Nach der Rückkehr
Online EU-Survey
Confirmation for Student Stay Abroad
Transcript of Records
Anerkennungsnachweis
1.2 Abgabe der Dokumente (wann und wie)
1.3 Auszahlung der Stipendienrate
1. Die zweite Stipendienrate
Um die zweite Rate der Förderung (also die restlichen 30%) zu erhalten, müsst ihr Folgendes erlegen bzw. abgeben:
- Online EU-Survey
- Confirmation for Student Stay Abroad (CfSSA)
- Transcript of Records (ToR)
- Anerkennungsnachweis
► 1.1 Infos zu den Dokumenten
-
Online EU-Survey:
- Hierbei handelt es sich um eine Online-Umfrage zu euren Erfahrungen im Auslandssemester. Die Teilnahme ist verpflichtend! Bei Nicht-Teilnahme kann eine Rückzahlungsforderung drohen!
- Ihr erhaltet eine Einladung zum Erasmus+ Participant Survey von der EU per Mail. Absender ist das EU CORPORATE NOTIFICATION SYSTEM (EU-CORPORATE-NOTIFICATION-SYSTEM[@]ec.europa.eu). Der Versand erfolgt an eure Mail-Adresse, die ihr bei eurer Erasmus-Bewerbung hinterlegt habt. Prüft auch euren SPAM-Ordner!
- Der EU-Survey muss nicht per Mail mit den anderen Dokumenten an Frau Marx und uns geschickt werden, sondern lediglich online ausgefüllt und abgeschlossen werden.
- Für Studierende mit Aufenthalt in der Schweiz: Ihr erhaltet natürlich keine Mail zum EU-Survey, da euer Aufenthalt nicht im Rahmen von Erasmus stattfindet.
-
Confirmation for Student Stay Abroad (CfSSA):
- Dieses Formular ähnelt formal der Confirmation of Registration und bestätigt die Abreise und Ende der Kurse an der Partneruni. Es wird von eurer Partneruni unterschrieben (bzw. werden ebenfalls die Datumsangaben eingetragen).
- Die Vorlage für das Dokument findet ihr als Anlage III eures Grant Agreements oder auf unserer Website bei Downloads.
- Ggf. verwendet eure Partneruni eigene Dokumente und es heißt dann z.B. Certificate of Departure. Achtet dann aber darauf, dass alle notwendigen Angaben (siehe HU Vorlage) vorhanden sind.
- Am besten verwendet ihr die HU-Vorlage, denn da geht ihr auf Nummer sicher, dass alle notwendigen Angaben da sind.
- Für Studierende, die ein Auslandssemester in der Schweiz machen: Hier gibt es ein ähnliches Dokument, welches ebenfalls auf unserer Website bei Downloads zu finden ist.
-
Transcript of Records (ToR):
- Hierbei handelt es sich um das Zeugnis, in dem die belegten Kurse und eure Leistungen an der Partneruni vermerkt sind.
- Das Dokument wird euch von eurer Partneruni ausgestellt (i.d.R. digital). Entweder ihr erhaltet das Transcript selbst von der Partneruni (per Mail / Online-Portal) oder wir erhalten es per Mail. Sollten nur wir das Transcript erhalten, leiten wir es an euch weiter.
- Erstellung/Versand des Transcripts kann ggf. etwas dauern. Habt also ein wenig Geduld. Sollte die Erstellung aber lange dauern, erkundigt euch bei eurer Partneruni.
-
Anerkennungsnachweis:
-
Hier wird, basierend auf eurem Learning Agreement, festgehalten, inwiefern eure Kurse aus eurem Erasmus-Aufenthalt an der Sprachlit. Fakultät anerkannt werden. Die Anrechnung besprecht ihr mit eurer Studienfachberatung und unterschreibt beide das Dokument.
-
Denkt daran, dass es keine Pflicht ist, dass ihr euch Leistungen aus dem Ausland für euer Studium an der HU anrechnen lasst. Aber auch wenn ihr euch nichts anrechnen lassen wollt, müsst ihr den Anrechnungsnachweis ausfüllen, unterschreiben und abgeben.
- (Hinweis: Ihr seid selbst dafür zuständig, die besprochene Anrechnung mit der Studienfachberatung bei eurem Prüfungsbüro einzureichen!)
-
Die Vorlage des Formulars findet ihr auf unserer Website im Bereich Downloads.
-
Für Studierende mit Auslandssemester in der Schweiz: Im PDF-Dokument des Learning Agreements für die Schweiz gibt es auf der letzten Seite den Anerkennungsnachweis. Das Dokument findet ihr auf unserer Website bei Downloads.
