Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Prüfungsrücktritt

Prüfungsrücktritte

Das Nichterbringen von Prüfungsleistungen ist in § 107 der Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt.

Wichtig ist im Zusammenhang mit Ihrer Prüfungsorganisation immer, dass Sie sich rechtzeitig über die Prüfungsfristen informieren. Informationen finden dazu Sie in den jeweiligen Prüfungsplänen und auch in AGNES.

Der Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung kann je nach Grund und Zeitpunkt auf verschiedene Wege erfolgen.

1. Regulärer Rücktritt

Der reguläre Rücktritt kann ohne Begründung eine Woche vor dem Prüfungstermin (bei Klausuren und mdl. Prüfungen) über AGNES erfolgen.

Die Frist für den regulären Rücktritt finden Sie immer im Prüfungsplan und in AGNES. Bei z.B. Hausarbeiten oder Portfolioprüfungen hängt die Fristsetzung nicht am Abgabetermin, sondern richtet sich nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgabe. Diese Fristen finden Sie ebenfalls in AGNES und im Prüfungsplan

2. Rücktritt von der Prüfung nach regulärem Fristende

Sollten Sie nach der regulären Rücktrittsfrist feststellen, dass Sie aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sein werden, an der Prüfung teilzunehmen, müssen Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen und Ihren Rücktritt von der Prüfung begründen.

2.1. Krankheit als Grund für den Rücktritt von einer Prüfung

Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest einzureichen, in welchem unter Angabe der Krankheitsdauer, Art und Ausmaß der durch die Erkrankung hervorgerufenen Leistungsminderung beschrieben ist (= Beschreibung der Beeinträchtigung). Grundlage des Attests muss eine unverzügliche Untersuchung, in der Regel eine Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung sein. Bei mündlichen Prüfungsterminen informieren Sie bitte zusätzlich umgehend Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer darüber, dass Sie nicht zur Prüfung erscheinen werden.

Form

Bitte verwenden Sie das Formular zum Prüfungsrücktritt aus gesundheitlichen Gründen, die zweite Seite des Formulars enthält ausführliche Erläuterungen für Sie und die Ärztin oder den Arzt enthält. Anstelle der zweiten Seite kann auch alternativ ein Dokument vom Arzt verwendet werden, dass die Symptome, die Dauer, die Schwere sowie die Behandlungsbedüftigkeit der Krankheit aufführt. Das Attest muss spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin im Prüfungsbüro vorliegen. Dies kann entweder im Original per Post (HU-Posteingangsstempel) oder per Mail von Ihrem HU-Account aus erfolgen, anderenfalls wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet. Bitte reichen Sie das Dokumet als .pdf ein.

Bitte beachten Sie, dass im Falle von Krankheit eine attestierte Prüfungsunfähigkeit vorliegen muss, keine Arbeitsunfähigkeit. 

Frist

Das Formular zur Krankmeldung muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin eingereicht werden. Bei postalischer Einsendung gilt das Datum des Posteingangsstempels der HU.

Beispiel: Wenn Sie am Montag eine Prüfung geschrieben hätten, aber erkrankt sind, muss das Attest spätestens am Donnerstag im Prüfungsbüro eingereicht worden sein. Entweder per Mail oder per Post. Wenn Sie den Antrag per Post einreichen zählt der Poststempel der HU. Bitte verwenden Sie folgende Adresse:

Humboldt-Universität zu Berlin
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Prüfungsbüro (hier ihr Institut)
Sitz: Rudower Chaussee 25 (für Geographie: Rudower Chaussee 16)
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Bitte beachten Sie, dass Sie keine Eingangsbestätigung erhalten. Bitte informieren Sie sich selbständig und regelmäßig in AGNES, ob der Rücktritt verbucht worden ist. Sollte Ihr Antrag Anlass zu Fragen geben, setzt sich Ihr Prüfungsbüro unaufgefordert mit Ihnen per E-Mail (HU-Account) in Verbindung.

Bitte vermeiden Sie ein unentschuldigtes Fehlen zur Prüfung. Sollten Sie zur Prüfung nicht erscheinen und keinen Antrag auf Prüfungsrücktritt eingereicht haben, über den positiv entschieden worden ist, wird dieser Prüfungsversuch mit nicht bestanden bewertet.

Werden Sie zu einem Prüfungstermin krank oder müssen eine Prüfung wiederholen, ist eine erneute Anmeldung durch Sie erforderlich. Seitens des Prüfungsbüros wird keine automatische Anmeldung durchgeführt.

 

2.2 Sonstige Gründe für den Rücktritt von der Prüfung

Sollten andere Gründe für eine Prüfungsunfähigkeit vorliegen, stellen Sie bitte unverzüglich einen formlosen Antrag ans Prüfungsbüro. (z.B. Kind krank, Tod eines nahen Angehörigen, Unglücksfälle).

Sonstige wichtige Verhinderungsgründe müssen entsprechend glaubhaft gemacht werden.

Frist:

Der Antrag muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin eingereicht werden. Bei postalischer Einsendung gilt das Datum des Posteingangsstempels der HU.

Achtung: Chronische Erkrankungen oder Behinderungen, die Einfluss auf die Prüfungsleistung nehmen können, fallen in die Kategorie Nachteilsausgleich und unterliegen anderen Regelungen

 

3. Rücktritt während einer Prüfung

Sollten Sie während einer bereits angetretenen Prüfung merken, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen die Prüfung nicht zu Ende bringen können, melden Sie sich umgehend bei der aufsichtführenden Person und teilen dieser mit, dass Sie die Prüfung jetzt aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen.

Für diesen Fall müssen Sie wie in Punkt 2 beschrieben, den entsprechenden Antrag fristgerecht einreichen.