Immatrikulation & Exmatrikulation
Voraussetzungen für die Immatrikulation an der HU Berlin
Der/die Antragsteller/in muss alle notwendigen, von der HU festgelegten Zugangsvoraussetzungen erfüllen und einen entsprechenden Zulassungsbescheid für ein Studienangebot besitzen, alle fälligen Gebühren bezahlt haben und gesetzlich krankenversichert sein. Er/sie darf nicht an einer anderen Hochschule immatrikuliert sein. Austauschstudierende können nur befristet für 2 Semester immatrikuliert werden und dürfen Studienleistungen erbringen.
Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft eines/einer Studierenden an der HU Berlin (bei vorläufig immatrikulierte Personen – mit Ablauf der vorläufigen Immatrikulation). Sie wird schriftlich bekanntgegeben. Die häufigsten Gründe für eine Exmatrikulation sind:
- Eigener Wunsch (durch schriftlichen Antrag, z.B. bei Studienabbruch, Hochschulwechsel u.ä.)
- Versäumte Rückmeldung (z.B. Frist nicht eingehalten oder Semesterentgelt nicht bezahlt)
- Endgültiges Nichtbestehen bestimmter Prüfungen (s. dazu Wiederholungsprüfungen/Prüfungsversuche)
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium (wenn nicht anschließend ein weiteres Studium an der HU Berlin aufgenommen wird, z.B. ein Master anschließend an einen Bachelor)
Details, sowie weitere Gründe oder Umstände, die zu einer Exmatrikulation führen (können) entnehmen Sie der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU).
Bei Fragen zum Thema Exmatrikulation, wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsbüro: https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma
Fach wechseln
Innerhalb der HU das Fach zu wechseln ist möglich. Dazu müssen sich die Studierenden ganz regulär für das gewünschte neue Studienangebot bewerben und auch die nötigen Kriterien erfüllen. Wenn sie nur eines der Fächer aus einem Kombinationsstudiengang wechseln wollen, erfolgt die Antragstellung unter Beibehaltung des/der weiteren Faches/Fächer. Im Falle einer Zulassung, werden die Antragsteller aus ihrem alten Fach exmatrikuliert und im neuen immatrikuliert. Sollte der Antrag abgelehnt werden, bleibt die bisherige Fächerkombination erhalten und es erfolgt keine Exmatrikulation.
Ausführliche Information und FAQs unter:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/fws
Hochschule wechseln
Ein Hochschulwechsel ist möglich, da sich der/die Studierende jedoch für das neue Wunschfach regulär bewerben muss, kann dies zeitlich von den entsprechenden Bewerbungsfristen abhängig sein. Sollte der Bewerbungsantrag erfolgreich sein, muss der/die Studierende sich an seiner/ihrer bisherigen Hochschule exmatrikulieren lassen, um sich an der neuen Hochschule einschreiben lassen zu können. Wie mit der Zeit dazwischen umgegangen werden kann und weitere nützliche Informationen zum Wechsel zur HU Berlin gibt es hier:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/hsw
Studienabbruch
Es ist grundsätzlich jederzeit möglich, das Studium abzubrechen und sich exmatrikulieren zu lassen. Studienabbrecher können in der Regel ihr Studium später wieder aufnehmen und sich eventuell auch in ein höheres Fachsemester einstufen lassen. Dazu ist immer eine neue Bewerbung nötig.
Wenn man sich seiner Entscheidung zum Studienabbruch sicher ist, kann man direkt das Immatrikulationsbüro kontaktieren. Sollten Studierende jedoch unsicher sein, ob sie abbrechen wollen, stehen ihnen entsprechende Beratungsstellen zur Verfügung:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/studienabbruch
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/studienabbruch/merk
Zweitstudium
Ein Zweitstudium liegt dann vor, wenn in Deutschland bereits ein Erststudium (grundständig) abgeschlossen wurde. Für Bewerber aus dem EU-Ausland, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die bereits ein Studium im Heimatland abgeschlossen haben und sich erneut für einen Staatsexamens- oder Bachelorstudiengang zum 1. Fachsemester bewerben, handelt es sich ebenfalls um ein Zweitstudium. Bewerber/innen fürs Zweitstudium müssen in der Regel eine formlose, schriftliche Begründung für die Notwendigkeit dieses Zweitstudiums vorlegen.
Ein weiterführendes Studium (z.B. ein Master, anschließend an einen Bachelorabschluss) oder ein Promotionsstudium ist kein Zweitstudium.
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/zweit
Doppelstudium
Doppelstudium nennt man die gleichzeitige Immatrikulation für mehrere Studienangebote bzw. Studiengänge. Sie ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen und unter der Beachtung besonderer Kriterien zulässig, z.B. dürfen die zwei Studiengänge nicht inhaltlich-fachlich ähnlich sein. Es kann sich um zwei Studienangebote an der HU Berlin handeln, oder aber auch um jeweils ein Angebot an der HU Berlin und einer anderen Hochschule.
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/doppel
Gasthörerschaft
Gasthörerschaft kann beantragt werden, wenn Personen an keiner Hochschule immatrikuliert sind, aber Lehrveranstaltungen der HU Berlin besuchen wollen. Diese können dann für 1 Semester registriert (nicht immatrikuliert) werden und dürfen Studienleistungen (nur in vorher festgelegten Kursen) erbringen.
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/gastneben_html
Nebenhörerschaft
Nebenhörerschaft kann beantragt werden, wenn Studierende an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und nur einzelne Lehrveranstaltungen an der HU Berlin besuchen wollen (bis 6 SWS). Die Studierenden werden bei erfolgreichem Antrag an der HU registriert (nicht immatrikuliert) und dürfen mit Einverständnis ihrer Hochschule auch Prüfungen (außer Abschlussarbeiten) ablegen. Auch für die Nebenhörerschaft müssen Zulassungsbedingungen erfüllt und Entgelte gezahlt werden.
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/gastneben_html