from DD.MM.YYYY to DD.MM.YYYY" - in welchem Zeitraum du Kurse besuchst (Beginn + Ende)
  • "date of arrival (DD.MM.YYYY)" - wann du angekommen bist

 

 



Anerkennungsnachweis


1. Muss ich einen Anerkennungsnachweis abgeben, auch wenn ich mir keine Leistungen anrechnen lassen möchte.

Ja, auch dann müsst ihr den Anerkennungsnachweis ausfüllen. Es wird dort dann vermerkt, das nichts anerkannt werden soll und per Unterschrift von euch und eurer Studienfachberatung an der HU bestätigt.

Der Anerkennungsnachweis ist eines der Dokumente, die ihr am Ende eures Auslandssemesters für die Auszahlung der zweiten Stipendienrate abgeben müsst. ► Hinweise zum Ablauf von Erasmus - nach der Rückkehr

 

 



Verlängerung des Aufenthalts

1. Ich habe mich nur für ein Semester beworben. Kann der Aufenthalt verlängert werden?

Eine Verlängerung im selben Akademischen Jahr (vom Winter- auf das folgende Sommersemester) stellt von unserer Seite kein Problem dar, sofern Kapazitäten vorhanden sind, muss jedoch mit der Partneruni besprochen und rechtzeitig beantragt werden. Zudem kann bei nachträglichen Verlängerungen nicht garantiert werden, dass ihr auch finanziell gefördert werdet!

Information für das Akademische Jahr 2023/24 + gilt voraussichtlich auch für 2024/25: Prinzipiell sind Verlängerungen von Erasmus möglich, können aber nicht finanziell gefördert werden. (Das heißt dann Zero Grant = Aufenthalt geschieht zwar im Rahmen des Erasmus-Programms, es gelten also dessen Bedingungen, aber ein Erasmus-Stipendium gibt es nicht. Ihr müsst euch dann selbst um ausreichend finanzielle Mittel kümmern.)

Für eine Verlängerung von Sommer- auf das folgende Wintersemester ist eine erneute Bewerbung im regulären Bewerbungszeitraum (bis 31.01.) erforderlich, da es sich um ein neues Akademisches Jahr handelt.

Hinweise zur Verlängerung eines Aufenthalts findet ihr auch bei unseren Hinweisen zum Ablauf von Erasmus.

 

 



Absage / Abbruch / Verkürzen des Auslandssemesters

1. Kann ich meine Bewerbung zurückziehen bzw. mein geplantes Auslandssemester absagen?

Ja, du hast jederzeit die Möglichkeit, dich wieder gegen ein Auslandssemester zu entscheiden. Bitte informiere uns so schnell wie möglich darüber, damit wir deinen Platz noch an eine andere Person weiter geben können!

Wenn du uns über Rücktritt/Absage informierst, bevor wir dich an der Partneruni nominiert haben, genügt die Info an uns. (Das ist der Fall im Bewerbungsprozess und bei Versenden der Platzangebote.)

Solltest du nach der Nominierung absagen, informiere bitte unbedingt auch deine Partneruni über deine Absage! Es genügt da nicht, einfach die Bewerbung/Application an der Partneruni nicht abzuschließen! (Denn du bist weiterhin noch im System und es ensteht bei der Partneruni und bei uns die Frage, was da los ist. Also bitte sende uns und der Partneruni eine Mail und sage offiziell ab!)

 

2. Ich habe mein Auslandssemester schon gestartet. Ist es möglich den Aufenthalt von 2 Semestern auf 1 Semester zu verkürzen?

Ja, das ist möglich. Bitte melde dich dann per Mail bei uns, damit wir mit dir das weitere Vorgehen besprechen können.

Auf der Website der Abteilung Internationales findest du schon erste Infos.

 

3. Ich habe mein Auslandssemester an der Partneruni bereits gestartet, muss den Aufenthalt aber vorzeitig abbrechen. Ist das möglich?

