Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

Vor der Abreise

  1. Nominierung und Bewerbung an der Partneruni
  2. Online Learning Agreement (Kurswahl)
  3. Grant Agreement und Zusatzförderung
  4. Dokumente der Bewerbung nachreichen
    1. Sprachkenntnisse nachweisen
    2. Immatrikulation in Master nachweisen
  5. Weitere Vorbereitungen

 

1. Nominierung und Bewerbung an der Partneruni (PU)


► 1.1 Was bedeutet Nominierung an der Partneruni?

Wir informieren die Partneruni über eure Auswahl für einen Aufenthalt mit Erasmus dort. Meist geben wir neben Name und E-Mail-Adresse auch schon Studienfächer, Studienniveau und ggf. weitere Infos an.

In euren Zusagen stand bereits ein Hinweis, dass die Platzzusage erst vorläufig ist und von der PU bestätigt werden muss. Das ist in der Regel eine Formalie und es besteht kein Grund zur Beunruhigung! Für gewöhnlich werden unsere Nominierungen akzeptiert.

 

► 1.2 Was ist bei der Bewerbung an der Partneruni zu tun?

Wir nominieren euch an der PU, anschließend erhaltet ihr eine Rückmeldung per E-Mail der PUs, in der steht, wie ihr weiter verfahren müsst für eure Application an der PU. Meist müssen einige Dokumente geschickt oder hochgeladen werden, oft ein Transcript of Records (das ist ein Agnes-Auszug mit euren aktuellen Studienleistungen), manchmal auch ein extra Sprachnachweis, ein „personal statement“ o.ä.

Einige Partnerunis verlangen bei der Bewerbung auch schon ein Learning Agreement. Dieses muss noch nicht final sein, sondern soll der Partneruni als Orientierung dienen und einer rechtzeitigen Absprache helfen, welche Kurse gewählt werden können und welche nicht.

► Bitte haltet die Fristen unbedingt ein! Die Nominierten werden i.d.R. angenommen, jedoch nur bei Einhaltung aller Deadlines! 

► Für die Anmeldung an der PU und Einhaltung aller Fristen nach der Nominierung seid ihr eigenständig verantwortlich!

 

► 1.3. Wann meldet sich die Partneruni bei euch?

Bitte beachtet, dass die Länder unterschiedlich gestaffelte Nominierungsfristen haben, sodass nicht alle im selben Zeitraum von den Partnerunis hören. Falls ihr also von anderen Studierenden hört, dass diese bereits eine Rückmeldung erhalten haben, muss das noch kein Grund zur Sorge sein! 

  • Einige PUs melden sich direkt nach der Nominierung bei den Studierenden, andere erst später z.B. nach Ablauf der Nominierungsfrist.
  • Für einen Aufenthalt im SoSe: Einige Unis bearbeiten eingegangene Nominierungen erst später (Herbst/Winter) und manche Uni haben eigene, spätere Nominierungsfristen für das SoSe im Herbst. In den Fällen werdet ihr auch erst im Herbst/Winter (wahrscheinlich Oktober) von euren PUs kontaktiert.
  • Richtwerte für Rückmeldungen durch PU:
    • Bei geplantem Aufenthalt im WiSe solltet ihr bis Ende Mai/Anfang Juni eine Rückmeldung von der PU erhalten haben.
    • Bei geplantem Aufenthalt im SoSe ist der Zeitraum variabler. Spätestens im Herbst (ca. September-Ende Oktober) solltet ihr jedoch von eurer PU gehört haben.
    • Das sind jedoch nur ungefähre Angaben, da jede PU eigene Fristen und Vorgänge hat. Sie können jedoch als Richtwert für euch dienen, wann ihr ggf. nochmal bei uns nachfragen solltet.

 

2. Online Learning Agreement (Kurswahl)


Das (Online) Learning Agreement ist eine Vereinbarung zwischen euch, der HU und der PU. Es geht um die Studieninhalte während eures Auslandsaufenthalts und die Anrechnung an der HU nach dem Auslandsaufenthalt.

In das Learning Agreement tragt ihr die Kurse ein, die ihr in eurem Auslandssemester an der Partneruni belegen möchtet. Und ebenso haltet ihr dort fest, für welche Kurse/Module an der HU ihr euch diese anrechnen lassen möchtet. Eure Kurswahl besprecht ihr mit eurer zuständigen Studienfachberatung an der HU und auch die für euch zuständige Person an der Partneruni gibt ihre Zustimmung.

