Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

FAQ

Inhaltsübersicht:

 

Erste Orientierung

1. Wie gehe ich vor, wenn ich mich über ein Auslandssemester informieren möchte?

Falls ihr euch das erste Mal mit dem Thema beschäftigt und euch etwas überfordert fühlt, wie und über was ihr euch am besten informieren solltet, findet ihr auf unserer Website "Ins Ausland" eine kleine Hilfestellung dazu. (Scrollt dazu einfach bis ans Ende der Seite, dann seht ihr eine Übersicht mit Themen und Fragen, die relevant sein könnten.)

 

2. Wie ist das mit den Erasmus+ Partneruniversitäten zu verstehen?

Es gibt bestimmte Länder, die am Erasmus+ Programm teilnehmen. Universitäten der teilnehmenden Länder können dann miteinander Verträge abschließen, in denen sie den Austauch von Studierenden (und/oder Mitarbeitenden) vereinbaren. Dabei können Verträge universitätsweit zwischen zwei Unis abgeschlossen werden oder auf Fakultäts-/Institutsebene.

Unsere Partnerschaften (der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät) basieren auf Verträgen, die konkret auf Fakultäts-/Institutsebene geschlossen wurden. Das heißt, dass vertraglich der Austausch für sprach- und literaturwissenschaftliche Fächer vereinbart ist. Bei Partneruniversitäten könnt ihr euch in den Tabellen anschauen, welche Fächer (und Studienniveaus) jeweils für einen Austausch möglich sind.

Die Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät der HU hat also mit bestimmten Universitäten Verträge geschlossen, die einen Erasmus-Austausch an die jeweilige Partneruniversität ermöglichen. Dabei ist neben den wählbaren Fächern auch die Anzahl der Plätze pro akademischem Jahr festgelegt. Mit jeder Partneruni wurde also individuell vereinbart, welche Fächer dort studiert werden können und wie viele Personen dort einen Austausch machen können. So kann es sein, dass es an manchen Unis einen Platz gibt (, also dass eine Person pro akademischem Jahr ein Auslandssemester machen kann) oder es an manchen Unis auch vier oder 5 Plätze gibt.

 

3. Für welchen Zeitraum bewerbe ich mich?

Bewerbungen für ein Auslandssemester haben immer einen längeren Vorlauf. Ihr bewerbt euch mit Beginn eines akademischen Jahres (z.B. im WiSe 23/24 vom 15. Nov. bis 31. Januar) für das folgende akademische Jahr (z.B. 24/25). Dabei ist sowohl das Wise als auch das SoSe gemeint (z.B. WiSe 24/25 + SoSe 25). Ihr entscheidet dann, ob ihr euch für 1 Semester (WiSe oder SoSe) oder für 2 Semester (WiSe + SoSe) bewerben wollt. Sofern nach dem Auswahlverfahren noch Plätze verfügbar sein sollten, wird es einen Zeitraum für Restplatzbewerbungen geben (nur für Partnerunis mit noch freien Plätzen), dann jedoch nur noch für das SoSe (z.B. SoSe 25).

Auf Bewerbungen könnt ihr euch weiter dazu informieren.

 



Zur Bewerbung bei uns


1. In welcher Sprache soll ich die Bewerbung verfassen?

Bewerbungen sollten grundsätzlich auf Deutsch verfasst werden. Die einzige Ausnahme sind Bewerbungen für UK, reicht diese bitte auf Englisch ein.

 

2. Wie sind die Chancen, einen Studienplatz an meiner Wunsch-Partneruni zu bekommen?

Dazu können wir keine Aussage machen. Wir berücksichtigen bei der Auswahl folgende Punkte:

  • Aussagekraft Ihrer Unterlagen/des Motivationsschreibens
  • Anzahl der Bewerber*innen auf die vertraglich festgelegten Plätze an der Partnerhochschule
  • Notendurchschnitt
  • Vollständigkeit der Bewerbung

 

3. Wie hoch sind die Chancen, dass mich die Partneruniversität annimmt?

Auch dazu können wir keine Einschätzungen oder Angaben machen. In der Regel werden die von uns nominierten Studierenden jedoch angenommen, sofern sie alle von der Partneruniversität benötigten Dokumente fristgerecht und vollständig einreichen.

