Betreuergespräch
Für die erfolgreiche Arbeit an der Promotion ist der regelmäßige Austausch mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer und gegebenenfalls weiteren Gutachter/innen wichtig.
Zu Beginn der Promotion schließen Promovierende/Promovierender und Betreuerin/Betreuer eine Betreuungsvereinbarung, in der u. a. die Häufigkeit der regelmäßig stattfindenden Gespräche festgehalten wird. Auf Grundlage von Exposé, Zwischenberichten und einzelnen Kapiteln besprechen Promovierende/Promovierender und Betreuerin/Betreuer mindestens einmal pro Semester den Fortgang der Arbeit.
Außerdem verpflichtet sich die Betreuerin bzw. der Betreuer die zu den vereinbarten Besprechungsterminen gelieferten Beiträge der/des Promovierenden umfassend mündlich und/oder schriftlich zu kommentieren. Als Beleg darüber sowie über die empfohlenen weiteren Arbeitsschritte dient ein Gesprächsprotokoll, das von allen Beteiligten durch Unterschrift bestätigt wird.