  • Das bedeutet, dass euer Learning Agreement drei Unterschriften benötigt: eure eigene, die eurer Studienfachberatung an der HU und die von eurer Partneruni.
  • Die Unterschriften werden i.d.R. digital geleistet.

Eine Anerkennung/Anrechnung eurer Kurse an der HU ist nicht verpflichtend. Wenn ihr dies bereits bei der Erstellung eures Learning Agreements wisst, könnt ihr das dort direkt vermerken (z.B. mit "keine Anrechnung gewünscht").

Grundsätzlich gilt: pro Semester müssen 25-30 ECTS erbracht werden (50-60 ECTS für ein ganzes Jahr). Für das Erasmus-Stipendium ist es nicht relevant, mit welchen Noten ihr diese ECTS abschließt, solange ihr sie besteht und dies entsprechend nachweisen könnt.

Prinzipiell ist die Teilnahme nur in den Fachbereichen an der PU vorgesehen, welche vertraglich vereinbart sind (siehe Übersicht der Partneruniversitäten). Solltet ihr ein Fach an einer anderen als der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät studieren, können wir euch die Teilnahme daran nicht zusichern. An manchen Unis wird es vor Ort möglich sein, um eine Teilnahme an diesen Fächern zu bitten. Informiert euch hierzu bitte rechtzeitig bei eurer Partneruni!

 

► 2.1 Hinweise zur Erstellung des OLA


  • Bitte lest euch die Anleitung zur Erstellung des OLA für Studierende durch, damit ihr problemlos mit der Online-Plattform zurecht kommt.
  • Bitte vergesst nicht, die Kurse im Learning Agreement VORHER mit eurer Studienfachberatung abzusprechen. Denn diese beurteilen die fachliche Eignung der Kurse im Ausland für euer Studium an der HU und entscheiden auch über die Anrechnung der Kurse/ECTS aus dem Auslandssemester.
  • Das OLA muss von drei Personen unterschrieben werden: euch selbst, eure zuständige Studienfachberatung an der HU und die zuständige Person an der Partneruni.
  • Das vollständig unterschriebene OLA (von allen drei Seiten) müsst ihr als PDF-Datei herunterladen und abspeichern.
  • Wann und wie ihr das Learning Agreement abgeben sollt, findet ihr unter "Hinweise zum Ablauf von Eramus - Vor Ort".
  • Checkt auch unser FAQ. Dort findet ihr auch einige Fragen zum Learning Agreement!

 

► 2.2 Wenn ihr verschiedene Fächer an der PU studieren wollt

  • Falls ihr verschiedene Fächer an der PU studieren möchtet, beachtet bitte, dass ihr trotzdem nur ein OLA für beide Fächer nutzt! Bitt erstellt kein zweites OLA!
    • Und ein OLA kann auch nur von einer Studienfachberatung an der HU unterschrieben werden und zwar die eures Hauptfaches.
    • Das Problem ist jedoch das die Studienfachberatung eures Erstfachs nicht die fachliche Eignung von Kursen aus eurem Zweitfach beurteilen und somit auch nicht ohne Weiteres dafür unterschreiben kann.
    • Trotzdem soll die Kurswahl eures Zweitfachs natürlich auch abgestimmt werden. Deshalb nutzt ihr unser Beiblatt zum OLA, für eine Abstimmung der jeweils zuständigen Studienfachberatungen untereinander. Mittels des Beiblatts bestätigt die Studienfachberatung des Zweitfachs die fachliche Eignung eurer gewählten Kurse in diesem Fach. Das unterschriebene Beiblatt gebt ihr dann eurer Studienfachberatung, die euer OLA mit allen Kursen unterschreiben wird.
    • Alternativ kann diese Abstimmung zwischen den Studienfachberatungen auch per E-Mail erfolgen, sodass die Studienfachberatung, die euer OLA unterschreiben soll, über die Eignung der Kurse aus dem Zweitfach informiert ist. Hier kommt es aber drauf an, wie die Studienfachberatungen gerne die Absprache untereinander vornehmen wollen.
    • Das Beiblatt zum OLA dient also nur der internen Kommunikation an der HU und gelangt nicht zur Partneruni. Daher ist es wichtig, dass auf eurem OLA die Kurse für beide Fächer enthalten sind, damit die Partneruni auch über alle Kurse informiert ist und unterschreiben kann!
    • Das Beiblatt zum OLA müsst ihr später bei den Dokumenten für die erste Stipendienrate nicht mit einreichen. Das OLA mit allen Unterschriften ist ausreichend!
► 2.3 Wenn euer Aufenthalt länger als ein Semester dauert