 

4. Das Sommersemester beginnt in meinem Wunschzielland vor Ende des HU-Wintersemesters. Kann ich trotzdem zum Sommersemester ins Ausland gehen?

Das ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit eurer Studienfachberatung möglich. Das Wintersemester muss dann entsprechend geplant werden (ggf. nur Hausarbeiten, Take-Home-Examen anmelden oder bei Dozierenden nach individuellen Absprachen erkundigen).

Informiert euch also frühzeitig über die Semesterzeiten an den Partnerunis (am besten direkt bei der Bewerbung) und erkundigt euch so früh wie möglich, ob eine Umsetzung möglich ist.

Wir informieren über die groben Semesterzeiten der Partnerunis auf unserer Website.

Wichtiger Hinweis: Ein späterer Beginn des Sommersemesters an der Partneruni ist nicht ratsam bzw. nicht möglich, da dann Orientierung und Kurswahl versäumt werden!

 

5. Ich habe mich nur für ein Semester beworben. Kann der Aufenthalt verlängert werden?

Eine Verlängerung im selben Akademischen Jahr (vom Winter- auf das folgende Sommersemester) stellt von unserer Seite kein Problem dar, sofern Kapazitäten vorhanden sind, muss jedoch mit der Partneruni besprochen und rechtzeitig beantragt werden. Zudem kann bei nachträglichen Verlängerungen nicht garantiert werden, dass ihr auch finanziell gefördert werdet.

Information für das Akademische Jahr 2023/24: Prinzipiell sind Verlängerungen von Erasmus möglich, können aber nicht finanziell gefördert werden. (Zero Grant)

Für eine Verlängerung von Sommer- auf das folgende Wintersemester ist eine erneute Bewerbung im regulären Bewerbungszeitraum (bis 31.01.) erforderlich, da es sich um ein neues Akademisches Jahr handelt.

Hinweise zur Verlängerung eines Aufenthalts findet ihr auch bei unseren Hinweisen zum Ablauf von Erasmus.

 

6. Ich möchte für zwei Semester ins Ausland gehen. Kann ich an zwei verschiedenen Unis studieren?

Es ist möglich, Winter- und Sommersemester an unterschiedlichen Partnerhochschulen im selben oder auch in unterschiedlichen Ländern zu verbringen. Das nennt man dann einen Gabelaufenthalt.

Bitte reicht in diesem Fall zwei separate Bewerbungen ein (je eine pro Semester). Sollte es im Bewerbungsformular keine Möglichkeit für eine zweite Bewerbung geben, kontaktiert uns bitte per E-Mail. Ihr erhaltet dann von uns einen Link, über den ihr eure zweite Bewerbung anlegen könnt.

Zu beachten sind unbedingt die Semesterzeiten, die sich je nach Land und Hochschule unterscheiden und überschneiden können. Informiert euch also frühzeitig, ob Aufenthalte zeitlich möglich sind! Wir haben für euch eine grobe Übersicht zu Semesterzeiten in verschiedenen europäischen Ländern zusammengestellt.

 

7. Kann ich mehrere Erasmus-Bewerbungen bzw. UK-Bewerbungen im gleichen Jahr bei euch einreichen?

Nein, in der Regel könnt ihr je eine Bewerbung (Erasmus und UK) pro akademischem Jahr bei uns einreichen.* Ihr könnt euch also parallel für einen Austauschplatz in UK bewerben und für einen in Europa mit Erasmus. Gebt dann bitte in den jeweiligen Bewerbungen, welche der beiden Bewerbungen eure erste Priorität ist (Erasmus oder UK), damit dies im Auswahlverfahren berücksichtigt werden kann.

In der Bewerbung habt ihr die Möglichkeit bis zu vier Unis als eure Zielwünsche zu benennen, geordnet nach Priorität. Dies kann die Chancen erhöhen, einen Platz zu bekommen, falls es für bestimmte Partnerunis viele Bewerbungen gibt.

Eine Ausnahme davon ist, wenn ihr einen Gabelaufenthalt im selben akademischen Jahr plant, ihr also im WiSe an einer Partneruni studieren wollt und im SoSe an einer anderen Partneruni. In diesem Fall legt ihr eine Bewerbung für das WiSe an und eine separate Bewerbung für das SoSe. Wie das funktioniert, könnt ihr hier im FAQ in der vorangehenden Frage nachlesen.

