Humboldt-Universität zu Berlin - Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

Vor Ort

Voraussichtlich ab September (für das WiSe) bzw. ab Januar (für das SoSe) wird für euch das Auslandssemester beginnen. Die Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt. Hierfür müsst ihr alle von euch geforderten Unterlagen einreichen.

 

  1. Unterschriebenes Grant Agreement
  2. Die erste Stipendien-Rate
    • Confirmation of Registration
    • Änderungen am (Online) Learning Agreement
    • Online-Sprachtest (vorerst ausgesetzt)
  3. Verlängerung des Auslandsaufenthalts

 

1. Unterschriebenes Grant Agreement


  • Das Grant Agreement (der Vertrag zwischen euch und der HU zu Erasmus+) muss vor Beginn eures Auslandsaufenthalts vollständig unterschrieben sein.
  • Während der Vorbereitung eures Aufenthalts solltet ihr euer Grant Agreement von uns per Mail zum Ausdrucken und Unterschreiben erhalten haben. Dieses solltet ihr dann per Post an uns schicken, damit auch von Seiten der HU unterschrieben werden kann. Auf unserer Seite "Hinweise zum Ablauf von Erasmus - Vor der Abreise" findet ihr weitere Infos zum Grant Agreement.
  • Nachdem euer Grant Agreement auch von Seiten des zentralen International Office der HU unterschrieben wurde, erhaltet ihr einen Scan des Dokuments per Mail von uns. 
    • Diesen Scan müsst ihr NICHT nochmal per Mail an uns und Cornelia Marx zurückschicken. Das Original liegt Frau Marx dann bereits vor und den Scan hattet ihr ja von uns erhalten. 

 

2. Die erste Stipendien-Rate


Die erste Rate umfasst 70% der Gesamtförderung und wird euch überwiesen, sobald ihr folgende Unterlagen vollständig eingereicht habt:

  • Confirmation of Registration
    • Hierbei handelt es sich um ein Formular, das ihr zu Beginn eures Aufenthalts (innerhalb der ersten 3 Wochen) von der PU ausfüllen lassen müsst und dieses dann bitte als Scan per E-Mail an Cornelia Marx (cornelia[dot]marx[at]hu-berlin[dot]de) von der Abteilung Internationales der HU und uns (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de) in cc schicken.
    • Den Link zur Vorlage des Formulars findet ihr auf unserer Website im Bereich Downloads.
  • Online Learning Agreement:
    • Bitte sendet die abgespeicherte Version des OLA an Frau Marx und uns in cc, falls ihr keine Änderungen vornehmen musstet.
    • Änderungen an eurem Learning Agreement werden i.d.R. unumgänglich sein. In diesem Fall ändert ihr das Online Learning Agreement und lasst es erneut im Online-System durch Absenden den jeweiligen zuständigen Personen zum Unterschreiben zukommen.
      • Hinweise zur Erstellung eures OLA findet ihr hier.
    • Ladet das vollständig unterschriebene OLA als PDF-Datei herunter und sendet es innerhalb der ersten 3 Wochen nach Studienbeginn an der PU per E-Mail an Cornelia Marx (cornelia[dot]marx[at]hu-berlin[dot]de) und uns in cc (outgoing[dot]sprachlit[at]hu-berlin[dot]de).
  • Online-Sprachtest in der Hauptunterrichtssprache:
    • Euch wird vor Studienbeginn ein Link zugesendet. Dieser Link wird durch die EU versendet – wir erhalten lediglich die Information, dass er versendet wurde. Der Sprachtest ist verpflichtend und dient vor allem statistischen Zwecken.
    • Die Hauptunterrichtssprache ist diejenige Sprache, in der ihr mehr als 50% der Kurse besuchen werdet. Solltet ihr auf mehreren Sprachen studieren, müsst ihr nur einen Test in der Hauptunterrichtssprache machen. (vorerst ausgesetzt)

 

Wenn all diese genannten Formalitäten erledigt sind, erhaltet ihr die erste Rate und könnt euch auf euer Studium vor Ort konzentrieren.

Die Stipendienrate wird von Cornelia Marx ausgezahlt. Bei Fragen dazu, wann die Auszahlung der Stipendienrate erfolgt bzw. wenn es Probleme damit gibt, wendet euch bitte an Frau Marx.

Sollte es zu Verspätungen bei der Abgabe der Dokumente geben informiert Frau Marx (uns uns in cc) bitte darüber.

Bitte beachtet auch, dass jede Auszahlung einzeln von Frau Marx angewiesen werden muss. Daher kann es ggf. einige Tage länger dauern, wenn zeitgleich viele Studierende ihre Dokumente Einreichen oder es z.B. Feiertage gibt. Habt also etwas Geduld, nachdem ihr eure Dokumente eingereicht habt.

 

3. Verlängerung des Auslandsaufenthaltes


► 3.1 Verlängerung: nach dem WiSe noch das SoSe

Solltet ihr euren Aufenthalt innerhalb desselben Akadmischen Jahres  gerne um ein weiteres Semester verlängern wollen (nach dem Winteresemester noch das Sommersemester), ist Folgendes zu beachten:

  • Da unsere Platzkontingente i.d.R. ausgeschöpft sind, muss die PU einer Verlängerung zustimmen.
  • Zudem können wir keine Förderung für das zweite Semester garantieren, da die Mittel im Vorhinein verteilt werden. Je früher ihr euch um eine Verlängerung kümmert, desto wahrscheinlicher ist es, dass ihr auch für das zweite Semester eine Förderung erhaltet.
  • Sollte keine Förderung für das verlängerte Semester möglich sein, ist der Aufenthalt jedoch trotzdem möglich. Der Erasmus-Rahmen bleibt bestehen und bis auf die finanzielle Förderung bleiben alle Bedingungen gleich. Das heißt es müssen ebenfalls alle Dokumente eingereicht und 25-30 ECTS in dem Semester erbracht werden.
  • In jedem Fall muss ein Verlängerungsantrag bis spätestens vier Wochen vor Ende des Wintersemesters an der PU gestellt werden. (Also i.d.R. im Dezember oder Januar, das Semesterende der HU ist nicht entscheidend!) eingereicht werden. Bitte beachte aber auch, ob deine PU eigene Fristen für die Beantragung einer Verlängerung hat und halte diese ein.
  • Das Formular muss von der PU, dem Internationalen Büro der Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät sowie von der Abteilung Internationales (in dieser Reihenfolge) unterschrieben werden.

► 3.2 Verlängerung: nach dem SoSe noch das WiSe

Bei einem Verlängerungswunsch vom Sommersemester auf das folgende Wintersemester müsst ihr euch wieder regulär um einen Platz bewerben (Frist bis 31. Januar), da beim Wintersemester ein neues Akademisches Jahr beginnt und Plätze immer pro akademischem Jahr vergeben werden.