Betreuungsgespräche
Für die erfolgreiche Arbeit an der Promotion ist der regelmäßige Austausch mit den Betreuer:innen und gegebenenfalls weiteren Gutachter:innen wichtig.
Zu Beginn der Promotion schließen Promovierende:r und Betreuer:innen eine Betreuungsvereinbarung ab, in der u. a. die Häufigkeit der regelmäßig stattfindenden Gespräche festgehalten werden. Auf Grundlage von Exposé, Zwischenberichten und einzelnen Kapiteln besprechen Promovierende:r und Betreuer:innen mindestens einmal pro Semester den Fortgang der Arbeit.
Außerdem verpflichtet sich die Betreuer:innen die zu den vereinbarten Besprechungsterminen gelieferten Beiträge der/des Promovierenden umfassend mündlich und/oder schriftlich zu kommentieren. Als Beleg darüber sowie über die empfohlenen weiteren Arbeitsschritte dient ein Gesprächsprotokoll, das von allen Beteiligten durch Unterschrift bestätigt wird.