* Neben einer Bewerbung bei uns könnt ihr natürlich auch bei eurer zweiten Fakultät für ein Auslandssemester in Europa oder zentral bei der Abteilung Internationales für weltweite Auslandsaufenthalte bewerben.

 

8. Ich studiere Französisch (oder Spanisch, Italienisch, Russisch, Skandinavistik…). Benötige ich einen Sprachnachweis?

Um für das Studium einer fremdsprachlichen Philologie an der HU zugelassen zu werden, muss kein B2-Nachweis eingereicht werden. Daher ist bei der Erasmus+ Bewerbung ein Sprachnachweis erforderlich. Jedoch akzeptieren wir den Abschluss folgender Module aus den jeweiligen Bachelor-Studienordnungen als Sprachnachweise:

  • Spanisch/Italienisch/Französisch - Modul 1: Basismodul Sprachpraxis
  • Skandinavistik - Modul 8: Sprachausbildung Dänisch/Norwegisch/Schwedisch III; Modul 10: Sprachausbildung Finnisch/Isländisch II
  • Slawische Sprachen und Literaturen- Modul 7b bzw. SP6 (der gewählten Sprache)
  • Ungarische Sprache und Literatur - Modul 8 bzw. SP6 (Sprachpraxis IV)

Als Nachweis bitte die Leistungsübersicht aus Agnes einreichen, aus der ersichtlich ist, das das entsprechende Modul erfolgreich abgeschlossen wurde.

(zusätzlicher Hinweis: Bei Bewerbung an der Partnerhochschule kann jedoch ein Sprachnachweis gefordert werden!)

 

9. Ich studiere Anglistik/Amerikanistik/Englisch. Benötige ich einen Sprachnachweis?

Da für die Zulassung zum Studium an der HU bereits ein C1-Nachweis notwendig ist, muss kein weiterer Sprachnachweis bei uns erbracht werden.

(zusätzlicher Hinweis: Bei Bewerbung an der Partnerhochschule kann jedoch ein Sprachnachweis gefordert werden!)

 

10. Was ist mit Hauptunterrichtssprache gemeint?

Das ist die Sprache, in der mindestens 50 % der gewählten Kurse an der Partneruni sein werden. Auch wenn einzelne Kurse in anderen Sprachen stattfinden werden, müsst ihr das nicht angeben. Für uns wichtig ist die Sprache, in der die Mehrheit eurer Kurse stattfinden werden. Die Kenntnisse in dieser Sprache müsst ihr bei uns nachweisen.

 

11. Ich habe zur Bewerbungsfrist noch keinen Sprachnachweis. Kann ich den nachreichen?

Solltet ihr zur Bewerbung noch keinen Sprachnachweis für die Hauptunterrichtssprache haben, ist das kein Problem. Dieser kann bis vor Antritt eures Auslandsaufenthalts eigenständig von euch nachgereicht werden. Lest euch dazu aber unbedingt noch die Infos auf unserer Website "Hinweise zum Ablauf von Erasmus - Vor der Abreise - 4. Dokumente der Bewerbung nachreichen" durch.

In eurer Bewerbung könnt ihr dann ein Dokument hochladen, indem ihr erklärt, den Nachweis eigenständig/unaufgefordert bis vor Antritt eures Auslandsaufenthalts nachzureichen. Sollte es sich bei der Sprache um eure Erstsprache/Muttersprache handeln, setzt ihr auch hier ein eigenes kurzes Dokument auf, in dem ihr das beschreibt. Denn das Hochladen eines Sprachnachweises ist ein Pflichtfeld im Bewerbungsportal, es muss also etwas hochgeladen werden, so eben manchmal eine Erklärung von euch.

 

12. Wie lange sind Sprachzertifikate bzw. -nachweise gültig?

In der Regel haben Sprachzertifikate eine Gültigkeit von 2 Jahren.

 

13. An wen adressiere ich das Motivationsschreiben?

Ihr müsst das Motivationsschreiben nicht konkret an eine Person adressieren. Die allgemeine Formulierung "Sehr geehrte Damen und Herren" bzw. "Dear Sir/Madam" ist völlig ausreichend. Entscheidend für die Qualität eures Motivationsschreibens ist eure akademische Motivation für das Auslandssemester.

