Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

Vor der Abreise

  1. Nominierung und Bewerbung an der Partneruni
  2. Online Learning Agreement (Kurswahl)
  3. Grant Agreement
  4. Sprachkenntnisse nachweisen
  5. Bewerbung für Erasmus+ im Masterstudium
  6. Weitere Vorbereitungen

 

1. Nominierung und Bewerbung an der Partneruni (PU)


In euren Zusagen stand bereits ein Hinweis, dass die Platzzusage erst vorläufig ist und von der PU bestätigt werden muss. Das ist in der Regel eine Formalie und es besteht kein Grund zur Beunruhigung! Für gewöhnlich werden unsere Nominierungen akzeptiert.

Wir nominieren euch an der PU, anschließend erhaltet ihr eine Rückmeldung per E-Mail der PUs, in der steht, wie ihr weiter verfahren müsst. Meist müssen einige Dokumente geschickt oder hochgeladen werden, oft ein sogenanntes Transcript of Records (das ist ein Agnes-Auszug mit Ihren aktuellen Studienleistungen), manchmal auch ein extra Sprachnachweis, ein „personal statement“ o.ä. Bitte haltet die Fristen unbedingt ein! Die Nominierten werden i.d.R. angenommen, jedoch nur bei Einhaltung aller Deadlines! 

Für die Anmeldung an der PU und Einhaltung aller Fristen nach der Nominierung seid ihr eigenständig verantwortlich!

Bitte beachtet, dass die Länder unterschiedlich gestaffelte Nominierungsfristen haben, sodass nicht alle im selben Zeitraum von den Partnerunis hören. Falls ihr also von anderen Studierenden hört, dass diese bereits eine Rückmeldung erhalten haben, dann gibt es keinen Grund zur Sorge! Solltet ihr jedoch Ende Mai/Anfang Juni (für das kommende WiSe) keine Rückmeldung erhalten haben, meldet euch bitte bei uns. Für das SoSe gilt dementsprechend eine spätere Rückmeldung.

 

2. Online Learning Agreement (Kurswahl)


Das (Online) Learning Agreement ist eine Vereinbarung zwischen euch, der HU und der PU. Es geht um die Studieninhalte und die Anrechnung an der HU nach dem Auslandsaufenthalt.

Grundsätzlich gilt: pro Semester müssen 25-30 ECTS erbracht werden (50-60 ECTS für ein ganzes Jahr). Für das Erasmus-Stipendium ist es nicht relevant, mit welchen Noten ihr diese ECTS abschließt, solange ihr sie besteht und dies entsprechend nachweisen könnt. Prinzipiell ist die Teilnahme nur in den Fachbereichen an der PU vorgesehen, welche vertraglich vereinbart sind (siehe Übersicht der Partneruniversitäten). Solltet ihr ein Fach an einer anderen als der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät studieren, können wir euch die Teilnahme daran nicht zusichern. An manchen Unis wird es vor Ort möglich sein, um eine Teilnahme an diesen Fächern zu bitten.

 

► Hinweise zur Erstellung des OLA
  • Bitte lest euch die Anleitung zur Erstellung des OLA für Studierende durch, die auf der Webseite des Internationalen Büros hinterlegt ist. 
  • Bitte beachtet auch das sogenannte Beiblatt zum OLA, falls ihr verschiedene Fächer an der PU studieren möchtet.
  • Das vollständig unterschriebene OLA (von allen drei Seiten) müsst ihr als PDF-Datei herunterladen und abspeichern.
  • Sollte eure PU noch kein OLA benutzen, müsst ihr die PDF-Version herunterladen und per Email an die verschiedenen Parteien versenden.
  • Bitte vergesst nicht, die Kurse im Learning Agreement VORHER mit eurer Studienfachberatung abzusprechen.

 

3. Grant Agreement


Das Grant Agreement ist ein Vertrag zwischen euch und der HU, in dem festgelegt wird, zu welchen Bedingungen ihr die Erasmus+ Förderung erhaltet. Wenn ihr einen Studienplatz erhalten habt, seid ihr grundsätzlich für eine Förderung vorgesehen, vorausgesetzt, ihr studiert an der PU im Umfang von 25-30 ECTS pro Semester (50-60 ECTS für ein gesamtes Jahr) und reicht alle Unterlagen fristgerecht ein. 