  • Bei einem Auslandsaufenthalt, der länger als ein Semester dauert:
    • Wenn ihr dann jeweils ein Semester an verschiedenen Unis studieren werdet (Gabelaufenthalt), erstellt ihr natürlich pro Semester (und Uni) ein eigenes OLA.
    • Wenn ihr für zwei Semester an derselben Uni bleibt, empfehlen wir euch ebenfalls pro Semester ein OLA zu erstellen. Dies ist übersichtlicher, es gibt wesentlich weniger Korrekturen und ihr müsst euch nicht bereits vor dem WiSe Gedanken über die Kurswahl des SoSe machen. Die Dokumente gebt ihr dann jeweils zu den geforderten Fristen des jeweiligen Semesters ab.
► 2.4 Wenn eure PU noch kein OLA nutzt

  • Sollte eure PU noch kein OLA benutzen, müsst ihr die PDF-Version herunterladen und per Email an die verschiedenen Parteien versenden. Diese kann digital ausgefüllt und unterschrieben werden und wird per Mail an die zuständigen Personen zur Unterschrift weitergeleitet. Auch hier gilt wieder die Regel, dass ihr nur ein Learning Agreement erstellt, auch wenn ihr zwei Fächer im Ausland studieren werdet, und zusätzlich vom Beiblatt Gebrauch macht.

 

3. Grant Agreement und Zusatzförderung


► 3.1 Was ist das Grant Agreement?


Das Grant Agreement ist ein Vertrag zwischen euch und der HU, in dem festgelegt wird, zu welchen Bedingungen ihr die Erasmus+ Förderung erhaltet. Wenn ihr einen Studienplatz erhalten habt, seid ihr grundsätzlich für eine Förderung vorgesehen, vorausgesetzt, ihr studiert an der PU im Umfang von 25-30 ECTS pro Semester (50-60 ECTS für ein gesamtes Jahr) und reicht alle Unterlagen fristgerecht ein. 

Die genauen Fördersummen für das Akademische Jahr 2023/24 stehen folgendermaßen fest:

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

► 3.2 Wie wird die Erasmus-Förderung berechnet?


Im Grant Agreement wird die maximale Gesamtförderung festgeschrieben. Der max. Förderzeitraum beträgt derzeit 3 bis 4,5 Monate (für 1 Semester) bzw. max. 8,5 Monate (für ein ganzes Jahr). Sollte das Semester an der PU länger dauern, wird dieser Zeitraum leider nicht gefördert. Maßgebend ist allerdings immer die Mittelverfügbarkeit und die Festschreibung im Grant Agreement.

  • Für das akademische Jahr 2023/34 beträgt die maximale Förderdauer für 1 Sem. 4,5 Monate und für 2 Sem. 8,5 Monate. Die Zeiträume werden jedes Jahr neu berechnet!

Die Förderung wird taggenau berechnet. Ihr werdet zu Beginn und Ende eures Aufenthalts Unterlagen einreichen müssen, auf denen die genauen Daten des Semesters vermerkt sind. Anhand dieser Daten wird auf den Tag genau berechnet, wie hoch die Förderung ist. Die max. monatliche Förderung (bspw. 600 Euro für Gruppe A) bezieht sich auf volle 30 Tage. I.d.R. gehen die Kurse jedoch nicht genau am 1. eines Monats los und enden am 30., sondern beginnen bspw. am 8. September und enden am 22. Dezember. In diesem Beispiel würden die ersten 7 Tage des September und die letzten 8 Tage des Dezembers nicht gefördert werden. Solltet ihr Mietverträge abschließen, die länger dauern, ihr euch aus privaten Gründen länger im Gastland aufhalten etc., ist das nicht förderfähig. Entscheidend sind die genauen Semesterdaten auf euren Confirmations. I.d.R. erhalten die Studierenden also nicht den exakten Maximalbetrag, der auf dem Grant Agreement steht, sondern etwas weniger.