Das Motivationsschreiben von einer Auswahlkommission an der HU gelesen und nicht von den Partnerunis.

 

14. Verfasse ich nur für meine Erstwunsch-Uni ein Motivationsschreiben?

Das liegt ganz bei euch. Für eure Bewerbung ist ein Motivationsschreiben für euren Erstwunsch ausreichend. Ihr könnt aber gerne für eure weiteren Wünsche (einen oder mehrere) eure Motivation schildern. Das könnt ihr innerhalb eines Motivationsschreibens machen, z.B. duch Ergänzung von Abschnitten zu den jeweiligen Wunsch-Unis. Schwerpunkt und Priorität sollte aber euer Erstwunsch sein.

 

15. Ich bin im ersten Semester (BA/MA) und habe noch keine Leistungsübersicht. Welche Dokumente gebe ich für die Bewerbung ab?

Ihr gebt dann euer letztes Abschlusszeugnis ab (Abitur/BA), auf dem eure Abschlussnote ersichtlich ist und eine Übersicht eurer Kurse, die ihr in eurem ersten Semester (BA/MA) an der HU belegt. Ihr könnt dafür entweder selbst eine Liste zusammenstellen oder auch den Stundenplan über Agnes nutzen, den ihr als PDF speichern könnt.

Solltet ihr im ersten MA-Semester sein und noch nicht euer Bachelor-Abschlusszeugnis haben, dann reicht bitte eure Leistungen mit Durchschnittsnote aus dem Bachelor ein, die Studienbescheinigung in den Master und natürlich die Liste eurer aktuell im ersten MA-Semester besuchten Kurse.

Alle anderen Dokumente für die Bewerbung (Sprachnachweis, Motivationsschreiben, Lebenslauf, Studienbescheinigung, Zeugnisse) sind natürlich ebenfalls notwendig. Eine Übersicht aller geforderten Dokumente und Hinweise findet ihr auf unserer Website. Alle Dokumente werden über das Bewerbungsportal hochgeladen, ggf. mehrere Dokumente zusammengefasst in einer PDF.

 

16. Ich studiere nicht an der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät. Kann ich mich trotzdem fachfremd bewerben?

Ganz allgemein ist es möglich, dass ihr euch auch bewerben könnt, wenn ihr an einer anderen Fakultät der HU studiert. Allerdings solltet ihr folgende Hinweise beachten:

  • Die Verträge mit unseren Partneruniversitäten sind in der Regel auf Fakultäts- oder Institutsebene der Sprach- und Literaturwissenschaften geschlossen. Das heißt, dass Studierende Fächer der Sprach- und Literaturwissenschaften an den Partnerunis studieren können. Einige Partnerunis ermöglichen ggf. auch die Belegung anderer Fächer. Dies ist jedoch frühzeitig durch individuelle Nachfrage zu klären und nicht in jedem Fall möglich.
  • Der Bewerbungsprozess (Bewerbung über Plattform, einzureichende Dokumente) sind für alle Bewerber*innen gleich.
  • Nach Abschluss der Bewerbungsfrist am 31. Januar erfolgt die Sichtung aller Bewerbungen durch die Auswahlkommission. Dabei haben die Bewerbungen von Studierenden der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät Vorrang vor fachfremden Bewerbungen. D.h. zuerst werden die Bewerbungen von Studierenden der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät bearbeitet und Plätze verteilt. Erst im Anschluss daran erfolgt die Sichtung fachfremder Bewerbungen, bei der noch offene Plätze an fachfremde Bewerber*innen vergeben werden könnten.

Bei einer fachfremden Bewerbung werdet ihr also mit mehr Planung rechnen müssen. Wir empfehlen eine frühzeitige Nachfrage bei uns und auch bei den gewünschten Partnerunis. Auch ein Hinweis, dass eure Bewerbung fachfremd ist, kann in der Bewerbung nützlich sein (z.B. im Motivationsschreiben). Ggf. müsst ihr euch auch auf eine längere Wartezeit einstellen, bis ihr eine Rückmeldung erhaltet und wir können nicht garantieren, dass ihr einen Platz erhaltet (so wie es auch allgemein für alle Bewerber*innen keine Platzgarantie gibt).