Die genauen Fördersummen für das Akademische Jahr 2023/24 stehen folgendermaßen fest:

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Im Grant Agreement wird die maximale Gesamtförderung festgeschrieben. Der max. Förderzeitraum beträgt derzeit 3 bis 4,5 Monate (für 1 Semester) bzw. max. 8,5 Monate (für ein ganzes Jahr). Sollte das Semester an der PU länger dauern, wird dieser Zeitraum leider nicht gefördert. Maßgebend ist allerdings immer die Mittelverfügbarkeit und die Festschreibung im Grant Agreement.

Die Förderung wird taggenau berechnet. Ihr werdet zu Beginn und Ende eures Aufenthalts Unterlagen einreichen müssen, auf denen die genauen Daten des Semesters vermerkt sind. Anhand dieser Daten wird auf den Tag genau berechnet, wie hoch die Förderung ist. Die max. monatliche Förderung (bspw. 600 Euro für Gruppe A) bezieht sich auf volle 30 Tage. I.d.R. gehen die Kurse jedoch nicht genau am 1. eines Monats los und enden am 30., sondern beginnen bspw. am 8. September und enden am 22. Dezember. In diesem Beispiel würden die ersten 7 Tage des September und die letzten 8 Tage des Dezembers nicht gefördert werden. Solltet ihr Mietverträge abschließen, die länger dauern, ihr euch aus privaten Gründen länger im Gastland aufhalten etc., ist das nicht förderfähig. Entscheidend sind die genauen Semesterdaten auf Ihren Confirmations. I.d.R. erhalten die Studierenden also nicht den exakten Maximalbetrag, der auf dem Grant Agreement steht, sondern etwas weniger.

Die Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt: 70% erhaltet ihr zu Beginn eures Auslandssemesters und die restlichen 30% zum Ende eures Auslandssemesters.

 

Das Grant Agreement wird durch uns erstellt und an euch als E-Mail verschickt. Anschließend müsst ihr das Grant Agreement ausdrucken, unterschreiben und einscannen, um es per Mail an uns (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de) zu schicken. Das ausgedruckte Original mit eurer Unterschrift sendet ihr per Post an uns.

Postadresse:
Humboldt-Universität zu Berlin
Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät
Internationales Büro
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Danach wird das Grant Agreement auch von Seiten der HU (Abteilung Internationales) unterschrieben. Vom vollständig unterschriebenen Grant Agreement erhaltet ihr einen Scan per E-Mail. Diesen könnt ihr als Nachweis verwenden, bspw. wenn ihr ein Urlaubssemester oder Auslands-Bafög beantragen wollt. 

 

Besonderheiten zum Grant Agreement:

  • Falls ihr mit eurem Kind ins Ausland geht, erhaltet ihr eine zusätzliche monatliche Förderung.
  • Wenn ihr eine Beeinträchtigung (ab 20 GdB) habt, werdet ihr ebenfalls zusätzlich gefördert.
  • Green Erasmus: Bei der Wahl bestimmter Reisewege, die die An- oder Abreise mit dem Flugzeug vermeiden, ist es möglich, über ein dem Grant Agreement angehängtes Antragsformular, eine zusätzliche Förderung von einmalig 50 Euro zu erhalten. Nach aktueller Informationslage zählen hierzu das Reisen mit der Bahn, dem Bus oder dem Schiff. 
  • Für folgende Gruppen besteht die Option, das monatliche Social Top-Up zu beantragen:
    • Erstakademiker:in: Eure Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haben keinen akademischen Abschluss.
    • Erwerbstätige Studierende: Ihr seid förder-berechtigt, wenn ihr (mindestens) in den letzten 6 Monaten vor eurem Auslandsaufenthalt für euren Lebensunterhalt erwerbstätig wart und diese Beschäftigung nicht während Ihres Auslandstudiums fortsetzen könnt.
  • Falls von den oben genannten Punkten etwas auf euch zutrifft, aber nicht in eurem Grant Agreement erwähnt wird, meldet euch bitte umgehend bei uns.
  • Informationen zu Möglichkeiten der Zusatzförderung findet ihr auch bei HU International.

 

4. Sprachkenntnisse nachweisen


Einige Platzzusagen werden zunächst nur unter Vorbehalt vergeben. Dies ist z.B. der Fall, wenn noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können.

Ihr müsst ausreichende Sprachkenntnisse (mind. B2-Niveau) eigenständig bis vor Antritt des Auslandssemesters bei uns nachreichen! Andernfalls könnt ihr das Auslandssemester NICHT ANTRETEN. Falls notwendig, kümmert euch also bitte frühzeitig darum, entsprechende Sprachkurse zu belegen oder Sprachprüfungen zu buchen.