 

► 3.3 Wann wird die Erasmus-Förderung ausgezahlt?


Die Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt: 70% erhaltet ihr zu Beginn eures Auslandssemesters und die restlichen 30% zum Ende eures Auslandssemesters.

Hinweis: Bitte beachtet hierbei, dass die Stipendienraten erst ausgezahlt werden können, wenn ihr bestimmte Dokumente zu Beginn und am Ende eures Aufenthalts eingereicht habt. Um welche Dokumente es sich dabei genau handelt, findet ihr bei den Hinweisen zum Ablauf von Erasmus - Vor Ort und Nach der Rückkehr.

 

► 3.4 Vorgehen beim Unterschreiben und Zuschicken des Grant Agreements


Das Grant Agreement wird durch uns erstellt und an euch als E-Mail verschickt. Anschließend müsst ihr das Grant Agreement ausdrucken, unterschreiben und einscannen, um es per Mail an uns (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de) zu schicken. Das ausgedruckte Original mit eurer Unterschrift sendet ihr per Post an uns:

Postadresse:
Humboldt-Universität zu Berlin
Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät
Internationales Büro
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Danach wird das Grant Agreement auch von Seiten der HU (Abteilung Internationales) unterschrieben. Vom vollständig unterschriebenen Grant Agreement erhaltet ihr einen Scan per E-Mail. Diesen könnt ihr als Nachweis verwenden, bspw. wenn ihr ein Urlaubssemester oder Auslands-Bafög beantragen wollt. 

 

► 3.5 Besonderheiten zum Grant Agreement: Möglichkeiten der Zusatzförderung


Das Erasmus+ Programm sieht einige Möglichkeiten zur Auszahlung von zusätzlichen Förderungen vor.

Green Travel Top-Up:

Wenn ihr bei eurer An- und Abreise zur Partneruni nachhaltige Verkehrsmittel (z.B. Zug, Bus, Car Sharing) benutzt, könnt ihr einmalig 50 Euro erhalten, plus ggf. eine Zahlung für zusätzliche Reisetage.

  • Wichtige Hinweise:
    • Eurem Grant Agreement wird ein Antragsformular angehängt, welches ihr unterschrieben mit eurem Grant Agreement wieder abgebt. Ihr gebt den Antrag in Papierform ab! Der Antrag muss vor Beginn des Aufenthaltes in der Abteilung Internationales eingegangen sein.
    • Die Belege der Reise reicht ihr nach Abschluss der jeweiligen Reise als Scan bei Frau Cornelia Marx (cornelia[.]marx[at]hu-berlin[.]de) ein.
    • Die Bearbeitung der Anträge erfolgt erst, wenn ihr Nachweise für Hin- und Rückfahrt (z.B. in Form eurer Fahrkarten) eingereicht habt.
Soziale Top-Ups:

Das Top-Up beinhaltet 250 Euro pro Monat und wird taggenau berechnet. Sollte eine der folgenden Kategorien auf euch zutreffen, besteht die Option, das Top-Up zu beantragen:

  • Top-Up für Personen mit einer Behinderung ab GdB 20 oder mit einer chronischen Erkrankung: Wenn ihr eine Beeinträchtigung habt, könnt ihr zusätzlich gefördert werden.
  • Top-Up für Personen, die mit ihrem Kind/ihren Kindern reisen: Falls ihr mit eurem Kind ins Ausland geht, erhaltet ihr eine zusätzliche monatliche Förderung.
    • Nachweis erforderlich
  • Social Top-Up für Erstakademiker:innen: Wenn beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen akademischen Abschluss (einer Hochschule oder Fachhochschule) verfügen, könnt ihr dieses Top-Up beantragen.
    • Es zählen alle im In- und Ausland erworbenen akademischen Abschlüsse.
    • Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.
  • Social-Top Up für erwerbstätige Studierende: Wenn ihr vor Antritt eures Auslandsstudiums einer Beschäftigung nachgegangen seid, die ihr während eures Auslandsaufenthalts nicht weiterführen könnt, seid ihr berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen.
    • Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gilt: monatlicher Verdienst 450-850 Euro (Nettoverdienst, ggf. Summe aller Tätigkeiten) & Ausübung  der Tätigkeit mindestes 6 Monate regelmäßig vor Beginn der Mobilität
    • Achtung!: Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen.
  • Wichtige Hinweise:
    • Bei den Sozialen Top-Ups kann immer nur ein Top-Up zugewiesen werden, auch wenn mehrere zutreffen sollten.
    • Zur Beantragung des Social Top-Ups für Erstakademiker:innen bzw. für erwerbstätige Studierende müsst ihr bereits bei eurer Bewerbung bei uns angeben, dass ihr das Top-Up beantragen wollt.
    • Die Anträge auf Social Top-Ups laufen separat und sind nicht Teil eures Grant Agreements. Ihr erhaltet jedoch im Anhang eures Grant Agreements Informationen und das Antragsformular für die Top-Ups.
    • Ggf. werdet ihr nach Beantragung der Social Top-Ups (Erstakademiker:innen, Erwerbstätigkeit) vom International Office aufgefordert, Nachweise zur Prüfung eures Antrags einzureichen.
    • Die Auszahlung der Top-Ups wird mit der 1. und später mit der 2. Erasmus-Stipendienrate erfolgen.