Wenn ihr an anderen Fakultäten der HU studiert, euch bei uns bewerben wollt, um an einer unserer Partnerunis die vertraglich vereinbarten Fächer (Sprach- und Literaturwissenschaften) zu studieren: Dann seit ihr dennoch insofern fachfremd, dass die Studieninhalte nicht zwingend für euer Studienfach sind. Bewerbungen von Studierenden der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät haben also auch dann Vorrang. Eventuell könnte aber die Absprache mit der Partneruni einfacher sein, da ihr dann nur klären solltet, ob es für die Belegung von Kursen bestimmte fachliche Voraussetzungen gibt.

 

17. Was genau ist mit "Zielwunsch" im Bewerbungsportal gemeint?

Damit ist der Ort - also die Partneruni - gemeint, an dem ihr euer Auslandssemester verbringen möchtet. Im Bewerbungsportal könnt ihr bis zu 4 verschiedene Partnerunis geordnet nach Priorität angeben, am denen ihr euch einen Aufenthalt vorstellen könntet. Der erste Zielwunsch ist dabei euer Erstwunsch usw. Die Angabe mehrerer Zielwünsche könnte eventuell die Wahrscheinlichkeit erhöhen, einen Platz für ein Auslandssemester zu erhalten.

Es zählt nicht als ein weiterer Zielwunsch, wenn ihr eine Partneruni nochmals auswählt und dann das Semester oder das Studienfach ändert. Jede Uni kann von euch nur 1x als Zielwunsch angegeben werden. Denn die verfügbaren Plätze stehen für jede Partneruni pro akedemischem Jahr (immer WiSe und SoSe) fest.

 

18. Im Bewerbungsportal kann je nur ein Dokument hochgeladen werden. Wie reiche ich mehrere Dokumente ein?

Das ist z.B. beim Abschnitt Zeugniskopien der Fall. Denn hier willst du ggf. dein Abitur-/Bachelorzeugnis hochladen und noch Arbeitszeugnisse oder Nachweise ehrenamtlichen Engagements. In diesem Fall musst du verschiedene Dokumente zu einem Dokument zusammenfassen. Das ist mit Adobe Acrobat Pro oder der Vorschau bei Mac-Geräten möglich. Im Internet findet man aber noch viele weitere Tools, die PDF-Dokumente zusammenfügen können.

 



Grant Agreement


1. Muss ich das Grant Agreement ausdrucken?

Ja, ihr müsst das Grant Agreement nach Erhalt per E-Mail ausdrucken! Denn es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen der HU und euch über euer Erasmus-Stipendium, der per Hand unterschrieben werden muss.

Nach Ausdrucken und Unterschrift sendet ihr das Original per Post an uns, damit es auch von Seiten der HU unterschrieben werden kann. Mehr Infos dazu findet ihr auf unserer Website "Hinweise zum Ablauf von Erasmus - Vor der Abreise" im Abschnitt zum Grant Agreement.

 

2. Mein Auslandssemester dauert länger als der maximale Förderzeitraum. Warum steht im Grant Agreement als Förderzeitraum nicht die Dauer meines Auslandssemesters?

Der maximale Förderzeitraum für 1 Semester beträgt derzeit 4,5 Monate (Stand Juli 2023*). Ein längerer Zeitraum wird nicht gefördert. Bitte lest euch dazu nochmal auf unserer Website die Hinweise zum Ablauf von Erasmus - Vor der Abreise durch (genauer Abschnitt 3. Grant Agreement und Zusatzförderung).

* Der maximale Förderzeitraum wird für jedes akademische Jahr neu berechnet. Informiert euch also immer über die aktuellen Regelungen für das akademische Jahr, in dem euer Auslandssemester stattfinden wird.

 

 

Erasmus+ Förderung & Zusatzförderung


1. Wie hoch ist das Erasmus+ Stipendium?

Das hängt von der Region und der Förderdauer ab. Weitere Informationen hierzu erhaltet ihr beim Erasmus-Team der Abteilung Internationales.

 

2. Wann erhalte ich die Erasmus+ Förderung?

Die Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate beträgt etwa 70% der Gesamtförderung und wird nach Beginn des Auslandsaufenthalts ausgezahlt, sobald alle zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Dokumente vorliegen. Die zweite Rate erhaltet ihr nach eurer Rückkehr und der Einreichung aller zum Abschluss des Aufenthaltes erforderlichen Dokumente. Weitere Informationen zu erforderlichen Dokumenten findet ihr auf unserer Website in der Rubrik Hinweise zum Ablauf von Erasmus ('Vor Ort' & 'Nach der Rückkehr').