Ja, auch das ist möglich. Es kann z.B. sein, dass du nicht ausreichend Kurse an der Partneruni belegen kannst, es private/gesundheitliche Gründe für einen Abbruch gibt oder Ähnliches.

Auch dann solltest du uns umgehend über den Plan abzubrechen informieren, damit wir das weitere Vorgehen mit dir besprechen können.

Auf der Website der Abteilung Internationales findest du schon erste Infos.

 

 



Praktisches


1. Könnt ihr mir eine Bescheinigung für das Bafög-Amt ausstellen?

Wir können euch gerne eine offizielle Platzzusage ausstellen. Die maximal mögliche Förderung und deren Höhe wird durch das Grant Agreement nachgewiesen. Vorher können wir leider keine verbindlichen Angaben zur Förderhöhe machen.

 

2. Könnt ihr mir bei der Wohnungssuche im Ausland/anderen praktischen Dingen helfen?

Für die praktische Organisation eures Auslandsaufenthalts seid ihr selbst zuständig. Ihr könnt aber in den Erfahrungsberichten nachlesen, welche Erfahrungen andere Erasmus+ Studierende unserer Fakultät gesammelt haben. Informationen zu Wohnheimen und anderen Angeboten für Austauschstudierende findet ihr in der Regel auf der Website eurer Partneruniversität. Auf Anfrage versuchen wir gerne, euch mit ehemaligen Outgoings zu vernetzen.

 

3. Gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung während meines Auslandsaufenthalts?

Ihr könnt euch über weitere Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsaufenthalts beispielsweise auf der Website der Abteilung Internationales informieren. 

Auslands-Bafög lässt sich mit einem Erasmus-Stipendium kombinieren und kann selbstverständlich auch bei einem Aufenthalt ohne Erasmus beantragt werden. Auch wenn Ihr im Inland kein Bafög erhalten solltet, lohnt es sich, Bafög für ein Auslandssemester zu beantragen, da die Bemessungsgrenzen hier anders liegen. Infos zum Auslands-Bafög findet ihr unter anderem beim Bundesministerium für Bildung und Forschung oder bei auslandsbafoeg.de.

Auch weitere Stipendien können ggf. mit Erasmus+ kombiniert werden, sofern keine Einschränkungen seitens des Stipendiengebers vorliegen.

Bitte informiert euch hierzu frühzeitig bei den jeweiligen Stellen!!

 

4. Muss ich mich an der HU zurückmelden, obwohl ich im Auslandssemester sein werde?

Ja, ihr müsst euch auch für dein Auslandssemester an der HU zurückmelden!! Denn bei Erasmus handelt es sich um ein Austauschsemester zwischen eurer Heimatuni (HU) und eurer Partneruni. Während des Austauschs müsst ihr also weiterhin an der HU als Studierende:r eingeschrieben sein. Ihr könnt jedoch für die Zeit eures Auslandssemesters ein Urlaubssemester an der HU beantragen, wodurch sich euer Semesterbeitrag reduziert. Mehr zur Beurlaubung findest du auf der Seite des Studierendenservice.

 

5. Muss ich ein Urlaubssemester beantragen?

Nein, das müsst ihr nicht, sondern ihr könnt. Die Entscheidung liegt bei euch. Ihr könnt euch auf der Seite des Studierendenservice genauer dazu informieren (Regelungen, Vorteile, Beantragung usw.).

 

6. Ich habe eine Mail von euch oder der Partneruni nicht bekommen. Was kann ich tun?

Zuerst mal ist wichtig, dass ihr den E-Mail-Account checkt, den ihr bei der Bewerbung bei uns angegeben habt. Denn diese Adresse haben wir auch an die Partnerunis weitergegeben. Dann empfehlen wir euch auch, euren Spam-Ordner zu prüfen, ob die Mail vielleicht dort gelandet ist. Solltet ihr wirklich keine Mail erhalten haben, meldet euch bei uns oder der Partneruni.