Bitte beachtet, dass einzelne Partnerunis manchmal einen spezifischen Sprachnachweis wünschen (TOEFL, IELTS etc.). Sollte das der Fall sein, beachtet dazu unbedingt die Frist, zu der ihr einen solchen Nachweis einreichen müsst.

 

5. Bewerbung für Erasmus+ im Masterstudium


Solltet ihr euch aus dem Bachelor beworben haben, um während eures Masters ins Ausland zu gehen, müsst ihr eigenständig vor Antritt des Auslandssemesters eine Immatrikulationsbescheinigung eures Masterstudienganges bei uns und ggf. auch bei der PU nachweisen.

 

6. Weitere Vorbereitungen


  • Weitere Finanzierungsmöglichkeiten: Ihr könnt die Erasmus-Förderung mit Auslands-Bafög kombinieren. Auch wenn Ihr im Inland kein Bafög erhalten solltet, lohnt es sich, Bafög für ein Auslandssemester zu beantragen, da die Bemessungsgrenzen hier anders liegen. Auch weitere Stipendien können ggf. mit Erasmus+ kombiniert werden, sofern keine Einschränkungen seitens des Stipendiengebers vorliegen. Bitte informiert euch hierzu frühzeitig bei den jeweiligen Stellen (Bafög-Amt, Stipendiengeber, etc.).
  • Urlaubssemester: Wenn Ihr beurlaubt seid, zählen eure Semester nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester (kann für Bafög relevant sein). Zudem müsst ihr nicht den vollen Semesterbeitrag zahlen. Zu beachten ist, dass ihr in dieser Zeit keine Prüfungen an der HU ablegen könnt, was i.d.R. jedoch auch nicht nötig ist, da ihr im Ausland eure Leistungen abschließt.
    • Das Urlaubssemester wird nicht beim Internationalen Büro, sondern beim Student Service Center beantragt. Ausführliche Informationen hierzu findet ihr auf der Homepage der Humboldt-Universität zu Berlin unter „Beurlaubung“. Solltet ihr einen Letter of Enrolment eurer PU erhalten, bevor ihr das Grant Agreement erhaltet, könnt ihr auch diesen als Nachweis für die Beantragung nutzen.
      ►WICHTIG: Generell kann das Urlaubssemester jedoch bis 6 Wochen nach Semesterbeginn an der HU (!), also ca. Mitte November im Wintersemester bzw. Mitte Mai im Sommersemester beantragt werden.
  • Versicherungen: Das Erasmus+ Programm bietet keinen Versicherungsschutz! Bitte stellt sicher, dass ihr im Ausland hinreichend versichert seid! Ein ausreichender Versicherungsschutz beinhaltet: Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rücktransportversicherung. 
    • ►Tipp: Mit der europäischen Krankenversicherungskarte seid ihr auch im Ausland versichert. Jedoch solltet ihr vorher mit eurer Krankenkasse abklären, inwieweit diese die Kosten übernimmt, bevor ihr eine teure externe Versicherung abschließt, die ihr gegebenenfalls gar nicht benötigt.
  • Studierende mit Nicht-EU-Staatsbürgerschaft: Bitte beachtet, dass für euch ggf. besondere Einreise- oder Visabestimmungen und frühere Bewerbungsfristen gelten können. Für die Einhaltung seid ihr selbst verantwortlich. 
  • Wohnen & Arbeiten vor Ort: Das Erasmus+ Programm stellt den organisatorischen Rahmen für euer Auslandsstudium her. Für alles Weitere, dazu zählt auch die Unterkunft, seid ihr selbst verantwortlich. Einige PUs bieten die Möglichkeit, sich direkt über die Uni für ein Wohnheim o. ä. zu bewerben. Sollte dies nicht möglich sein, geben die Unis i.d.R. zumindest gute, gebündelte Informationen, wie ihr bei der Wohnungssuche vorgehen könnt. Auch in den Erfahrungsberichten aus den letzten Semestern könnt ihr hilfreiche Hinweise hierzu finden.
    • Solltet ihr vor Ort arbeiten wollen, stellt sicher, dass es hierzu keine Beschränkungen im Gastland gibt und dass ihr euer Studienpensum schaffen könnt. Zu arbeitsrechtlichen Fragen können wir keine Beratung anbieten.