 

3. Wie kann ich eine Zusatzförderung beantragen?

Ihr gebt bereits bei eurer Erasmus-Bewerbung an, ob ihr zu einer der Personengruppen gehört und das Top-Up beantragen wollt.

Später erhaltet ihr mit eurem Grant Agreement das Antragsformular für das Top-Up. Dieses druckt ihr ebenfalls aus, füllt es aus und unterschreibt es und sendet es per Post mit eurem Grant Agreement an uns zurück. Mehr zum Thema Zusatzförderung (und Grant Agreement/Erasmus-Förderung) findet ihr auf unserer Website bei Hinweisen zum Ablauf von Erasmus - vor der Abreise.

Für Bewerbungen in UK ist keine Zusatzförderung von Erasmus möglich, da hier auch keine Erasmus-Förderung mehr erfolgt.

 

4. Auf meinem unterschriebenen Grant Agreement gibt es keine Information zum Social Top-Up, das ich noch beantragt habe. Warum?

Die Anträge auf Social Top-Ups laufen separat und sind nicht Teil des Grant Agreements. Die Anträge werden somit auch separat bearbeitet, in der Regel erst nachdem ihr bereits euer Grant Agreement zurück erhalten habt.

Wie auf dem Antragsformular bereits erwähnt, behält sich die HU vor ggf. Nachweise von euch zu fordern. Sollte das der Fall sein, werdet ihr per Mail dazu aufgefordert (inkl. der Angabe, welche Nachweise benötigt werden). Die Auszahlung des Top-Ups wird mit der 1. und später mit der 2. Erasmus-Stipendienrate erfolgen.

Die Green Travel-Anträge werden erst bearbeitet, wenn ihr Nachweise für die Hin- und Rückfahrt (bspw. Fahrkarten) einreicht. Diese bitte an Cornelia Marx per Mail senden.

Solltet ihr noch Fragen zu den Social Top-Ups und Green Travel haben, wendet euch bitte an Cornelia Marx (cornelia.marx@hu-berlin.de).

 



Learning Agreement


1. Ich habe Schwierigkeiten mein Online Learning Agreement (OLA) zu erstellen. Was soll ich tun?

Grundlegend Informationen zur Erstellung eures OLA findet ihr auf unserer Website bei Hinweisen zum Ablauf von Erasmus - vor der Abreise.

Die Anleitung zur Erstellung eures OLAs, die euch Schritt für Schritt hilft, die einzelnen Felder auszufüllen, findet ihr ebenfalls auf unserer Website unter Downloads.

 

2. Ich habe technische Probleme mit der OLA-Plattform. Was kann ich tun?

Die EWP-Plattform zur Erstellung des OLA wurde von der EU entwickelt und wird nicht von uns verwaltet. Wenn ihr Probleme haben solltet, die auf die Technik, also die Website selbst zurück führt, dann wendet euch an den Help Desk. Dieser sollte auf der Website (in einer Ecke) verlinkt sein. Darüber erreicht ihr direkt den technischen Support für die Website.

 

3. Wer unterschreibt mein Learning Agreement?

Zunächst ihr, dann die jeweilige Studienfachberatung an der HU und dann die zuständige Person an der Partnerhochschule.

 

4. Was ist der Erasmus+ Code meiner Partnerhochschule?

Hier gibt es eine umfassende Übersicht über unsere Partnerhochschulen, in der auch die Erasmus+ Codes der jeweiligen Partnerhochschulen angegeben werden.

 

5. Wie lautet der Erasmus+ Code der HU?

D BERLIN13.

 

6. Wann und wie muss ich mein OLA abgeben?

Die Info dazu findet ihr unter: Hinweise zum Ablauf von Erasmus - Vor Ort.

 

7. Die Partnerhochschule möchte mein Learning Agreement nicht vor Studienbeginn unterschreiben. Was soll ich tun?

Bitte gebt eurer Ansprechperson im Team des Internationalen Büros Bescheid und leitet die E-Mails der Partnerhochschule an sie weiter.

