Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium, Studieren mit Kind
Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium
Seit dem 1.1.2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Der Mutterschutz beginnt mit der Schwangerschaft und gilt bis nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren, wenden Sie sich bitte schriftlich an die Studienabteilung, Referat Studierendenservice, und reichen Sie einen Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin ein (Kopie vom Mutterpass). Nachdem die Mitteilung erfolgt ist, erhalten Sie weitere Informationen zum Mutterschutz, sowie ein Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung. Suchen Sie anschließend Ihre zuständige Studienfachberatung auf und füllen Sie mit Hilfe des Beraters/der Beraterin den Fragebogen aus.
Grundsätzlich sind Sie als Schwangere sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung von Ihren Studienverpflichtungen freigestellt. Über diese Zeiträume hinaus gilt sowohl vor, als auch nach der Geburt eine Freistellung für Tätigkeiten, die eine unverantwortbare Gefährdung für das Leben von Mutter und Kind darstellen.
Wenn Sie möchten, können Sie sich aufgrund von Schwangerschaft und Geburt beurlauben lassen. Sollten Sie ein oder mehrere Urlaubssemester in Betracht ziehen, beachten Sie bitte dabei die Auswirkungen auf einen eventuellen BAföG-Bezug.
Nähere Informationen zum Thema Schwangerschaft, Mutterschutz, Stillzeit usw. im Studium erhalten Sie hier:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma/mutterschutzgesetz
Kontakt zum Studierendenservice bei Schwangerschaft
Sprechzeiten: Mi 10-11 Uhr
(die Anmeldung erfolgt über den Infopoint im Studierenden-Service-Center, Lichthof West des Hauptgebäudes der Universität, Unter den Linden 6)
Familienbüro der Humboldt-Universität
Offene Sprechstunde des Familienbüros der Humboldt-Universität:
Mittwoch 9:00 - 12:00
Unter den Linden 6, Raum 3046
Tel: 030 2093-2191
Fax: 030 2093-2132
familienservice(at)uv.hu-berlin.de
Studieren mit Kind
Die Humboldt-Universität bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten der Flexibilisierung des Studiums aufgrund von familiären Verpflichtungen. So kann das Studium beispielsweise durch Auszeiten aber auch durch eine Verlängerung der Studiendauer und der Vereinbarung von individuellen Nachteilsausgleichen entzerrt werden.
Auch für einen Erasmus-Auslandsaufenthalt gibt es spezielle Regelungen für Studierende mit Kindern.
Um Ihnen das Studieren mit Kind zu erleichtern, hat die Humboldt-Universität eine familienfreundliche Infrastruktur geschaffen. Eltern-Kind-Zimmer, Wickelräume, Spieltaschenverleih und Kinderbetreuung sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten, Ihr Kind im Uni-Alltag zu berücksichtigen. Für mehr und genauere Informationen, schauen Sie sich bitte hier um:
Campus mit Kind
https://familienbuero.hu-berlin.de/de/familienbuero/familienfreundlicher-campus
Kinderbetreuung
https://familienbuero.hu-berlin.de/de/familienbuero/kinderbetreuung
Nachteilsausgleich
Wenn Ihre Schwangerschaft oder ihre alltäglichen Pflichten als Eltern mit den Anforderungen Ihres Studiums kollidieren, ist das vorerst kein Grund zur Sorge. Durch die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs, können Sie diesem Problem entgegenwirken. Dazu müssen Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss stellen und sich individuell beraten lassen (z.B. bei der Studienfachberatung oder im Familienbüro der HU).
Mehr zum Nachteilsausgleich erfahren Sie hier:
Allgemeine Information zum Nachteilsausgleich
https://www.hu-berlin.de/de/studium/behinderte_old/ausgleich
Über die familiengerechte Lehre an der HU
https://familienbuero.hu-berlin.de/de/familienbuero/themen-und-information/familiengerechte-lehre