Vor Ort
Voraussichtlich ab September wird für die Mehrheit von euch das Auslandssemester (WiSe) beginnen. Die Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt. Hierfür müsst ihr alle von euch geforderten Unterlagen einreichen.
- Die erste Stipendien-Rate
- Online-Sprachtest
- Confirmation of Registration
- Änderungen am (Online) Learning Agreement
- Verlängerung des Auslandsaufenthalts
1. Die erste Stipendien-Rate
Die erste Rate umfasst 70% der Gesamtförderung und wird euch überwiesen, sobald ihr folgende Unterlagen vollständig eingereicht habt:
- Unterschriebenes Grant Agreement
- Online-Sprachtest in der Hauptunterrichtssprache: Euch wird vor Studienbeginn ein Link zugesendet. Dieser Link wird durch die EU versendet – wir erhalten lediglich die Information, dass er versendet wurde. Der Sprachtest ist verpflichtend und dient vor allem statistischen Zwecken.
- Die Hauptunterrichtssprache ist diejenige Sprache, in der ihr mehr als 50% der Kurse besuchen werdet. Solltet ihr auf mehreren Sprachen studieren, müsst ihr nur einen Test in der Hauptunterrichtssprache machen.
- Confirmation of Registration: Hierbei handelt es sich um ein Formular, das ihr zu Beginn eures Aufenthalts (innerhalb der ersten 3 Wochen) von der PU ausfüllen lassen müsst und dieses dann bitte als Scan an Frau Marx (cornelia[dot]marx[at]hu-berlin[dot]de) von der Abteilung Internationales der HU und uns (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de) in cc schicken.
- Online Learning Agreement: Bitte sendet die abgespeichert Version des OLA an Frau Marx, falls ihr keine Änderungen vornehmen musstet. Änderungen an eurem Learning Agreement werden i.d.R. unumgänglich sein. In diesem Fall ändert ihr das Online Learning Agreement und lasst es erneut im Online-System durch Absenden den jeweiligen zuständigen Personen zukommen. Ladet das vollständig unterschrieben OLA als PDF-Datei herunter und sendet es innerhalb der ersten 3 Wochen nach Studienbeginn an der PU an Cornelia Marx (cornelia[dot]marx[at]hu-berlin[dot]de) und uns in cc (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de).
Wenn all diese genannten Formalitäten erledigt sind, erhaltet ihr die erste Rate und könnt euch auf euer Studium vor Ort konzentrieren.
2. Verlängerung des Auslandsaufenthaltes
Solltet ihr euren Aufenthalt gerne um ein weiteres Semester verlängern wollen, ist Folgendes zu beachten:
Da unsere Platzkontingente i.d.R. ausgeschöpft sind, muss die PU einer Verlängerung zustimmen. Zudem können wir keine Förderung für das zweite Semester garantieren, da die Mittel im Vorhinein verteilt werden. Je früher ihr euch um eine Verlängerung kümmert, desto wahrscheinlicher ist es, dass ihr auch für das zweite Semester eine Förderung erhaltet. In jedem Fall muss ein Verlängerungsantrag bis spätestens vier Wochen vor Ende des Wintersemesters an der PU gestellt werden. (Also i.d.R. im Dezember oder Januar, das Semesterende der HU ist nicht entscheidend!) eingereicht werden. Das Formular muss von der PU, dem Internationalen Büro der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät sowie von der Abteilung Internationales unterschrieben werden.