 

8. Wie viele ECTS muss ich in meinem Auslandssemester erwerben?

Pro Semester solltet ihr 25-30 ECTS an eurer Partneruni erwerben. Bei zwei Semestern sind das dann insgesamt 50-60 ECTS, die gleichmäßig auf die beiden Semester zu verteilen sind.

Je nach Umfang der Kurse im Ausland könnten das z.B. drei Kurse mit je 10 ECTS sein oder auch mehrere kleine Kurse mit weniger ECTS. Die Zusammenstellung liegt da allein an den Kursstrukturen der Partneruni und eurer Auswahl der Kurse.

Wenn ihr am Ende eures Auslandssemesters also 25 ECTS erworben hat, seid ihr auf der sicheren Seite für die Erfüllung der Erasmus-Anforderung.

Solltet ihr euer Studium an der HU in Teilzeit absolvieren (z.B. 50% oder 25%), könnt ihr im Ausland natürlich auch in Teilzeit studieren und dann entsprechend etwas weniger ECTS pro Semester erwerben. Der ECTS-Umfang im Ausland orientiert sich an euren regulären ECTS-Umfang pro Semester an der HU. Ihr könnt euer Auslandssemester jedoch auch in Vollzeit absolvieren.

 

9. Muss ich mir Kurse/ECTS aus meinem Auslandssemester anrechnen lassen?

Nein, ihr müsst euch nicht zwingend ECTS aus eurem Erasmus-Semester für euer Studium an der HU anrechnen lassen. Wichtig ist, dass ihr die geforderten ECTS (25-30 pro Semester) erreicht, da daran auch euer Erasmus-Stipendium geknüpft ist.

Aber auch ohne Anrechnung müsst ihr ein Learning Agreement erstellen, von allen zuständigen Personen unterschreiben lassen und es nach Beginn eures Aufenthalts einreichen. Denn das Learning Agreement ist eines der Dokumente, das ihr abgeben müsst, damit euch die erste Stipendienrate ausgezahlt werden kann. ► Hinweise zum Ablauf von Erasmus - vor Ort

Auch nach Abschluss eures Aufenthalts müsst ihr nochmal in einem Formular Angaben machen, ob und welche Kurse aus eurem Erasmus-Semester ihr euch anrechnen lassen wollt. Dazu füllt ihr den Anerkennungsnachweis aus, welcher zu den Dokumenten zählt, die ihr für die Auszahlung der zweiten Stipendienrate abgeben müsst. ► Hinweise zum Ablauf von Erasmus - nach der Rückkehr

Ihr könnt bereits bei der Erstellung eures OLA vermerken, dass "keine Anrechnung gewünscht" ist, indem ihr das in der Tabelle so eintragt, statt konkrete Module aus eurem HU-Studium zu benennen. Solltet ihr euch noch nicht sicher sein bzw. euch die Option der Anrechnung noch offen halten wollen, haltet ihr erst im Anerkennungsnachweis fest, dass keine Anrechnung gewünscht ist.

 

10. Muss ich Prüfungen im Auslandssemester absolvieren, um ECTS zu erlangen?

In der Regel müssen natürlich Leistungen in Kursen erbracht werden, um diese erfolgreich abzuschließen und ECTS dafür zu bekommen. Es liegt jedoch an den Regelungen der Partnerunis, was ihr tun müsst, um Kurse abzuschließen. Das kann ähnlich wie an der HU bedeuten, dass man im Kurs etwas erarbeiten muss (z.B. Präsentationen, Essays) oder aber zum Schluss eine Prüfung bestehen muss. Informiert euch bei eurer Partneruni, was für die jeweiligen Kurse zu tun ist. Ggf. findet ihr Infos schon im Kurskatalog oder dann zu Beginn eures Semesters.

 



Confirmation of Registration


1. Wo finde ich die Vorlage des Dokuments?

Ihr findet diese (und weitere) Vorlagen auf unserer Website unter Downloads.

 
2. Was soll ich bei "Private host address" hinschreiben?

Die Formulierung ist leider etwas unglücklich gewählt. Gemeint ist eure Anschrift im Gastland, also wo ihr während eures Auslandssemesters wohnt.

