Nachteilsausgleich
Ziel des Nachteilsausgleiches
Ziel des Nachteilsausgleiches ist es, Studierenden in besonderen Lebens- und Studienumständen zu ermöglichen, das Studium unter angemessenen Bedingungen und die Prüfungen chancengleich zu absolvieren. Diese Modifikationen stellen keine Erleichterungen dar. Sie dienen dem Ausgleich der Nachteile, die Studierende z.B. mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung gegenüber anderen Studierenden haben, nur in technischer, nicht in inhaltlicher Hinsicht. Bitte reichen Sie den Antrag sechs Wochen vor der Prüfung ein.
Merkblatt zum Nachteilsausgleich
https://www.hu-berlin.de/de/studium/barrierefrei/studium/infoblaetter/merk
Musterschreiben zur Beantragung von Nachteilsausgleich
https://www.hu-berlin.de/de/studium/barrierefrei/studium/infoblaetter/nta-form2
Relevante Beratungsstellen an der HU Berlin
Studium mit Beeinträchtigung
Portal:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/barrierefrei/studium-mit-beeintraechtigung
Beratung:
barrierefrei.studieren@hu-berlin.de
Familienbüro
Portal:
https://familienbuero.hu-berlin.de/de/familienbuero
Beratung:
https://www.familienbuero.hu-berlin.de/de/kontakt-und-beratung
Beachten Sie auch die Hinweise für Schwangere und Mütter:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma/mutterschutz