Bei Fragen zu den Top-Ups und Green Travel bzw. deren Auszahlung wendet euch bitte an Cornelia Marx (cornelia[.]marx[at]hu-berlin[.]de).

Informationen zu Möglichkeiten der Zusatzförderung findet ihr auch bei HU International.

 

 

4. Dokumente der Bewerbung nachreichen

Eventuell lagen euch innerhalb der Bewerbungsfrist einige Dokumente noch nicht vor und es gab die Möglichkeit diese nachzureichen. Hier findet ihr weitere Infos dazu, um welche Dokumente es sich handelt und bis wann ihr diese nachreichen könnt. 

Die Nachweise könnt ihr per E-Mail (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de) an uns schicken.

► 4.1 Sprachkenntnisse nachweisen


Zu eurer Bewerbung für ein Auslandssemester bei uns gehörte auch der Nachweis eurer Sprachkenntnisse in der Hauptunterrichtssprache. Diesen Nachweis könnt ihr uns auch nachreichen. Allerdings gilt dann folgendes zu beachten:

  • Einige Platzzusagen werden zunächst nur unter Vorbehalt vergeben. Dies ist z.B. der Fall, wenn noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können.
  • Ihr müsst ausreichende Sprachkenntnisse (mind. B2-Niveau) eigenständig bis vor Antritt des Auslandssemesters bei uns nachreichen! Andernfalls könnt ihr das Auslandssemester NICHT ANTRETEN.

Falls notwendig, kümmert euch also bitte frühzeitig darum, entsprechende Sprachkurse zu belegen oder Sprachprüfungen zu buchen.

► WICHTIG: Neben dem Nachweis eurer Sprachkenntnisse bei uns, fordern ggf. auch eure Partnerunis einen Sprachnachweis. Dies geschieht dann in der Regel bei der Bewerbung bei der Partneruni. Informiert euch also frühzeitig, ob eure Partnerunis einen Sprachnachweis fordern, welche Zertifikate sie akzeptieren (z.B. TOEFL, IELTS) und bis wann der Nachweis eingereicht werden soll. Haltet euch unbedingt an die Abgabefrist!

Weitere Infos zum Thema Sprachnachweis findet ihr bei Bewerbungen und FAQ.

 

► 4.2 Immatrikulation in Master nachweisen


Solltet ihr euch aus dem Bachelor beworben haben, um während eures Masters ins Ausland zu gehen, müsst ihr eigenständig vor Antritt des Auslandssemesters eine Immatrikulationsbescheinigung eures Masterstudiengangs bei uns und ggf. auch bei der PU nachweisen. 