 

3. Kann ich auch andere Formulare als das der HU verwenden?

Das ist möglich. Ihr müsst jedoch darauf achten, dass auf dem Formular drei Datumsangaben gemacht werden:

  • "will attend courses from DD.MM.YYYY to DD.MM.YYYY" - in welchem Zeitraum du Kurse besuchst (Beginn + Ende)
  • "date of arrival (DD.MM.YYYY)" - wann du angekommen bist

 



Anerkennungsnachweis


1. Muss ich einen Anerkennungsnachweis abgeben, auch wenn ich mir keine Leistungen anrechnen lassen möchte.

Ja, auch dann müsst ihr den Anerkennungsnachweis ausfüllen. Es wird dort dann vermerkt, das nichts anerkannt werden soll und per Unterschrift von euch und eurer Studienfachberatung an der HU bestätigt.

Der Anerkennungsnachweis ist eines der Dokumente, die ihr am Ende eures Auslandssemesters für die Auszahlung der zweiten Stipendienrate abgeben müsst. ► Hinweise zum Ablauf von Erasmus - nach der Rückkehr

 



Praktisches


1. Könnt ihr mir eine Bescheinigung für das Bafög-Amt ausstellen?

Wir können euch gerne eine offizielle Platzzusage ausstellen. Die Förderung und deren Höhe wird durch das Grant Agreement nachgewiesen. Vorher können wir leider keine verbindlichen Angaben zur Förderhöhe machen.

 

2. Könnt ihr mir bei der Wohnungssuche im Ausland/anderen praktischen Dingen helfen?

Für die praktische Organisation eures Auslandsaufenthalts seid ihr selbst zuständig. Ihr könnt aber in den Erfahrungsberichten nachlesen, welche Erfahrungen andere Erasmus+ Studierende unserer Fakultät gesammelt haben. Informationen zu Wohnheimen und anderen Angeboten für Austauschstudierende findet ihr in der Regel auf der Website eurer Partneruniversität. Auf Anfrage versuchen wir gerne, euch mit ehemaligen Outgoings zu vernetzen.

 

3. Gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung während meines Auslandsaufenthalts?

Ihr könnt euch über weitere Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsaufenthalts beispielsweise auf der Website der Abteilung Internationales informieren. 

Auslands-Bafög lässt sich mit einem Erasmus-Stipendium kombinieren und kann selbstverständlich auch bei einem Aufenthalt ohne Erasmus beantragt werden. Auch wenn Ihr im Inland kein Bafög erhalten solltet, lohnt es sich, Bafög für ein Auslandssemester zu beantragen, da die Bemessungsgrenzen hier anders liegen. Infos zum Auslands-Bafög findet ihr unter anderem beim Bundesministerium für Bildung und Forschung oder bei auslandsbafoeg.de.

Auch weitere Stipendien können ggf. mit Erasmus+ kombiniert werden, sofern keine Einschränkungen seitens des Stipendiengebers vorliegen.

Bitte informiert euch hierzu frühzeitig bei den jeweiligen Stellen!!

 

4. Muss ich mich an der HU zurückmelden, obwohl ich im Auslandssemester sein werde?

Ja, ihr müsst euch auch für dein Auslandssemester an der HU zurückmelden!! Denn bei Erasmus handelt es sich um ein Austauschsemester zwischen eurer Heimatuni (HU) und eurer Partneruni. Während des Austauschs müsst ihr also weiterhin an der HU als Studierende:r eingeschrieben sein. Ihr könnt jedoch für die Zeit eures Auslandssemesters ein Urlaubssemester an der HU beantragen, wodurch sich euer Semesterbeitrag reduziert. Mehr zur Beurlaubung findest du auf der Seite des Studierendenservice.

 

5. Muss ich ein Urlaubssemester beantragen?

Nein, das müsst ihr nicht, sondern ihr könnt. Die Entscheidung liegt bei euch. Ihr könnt euch auf der Seite des Studierendenservice genauer dazu informieren (Regelungen, Vorteile, Beantragung usw.).

 

6. Ich habe eine Mail von euch oder der Partneruni nicht bekommen. Was kann ich tun?

Zuerst mal ist wichtig, dass ihr den E-Mail-Account checkt, den ihr bei der Bewerbung bei uns angegeben habt. Denn diese Adresse haben wir auch an die Partnerunis weitergegeben. Dann empfehlen wir euch auch, euren Spam-Ordner zu prüfen, ob die Mail vielleicht dort gelandet ist. Solltet ihr wirklich keine Mail erhalten haben, meldet euch bei uns oder der Partneruni.