-
► 1.2 Abgabe der Dokumente (wann und wie)
- Die Dokumente solltet ihr bis spätestens 30. November des Jahres, in dem euer Auslandssemesters geendet hat, einreichen.
- Wenn ihr euren Aufenthalt z.B. im akadamischen Jahr 2023/24 (WiSe und/oder SoSe) hattet, sollt ihr die Dokumente bis spätestens 30.11.2024 abgeben.
- Solltet ihr Dokumente nicht fristgerecht einreichen, kann dies zur Nicht-Auszahlung der Förderung bzw. zur Rückforderung bereits gezahlter Raten führen! Wir bemühen uns, euch vor den Deadlines Erinnerungsmails zukommen zu lassen, prinzipiell seid ihr jedoch selbst dafür verantwortlich, alle Unterlagen rechtzeitig einzureichen!
- Ihr sendet die Dokumente als PDF per Mail an Cornelia Marx (cornelia[dot]marx[at]hu-berlin[dot]de) und uns (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de) in cc (in einer E-Mail).
- Für Studierende mit Auslandssemester in der Schweiz: Ihr sendet die Dokumente (Confirmation for Student Stay Abroad, Transcript of Records, Anerkennungsnachweis) nur an uns (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de).
► 1.3 Auszahlung der Stipendienrate
- Je früher ihr die geforderten Dokumente einreicht, desto schneller bekommt ihr natürlich auch die Förderung. In der Regel liegen euch alle notwendigen Dokumente erst nach Ende eures Auslandssemesters vor.
- Erst nach Vorliegen ALLER Dokumente kann die Auszahlung der zweiten Rate erfolgen.
- Auszahlungen werden ausschließlich von der Abteilung Internationales (Frau Marx) vorgenommen! Bei Fragen dazu, wann die Auszahlung der Stipendienrate erfolgt bzw. wenn es Probleme damit gibt, wendet euch bitte an Frau Marx.
- Bitte beachtet auch, dass jede Auszahlung einzeln von Frau Marx angewiesen werden muss. Daher kann es ggf. zu Wartezeiten kommen, wenn zeitgleich viele Studierende ihre Dokumente Einreichen oder es z.B. Feiertage gibt. Bitte habt also etwas Geduld, nachdem ihr eure Dokumente eingereicht habt.
- Für Studierende mit Auslandssemester in der Schweiz: Bitte denkt daran, dass euer Aufenthalt nicht mit Erasmus gefördert wird, sondern von einem eigenen Progamm der Schweiz (SEMP). Die Förderung kommt von der Schweiz und wird von euren Partnerunis ausgeszahlt. Alle notwendigen Infos zur Förderung erhaltet ihr von euren Partnerunis.
2. Alumni-Erfahrungsbericht
Da wir weder die Ergebnisse eures Surveys noch die Ergebnisse des Sprachtests einsehen können, aber trotzdem gerne mehr über eure Erfahrungen wissen möchten, müsst ihr zusätzlich noch einen Alumni-Erfahrungsbericht ausfüllen und an uns (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de) per Mail schicken. Vielleicht habt ihr diesen bereits auf unserer Website gesehen. Falls ihr einverstanden seid, laden wir die Erfahrungsberichte anonymisiert auf unsere Webseite hoch, damit sich zukünftige Outgoings über einen Auslandsaufenthalt dank euch informieren können.
3. Anrechnung von Leistungen
Im Idealfall wollt und könnt ihr euch Leistungen, die ihr während eures Auslandssemesters erworben habt, für euer Studium an der HU anrechnen lassen. Dazu gab es schon mit dem Learning Agreement oder spätestens mit dem Anerkennungsnachweis Absprachen mit eurer Studienfachberatung an der HU, inwiefern das möglich ist.
Dass diese Leistungen schließlich auch über Agnes verbucht werden, also für euer Studium an der HU angerechnet werden, dafür seid ihr selbst zuständig! Besprecht mit eurer Studienfachberatung, welche Nachweise ihr bei eurem Prüfungsbüro einreichen müsst. Ggf. sind das euer Transscript of Records von der Partneruni und/oder euer Anerkennungsnachweis.
An dieser Stelle sei auch nochmal erwähnt, dass es keine Pflicht ist, sich Leistungen aus dem Auslandssemester für das Studium an der HU anrechnen zu lassen. Ihr müsst euch also keine Leistungen anerkennen lassen.