 

5. Weitere Vorbereitungen


  • Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

    • Ihr könnt die Erasmus-Förderung mit Auslands-Bafög kombinieren. Auch wenn Ihr im Inland kein Bafög erhalten solltet, lohnt es sich, Bafög für ein Auslandssemester zu beantragen, da die Bemessungsgrenzen hier anders liegen. Auch weitere Stipendien können ggf. mit Erasmus+ kombiniert werden, sofern keine Einschränkungen seitens des Stipendiengebers vorliegen. Bitte informiert euch hierzu frühzeitig bei den jeweiligen Stellen (Bafög-Amt, Stipendiengeber, etc.).
  • Rückmeldung an der HU

    • Ihr müsst euch auch für euer Auslandssemester an der HU zurückmelden! Denn bei Erasmus handelt es sich um ein Austauschsemester zwischen deiner Heimatuni (HU) und deiner Partneruni. Während des Austauschs musst du also weiterhin an der HU als Studierende:r eingeschrieben sein. Du kannst jedoch für die Zeit deines Auslandssemesters ein Urlaubssemester an der HU beantragen, wodurch sich dein Semesterbeitrag reduziert. 
  • Urlaubssemester

    • Wenn Ihr beurlaubt seid, zählen eure Semester nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester (kann für Bafög relevant sein). Zudem müsst ihr nicht den vollen Semesterbeitrag zahlen. Zu beachten ist, dass ihr in dieser Zeit keine Prüfungen an der HU ablegen könnt, was i.d.R. jedoch auch nicht nötig ist, da ihr im Ausland eure Leistungen abschließt.
    • Das Urlaubssemester wird nicht beim Internationalen Büro, sondern beim Student Service Center beantragt. Ausführliche Informationen hierzu findet ihr auf der Homepage der Humboldt-Universität zu Berlin unter „Beurlaubung“. Solltet ihr einen Letter of Enrolment eurer PU erhalten, bevor ihr das Grant Agreement erhaltet, könnt ihr auch diesen als Nachweis für die Beantragung nutzen.
      WICHTIG: Generell kann das Urlaubssemester jedoch bis 6 Wochen nach Semesterbeginn an der HU (!), also ca. Mitte November im Wintersemester bzw. Mitte Mai im Sommersemester beantragt werden.
    • Normalerweise kann man im ersten Semester seines Studiums nicht beurlaubt werden. Für Masterstudierende, die direkt nach ihrem Bachelorabschluss einen Auslandsaufenthalt anstreben, besteht ggf. die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung. Bitte erkundigt euch hierzu rechtzeitig beim Immatrikulationsbüro - Sachgebiet Studienverlauf.
  • Versicherungen

    • Das Erasmus+ Programm bietet keinen Versicherungsschutz! Bitte stellt sicher, dass ihr im Ausland hinreichend versichert seid! Ein ausreichender Versicherungsschutz beinhaltet: Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rücktransportversicherung. 
    • ► Tipp: Mit der europäischen Krankenversicherungskarte seid ihr auch im Ausland versichert. Jedoch solltet ihr vorher mit eurer Krankenkasse abklären, inwieweit diese die Kosten übernimmt, bevor ihr eine teure externe Versicherung abschließt, die ihr gegebenenfalls gar nicht benötigt.
  • Studierende mit Nicht-EU-Staatsbürgerschaft

    • Bitte beachtet, dass für euch ggf. besondere Einreise- oder Visabestimmungen in das Patnerland und frühere Bewerbungsfristen an der Partneruni gelten können. Für die Einhaltung seid ihr selbst verantwortlich. Informiert euch also frühzeitig über geltende Bestimmungen und Beantragung.
    • Beachtet ebenfalls die Regelungen für euren Aufenthaltstitel in Deutschland. Informiert euch auch hier rechtzeitig bei der zuständigen Stelle (Landesamt für Einwanderung, Berlin) über die geltenden Bestimmungen für euren Aufenthaltstitel.
  • Wohnen & Arbeiten vor Ort

    • Das Erasmus+ Programm stellt den organisatorischen Rahmen für euer Auslandsstudium her. Für alles Weitere, dazu zählt auch die Unterkunft, seid ihr selbst verantwortlich. Einige PUs bieten die Möglichkeit, sich direkt über die Uni für ein Wohnheim o. ä. zu bewerben. Sollte dies nicht möglich sein, geben die Unis i.d.R. zumindest gute, gebündelte Informationen, wie ihr bei der Wohnungssuche vorgehen könnt. Auch in den Erfahrungsberichten aus den letzten Semestern könnt ihr hilfreiche Hinweise hierzu finden.
    • Solltet ihr vor Ort arbeiten wollen, stellt sicher, dass es hierzu keine Beschränkungen im Gastland gibt und dass ihr euer Studienpensum schaffen könnt. Zu arbeitsrechtlichen Fragen können wir keine Beratung anbieten.